kanton zürich bleibt bis am 31.mai 2021 vorläufig geschlossen.
Am 8. Dezember 2020 beschloss der Regierungsrat des Kantons Zürich in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie Änderungen vorzunehmen. Gemäss § 5 Abs. 1 der Verordnung ist ab 10. Dezember 2020 die Prostitution generell (Bordell- und Erotikbetriebe, Apartements, Escort und Strassenprostitution) verboten.
Die Verordnung gilt vorläufig bis zum 31. Mai 2021. Je nach Verlauf der Epidemie kann der Regierungsrat die Massnahmen auch verlängern.
Wir bitten Sie, die Vorgaben des Regierungsrates des Kantons Zürich einzuhalten.