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Millionen-Prozess

  • Antworten
    • Prozess in Augsburg: Bordellchefin betrog den Staat um 3,5 Millionen - Lokalnews - Augsburger Allgemeine


      Gemeinhin gilt es als das älteste Gewerbe der Welt: käuflicher Sex. Es war lange verboten und tabuisiert. Doch seit 2002 ist Prostitution in Deutschland ein gesetzlich anerkanntes Dienstleistungsgewerbe mit Rechten und Pflichten. So überrascht es nicht, dass auch in dieser Branche betrogen wird, wenn es darum geht, Steuern oder Beiträge für die Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung zu zahlen.


      Ein Prozess vor dem Augsburger Landgericht zeigte jetzt einmal mehr auf, welche großen Gewinne gerade dieser Geschäftszweig abwirft - mit entsprechendem Schaden für die Staatskasse und die Sozialversicherungsträger. In dem angeklagten Fall waren es mindestens 3,5 Millionen Euro.


      Auf der Anklagebank der 10. Strafkammer saß eine attraktive Blondine. Die Mutter einer erwachsenen Tochter ist Chefin von gleich vier Bordellen in Augsburg, Ulm, Dachau und Zürich. Nach außen hin war die gelernte Krankenschwester lediglich als Vermieterin der Zimmer aufgetreten, in denen die Frauen tagsüber ihre Freier empfingen. Laut Gesetz waren sie damit selbstständige Unternehmerinnen, frei, ihren Körper als Ware anzubieten.


      Doch in Wahrheit war es nicht so, wie Augsburger Kripobeamte in aufwendigen Ermittlungen herausfanden. Durch eine anonyme Anzeige waren sie diesem Betrug im horizontalen Gewerbe auf die Spur gekommen. Weil es Anhaltspunkte für verbrecherischen Menschenhandel gab, die sich jedoch später nicht bestätigten, ließ die Polizei Telefone überwachen.


      Im Januar wurde die 59-Jährige im Zug einer Razzia festgenommen. Seither wartete sie in der Justizvollzugsanstalt Aichach auf ihren Prozess. Bei den Ermittlungen kam heraus, dass in jedem der Bordelle bezahlte „Wirtschafterinnen“ die Einhaltung der „Hausordnung“ überwachten. Die Prostituierten mussten feste Arbeitszeiten einhalten, ihnen wurde vorgeschrieben, wie sie mehr oder weniger bekleidet ihre Kunden zu empfangen hatten und welche Preise sie für bestimmte Sex-Praktiken verlangen durften.


      Damit waren sie im Sinne des Gesetzgebers nicht mehr frei, sondern nur zum Schein Selbstständige. Das bedeutet, die Angeklagte hätte als Arbeitgeberin monatlich Arbeitnehmerbeiträge abführen müssen - was unterblieb. Auch von den Prostituierten selbst kam kaum Geld, da diese ihre Einnahmen fälschlich so niedrig angaben, dass sie kaum Beiträge zahlen mussten.


      Publikum enttäuscht, weil Dirnen nicht aussagen mussten


      Die von zwei Münchner Anwälten verteidigte Angeklagte hatte gleich zu Prozessbeginn alle Vorwürfe eingestanden, was ihr und dem Gericht einen langwierigen Prozess mit dem Aufmarsch vieler Zeuginnen ersparte, worauf einige der älteren männlichen Zuschauer im Gerichtssaal erkennbar enttäuscht reagierten. Für die Beweisaufnahme reichten dem Gericht jedoch die Aussagen eines Steuerfahnders und einer Zollbeamtin.


      Die Angeklagte muss für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. 1,5 Millionen Euro ihres Vermögens sind beschlagnahmt. Sie fallen an den Staat. Erst in 30 Jahren verjähren die übrigen Ansprüche ihrer Gläubiger. Immerhin ist die Bordellchefin noch zwei Millionen Euro schuldig. Genau für diese Summe soll sie erst dieser Tage eine Villa in Spanien verkauft haben.