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Schon damals....

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    • Schwängerte Gotthelf Witfrau Bögli?




      Der Streit um einen unbekannten Teil des Nachlasses von Schriftsteller Jeremias Gotthelf ist neu entbrannt. Die Spezialisten wollen Zugang, doch der Besitzer stellt sich quer. Was hat Gotthelf eigentlich zu verstecken?




      Jeremias Gotthelf hat zeit seines Lebens machen Streit ausgefochten. Der Emmentaler Dichter-Pfarrer, der mit bürgerlichem Namen Albert Bitzius hiess, galt als streitbar, wenn nicht streitsüchtig.


      Und doch: Eine der grössten Streitereien in seinem Namen spielt sich erst heute, 160 Jahre nach seinem Tod, ab. Es geht um einen kleinen Teil des Nachlasses, der sich im Besitz von Christoph von Rütte befindet. Der Arzt aus dem bernischen Muri ist ein Nachfahre von Gotthelf. Und er will den Nachlass den Spezialisten, die derzeit an einer neuen vom Kanton und Bund mitfinanzierten Gotthelf-Gesamtausgabe arbeiten, nicht zugänglich machen. Peter Studer giesst jetzt neues Öl ins Feuer: Der Rechtsanwalt und Publizist reitet im «Tages-Anzeiger» eine Breitseite gegen von Rütte. Studer behauptet: Die Öffentlichkeit habe ein Recht auf diesen Nachlass.


      Dass von Rütte in seinem Haus Dokumente von Gotthelf bunkert, ist in der Fachwelt bekannt. Laut Christian von Zimmermann, Gotthelf-Spezialist der Universität Bern und mitverantwortlich für die neue Gesamtausgabe, befinden sich in diesem Nachlass vermutlich Predigten, Fragmente sowie die Brautbriefe von Pfarrer Bitzius. Darüber hinaus könnten ein Manuskript eines unbekannten Erzähltextes sowie Werke aus der persönlichen Bibliothek Gotthelfs vorhanden sein.


      «Der wissenschaftliche Wert des privaten Nachlasses ist immens», sagt von Zimmermann. Insbesondere von den vermutlich vorhandenen Predigten erhofft er sich neue Erkenntnisse, denn diese Schriften seien womöglich politisch gefärbt und könnten Aufschluss geben über den liberalen Umbruch in der damaligen Zeit. Auch Gotthelfs Bibliothek wäre «wahnsinnig spannend». So wäre nicht nur zu erfahren, was Gotthelf gelesen, sondern auch, was er allenfalls beim Lesen angestrichen hatte. Die Briefe jedoch hält von Zimmermann aus wissenschaftlicher Warte für «wahrscheinlich nicht besonders spannend».


      Die Eskapade in Oberönz


      Für das Publikum könnte das Interesse aber durchaus vorhanden sein. Denn die Briefe könnten eines der grossen Geheimnisse von Gotthelf lüften. Nur in Fachkreisen ist nämlich bekannt, dass Bitzius, der verheiratete Pfarrer, beschuldigt wurde, sich ausserehelich zu vergnügen. Im «Wochenblatt des Emmenthals» von 1850 wird Bitzius aufgefordert, doch die Leser mit Geschichten aus seinem Leben zu erfreuen. Das Wochenblatt lieferte die Eskapaden gleich mit. So soll Bitzius während seiner Vikariatszeit in Oberönz BE zur «Jungfer Hofer» ins Bett gestiegen sein. Mit üblen Folgen: Für den Gottesmann setzte es vom «Schultheisskobi und Res» Prügel ab. Das Wochenblatt erwähnt auch die Geschichte von der «Wittfrau Bögli», die Gotthelf geschwängert haben soll (siehe Kasten). Zur Ehrenrettung Gotthelfs sei gesagt, dass er die Anschuldigungen als «faul und falsch» bezeichnete. Die Forschung geht von einer Schmutzkampagne aus. Von Zimmermann mag ebenfalls nicht spekulieren.


      «Darf nicht geöffnet werden»


      Auch wenn die privaten Briefe Aufschluss geben könnten, was Gotthelf alles getrieben hat, wird dies vorerst nicht publik. Nachlass-Besitzer von Rütte sagt, er wolle die Dokumente erst selber sichten, bevor eine Veröffentlichung möglich sei. Doch dies will von Rütte erst in einigen Jahren – nach seiner Pensionierung – tun. Dass die Dokumente überhaupt blockiert sind, hängt mit Cécile Bitzius, einer Tochter Gotthelfs, zusammen. Sie versah die Dokumenten ihres Vaters mit der Notiz: «Darf nicht geöffnet werden.» Diesen Befehl erneuerte Bernhard von Rütte nach einer Sichtung des Nachlasses 1999. Er ist der Enkel von Cécile und der Vater von Christoph von Rütte. Letzterer sagt heute: «Ich wäre skrupellos, wenn ich mich darüber hinwegsetzen würde.»


      Beim kantonalen Amt für Kultur ist man schon länger über die Schwierigkeiten mit dem Nachlass informiert. «Bisher ist aber noch keine offizielle Anfrage etwa seitens der Projektleiter der Gesamtausgabe eingetroffen», sagt Michel Wyss, stellvertretender Amtsleiter. Laut dem kantonalen Denkmalpflege-Gesetz können «bewegliche Denkmäler, die im Eigentum Privater stehen, durch Vertrag zwischen Kanton und Eigentümer unter Schutz gestellt werden» – sofern dies von öffentlichem Interesse ist. Der Kanton kann sogar noch weiter gehen: Wenn der private Gotthelf-Nachlass von öffentlichem Interesse ist, kann der Regierungsrat allein beschliessen, den Nachlass unter Schutz zustellen. Bei beiden Varianten gibt Wyss jedoch zu bedenken, dass deren Umsetzung schwierig sei, «weil man erst den Nachweis erbringen muss, dass es sich tatsächlich um wichtige Dokumente handelt». Solange niemand weiss, was Christoph von Rütte unter Verschluss hält, könne der Kanton nicht handeln, sagt Wyss.


      Im Oktober werden die ersten acht Bände der Gotthelf-Gesamtausgabe der Öffentlichkeit präsentiert. «Das Schlimmste wäre», sagt Forscher von Zimmermann, «wenn der private Nachlass erst öffentlich wird, wenn wir unsere Arbeit abgeschlossen haben.» (Berner Zeitung)