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    Lass dich von Ogni nicht unterkriegen Tuvok.


    Es gehört sich nicht, jemanden der an erektiler Dysfunktion leidet so schnöd zu behandeln.


    Kopf hoch! Es gibt gute Ärzte die Patienten mit erektiler Dysfunktion mit geeigneten Therapien behandeln können.


    Suva

    Nein. Es gibt zwar Vorschriften aber Lautstärke wird sehr individuell wahrgenommen.!


    Ja das stimmt. Vor allem wenn du bereits an einer Beeinträchtigung des Gehörs durch Konsum von zu lauter Musik leidest. Ich empfehle dir dringendst, dein Gehör untersuchen zu lassen.


    Die Musik im Globe ist immer recht laut. Aber zu gewissen Zeiten, manchmal über mehrere Stunden, stellt jemand die Musik viel zu laut ein. Ein Aufenthalt von nur schon einer Stunde pro Woche in diesem Lärmpegel schädigt das Gehör.


    Ich empfehle der Geschäftsleitung dringendst, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um diesen Missstand zu beseitigen.


    http://www.laermorama.ch/m4_oh…usik_und_Hoerschaeden.pdf


    Zudem ist die EKAS Richtlinie "6508 Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit" anzuwenden.


    SUVA

    Wo ist der denn?


    Ich war bei den Sitzen bei der Tanzfläche.


    Meine Messung war sicher nicht normgerecht und das Messgerät war auch nicht kalibriert. Ich will dir da nichts unterstellen. Aber es war da sehr laut.


    Ich empfehle dir einmal die Fachleute der Suva kommen zu lassen.


    Die können eine normgerechte Messung durchführen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.


    suva

    Nachdem ich bereits mehrere Male bemerkt habe, dass die Musik unerträglich laut ist, habe ich mein Schallpegelmessgerät mitgenommen.


    Der höchste Schallpegel war 109 dB. Er war selten unter 85 dB. Der Mittelwert war um die 100 dB


    In der Schweiz ist der höchstzulässige Wert für solche Clubs 100 dB. Das Gehör darf pro Woche max eine Stunde diesem Schallpegel ausgesetzte werden.


    Wer sich pro Woche mehr als eine Stunde an so einem Ort aufhält, setzt sein Gehör einem sehr hohen Risiko aus.


    Der Arbeitgeber muss die Gesundheit des Arbeitnehmers schützen. Er macht sich also strafbar und muss für allfällige Schäden aufkommen.


    Bei so hohen Schallpegeln kommt es bereits nach kurzer Zeit zu einer temporären Vertäubung der Ohren. Der gleiche Schallpegel wird nach einer Stunde viel leiser empfunden als zu Beginn. Die Person, welche die Lautstärke regelt, erhöht unbewusst die Lautstärke.


    suva