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    @Handicapped und Männer mit sexuellen Dysfunktionen


    Die erste seriöse und konsequent auf Behinderte und Männer mit sexuellen Einschränkungen ausgerichtete Erotik Plattform in der Schweiz

    http://www.sexcare.ch/


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    Herzlich
    Isabelle[/FONT]

    Schon bald sind wir ja sexmässig wieder im Mittelalter angelangt…Verlogenheit und Machtspiele der oberen 10 Tausend und der Kirche…

    Es ist an der Zeit, dass die Sexarbeiterinnen eine Liste von all ihren politischen Gästen ins Netz stellen, um die Verlogenheit unserer Politiker mal auf den Tisch zu legen….

    Als Sexualbegleiterin wurde ich vom Kanton nach eingehender Abklärung als nicht unters neue Prostitutionsgesetz fallend eingestuft…dann wären die behinderten Männer dann nicht strafbar???? Aber die normalen dann schon??

    Und plötzlich wollen alle Männer behindert sein…

    Herzlich
    Isabelle:schweiz:


    heofon


    Zu Deiner Info:


    Rechtliche Lage Ausübung Tätigkeit Sexualbegleitung Sehn-Suchend


    Aufgrund einer gründlichen Abklärung durch die zuständig amtlichen Stellen (kantonal) erfüllt Sehn-suchend die rechtlichen Voraussetzungen, und ist daher als Dienstleistungsbetrieb an dessen Standort weder Bewilligungspflichtig noch fällt das Angebot unter das neue Prostitutionsgesetz des Kantons Bern. 22.11.2013 der Regionalfahnder



    herzlich
    Isabelle





    heofon


    Hab ich ja gesagt, das Prostitutions Gesetz ist neuerdings kantonal, und solange die Kantone dieses Gesetz noch nicht aktiv überarbeitet haben gilt noch das eidg. Gesetz....


    z.B. im Kanton Genf ist Sexualassistenz ausgenommen, es ist eine Frage der Zeit bis es in anderen Kantonen auch so gehandhabt wird…


    Also je nach dem laufe ich als zertifizierte Sexualbegleiterin (noch) unter dem Prostitutionsgesetz oder eben nicht...



    [FONT=&quot]Loi sur la prostitution
    (LProst)[/FONT]

    [FONT=&quot]I 2 49[/FONT]

    Chapitre I Dispositions générales

    Art. 2 Définition

    2 Les assistants sexuels pour personnes handicapées au bénéfice d'une formation adéquate n'entrent pas dans le champ d'application de la présente loi.



    Herzlich
    Isabelle

    heofon




    Generell möchte ich daran erinnern wir sind hier in einem Thread zum Thema Behinderung und Sex. Meine Aussagen beziehen sich immer auf beide Substantive, Behinderung und Sex

    Wenn Du einverstanden bist, kommunizieren wir offen ..

    Wenn ja darf ich einige Fragen an Dich stellen?

    - - Zu Deinen Erfahrungsäusserungen zu Anbieterinnen von Sinnerose, bist Du behindert?
    - - Zu meinen Preisen, diese sende ich ja nur gegen persönliche Anfrage. Hast Du eine Offerte von mir erhalten?

    Meine Stellungnahmen zu Deinen Äusserungen:

    „Allerdings gebe ich zu bedenken, dass Deine Leistungen auch nicht billig sind“

    - - In Deinem ersten Eintrag in diesem Forum vom 2008 empfiehlst Du eine Masseurin für 280.- die Stunde…zu diesem Zeitpunkt war mein Angebot für eine interaktive Begegnung (das volle Programm, wie das im Milieu genannt wird) die Hälfte..nämlich 140.-..für mit oder ohne IV/EL/HE

    - - Meine aktuellen Preise für Behinderte entsprechen denen von Aiha Zemp bei Gründung der Sinnerose als „behindertengerecht“ ausgewiesene von 200.- die Stunde plus die Teuerung der letzten vier Jahre plus 5% Kostenabwälzung an Umbau Bad (9‘600.-) und Anschaffung Treppenlift (36‘000.-). Ab der dritten Stunde sogar um einiges billiger…Abholung ab Bahnhof inkl., Transfers, Hilfestellungen, Organisation Anreise, Abklärungen, wie auch eine Flasche Sekt oder Amuse Bouche werden nicht verrechnet. Für Gäste welche keine IV/EL/HE beziehen sind meine Preise 15% teurer, Dienstleistung dasselbe Angebot..

    - - Zudem entspricht mein Studio gehobenen Ansprüchen…

    - Meine Frage an alle User, ist das nun teuer?


    „dass alle ihre diesbezügliche Tätigkeit sehr ernst nehmen und mit viel Empathie ausüben“

    - - Mag ja sein..ich habe diesbezüglich auch andere Rückmeldungen..siehe u.a.
    http://www.behinderung-sexuali…rum/viewtopic.php?f=6&t=2


    „Und Deine Aussage mit "Hinz und Kunz", die inserieren könnten, ist schlichtweg falsch“

    - - die Seite verspricht etwas und das wird nicht gehalten…am Anfang waren es noch Ausgebildete, später eben doch Hinz und Kunz…klar müssen sie sich kurz vorstellen…Papier ist ja bekanntlich geduldig…oder Kontrolle ist eben besser…was die darauf aufgeführten so tun oder eben unterlassen zu tun bzw. inzwischen an Preisen verlangen …ich bin der Ansicht so eine Seite zu übernehmen verpflichtet eben halt…

    „ auch Du bist dem Gesetz nach eine Prostituierte“

    - - Nein.
    Das Prostitutionsgesetz ist mittlerweilen kantonal geregelt. Je nach dem in welchem Kanton ich angemeldet bin mit meinem Betrieb gelte ich als Sexualbegleiterin und habe einen anderen Status als eine Prostituierte


    „Viele Prostituierte sind ganz nette, liebenswürdige und mitfühlende Menschen“

    - - Ganz Deiner Meinung. Wenn nötig verteidige ich sie auch…
    http://www.behinderung-sexuali…rum/viewtopic.php?f=7&t=7


    „Aus diesem Grund gibt es überhaupt kein Problem, wenn Damen, die ihre Dienstleistungen im Paysex mit nicht Behinderten anbieten, auch auf Sinnerose oder einem anderen Portal für sexuelle Dienstleistungen zu Gunsten Behinderter erscheinen!“


    - - Einverstanden, sofern sie die nötige Sensibilisierung und Schulung erworben haben und diese unter Beweis gestellt haben


    Zu guter Letzt meine Antwort auf eine an mich häufig gestellt Frage, aber was ist denn nun der Unterschied zwischen meiner Tätigkeit und jener einer Dame aus dem PaySex Business?

    - - Mein Erfolg drückt sich nicht aus an der Anzahl gewonnener Stammkunden, mein Erfolg sind all jene, welche trotz ihrer Einschränkungen den Weg zur selbstbestimmten Sexualität, in die freie Wildbahn, in eine Partnerschaft gefunden haben…

    …und das macht mich glücklich und zufrieden in meiner Arbeit…


    Herzlich
    Isabelle

    Selby


    Danke für den Hinweis...auch ich bin dankbar für Adressen von wunderbaren Frauen die das gewisse etwas in sich haben für eine Begegnung mit Menschen die sich in ihrem sexuellen Bereich behindert/eingeschränkt fühlen...


    Herzlich
    Isabelle

    Ich bin ausgebildete Sexualbegleiterin, seit 5 Jahren mit eigenem erfolgreichem Studio, und figuriere ganz bewusst nicht auf der Seite von Sinnerose wo Hinz und Kunz ohne Bedingung, ohne Vorkenntnis, ohne Sensibilisierung inserieren darf (gratis): der Pöstler, die Kassiererin und auch Prostituierte….es darf sich auch jede Sexualbegleiterin / Berührerin nennen. ..

    Die Angebote sind mehr oder weniger seriös und die Preise absolut nicht behinderten gerecht...und die Preise horrend…

    Ich bedaure diese Entwicklung sehr …

    Sinnerose wurde lanciert von Aiha Zemp der renommierten Schweizer Pionierin und Leiterin der Fachstelle für Behinderung und Sexualität. Aiha ist verstorben und die Fachstelle wurde zur gleichen Zeit auch geschlossen.

    Sinnerose hat ganz klar nicht mehr das Recht auf diesen Namen, welcher eng mit dem Gedankengut von Aiha in Zusammenhang steht.

    Das Angebot ist sehr verwirrend und wenig transparent. Durch die stattgefundenen Ausbildungsgänge Sexualbegleitung wird dem Suchenden quasi vorgekaukelt, eine angebotene Dienstleistung unter der Bezeichnung Sexualbegleitung sei automatisch an einen gewissen Wert, an Vertrauen oder Qualität gekoppelt. Die meisten bieten keine interaktive Begegnung an (siehe meine Erklärung weiter unten).

    Aiha Zemp würde sich im Grabe umdrehen bei der Qualität des Angebots und vor allem den horrenden Preisen, welche nicht wie ursprünglich Bedingung war, behinderten gerecht sein sollten.

    Ich werde oft gefragt, wie das den nun eigentlich sei wenn jemand Sexualbegleitung anbietet, ist da GV oder ähnliches mit dabei? Sie hätten als Kunde schon einige unklare Situationen vor Ort erlebt, obwohl im Vorfeld so einiges (bei Sympathie ev. Mehr) in Aussicht gestellt wurde.
    Ich frage mich, was das Wort Sympathie seitens des Anbieters in einer geschäftlichen Vereinbarung zu suchen hat (mein Coiffeur antwortet mir ja auch nicht auf meine Wünsche von Waschen, Schneiden, Föhnen, mit dem Satz, Waschen ja bei Sympathie mehr..) und bin der Ansicht, dass bei einem professionell aufgebauten Geschäftsmodell bzw. angewandter Arbeitsmethodik solche Situationen gar nicht erst entstehen sollten.
    Der Satz „bei Sympathie mehr“ mag ja in einer Kontaktanzeige passend sein, denn hieraus entstehen auch keine Verpflichtungen.


    Geniessen ohne Enttäuschung
    Auch wenn die Dienstleistung Sexualbegleitung in der Schweiz keine geschützte Berufsbezeichnung und nirgends verbindlich definiert ist (daher auch viele fragwürdige Angebote unter diesem Titel), so ist doch eines Tatsache:
    Es existieren die beiden Begriffe Assistenz und Begleitung:
    Sexualassistenz heisst, jemanden assistieren: die Dienstleistung ist einseitig, wie Hilfestellungen, Berührungen, Massage; ein körperlicher Austausch findet nicht statt.
    Sexualbegleitung beinhaltet somit etwas anderes (mehr): gegenseitigen körperlichen Austausch. Wie weit und was genau ist Sache der Abmachung zwischen den beiden.
    Die Assistenz sollte demnach auch immer preislich günstiger sein.

    Trau Dich Fragen zu stellen und einen Dialog mit der Anbieterin zu führen. Je genauer Du Deine Wünsche im Vorfeld formulierst und je klarer die Abmachungen dazu, desto besser kannst Du das Date geniessen.. ohne Enttäuschungen…

    P.S. dies soll keine billige Eigenwerbung sein, nein ich habe genug zu tun…ich setze mich ganz einfach gerne für die Sache Behinderung und Sexualität ein. Punkt.

    Herzlich
    Isabelle
    Beratung und Begleitung
    Selbstbestimmt Leben
    Behinderung-sexualitet.info
    Sehn-suchend.ch