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Kanton Luzern öffnet vorzeitig Bordelle!

  • Antworten

    • Der Bund hat am 14. April 2021 verschiedene Lockerungen der Massnahmen bekannt gegeben. Seit gestern, 19. April 2021 dürfen schweizweit z.B. Restaurants ihre Aussenterrassen wieder betreiben, sind Sport- und Fitnesscenter wieder offen, dürfen Innenbereiche von Freizeit- und Kulturbetriebe eigeschränkt wieder geöffnet haben, sind Veranstaltungen mit begrenztem Publikum wieder möglich und ist Präsenzunterricht an Hochschulen wieder zulässig. Vor diesem Hintergrund hat der Luzerner Regierungsrat beschlossen, die Schliessung der Erotik- und Sexbetriebe und das Verbot der Sexarbeit im Kanton Luzern per morgen, 21. April 2021 aufzuheben. Diese Massnahme hatte der Kanton Luzern als kantonale Massnahme ergänzend zu den Massnahmen des Bundes beschlossen.


      Schutzkonzepte müssen eingehalten werden


      Der Betrieb dieser Einrichtungen beziehungsweise die Erbringung sexueller Dienstleistungen ist selbstverständlich nur unter Anwendung von Schutzkonzepten erlaubt, welche mittlerweile auch für die Erotik- und Sexbranche bestehen.


      Übrige kantonale Massnahmen werden bis Ende Mai 2021 verlängert


      Da die epidemiologische Lage nach wie vor angespannt ist, hat die Luzerner Regierung weiter beschlossen, die übrigen kantonalen Massnahmen in der Covid-19-Verordung – in zeitlicher Übereinstimmung mit den Bundesmassnahmen - vorerst bis 31. Mai 2021 zu verlängern. Es sind dies die Regelung des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Kurhäusern, die Einstellung des Nachtnetz-Angebots im öffentlichen Personenverkehr, die Festlegung der Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen und Betrieben mit Maskenpflicht und die Maskenpflicht bei Personentransporten im Individualverkehr.


      Die kantonalen Massnahmen ergänzen die Massnahmen des Bundes, die vorerst auch bis zum 31. Mai 2021 in Kraft bleiben.


      Anhang

      Covid-19-Verordnung vom 30. Oktober 2021 (Stand: 20. April 2021)


      Kontakt

      Fabienne Müller

      Mitarbeiterin Kommunikation

      Gesundheits- und Sozialdepartement

      Telefon 041 228 69 54

      E-Mail [email protected]

      (erreichbar am Dienstag, 20. April 2021, von 16.30 bis 17.15 Uhr)



      seebueb , warst ein bisschen schneller, hier noch die ofizielle Mitteilung des Kantons Luzern.


      https://newsletter.lu.ch/inxma…0000ti0000000000000ddg74v


      Ab morgen Mittwoch wieder erlaubt :)