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  • Antworten
    • Es stellt sich die Frage, ist ein Girl angestellt oder ist es freischaffend? Das wird wohl ein ganz gewaltigen Unterschied betreffend den Arbeitsbedingungen sein.

      Wie man im Mustervertrag sehen kann, werden dort Arbeitgeber und Arbeitnehmer benannt, das ist unmissverständlich, es wurde ein Arbeitsverhältnis eingegangen, wenn auch mit abweichenden und seltsam anmutenden Konditionen. Interessant dürfte es bei Streitigkeiten werden, oder wenn ein Girl etwas einklagen würde. Das möchte ich mal sehen...

      Lieber Schimmel auf dem Pimmel, als den Pimmel drin im Schimmel....

      Hat sie Schimmel an der Möse, war die Alte lange böse....

      8)8)8):evil::evil:8o8o

      • Falsch ist, dass der Betreiber bestimmen darf, was die Dame anbieten muss (siehe Mustervertrag im Anhang)

        Die Girls sind nicht angestellt, sondern selbständig. Der Betreiber darf nicht bestimmen, was die Dame anbieten muss. Er darf aber sehr wohl nur Girls einstellen, die das anbieten, was er sich vorstellt. Und wenn sich eine nicht daran hält, darf er ihr den Eintritt verwehren. Natürlich kann er das nur, wenn der Club läuft, die Girls bei ihm verdienen und deswegen in seinem Club arbeiten wollen. Läuft der Laden nicht, lässt sich kein Girl was sagen, sondern macht auf dem Zimmer was es will. Sprich nichts.

        • Meiner Meinung nach ist das Model des Kt. Thurgau dem Model z. B. im Kt. Zürich (und anderen) überlegen. Das Anstellungsverhältnis schafft eindeutig mehr Klarheit, hat aber keine gravierenden Nachteile gegenüber den anderen. Das Weisungsrecht ist definiert, die Verhältnisse basieren auf dem OR, StGB. Persönlichkeitsrecht, etc.

          Eigentlich seltsam, dass dieses Model nicht gesamtschweizerisch zur Anwendung kommt - es lebe der Kantönligeist.

          Es wäre auch für die Frauen einfacher, wenn bei einem Wechsel die gleichen Verhältnisse herrschen würden, und sie in einem anderen Kanton die gleichen Bedingungen antreffen würden.

          Vor Jahren wollten einige Clubbetreiber (damals noch vorwiegend Cabaretbetreiber) das Ganze vereinheitlichen mit einer eigentlichen Branchenlösung. Leider kam das nicht zu Stande, weil natürlich der Wiederstand in den eigenen Reihen wieder mal der Spielverderber war. Dabei könnte man so vieles vereinfachen, man denke beispielsweise nur mal an die Rechtsprechung, Präzedenzfälle könnten National zur Anwendung kommen. Auch ein Betreiber von mehreren Lokalen in verschiedenen Kantonen, müsste sich nicht mit verschiedenen Systemen auseinandersetzen. Das ganze Dilemma wurde ja gerade während der, uns allen noch bestens in Erinnerung bleibender, Coronaschliessungszeit offensichtlich. Ein Girl bekam in einem Kanton ein 2-Jähriges Arbeitsverbot auferlegt, weil sie gegen die Auflagen verstossen hatte, und wechselte einfach den Kanton. .....naja, jetzt ist sie ja zurück im alten Laden.

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