Hallo Joseffson
du kommst aus Deutschland. Deshalb sollte man das dortige Clubsystem nicht eins zu eins auf die Schweiz übertragen.
Wenn man die Schilderungen von Julian Laval
liest, entsteht vielmehr der Eindruck, dass manche Clubs in der Schweiz nahezu wie rechtsfreie Räume funktionieren. Alle Beteiligten (Clubs, Frauen, Freier) täuschen, betrügen und fügen sich gegenseitig Schaden zu, während die Behörden offenbar konsequent wegschauen.
Offener Drogenverkauf an Kunden und Frauen. Frauen, die komplett am Ende sind. Suizide. Gewalt im Club. Eine Frau wird für alle hörbar im Zimmer von einem Gast zusammengeschlagen. Dazu die ganze Seuche mit Krankheiten durch AO, bei der trotzdem weitergemacht wird, als wäre nichts.
Da werden schlimmste Drogenfälle gebumst, und manche geilen sich sogar noch daran auf (belegbar). Da wird mit kaputten Frauen gebumst, bei denen jeder halbwegs wache Mensch merkt, dass irgendetwas nicht stimmt, weil sie unter Druck und Zwang stehen. Da wird weitergemacht, obwohl Infektionen und Krankheiten durch AO im Raum stehen (belegbar). Da werden Clubs weiterhin besucht wo Frauen misshandelt werden (belegbar). Da wollen manche sogar bewusst auf Betten vögeln, auf denen kurz zuvor eine Frau im Club gestorben ist (belegbar). Da werden von einem verstorbenen Gast im Club, Fotos und Videos mit dem Handy fleißig geteilt (belegbar).
Konsequenzen? Nie.
Wo bleibt da euer Aufschrei?
Wie Julian Laval bereits geschrieben hat, führen selbst offensichtliche Straftaten praktisch nie zu Konsequenzen. Und das sogar bei Offizialdelikten, bei denen die Behörden eigentlich von sich aus ermitteln müssten, auch ohne ausdrücklichen Antrag der geschädigten Person. Für mich ist das nichts anderes als ein Versagen der Schweizer Behörden.
Das finanzielle Ausnutzen von Freiern bagatellisierst du dagegen als „Freiwilligkeit“. Andere nennen es Naivität und klatschen sogar Beifall, wenn es einer Hure gelungen ist, einen Freier zu täuschen und finanziell auszunehmen.
Wenn man dann Namen von Abzockerinnen hoher Fünstelliger Beträge von Gästen, kranken AO-Frauen, problematischen Fällen oder kriminelle Machenschaften oder Namen von diesen Clubs nennt, nicht um zum anprangern oder hetzen, sondern um andere Freier zu warnen und aufzuklären, wird man von Forumskollegen angegangen. Dann heißt es plötzlich: Das darf man nicht schreiben. Das ist unfair. Das ist Rudschädigung. Das schadet dem Club. Das schadet dem Girl. Das schadet dem und dem. Das darf man nicht. Das gehört nicht ins Forum.
Gerade die selbsternannten Hobby-Paragraphenreiter sollten sich vielleicht zuerst ernsthaft mit der rechtlichen Seite befassen, bevor sie solchen Stuss verbreiten.
Klartext: Keine Freiwilligkeit, sondern Betrug und Erpressung
Wenn eine Prostituierte eine Notlage vortäuscht, gezielt das Mitgefühl und die emotionale Bindung eines Freiers ausnutzt, ihn bewusst täuscht und dadurch zur Zahlung hoher Geldbeträge bewegt, geht es nicht um Freiwilligkeit, sondern um betrügerische Bereicherung.
Das Muster ähnelt bekannten Betrugsformen wie Schockanrufen, Enkeltricks oder sogenannten Notlagen-Tricks. Dabei wird die Hilfsbereitschaft des Opfers gezielt ausgenutzt, um an Bargeld oder andere Vermögenswerte zu gelangen.
In vielen solcher Fällen greifen Betrug und Erpressung wie Hand-in-Hand ineinandergreifen. Das gilt etwa dann, wenn dem Freier bei einer verweigerten Zahlung oder beim Ausbleiben weiterer Zahlungen mit persönlichen, finanziellen oder anderen Konsequenzen gedroht wird. Spätestens an diesem Punkt geht es nicht mehr "nur" um Betrug sondern auch um Erpressung!
Rechtliche Seite (Betrug / Offizialsdelikt)
Das Vortäuschen von Notlagen zur Erlangung von Geld erfüllt den Tatbestand des Betrugs gemäß § 263 StGB und ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) die Tat automatisch von Amts wegen verfolgen müssen, sobald sie davon erfahren. Ein ausdrücklicher Strafantrag des Opfers ist für die Einleitung der Ermittlungen nicht notwendig.