Unerwiderte Liebe zu einer Prostituierten endet tödlich
Ein 40-jähriger Schweizer verliebte sich in eine ukrainische Nachtclubtänzerin und Prostituierte. Als seine Gefühle nicht erwidert wurden, eskalierte die Situation. Der Mann tötete die Frau und wurde vom Kreisgericht Alttoggenburg-Wil wegen vorsätzlicher Tötung zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Freier wurde zum Dauergast im Nachtclub
Nach Angaben der Anklage verliebte sich der Elektromonteur im Februar 2007 in die Ukrainerin, die mit einem Italiener verheiratet war und in einem Wiler Nachtclub als Tänzerin und Animierdame arbeitete.
Der Mann wurde zum Dauergast des Etablissements. Um sein Liebeswerben zu finanzieren, nahm er sogar einen Kredit über 12'000 Franken auf.
Er soll geglaubt haben, dass die Frau seine Gefühle erwidere und sich seinetwegen von ihrem Ehemann trennen werde. Zeugen zufolge hatte sie ihm jedoch stets zu verstehen gegeben, dass sie ihn lediglich als guten Kollegen betrachte. Zwar hatten die beiden gelegentlich Sex, Anzeichen für eine geplante gemeinsame Beziehung gab es jedoch nicht.
Die tödliche Eskalation nach einer Zurückweisung
Als der Mann erkannte, dass seine Bemühungen nicht zum gewünschten Ziel führten, suchte er die Prostituierte am 6. Juli 2007 in ihrer Wohnung auf und verlangte eine Aussprache. Sie wies ihn jedoch zurück und forderte ihn auf zu gehen.
Als die Prostituierte später das Haus verliess, überreichte er ihr ein rotes Plüschherz mit der Aufschrift „Ich liebe dich“. Nachdem sie das Geschenk zurückgewiesen hatte, griff der Mann sie mit einem Messer an und fügte ihr tödliche Verletzungen zu.
Gericht verurteilt den Täter wegen vorsätzlicher Tötung
Die Staatsanwaltschaft sprach von einer Beziehungsgeschichte mit erheblichem Konfliktpotenzial. Die Tat liege näher bei Mord als bei Totschlag, ein konkreter Tötungsplan habe jedoch nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden können.
Auch die Verteidigung plädierte auf vorsätzliche Tötung, verlangte aber eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren. Der Angeklagte habe spontan und im Affekt gehandelt und sei einem Kontrollverlust unterlegen.
Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm eine depressive Störung sowie eine Persönlichkeitsstörung. Das Gericht folgte dennoch der Anklage und verhängte eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren.
Hinweise auf Suizidabsichten und Rachegedanken
In der Nacht vor der Tat hatte der Angeklagte im Nachtclub Sekt für rund 1'400 Franken spendiert.
Auf seinem Computer fand die Polizei zudem einen nicht abgeschickten Brief an seine Mutter. Darin äusserte er sowohl Suizidabsichten als auch Rachegedanken gegenüber der Frau.
Nach Angaben der Anklage stand der Täter zum Zeitpunkt der Tat nicht unter Alkoholeinfluss.
Wenn Verliebtheit in Besitzdenken und Gewalt umschlägt
Der Fall zeigt auf tragische Weise, wie unerwiderte Gefühle, falsche Erwartungen und ein zunehmender Kontrollverlust eskalieren können. Eine sexuelle oder vertraute Beziehung zu einer Prostituierten begründet keinen Anspruch auf ihre Gefühle, ihr Privatleben oder eine gemeinsame Zukunft.
Wo aus Verliebtheit Besitzdenken, Drohungen oder Rachefantasien entstehen, ist die Grenze zu einer gefährlichen Entwicklung längst überschritten.