Die Silluette kommt mir sehr bekannt vor, ich glaube in der Zirkus Nacht im Freubad war diese Künstlerin auch dort
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Mein Stand war, dass alles über 10000 € deklarationspflichtig ist und rumänische Staatsbürger sollten da gegenüber anderen EU Bürgern eigentlich gleichbehandelt werden müssen. Das sind aber Feinheiten.
Ich habe die Annekdote gehört, dass bei der Einreise auch schon mal der Sitznachbar gefragt wird, ob er im Falle einer Kontrolle ein Teil der eingeführten Barmittel auf seine Kappe nimmt. Das nach einem 14 tägigen Arbeitsaufenthalt. Daraus lassen sich dann auch Abschätzungen über den durchschnittlichen täglichen Verdienst machen (natürlich spezifisch für die Annekdotenerzählerin, die mit "Pfeffer im Hintern" bei der Akquise ist).Anna Konda
Du hast recht, es sind heute nur € 10'000 die nicht deklariert werden müssen und alles was darüber ist muss deklariert werden. Wichtig ist dass wenn ein höher Betrag eingeführt, dieser auch physisch auf verschiedene Personen aufgeteilt werden muss.
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Die intelligenten Damen des Gewerbes verfügen über entsprechende internationale Konten (zbsp. Revolut) oder ein Wallet für Kryptowährungen.
Weiter dürfen rumänische Staatsbürger pro Grenzübergang € 15'000 einführen, ohne dass diese deklariert werden müssen.
Steuerrechtlich ist die Liebesdienerin selbständigerwerbend und in den meisten Doppelbesteuerungsabkommen ist das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit am Ort des Wirkens steuerbar, das heisst also im Ausland und nicht in Rumänien. Somit interessiert die rumänische Steuerbehörde das Einkommen ausserhalb des Landes nicht wirklich.
Die Damen können über die Meldetage (90 Tage) bzw. die L Bewilligung den Nachweis der Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachweisen und dokumentieren.





















