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    Banderas


    Es geht nicht um die Preise sondern um eine Gleichstellung mit anderen Berufsgattungen! Ich kenne noch ganz andere Wirtschaftsbereiche wo die Preise in den letzten Jahren auch in den Keller gerutscht sind und dennoch müssen sie Steuer und Abgaben zahlen. Immer wird geredet, dass Prostituierte "nur" Dienstleisterinnen sind so wie Dienstleistende anderer Berufsgattungen und es wird immer für die Gleichstellung der Prostituierten geworben. In dem Fall sollten für die Prostitutierten jedoch auch gleiche Pflichten gelten!


    Die Eule


    Du schreibst, es wird zwischen Selbständigkeit und Unselbständigkeit unterschieden. Ich will dir eins sagen:
    Prostituierte im Kanton Zürich können nur "Selbständig" tätig sein!
    Und das bedeutet, dass eine ausländische Prostitutierte aus EU2 Staaten (Rumänien, Bulgarien) nur maximal 90 Tage im Jahr im Kanton Zürich arbeiten darf.


    Und jetzt die Gretchenfrage, warum gibt es hunderte gar tausende Prostituierte aus Rumänien und Bulgarien, die das ganze Jahr in den Clubs im Kanton Zürich arbeiten? Auf welcher Rechtsgrundlage beruht das???

    Hallo lan_y


    was du und Ingo schreibt, fehlt mir das entsprechende Fachwissen. Jedoch weiss ich eins genau, dass eine Prostituierte aus allen EU und EU2 Staaten in der Schweiz (im Kanton Zürich) 90 Tage im Jahr keinen Rappen zahlt. Lediglich 30 Fr. einmalig für die Anmeldung beim Migrations- oder Arbeitsamt.


    Während den 90 Tagen / Jahr zahlen die Prostituierten im Kanton Zürich keine Krankenversicherung, keine AHV und keine Steuern. Nach den 90 Tagen verschwinden viele Prostituierte mit dem Geld in ein anderes Land zum arbeiten und wiederholen das Spiel Jahr für Jahr. Ich habe ein paar Frauen gekannt, die sind nach 3 Monaten mit hohen 5-stelligen Summen nach Hause und in der Schweiz keinen Rappen bezahlt.
    Ist das Gerechtigkeit?
    Jeder andere Arbeitnehmer, Freelancer, Unternehmer etc. hat dieses Privileg nicht.


    Ausländischen Dienstleister anderer Berufsgattungen wird innert 90 tägigen Arbeitsaufenthalten in der Schweiz die Einhaltung des Mindestlohn peinlich genau kontrolliert und mit drastischen Bussen bis Gefängnis sowie Einreise- und Arbeitsverboten sanktioniert. Ausserdem müssen ausländische Dienstleister ein 5-stelliges Depot hinterlegen wenn sie in die Schweiz zum arbeiten kommen und bekommen das Depot erst zurück, wenn nachgewiesen wurde das alle Steuern und Abgaben zu 100% bezahlt wurden. Warum führt man das nicht auch bei den ausländischen Prostituierten ein?