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Ingo Heidbrink | Preismodelle im CH-Sexgewerbe

  • Antworten
    • Zu meinem Erstaunen habe ich eine ganz andere als die unter anderen von Fabio beschriebene Situation vorgefunden:
      1. Es läuft dramatisch weniger als noch vor 2 Jahren. Damals gabs vorallem an den beiden FKK Tagen immer einen hohen Männerüberschuss und meist auch Wartezeiten bei den Zimmern. Viele WG's beklagen sich über die neue Situation.
      2. Für mich jedoch war obengenannte Situtation ein neues Erlebnis. Denn ich wurde dauernd angesprochen und selbst wenn ich auf später vertröstete war keine beleidigt und sie kamen immer wieder aktiv auf mich zu. Ich hätte wahrscheinlich jede WG haben können. Das ist mir so früher nie passiert und ich war damals doch fast jede Woche 1-2 Mal im CG.


      Es ist doch sicher positiv zu bewerten, dass die WG's sich nun wieder aktiver um potentielle Kundschaft bemühen. Dein Beispiel zeigt doch schön auf, wie konstruktive Kundenfeedbacks aus dem Forum, durchaus positive Wirkungen entfalten können. Das ist ja im Grunde auch der Sinn und Zweck dieses Forums :super:. Für mich ist es aber nicht überraschend, dass das Business im CG - mit Ausnahme der Week-ends - eher verhalten lief in letzter Zeit. Es gab ja auch im Forum kaum Berichte, weder vom Club noch von den Girls, was grundsätzlich auch ein zuverlässiger Stimmungsbarometer hinsichtlich der Clubfrequenz darstellt.


      Im Übrigen lese ich auch in deinen Zeilen, dass auch für dich die Aufmerksamkeit der WG's - quasi das "Umworbenwerden" - in meinen Worten "die Puff-Illusion" einen sehr hohen Stellenwert einnimmt. :super: Der Zimmerbesuch ist letztlich ja nur der krönende Abschluss eines Sauna-Club-Besuchs. Der Wohlfühlfaktor eines Clubbesuchs ist zwar sehr individuell ausgeprägt - was ich spätestens vom Lugano60-(Übereinkommen) und seiner Puff-Unterhaltungsmaxime ;) im Forum erfahren habe, dennoch gibt es doch viele Schnittmengen, was unsere Wunschvorstellungen hinsichtlich "Puff-Illusion" betreffen. :super:

      • SNach einigen Monaten Abstinenz war ich vorletzten Montag wieder einmal im Globe. Zu meinem Erstaunen habe ich eine ganz andere als die unter anderen von Fabio beschriebene Situation vorgefunden:
        1. Es läuft dramatisch weniger als noch vor 2 Jahren. Damals gabs vorallem an den beiden FKK Tagen immer einen hohen Männerüberschuss und meist auch Wartezeiten bei den Zimmern. Viele WG's beklagen sich über die neue Situation.
        2. Für mich jedoch war obengenannte Situtation ein neues Erlebnis. Denn ich wurde dauernd angesprochen und selbst wenn ich auf später vertröstete war keine beleidigt und sie kamen immer wieder aktiv auf mich zu. Ich hätte wahrscheinlich jede WG haben können. Das ist mir so früher nie passiert und ich war damals doch fast jede Woche 1-2 Mal im CG.


        Für mich ist diese neue Situation ein Grund wieder häufiger ins Globe zu gehen. Ich war bereits letzten Montag wieder dort. Dieses Mal hat mich sogar Ingo persönlich betreut indem er mitten in einer Session ins Zimmer platzte. Ich weiss nicht ob versehentlich oder ob er nun die Qualitätskontrolle der angebotenen Dienstleistungen persönlich kontrolliert um wieder mehr Gäste ins Haus zu locken....

        • Man wird sich auf einen verbindlichen Mustervertrag einigen müssen. Alles andere öffnet Tür und Tor für Klagen.


          Die FKK-Clubs sind ja im Interesse der Behörden, weil das Business einigermassen geordnet und transparent abläuft: Bewilligungen, Steuern inkl. MWST, AHV, alles ist einfach erfassbar. Vom genau bezifferbaren Verdienst der einzelnen Frauen abgesehen.


          In den Wohnungen will man das Gewerbe ja nicht mehr, und noch mehr Schwarzarbeit ist auch unerwünscht.


          Auch der Strassenstrich wird zunehmend eingeschränkt. Die Stadt Zürich hat den Roma-Frauen die Boxen inkl. medizinische und psychologische Betreuung geschenkt. Und jetzt wirds paradox: Diese Frauen gelten rechtlich als selbständig! Fazit: Wenn der Staat (die Stadt) der "Betreiber" ist, ists was anderes.

          • Ich habe den Beitrag im SRF nicht gesehen, wohl aber bereits im Herbst letzten Jahres in der NZZ über das Urteil gelesen. Hier der Link zum Artikel. Inwiefern Ingo Heidbrink in diesen Fall involviert ist, kann ich nicht beurteilen. Jedenfalls nahm die Angelegenheit damals in Luzern und nicht im Thurgau ihren Anfang.


            Das Migrationsamt von LU verweigerte einer rumänischen Prostituierten die L-Bewilligung mit dem Argument, Prostitution in einem Club sei vom Charakter her eine abhängige Beschäftigung unterliege deshalb entsprechend FZA für Personen aus der EU-2 bis Mai 2016 einer Kontingentierung. Weil das Kontingent zu jenem Zeitpunkt erschöpft war, wurde keine Arbeitsbewilligung erteilt. Dieser Argumentation schloss sich das BGer an.


            Bitte gestattet mir als Deutschen eine Anmerkung zur Rechtslage im grossen Kanton. Als man seinerzeit das ProstG verabschiedete, wurde auch das Strafrecht angepasst, um die abhängige Beschäftigung von Prostituierten straffrei zu stellen. Allerdings wurde im ProstG zugleich das Weisungsrecht des Arbeitgebers stark eingeschränkt. Alles, was direkt mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen im Zusammenhang steht, unterliegt nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ich weiss nicht, ob überhaupt WG in Deutschland als Angestellte beschäftigt werden. Für die Frauen ist dieser Status nicht attraktiv, weil sie damit genötigt werden, in das marode deutsche Sozialsystem einzuzahlen. Club-WG arbeiten grundsätzlich immer als Selbständige. Allerdings schwebt das Damoklesschwert der (Schein-)Selbständigkeit permanent über den Betreibern. Vieles ist interpretationsfähig. In der Vergangenheit haben deutsche Gerichte verschiedene Vertragsklauseln zwischen WG und Club wie Präsenzpflichten oder Nacktheitsgebot als rechtens und mit dem Status der Selbständigkeit vereinbar unter Verweis auf die im GG - der deutschen Verfassung - geschützten Vertragsfreiheit gebilligt. Andererseits gab es auch Fälle, in denen eifrige Staatsanwälte aus irgendwelchen Gründen missliebige Geschäftsmodelle - bspw. die Pauschalclubs in BaWü - sezierten und zum Schluss kamen, dass die WG in Wirklichkeit nicht als Selbständige sondern als Angestellte arbeiten. Die Betreiber resp. deren Strohmänner wurden wegen der Hinterziehung von Sozialabgaben angeklagt und strafrechtlich verurteilt. Damit war dieses Modell in BaWü tot. Al Capone wurde schliesslich auch nur wegen Steuerhinterziehung in die Kiste gesteckt. :)


            Bis Herbst letzten Jahres dachte ich jedenfalls, dass in der Schweiz wegen der geltenden Strafnormen Prostitution nur als selbständige Tätigkeit ausgeübt werden kann. Bleibt zu hoffen, dass das hier erwähnte Thurgauer Modell rechtssicher ist. Oder fand sich bis jetzt noch kein Staatsanwalt, der sich über diese Verträge beugte? Angenommen, dieses Modell erfüllt die Strafnorm des Art. 195: Welche Konsequenzen hat das für die Gäste dieser Clubs? Können sie als Mittäter, Helfer oder was auch immer belangt werden? :confused:


            Mich dünkt, unabhängig von der MEI bedarf das juristischen Gebäude für das Sexbusiness in der Schweiz eine grundhafte Renovation.


            • Wg's können die Tätigkeit nur als Selbständigerwerbende ausüben, denn Arbeitsverträge beinhalten Arbeitspflichten des Arbeitnehmers und Weisungsrechte des Arbeitgebers, die nicht mit dem Grundsatz der sexuellen Selbstbestimmung vereinbar sind. Je mehr den Sexarbeiter/innen von einem Betriebsinhaber oder Zuhälter die Ausübung der Tätigkeit vorgeschrieben wird und sie dabei überwacht werden, umso eher liegt strafbares Verhalten wegen Förderung der Prostitution laut Art. 195 StGB vor.**
              **


              Es ist nicht falsch, was du schreibst, nur geht auch bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags ( bspw. Kt. Thurgau), das Strafrecht immer vor also bspw. das Selbstbestimmungsrecht der WG's (u.a. Kundenwahlfreiheit) bleibt ja immer gewahrt, unabhängig der Qualifikation Selbständig und unselbständig. Stichwort: Begrenztes Weisungsrecht.


              Dieselbe Problematik mit der Harmonisierung Pay-6-Gesetzgebung zum Strafrecht gibts ja auch in Deutschland. Dieses Problem muss primär der Gesetzgeber lösen, das ist nicht Aufgabe des Bundesgerichts. Strafrecht bleibt immer Schranke der Privatautonomie und geht als zwingendes Recht in jedem Fall vor. (OR 19/20)


              Ich bin mit dir aber einverstanden, dass unser Gesetzgeber gerade das Strafrecht insb. Förderung der Prostitution, an die neue Pay-6 Realität, die ja auch völlig legal ist, punktuell anpassen müsste.

              • fabio 69


                Alles was Du sagst ist richtig, nur übersiehst Du meiner Meinung nach tatsächlich etwas nicht unwesentliches....


                Die Damen können eben NUR in Clubs so wie bis jetzt arbeiten, wenn sie als selbstständig Erwerbend gelten....würden die Clubbetreiber sie anstellen, würden sie sich strafbar machen....das war ja der Grund, das man diese Scheinselbstständigkeit erfunden hat....


                Wg's können die Tätigkeit nur als Selbständigerwerbende ausüben, denn Arbeitsverträge beinhalten Arbeitspflichten des Arbeitnehmers und Weisungsrechte des Arbeitgebers, die nicht mit dem Grundsatz der sexuellen Selbstbestimmung vereinbar sind. Je mehr den Sexarbeiter/innen von einem Betriebsinhaber oder Zuhälter die Ausübung der Tätigkeit vorgeschrieben wird und sie dabei überwacht werden, umso eher liegt strafbares Verhalten wegen Förderung der Prostitution laut Art. 195 StGB vor.**
                **

                • Der Aspekt der Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit (27 BV) der WG's wurde bisher noch nicht erörtert, könnte durchaus aber noch zum Thema werden. Diese ist aus meiner Sicht klar tangiert, wenn man einer WG neu vorschreiben will, du darfst in einem Sauna-Club deine Berufstätigkeit nicht mehr als Selbständigerwebebende ausführen. Das wird wohl noch zu reden geben. Ist für mich sogar ein schwerer Eingriff. Für mich ist zumindest eine klare gesetzliche Grundlage für die Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit nicht ersichtlich. Oder habe ich etwas übersehen?


                  Geschützt ist u.a durch 27 BV: Berufsausübungsfreiheit (Ort, Unternehmensform, Mittel, Vertragspartner usw.)


                  Wichtig: Nicht nur CH-WG's auch AusländerInnen mit Niederlassungsbewilligung oder Rechtsanspruch auf Aufenthaltsbewilligung (für Bürgerinnen und Bürger der EU gestützt auf dasFZA) können Sie auch auf die Wirtschaftsfreiheit berufen, das nur nebenbei.


                  Ich gehe deshalb davon aus, dass es um die Kriterien im zu beurteilenden Einzelfall ging. Weshalb man die Newsmeldung vom SRF wohl auch relativieren muss: "Laut einem Richterspruch gelten Prostituierte, die in Saunaclubs anschaffen nicht mehr als selbstständige Unternehmerinnen." war halt schon ein bisschen irreführend...


                  Wegen der Kontingentierung wird man bald nur noch die alten Schlachtrösser mit B-Bewilligung und Deutsche :eek: sowie WG aus den übrigen EU-Ländern (ex. RO/BG) antreffen können, wenn es dumm läuft.

                  Sorry habe deine Antwort erst jetzt gesehen! Danke.



                  Warten wir mal ab, wie es weitergeht.

                  • Es geht doch auch um die Frage der Rechtssicherheit im Sexgewerbe und hier hat die Politik resp. der Gesetzgeber auf allen Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinden) es verpasst, Rechtssicherheit zu schaffen. Es braucht Normen, wonach die Clubs und WG's Ihr Verhalten danach richten können.


                    Die Clubs müssen doch genau wissen, welche Kriterien im Sexgewerbe erfüllt werden müssen, damit man die Selbständigkeit der WG's aufrechterhalten kann. Die Praxis in den Kantonen könnte unterschiedlicher ja nicht sein. Wenn das Bundesgericht jetzt nun fast schon in der Rolle des Gesetzgebers agiert, ist das mehr als fragwürdig, zumal sich das Gericht ja nicht auf ein Prostitutionsgesetz stützen kann, wo bspw. auch klar geregelt ist, welche Regeln für selbständige WG's aus organisatorischen Gründen noch zulässig sind.


                    Dieses Urteil steht zumindest aus meiner Sicht ziemlich quer in der Landschaft, gerade auch im internationalen Vergleich. So ist doch das deutsche Sauna-Club-Modell beinahe identisch mit dem CH-Modell, also am Hinweis auf den Webseiten "regelmässig" kann es nicht liegen ;) Ich habe das Urteil noch nicht im europäischen Kontext beleuchtet, hier gibts sicher im Forum Experten. Zumindest für Selbständigerwerbende, die dem FZA unterliegen (EU-Staaten ohne BG und RO).


                    Hinsichtlich Aufbau einer Stammkundschaft und Kundenwahlfreiheit (wird im Beitrag erwähnt) so sind die WG's in den grösseren CH-Clubs aus meiner Sicht vielleicht sogar noch ein Stück selbständiger als die D-Clubs, weil das Vorgespräch in der Schweiz länger dauert, was den Aufbau einer Stammkundschaft erleichtert. Sowie die 100% Kundenwahlfreiheit ist halt in einem grösseren Sauna-Club einfacher zu realisieren.


                    Es überrascht mich in der Tat schon, weshalb die Bundesrichter nicht einen Blick auf die Rechtslage des grossen Nachbarn gewagt haben (Rechtsvergleichung). Haben Sie in der Vergangenheit schon oft gemacht auch im Pay6.


                    • Natürlich finden wir als Clubgänger diesen Gerichtsentscheid "doof".......das ändert aber nichts daran, dass er richtig ist...die Argumente dazu hat Jaris unten sehr treffend beschrieben....und es war ja eigentlich klar, dass diese Scheinselbstständigkeit irgendwann vom Gesetz nicht mehr toleriert wird.....


                      ......


                      Lieber Lugano

                      Ich wollte weder das Gerichtsurteil in Frage stellen noch wollte ich die Argumente von Jaris angreifen.
                      Ich wollte nur erwähnen das das meiste auf Studios etc. zutrifft.

                      Ich wollte auch keinesfalls das Argument mit der Preisgestaltung kritisieren, nur erwähnen das ich wahrscheinlich nicht mehr in Clubs gehen würde.

                      Seit müssen denn im Globe die Mädels die Wenigereinnahmen ausgleichen? Soweit ich das weiss müssen die für die ersten 30 Minuten 10,40 CHF und jede weiter 15 Minuten 5,20 CHF für MwSt. bezahlen.

                      • Ps. ich war immer der Meinung, dass ein BG Urteil für die ganze Schweiz gilt und sich Richter aller Kantone danach richten werden. Irre ich mich da?


                        Grundsätzlich ja. Jedoch muss m.E. im Einzelfall auch in den anderen Kantonen jemand klagen damit die Richter entscheiden können. Hier war es ja Ingo der die betreffende Praxis (im Thurgau?) geändert haben wollte. Er hat sich und seiner Branche dadurch wohl einen schlechten Dienst erwiesen. Nun könnte die andere Seite (die Frauenrechtlerinnen) klagen um die selbe Praxis z.B. in Zürich durchzusetzen. Obwohl die Probleme bei den Studios dieselben sind glaube ich nicht, dass dieses Urteil auch automatisch für diese gilt. Das BG beurteilte ja (nur) eine konkrete Situation in einem Saunaclub (Westside?).
                        Die Behörden werden wohl kaum ihre Praxis wegen diesem Urteil von sich aus ändern. Denn sie wissen dass die jetztige Situation um Welten besser ist als wenn die Frauen wieder auf der Strasse anschaffen...

                        • Auch ich habe selbständig entschieden in meiner Firma zu arbeiten.....deshalb bin aber noch lange nicht selbstständig Erwerbender...........


                          Lieber Lugano,


                          Der Vergleich hinkt allerdings: du hast kein unternehmerisches Risiko als Angestellter.
                          Die Ladies haben sich an gewisse Regeln zu halten (wie übrigens jeder selbstständig schaffende Freiberufler oder Kleinunternehmer), verdienen aber nur, wenn sie Kunden haben.
                          Das Globe im Vergleich zu Einrichtungen wie die Sonne, macht ein gewisses Marketing und verleiht den Damen ein gewisses Prädikat (warum sonst findet man auf Tagesplänen die Angabe "Ex-Globe"). Dies und durch den Vorteil der Transparenz in Dienstleistung und Preis lockt natürlich einiges an Kunden an, die sie in der Menge nicht überall haben.
                          Interessant fand ich aus der Begründung, dass die Damen nur über den Club selbst kontaktiert werden können. Ein direkter Kontakt ist nicht möglich (was auch Quatsch ist, wie wir alle wissen). Wenn ich mir vorstelle im Globe würde ständig direkt bei den Damen angerufen werden ... Chaos pur.


                          Was ich allerdings als kritisch erachte ist die strikte Überwachung auch ausserhalb eines Clubs. Was die Damen privat in der Freizeit machen muss ihre Sache sein.



                          • Auch ich habe selbständig entschieden in meiner Firma zu arbeiten.....deshalb bin aber noch lange nicht selbstständig Erwerbender........Natürlich finden wir als Clubgänger diesen Gerichtsentscheid "doof".......das ändert aber nichts daran, dass er richtig ist...die Argumente dazu hat Jaris unten sehr treffend beschrieben....und es war ja eigentlich klar, dass diese Scheinselbstständigkeit irgendwann vom Gesetz nicht mehr toleriert wird.....


                            ......was die individuelle Preisgestaltung betrifft....natürlich darf sie weniger verlangen, sie muss einfach die Differenz an der Reception aus eigener Tasche bezahlen.....wird sie aber kaum tun......und was sie eben nicht kann ist Mehr zu verlangen......
                            Um Stammkunden zu belohnen hat eine Wg durchaus andere Möglichkeiten als beim Preis....


                            Es bringt nicht viel, hier darüber zu diskutieren, ob der Entscheid des BG gut oder falsch, vernünftig oder unvernünftig ist......er ist (nach dem Gesetz) ganz einfach richtig und konsequent.......auch wenn er mir natürlich nicht gefällt.....

                            • Hier gibt es für mich auch noch ein moralisches Argument. Noch vor kurzem hat unser Staat doch dieselben WG's von der Strasse vertrieben und in die ZH Clubs geholt. Will nun derselbe Staat dieselben Mädels wieder auf die Strasse schicken? Wäre ich eine WG, würde ich mich auch verarscht fühlen.


                              Lieber Gruss Fabio


                              Du unterschätzt die Faministinnen.


                              Es geht ihnen nicht um die Moral. Es geht ihnen auch nicht um die ach so armen Fauen aus RO und BG.


                              Es geht Ihnen nur um die Kontrolle über die Männer. Und da stören die Pros allgemein. Also müssen die weg.


                              Badwischer


                              • Das meiste davon passt auch auf Studios und Wohnungen etc.

                                Keine selbstbestimmte Frau muss dort ihre Dienste anbieten. Dann kommt sie auch nicht in den Genuss der Annehmlichkeiten dieser Orte.




                                Sie setzten die Preise fest (Marktgesteuert), sie können Escort machen und bestimmen den Tagesansatz, Sie ziehen an was sie wollen und was sie ihrer Meinung nach attraktiv macht.


                                Sie bieten Extras an die sie machen und bestimmen die Preise entsprechend.



                                Ich denke ich würde nie wieder einen Club betreten.

                                Niemand schreibt der Frau vor auch wirklich diese ausgeschriebenen Preise zu verlangen. Sie kann ihren Stammkunden doch einen besseren Preis machen. Es darf nur keiner ein Wort verlieren, sonst hätte sie ganz schnell Ärger mit ihren Kolleginnen.

                                • Will ein WG aus einem Saunaclub sich ausserhalb des Clubs mit einem Gast treffen, muss er sie auslösen. Dazu den vom Club festgelegten Escortpreis bezahlen.


                                  Will ein Girl etwas an ihrem Aussehen verändern, muss sie die Clubleitung um erlaubnis bitten. Tut sie dies nicht ist sie draussen.


                                  Trifft ein Girl einen Gast per Zufall ausserhalb des Clubs einen Gast, geht mit ihm einen Kaffee trinken und wird dabei gesehen, bekommt sie Ärger.


                                  Der Club schreibt ihr den Dresscode vor und an welchen Tagen sie Nakt arbeiten muss.


                                  Der Club schreibt die Preise für die Zimmergänge vor und auch wieviel Extras kosten wenn sie angeboten werden.


                                  Selbständigkeit wäre es dann, wenn sie tatsächlich frei wäre und zu 100% das Selbstbestimmungsrecht hätte. Analog so wie es die WGs in den Kontaktbars rund um die Langstrasse haben.


                                  Sie setzten die Preise fest (Marktgesteuert), sie können Escort machen und bestimmen den Tagesansatz, Sie ziehen an was sie wollen und was sie ihrer Meinung nach attraktiv macht.


                                  Sie bieten Extras an die sie machen und bestimmen die Preise entsprechend.


                                  Ich glaube nur schon wenn auf der HP des Clubs stehen würde, dass die Girls auf eigene Rechnung arbeiiten die Preise und Extras selber festlegen, dann ist dieses Problem gelöst. Vielleicht kann man den Hinweis machen das die Girls für die halbe Stunde normalerweise Fr.???.?? verlangen.


                                  Da ja der Club nur am Eintritt verdienen darf und nicht an den Leistungen der Girls, dürfte, wenn überhaubt bei einem Escort nur der Eintritspreis der dem Club entgeht, eingefordert werden. Er darf aber keine Escortpreise festlegen und auch keine Ablöse verlangen.


                                  Ich weiss von Girls, die nicht arbeiten durften, weil sie aus willkürlichen Gründen zurück in ihr Zimmer geschickt wurden. Als dann das Aufkommen der Gäste sehr gross war, wurden sie in den Club zurück befohlen.


                                  Die alles hat mit Selbständigkeit und Selbstbestimmung wenig zu tun. Es war nur eine Frage der Zeit bis da eine Korrektur stattfindet.


                                  Ps. ich war immer der Meinung, dass ein BG Urteil für die ganze Schweiz gilt und sich Richter aller Kantone danach richten werden. Irre ich mich da?

                                  • Die Scheinselbständigkeit ist so offensichtlich, dass man darüber nicht mehr diskutieren muss.


                                    Lieber Goon


                                    So klar wie du es jetzt darstellst, ist es m.E. aber nicht. Es gibt sicher gute Argumente auf beiden Seiten.


                                    Was mich aber vielmehr erstaunt an diesem Richterspruch, ist die Tatsache, wie der unmissverständliche Wille der involvierten Parteien (Clubs, WG's und Freier) "übergangen" wird. Klar gibt es aus AHV-rechtlicher Sicht zwingende Bestimmungen. Der gemeinsame Wille von Clubs und WG's ist doch klar ersichtlich, sich auf ein Sauna-Club-Modell einigen zu wollen, wo die Selbständigkeit der WG's gewahrt bleibt. Dasselbe gilt doch auch für die WG's. Die Clubs haben doch schon vieles gelockert. Klar man könnte bspw. bei der Preisgestaltung der WG's noch weiter gehen etc.


                                    Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, hat der Kollege Piba so schön formuliert. Das muss doch auch in rechtlicher Hinsicht gelten.



                                    Die Feministinnen werden bestimmt Druck ausüben auf die Behörden.


                                    Man müsste den Feministinnen mal klar machen, ob Ihnen bewusst ist, was Sie bewirken oder wollen Sie Ihre Klientel wirklich auf den Strassenstrich schicken?



                                    Mit Arbeitsvertrag wird sich das bestimmt ändern :lachen:. Etwa mit Fünfjahresverträgen oder sechsmonatiger Kündigungsfrist. :lachen:


                                    Das sehe ich genau so! :super: Die Feministin und der Liebeskasper was für ein erbärmliches Traumpaar:lachen: beide wollen die längst emanzipierte "Hure" von heute bemuttern. Da sind wir klassischen Freier mit unserer Puff-Illusion gerade noch harmlos ;)


                                    Es wird jetzt interessant sein, ob der Kt. ZH seine pragmatische Praxis ändern muss.


                                    Hier gibt es für mich auch noch ein moralisches Argument. Noch vor kurzem hat unser Staat doch dieselben WG's von der Strasse vertrieben und in die ZH Clubs geholt. Will nun derselbe Staat dieselben Mädels wieder auf die Strasse schicken? Wäre ich eine WG, würde ich mich auch verarscht fühlen.


                                    Lieber Gruss Fabio

                                    • Ihr Schweizer seid halt total verwöhnt, was pay6 anlangt.


                                      Da wo ich herkomme, sind Puffs verboten, das war schon immer so.


                                      Im schlimmsten aller Fälle wird Ingo und die anderen ihre Läden an die deutsche Grenze verlagern, dann müsst ihr Schweizer halt auch ein paar Minuten ins Auto hocken, so wie ich es auch mache, wenn ich nach Züri fahre.
                                      Wo ein Wille, da ein Weg.


                                      Jedenfalls ist der süddeutsche Raum pay6-mässig noch fast Entwicklungsland, jedenfalls noch seehr ausbaufähig.


                                      So ein pay6-mässiger Ballungsraum wie der Raum Züri gibt es in der Art auf der ganzen Welt nicht (den asiatischen Raum klammere ich da aus)


                                      LG, Piba

                                      • Es geht meines Wissens ausschliesslich um WGs aus RO und BG. Und wie jemand unten schreibt, gelten die Kontigente nur bis Mai 2016, ab dann sind sie hinfällig.


                                        D.h. ab Juni 2016 ist das ganze eh überholt und es würde weitergehen wie bisher, wenn ich das richtig verstehe


                                        Kontingente werden immer nur für einen bestimmten Zeitraum definiert......und nein....es wird kaum so weitergehen wie bisher.....es ist wohl nicht anzunehmen, das vor dem Hintergrund des fatalen Ergebnisses der Masseneinwanderungsinitiative die Kontingente (die es bisher für Wg's nicht gab) erhöht werden.


                                        Weitergehen wird es bestimmt...paysex gab es immer und wird es immer geben....und es wird nichts so heiss gegessen........ aber Fact ist, dass es nach diesem Urteil, wenn es denn konsequent umgesetzt wird, Clubs in der heutigen Form nicht mehr geben wird......

                                        • Das war ja bloss eine Frage der Zeit, dieser Richterspruch. Die Scheinselbständigkeit ist so offensichtlich, dass man darüber nicht mehr diskutieren muss. Bisher wurde sie einfach geduldet, v.a. im Kt. ZH. Im Thurgau gibts ja die Verträge bereits, wie hier vor einiger Zeit besprochen.


                                          Möglicherweise rekurrierte Ingo wegen seines Clubs im Thurgau beim Bundesgericht, und nicht wegen des Globe. Es wird jetzt interessant sein, ob der Kt. ZH seine pragmatische Praxis ändern muss. Die Feministinnen werden bestimmt Druck ausüben auf die Behörden. Rührend ist die Aussage der linken Frau: Die "selbständig" arbeitenden Frauen seien heute vom Bordellbetreiber abhängig. Mit Arbeitsvertrag wird sich das bestimmt ändern :lachen:. Etwa mit Fünfjahresverträgen oder sechsmonatiger Kündigungsfrist. :lachen:


                                          Wer sich nun auf die uneingeschränkte Zuwanderung von unselbständigen WGs aus ROM u. BUL freut, übersieht den Verfassungsartikel über die Masseneinwanderung, mein Lieblingsthema. Es wird also Inländerinnenvorrang und Kontingente geben, und mindestens in diesem Sektor werden sich die PFZ-Anhänger kaum wehren. :smile: Ausser die in der Community selbstverständlich.

                                          • Es geht meines Wissens ausschliesslich um WGs aus RO und BG. Und wie jemand unten schreibt, gelten die Kontigente nur bis Mai 2016, ab dann sind sie hinfällig.


                                            D.h. ab Juni 2016 ist das ganze eh überholt und es würde weitergehen wie bisher, wenn ich das richtig verstehe?


                                            Ich denke, es gibt viele Konstrukte für Arbeitsverträge, im Sinn von Festanstellung + Provision je Gast oder dergleichen. Studios müssten dann ja grundsätzlich auch betroffen sein oder wieso werden hier speziell nur Saunaclubs erwähnt?


                                            Fragen über Fragen. Aber der Ingo wird schon eine Lösung finden, da bin ich mir sicher. :super:

                                            • Danke Sexyboy99 für diese breaking news :super:. In der Tat hast du Recht; dieses zumindest für mich überraschende Urteil wird die Pay6-Welt wohl grundlegend verändern.


                                              Einige der von mir angesprochenen Themen werden sich nun auch in Luft auflösen, weil der Club gegenüber Sex-Arbeitnehmerinnen ein (begrenztes) Weisungsrecht hat. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Urteil überhaupt jemandem hilft, wohl zuletzt auch nicht den WG's. Für das CG bedeutet dies in schwierigen Zeiten eine massive finanzielle Zusatzbelastung (Sozialversicherungen etc.). Hauptsache ist, dass es weitergeht!


                                              So neu ist das Urteil auch wieder nicht. Das muss mittlerweile ein halbes Jahr alt sein. Es erstaunt, dass die Betreiber erst jetzt über die Konsequenzen daraus nachdenken. :confused: Wie bereits andere anmerkten, fallen selbständig Erwerbende aus der EU-2 nicht unter die Ventilklausel des FZA, wohl aber Angestellte. Wegen der Kontingentierung wird man bald nur noch die alten Schlachtrösser mit B-Bewilligung und Deutsche :eek: sowie WG aus den übrigen EU-Ländern (ex. RO/BG) antreffen können, wenn es dumm läuft.


                                              Mich dünkt, ein Punkt geht hier unter. Das Urteil bezieht sich nur auf das administrative Recht und nicht auf das Strafrecht und ist daher in seinen Konsequnzen schon recht pervers, weil es den Betreibern als Arbeitgeber nur ein stark eingeschränktes Weisungsrecht zubilligt. Der Zuhälterartikel des Strafgesetzes wird von dem erwähnten BGer-Urteil nicht tangiert.



                                              Das oben stehende Zitat ist der Art. 195 im Wortlaut. Möge sich jeder seinen Reim darauf machen, in welchem Masse eine WG in der Schweiz als Angestellte arbeiten darf, ohne dass sich ihr Arbeitgeber strafbar macht.

                                              • Ich denke mal das siehst du falsch.
                                                Die Mädels wollen keine Arbeitsverträge.
                                                Jedenfalls die Mädels, mit denen ich rede. Dieses oder ähnliche Themen geistern ja schon durch die Medien.


                                                "Laut einem Richterspruch gelten Prostituierte, die in Saunaclubs anschaffen nicht mehr als selbstständige Unternehmerinnen."So stehts jedenfalls unzweideutig auf der SRF-Seite. Ich behaupte auch nicht, dass die Mädels das wollen, sollte es aber nicht anders gehen.


                                                sexyboy : Guter Input mit der Prüfung, allenfalls Umgehung des Urteils resp. Anpassung Saunaclubmodell bspw. ohne Preisfestsetzung der Services seitens Club. Darüber habe ich mit SchwanzusLongus ja auch schon früher im Forum diskutiert.


                                                Es wird ja auch u.a. argumentiert in der Urteilsbegründung, dass der Club die Preise festsetzt und diese quasi nicht dem freien Markt überlässt.
                                                Das letzte Beispiel in der Berichterstattung zeigt auch aus meiner Sicht, wie schlecht oder sogar einfach nur "dumm" die Zusammenarbeit zwischen Sex-Workerinnen und Frauenrechtsorganisationen funktioniert. :rolleyes:
                                                Es ist Ihnen ja sicher nicht geholfen, wenn Sie als Unselbständige (BG und RO) qualifiziert werden und dann einfach keine Arbeitsbewilligung mehr erhalten sollten.


                                                Zudem kenne ich persönlich keinen Sauna-Club, wo die WG's mit den Gästen aufs Zimmer müssen. So einen Club würde ich meiden.

                                                • Ich denke mal das siehst du falsch.
                                                  Die Mädels wollen keine Arbeitsverträge.
                                                  Jedenfalls die Mädels, mit denen ich rede.


                                                  EINVERSTANDEN!
                                                  Die Betreiber der Saunaclubs oder sogar die WG's selbst werden nun wahrscheinlich Wege suchen wie dieses Urteil umgangen werden kann - d.h. sie werden versuchen herauszufinden wie ein Saunaclub bzw. Prostitution betrieben werden kann unter Beibehaltung der selbständigen Erwerbstätigkeit.


                                                  Persönlich hoffe ich dass die Mädchen nicht zurück auf die Strasse bzw. in Verrichtungsboxen geschickt werden. Denn für diese gilt das Urteil ja nicht!


                                                  Im Weiteren wäre es interessant zu wissen welchen Kanton dieses Urteil betrifft. D.h. in welchem Kanton hat Ingo ein Urteil weitergezogen. Ich glaube kaum dass dies den Kanton Zürich betrifft. Ich habe noch nie gehört dass hier Karpaten WG's ihre Bewilligung nicht bekamen. Im Anschluss stellt sich die Frage wie schnell dann die anderen Kantone also auch Zürich das Urteil umsetzen werden bzw. müssen?

                                                  • fabio
                                                    Ich glaube, Du bist Dir der Konsequenzen dieses Entscheides nicht bewusst....es geht nicht darum, dass die Girls jetzt angestellt werden müssen....


                                                    Dadurch, das die Selbständigkeit nicht anerkannt wird, dürfen die Girls aus Rumänien und Bulgarien nicht mehr einfach einreisen, sondern es werden Kontingente vergeben...
                                                    Für 2015 zum Beispiel max. 1200......für beide Länder und für alle Arbeitsplätze in der Schweiz......man muss nicht Mathematiker sein um zu verstehen, dass das die Clublandschaft wesentlich verändern wird.....


                                                    http://www.srf.ch/sendungen/10vor10


                                                    Der Bericht ist vom 17. April 2015. Es geht hier doch um zwei Ebenen.


                                                    1.) BG und RO fallen nicht unter das FZA:


                                                    aber: Für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit von Angehörigen der beiden Staaten Rumänien und Bulgarien bestehen seit dem 1. Juni 2009 bis längstens 1. Mai 2016 zahlenmässige Beschränkungen (Höchstzahlen / Kontingente) sowie arbeitsmarktliche Vorschriften (Vorrang der inländischen Arbeitskräfte; Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen).


                                                    2.) Ausnahme für BG und RO: Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist ohne Kontingentsbelastung möglich. Die WG's galten bisher als Selbständigerwerbende.


                                                    Dieser Praxis hat nun das BGer einen Riegel geschoben. Das heisst doch auch, dass Sie nicht mehr Selbständigerwerbende gelten und angestellt werden müssten, resp. dann unter die Kontingente 1.) fallen ?


                                                    Oder geht es hier nur um die Stellung "Selbständigerwerbend" im Sinne des Ausländerrrechts, ohne Wirkung auf die privatrechtliche Beziehung Club-WG?


                                                    Das wäre aber seltsam, weil Ingo gemäss SRF - Berichterstattung nach Wegen sucht, Prostituierte mit einem Arbeitsvertrag einzustellen. Es geht also nicht nur um das Ausländerrecht. Das heisst doch auch, dass Sie dann privatrechtlich Arbeitnehmerinnen wären?

                                                    • Gemäss 10vor10 von heute Abend hat das Bundesgericht gegen Ingo/Landmann entschieden, dass WG's in Saunaclubs nicht als Selbständigerwerbende durchgehen...
                                                      Ingo (im Interview) prüft nun ober diese ordentlich anstellen will bzw. kann


                                                      Dies und nicht untenstehende Diskussion um "neue" Preismodelle im Globe könnte einiges verändern...


                                                      Hat jemand den Link zum 10 vor 10 und zum Bundesgerichtsentscheid?

                                                      • fabio


                                                        Ich glaube, Du bist Dir der Konsequenzen dieses Entscheides nicht bewusst....es geht nicht darum, dass die Girls jetzt angestellt werden müssen....


                                                        Dadurch, das die Selbständigkeit nicht anerkannt wird, dürfen die Girls aus Rumänien und Bulgarien nicht mehr einfach einreisen, sondern es werden Kontingente vergeben...
                                                        Für 2015 zum Beispiel max. 1200......für beide Länder und für alle Arbeitsplätze in der Schweiz......man muss nicht Mathematiker sein um zu verstehen, dass das die Clublandschaft wesentlich verändern wird.....

                                                        • Gemäss 10vor10 von heute Abend hat das Bundesgericht gegen Ingo/Landmann entschieden, dass WG's in Saunaclubs nicht als Selbständigerwerbende durchgehen...
                                                          Ingo (im Interview) prüft nun ober diese ordentlich anstellen will bzw. kann


                                                          Dies und nicht untenstehende Diskussion um "neue" Preismodelle im Globe könnte einiges verändern...


                                                          Danke Sexyboy99 für diese breaking news :super:. In der Tat hast du Recht; dieses zumindest für mich überraschende Urteil wird die Pay6-Welt wohl grundlegend verändern.


                                                          Einige der von mir angesprochenen Themen werden sich nun auch in Luft auflösen, weil der Club gegenüber Sex-Arbeitnehmerinnen ein (begrenztes) Weisungsrecht hat. Ich bin mir nicht sicher, ob dieses Urteil überhaupt jemandem hilft, wohl zuletzt auch nicht den WG's. Für das CG bedeutet dies in schwierigen Zeiten eine massive finanzielle Zusatzbelastung (Sozialversicherungen etc.). Hauptsache ist, dass es weitergeht!


                                                          Piba & Rion: Danke für deinen guten Bericht!


                                                          Ich lese halt zwischen den Zeilen in den Berichten oft (nicht bei euch) , wie das Forum instrumentalisiert wird um insb. Freier, aber auch Clubs schlecht zu machen, obwohl dies oft überhaupt nicht den Tatsachen entspricht. Genauso wenig wie die Liebeskasper ;), die hier schreiben, welche die emanzipierten WG's aus einer eingebildeten Not befreien wollen.


                                                          Die Konsumentenstimme kommt m.E. hier oft zu kurz, deshalb habe ich mich des öfteren gemeldet, um Verbesserungsvorschläge für uns Kunden einzubringen. Ich setze mich für die Rechte der Pay6-Konsumenten ein!


                                                          Das wird aber in absehbarer Zeit - gerade nach diesem Urteil - weniger nötig sein, denn alle WG's werden nach meiner Ansicht sicher Ihr bestes geben, um gemäss dem 10 vor 10 Bericht einen Arbeitsvertrag zu kriegen.


                                                          Ich sehe gerade in der Politik aktuell auch eine Tendenz, die uns Pay6-Kunden auch ein bisschen Angst machen muss, weil wir keine eigene Lobby haben: So sind bspw. Frauenrechtsorganisationen, welche die Sexworkerinnen vertreten relativ früh im Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Die Stimme der Konsumenten interessiert hingegen aber niemand.


                                                          Das ist gefährlich und wenn wir Gleichgesinnten untereinander noch so zerstritten sind... dann gute Nacht... vielleicht müssten wir dann sogar eine eigene Pay6-Partei gründen ;o)


                                                          Es geht mir hier also immer um die Sache, nämlich unseren geliebten Pay6-Lifestyle.


                                                          • :top::top:


                                                            The less you care, the happier you are.. ;)



                                                            • Bester Fabio, lies einmal meinen heutigen Bericht vom CG!


                                                              werde vom CG weder bezahlt noch sonstwas, (leider :traurig:) bin ganz normaler Gast dort.


                                                              Kenne mittlerweile auch einige andere Clubs, auch solche, die hier gesperrt sind.



                                                              mach Dir das Leben nicht selber schwer.
                                                              es wird von einigen Forum-Usern hier krampfhaft verkompliziert, wo es nichts zu komplizieren gibt.
                                                              Da dürfte das Problem woanders liegen :confused:


                                                              wie gesagt, ich steh nicht auf der paylist vom Globe, leider :schock:.


                                                              take it easy and enjoy



                                                              LG, Piba

                                                              • Also aus Sicht der WG macht es absolut Sinn, sich Stammkunden aufzubauen, die dann auch längere Zeit buchen und regelmässig vorbeikommen.


                                                                Lieber Peter58


                                                                Es ging ja um die Auswirkungen auf die Kundenzufriedenheit im Extremfall sogar Nullrunden, wenn sich einige wenige WG's nur noch auf die Pflege Ihre "rentablen" Stammkunden konzentrieren und Neukunden im worst case ablehnen (= Cherry Picking) Gründe: (Angst vor Reklamationen, einen Stammkunden zu verpassen, Businessplan etc.) Das ist dann nicht so O.T. hier, weil wir infolgedessen ein neues Club-Eintrittspreismodell (gestaffelter Eintrittspreis: bspw. Grundtarif 50.- + CHF 45.- bei 1. CE diskutiert haben.


                                                                Als Kunde gehst du ja davon aus, dass alle WG's sämtliche Club-Standardservices anbieten: D.h. auch halbe Stunde, Einzelservice nicht nur Dreier)


                                                                Gerade beim Dreier-Angebot komme ich mir dann echt blöde vor, wenn mir dann der Einzelservice verweigert wird. Das hat dann ja auch nix mehr mit fehlender Sympathie zu tun, weil der Dreier wäre ja mit der gleichen Dame möglich gewesen. Ist natürlich nur ein Ausnahmefall, trotzdem ärgerlich.


                                                                Was noch zur Stammkundschaft zu sagen ist: Das muss jeder Kunde für sich entscheiden, und nicht etwa die WG für diesen Kunden, ob er das mit WG X so überhaupt will. Wenn WG X den anderen WG's quasi verbietet dich anzusprechen, dann ist deine Clubillusion schon mal ziemlich am A... Nachweise dafür gibts im Forum genug.


                                                                P.S. Als 6profi schaut man auch mal über den eigenen Tellerrand raus, und spricht mit anderen Gästen. Es geht also nicht nur um mich.


                                                                @Lugano: Meine Erlebnisberichte folgen noch; muss da zeitlich noch etwas zuwarten ;)


                                                                Lieber Gruss, Fabio

                                                                • Also aus Sicht der WG macht es absolut Sinn, sich Stammkunden aufzubauen, die dann auch längere Zeit buchen und regelmässig vorbeikommen.


                                                                  Würde glaube ich jeder hier auch so machen.


                                                                  Aber gerade im Club Globe habe ich auch schon div. WGs erlebt, die gar nicht so auf Stammkunden aus sind.


                                                                  Konnte so schon viel besetzte Top Shots kennenlernen und auf Zimmer gehen, wo man eigentlich meint, dass die nur von Stammkunden leben.


                                                                  Wird wie überall auf die Persönlichkeit ankommen.


                                                                  Und Stamm WGs und entsprechend auch Stammkunden haben zwar durchaus viele Vorteile, können aber mit der Zeit auch etwas Routine und Langweile mit sich bringen.


                                                                  Deshalb mein Motto Stamm WG besuchen und später gegen Abend noch 1 - 2 neue WGs buchen.


                                                                  Aber irgendwie ist dieser Thread vom eigentlichen Thema "Preismodelle" massiv abgekommen...

                                                                  • Zitat Fabio69
                                                                    "Es ist übrigens deinem Gedankengut zu verdanken, dass du damals den Thread: Werden Gäste im Globe noch angesprochen eröffnet hast."


                                                                    Die Lorbeeren gehören nicht mir, dass war damals nur eine kleine Frage, bezogen auf ein bestimmtes Girl:-)....da es viele Antworten darauf gab hat der admi dann sinnvollerweise einen eigenen Tread eröffnet.


                                                                    Meine etwas ironische Bemerkung hier war auch keine Kritik an Eurer Diskussion....nur sollte man sich ab und zu auch wieder aufs wesentliche besinnen....ich hab den Eindruck, dass einige vor lauter diskutieren keine Zeit mehr haben um Erlebnisberichte zu schreiben;)


                                                                    • An 6profi@Zodiac2010 Und wenn endlich alles passen würde, sprich unbegrenzte Zeit, alle Girls wollen Sie dringend vernaschen, sie selber lehnen keine Girls ab, keine einzige ist besetzt und die uhrzeit ist auch günstig, dann ist bestimmt die kartenlimite erreicht, das portmonnaie leer und das Pulver verschossen. Das Leben ist gnadenlos...:doof:






                                                                      keine Neukunden mehr anzunehmen.
                                                                      Potential i
                                                                      in dubio pro WG ;)
                                                                      .


                                                                      Wenn man hier so (schmunzelnd) als Nichtbeteiligter mitliest


                                                                      .


                                                                      An Profi-Member@Lugano/@Tutti
                                                                      Sowas nennt man neuerdings user generated content, hgc


                                                                      köstlich, wenn auch weit vom thema Frag den Ingo | Preismodelle im CH-Sexgewerbe abweichend


                                                                      mfG,
                                                                      S.G. & Team


                                                                      • Tatsächlich war ich Stammgast (2-3 × pro Woche) und ich habe einige sehr schöne Erlebnisse dort gehabt.....nur....


                                                                        Solche Girls habe ich auch im Globe gefunden, aber eher selten.....das Verhältnis war etwa 5% .......
                                                                        Girls die fernab von Eitelkeiten einfach freundlich sind und ein Gefühl der Wärme vermitteln können.....Mädchen, die auch ohne Zimmerabsichten
                                                                        sich Zeit nehmen, um den Faden eines alten Gesprächs wieder aufzunehmen....weil es sie wirklich interessiert....


                                                                        Lieber Lugano60


                                                                        Du umschreibst in deiner Begründung (habe sie etwas gekürzt) hinsichtlich deines Fernbleibens vom CG auch die zunehmende Businessorientierung der WG's; das nur nebenbei. ;) Deine Eintrittsgelder fehlen aber dem Club ;)


                                                                        Du drückst dich vielleicht von deiner Wortwahl her ein bisschen anders aus, meinst aber grosso modo dasselbe.


                                                                        Die Diskussion um die Selbständigkeit der WG's hat sich tatsächlich zwischenzeitlich auch ein bisschen zugespitzt. Dass die Unternehmerinnen heutzutage oft nach einem Business Plan (bswp. max. 3 Kunden à 1 Stunde, oder fast nur 3er etc.) arbeiten, war früher sicher noch nicht so stark ausgeprägt.


                                                                        Nur beisse ich als Kunde, der nur eine halbe Stunde buchen möchte resp. ohne Dreier dann in den sauren Apfel. Das Forum ist immer nur eine Momentaufnahme, die WG's lesen mit und reflektieren vielleicht auch mal ihr Verhalten. Dann kommts sicher gut und zwar gemeinsam WG und Freier. Wir sind ja beide voneinander abhängig!


                                                                        Es ist übrigens deinem Gedankengut zu verdanken, dass du damals den Thread: Werden Gäste im Globe noch angesprochen eröffnet hast. :super: Für mich der entscheidende Punkt, der sich massiv verändert hat im CG, und somit auch die Puff-Illusion von uns Kunden tangiert.


                                                                        Böse ausgedrückt, Wechsel zum Selbstbedienungslokal in einem fünf Sterne Hotel ;o)


                                                                        Das hat uns Kunden in der Pay6-Analyse der WGs (Acquise) wirklich weitergebracht. :top:


                                                                        Du bekommst im CG wohl bald ein Denkmal für deine treffenden Analysen ;)


                                                                        Die WG's sind sicher keine Bestien, Sie denken halt heute nur viel unternehmerischer als früher. :deutschland: :schweiz:


                                                                        Lieber Gruss, Fabio



                                                                        • Das machen die SV's heute schon auch. Habe ich selber schon mehrfach erlebt, als eine SV einer WG zugeredet hat, dass diese doch schon seit langem guten Service mache etc. Trotzdem wollte die WG schlussendlich nicht aufs Zimmer, weil Sie immer noch zu misstrauisch war. Da kann der Trainer irgendwann auch nicht mehr als zureden. Selbstbestimmungsrecht geht ja vor.
                                                                          .


                                                                          Wenn das Wg nicht bereit ist auf die Kundenwünsche einzugehen, darf sie morgen eben nicht wieder kommen. So einfach wäre das!
                                                                          Wenn dieses WG nicht mit dir aufs Zimmer wollte, dann könnte das auch dir liegen. Das ist übrigens das gut Recht des WGs.

                                                                          Als "Nichtglobianer" sollte ich mich ja raushalten.....aber


                                                                          Zu meiner Globezeit ging man hin......genoss den Anblick von schönen Frauen.....liess sich von einer davon verführen und hatte eine Menge Spass und was zum Träumen für zu Hause.....
                                                                          ...


                                                                          Ich war ja auch schon ein paar Tage nicht mehr dort. Die Gründe stehen etwas tiefer..

                                                                          Bei Diskussion vertiefe ich mich auch manchmal etwas und gehe auf Argumente vom anderen ein. Und dann kommt eins zum anderen.

                                                                          Ich denke auch das Mann noch zum Schuss kommen kann, nur ist die Auswahl etwas begrenzter.



                                                                          • Es ist auch so, wie Du es beschreibst. Keine Ahnung, über welchen Club hier geschrieben wird.