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    Haftstrafe für Prostituierte: Freier um Millionensumme betrogen!




    Vor dem Landgericht Heidelberg ist am Mittwoch eine Prostituierte verurteilt worden. Sie hat einen Mann um rund 1,6 Millionen Euro gebracht.


    Weil eine Prostituierte einem Mann ihre Liebe vorgetäuscht hat, um von ihm Geld zu erhalten, ist sie am Mittwoch wegen Betrugs schuldig gesprochen worden. Insgesamt ging es am Landgericht Heidelberg um 53 Fällen und um rund 1,6 Millionen Euro. Die Frau muss für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten für die Frau gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


    Prostituierte hat angeblich hohe Schulden in Bulgarien 


    Laut Anklage hatte der wohlhabende Freier die Prostituierte im Frankfurter Rotlichtmilieu kennengelernt. Die beiden hielten anschließend Kontakt zueinander. Der Mann habe sich in die Frau verliebt. Sie habe dem 59-Jährigen Gefühle vorgetäuscht. Sie soll behauptet haben, dass sie hohe Schulden in Bulgarien hat und bedroht werde. Unter anderem soll sie auch vorgegeben haben, sich in der Hand von Entführern zu befinden.


    Der Mann überwies ihr immer wieder hohe Beträge auf verschiedene Konten - insgesamt rund 1,6 Millionen Euro. Allerdings seien nicht alle Überweisungen und Zahlungen nachvollziehbar. Zunächst war von einer Summe von mehr als 1,8 Millionen Euro die Rede. Einen Teil des Geldes soll der Mann der Frau auch in bar gegeben haben, unter anderem an einem Flughafen in Bulgarien.


    Frau entschuldigt sich unter Tränen vor Gericht


    Tatsächlich soll sich die Angeklagte aber nie in einer bedrohlichen Situation befunden haben. Die 31-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Am Mittwoch sagte sie unter Tränen aus, dass ihr alles leid tue. Sie wolle den entstandenen Schaden wiedergutmachen.


    Von Seiten der Staatsanwaltschaft hieß es im Plädoyer, die Frau habe die Liebe und emotionale Abhängigkeit des Mannes ausgenutzt, um ihn um sein Geld zu bringen. Leicht strafmildernd wirkte sich aus, dass die Frau strafrechtlich vorher nicht in Erscheinung getreten war.


    Angeklagte soll Opfer von Menschenhandel gewesen sein


    Der Verteidiger der Frau sagte, es müssten auch deren Lebensumstände als strafmildernd gewertet werden. Sie habe bereits elf Jahre lang als Prostituierte gearbeitet, als sie den Mann in Frankfurt kennenlernte. Sie sei ein Opfer von Zuhälterei und Menschenhandel und zur Prostitution gezwungen worden. Sie habe in prekären Lebensumständen gelebt. Außerdem sah ihr Verteidiger es als erwiesen an, dass es Hintermänner für ihre Taten gegeben habe. Die Frau sei unter Druck gesetzt worden, Geld zu verdienen. Außerdem habe sie für einen Teil der angeklagten Taten sexuelle Dienstleistungen erbracht. Insgesamt kam das Gericht allerdings der Forderung der Staatsanwaltschaft sehr nahe. 


    Der Richter sagte bei der Urteilsbegründung, die Frau habe den Mann geschickt unter Druck gesetzt und ihm sogar in Aussicht gestellt, eine Familie mit ihm zu gründen. Der Mann sei zudem im Frankfurter Rotlichtmilieu als großzügig bekannt gewesen. Er sei leichtgläubig und labil und habe auch anderen Menschen hohe Summen bezahlt. Selbst als der Mann schließlich zur Polizei ging, sei er noch hin- und hergerissen gewesen - zwischen der Angst, Opfer eines Betruges geworden zu sein und der Hoffnung, dass die Frau zu ihm zurückkommt.


    Der Mann habe erst komplett verstanden, dass die Frau ihn betrogen habe, als ein Kripobeamter ihm Videos auf der Social Media-Plattform TikTok zeigte, wie die Frau ausgelassen in einer Disko tanzt.


    Verbleib des Geldes unklar


    Was mit dem Geld passiert ist, blieb unklar. Die Frau habe nur einen "marginalen Teil" des Geldes selbst behalten, sagte ihr Verteidiger in seinem Plädoyer. Das meiste sei wahrscheinlich an Hintermänner gegangen. Das Gericht sah das anders. Ihre Ausführungen zu ihren Lebensumständen seien "ausgesprochen vage" gewesen. Auch habe sie keine Angaben zu den angeblichen Hintermännern gemacht. Stattdessen habe die Frau Urlaub gemacht, sich in der Türkei Schönheits-Operationen unterzogen und Schmuck gekauft. Sie muss für den Schaden haften.


    Quelle

    https://www.swr.de/swraktuell/…ug-in-heidelberg-100.html

    Sexkaufverbot im Bundestag und mögliche Reaktionen der Branche


    CDU/CSU führt Sexkaufverbot strategisch ins Parlament ein – Ablehnung des Antrags in dieser Legislaturperiode zu erwarten und einkalkuliert


    Wichtiger Nachtrag vom 02.03.2024: Nachdem mich direkt nach der Veröffentlichung Rückmeldungen erreicht haben, möchte ich quasi als Vorwort feststellen, dass dieser Artikel nicht dazu verleiten soll die Gefahr eines Sexkaufverbots zu verharmlosen. Die Gefahr ist absolut real! Nichtstun ist nicht die Option, denn dann bietet die Branche eine offene Flanke, die unsere Gegner sicher erfreuen würde.


    Mit großem Interesse hat die Erotikbranche am vergangenen Freitag, dem 23.02.2024, die erste parlamentarische Debatte zu einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag verfolgt, mit dem die amtierende Bundesregierung aufgefordert wird in Deutschland ein Sexkaufverbot nach dem “Nordischen Modell” und die Bestrafung von Sexkäufern umgehend einzuführen. Die Union hat diesbezüglich keinen Gesetzesentwurf vorgelegt, sondern lediglich einen Forderungskatalog eingebracht, über den nun in mehreren Ausschüssen parlamentarisch beraten wird.


    9 Abgeordnete haben in der sogenannten 1. Lesung im Plenum zum Antrag für die jeweiligen Fraktionen gesprochen; 2 CDU/CSU-Abgeordnete sprachen sich für den Antrag aus, die Abgeordneten der Grünen, der FDP, der Linken sprachen sich gegen ein Sexkaufverbot aus, ebenso ein Abgeordneter der AfD. Die SPD-Abgeordnete der SPD Ariane Fäscher lehnte den Antrag entschieden ab. Selbst ihre SPD-Kollegin Leni Breymaier, die uns ja als Sexkaufgegnerin bestens bekannt ist, bekundete, dass sie momentan – also in der laufenden Legislaturperiode – keine parlamentarische Mehrheit für den Antrag der Opposition sieht und erst einmal Mehrheiten ausgelotet und organisiert werden sollten.


    Die Reden können in der Bundestags-Mediathek “nachgesehen” werden: https://www.bundestag.de/dokum…08-de-prostitution-990250; ebenso kann man die Beiträge im vorliegenden Plenarprotokoll nachlesen: https://dserver.bundestag.de/btp/20/20155.pdf#P.19898


    Politikexperten, die sich mit Gesetzgebungsverfahren und parlamentarischen Vorgängen bestens auskennen, sehen im Antrag der Opposition zum jetzigen Zeitpunkt eine Positionierung, die ein mögliches Wahlkampfthema frühzeitig besetzt und auch für die anstehende Europawahl in konservativen Kreisen ein Wahlargument sein kann.


    Der Antrag wird – mangels Mehrheit im Parlament – nach den Grundsätzen der parlamentarischen Arbeit in der laufenden Legislatur wohl keinen Erfolg haben.


    Das bedeutet jedoch nicht, dass er bei neuen politischen Machtverhältnissen nach der Bundestagswahl nicht erneut in den Bundestag eingebracht wird. Die bereits erwähnten Politikexperten gehen davon aus, dass es in den jetzt befassten Ausschüssen keine Mehrheit für die Anberaumung von Anhörungen geben wird und dass der Antrag der CDU/CSU nach der 2. und 3. Lesung im Parlament noch in diesem Sommer mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wird.


    Selbst für eine sogenannte “Abstrakte Normenkontrollklage”, mit der die deutsche Prostitutionsgesetzgebung vor dem Bundesverfassungsgericht parallel angegriffen werden könnte, haben sich die dafür notwendigen 184 Abgeordneten des Deutschen Bundestags scheinbar nicht gefunden, obwohl die CDU/CSU-Fraktion über 197 Abgeordnete verfügt und auch das Breymaier-Lager in der SPD seit langem dafür wirbt “abstrakt” nach Karlsruhe zu gehen.


    Vergessen? Das ProstSchG wurde unter Regierung Merkel verabschiedet!


    Aber man darf natürlich nicht vergessen, dass das Prostituiertenschutzgesetz in 2016 unter der großen Koalition CDU/CSU/SPD (Kabinett Merkel III) verabschiedet wurde und es nun sehr merkwürdig wäre, wenn CDU/CSU-Abgeordnete die 2016 für das ProstSchG votiert haben nun dessen Verfassungsmäßigkeit anzweifeln!


    Auffällig ist aber auch, dass die CDU/CSU-Fraktion die gegenwärtig laufende Evaluation des ProstSchG, die bis Juni 2025 abgeschlossen sein soll, nicht abwarten will, sondern zum sofortigen Handeln drängt. Beweise, dass sich die Situation für Sexarbeitende akut verschlechtert hat, gibt es nicht und immer wieder wird auf nicht belegbare Zahlen verwiesen und grundsätzlich von generell vorliegendem “Menschenhandel” gesprochen.


    Wo sind denn die nachprüfbaren Fakten? Fehlanzeige!


    Dramatische und natürlich bedauernswerte Einzelschicksale werden zur Norm erhoben und man will wieder SexarbeiterInnen schützen, obwohl diese gar nicht geschützt werden wollen! Sollen die Ergebnisse der Evaluation, die ganz sicher viele wissenschaftlichen Fakten liefern wird, präventiv ausgeklammert werden? Trotz einer ziemlich absurden Vorgehensweise zeigen die jahrelangen Kampagnen der Sexkaufgegner nun leider Wirkung und hier hat sich unsere Branche verkalkuliert und fälschlich in Sicherheit gewähnt!


    Gibt es Ideen oder Lösungen um die erlaubte Sexarbeit in Deutschland zu erhalten und um ein drohendes Sexkaufverbot zu verhindern?


    Diese Frage bewegt die Branche gerade intensiv, da ein Sexkaufverbot natürlich viele Betriebe ruinieren würde und es für SexarbeiterInnen, deren Bestrafung wohl nicht vorgesehen ist, keine geschützten Arbeitsplätze mehr geben würde. Sexarbeit würde unter einem “Nordischen Modell” dann im Untergrund stattfinden, die “Freier” würden empfindlich bestraft und konzessionierte “BetreiberInnen” würde es nicht mehr geben, dafür aber vermutlich viele umtriebige Vermittler und Manager, denen es egal ist, ob man legal oder illegal arbeitet. Die zuständigen Behörden würden den Zugriff auf Branche und Umfeld weitreichend verlieren und gar nicht mehr genau wissen, wer wie wann und wo arbeitet. Eine “Kriminalisierung” von Sexarbeit wird den Informationsfluss erheblich hemmen und womöglich der Nährboden für strafbare Handlungen sein, die die Situation der Akteure und vor allem die “öffentliche Sicherheit” nicht verbessern werden!


    Ich habe bereits am 7. November 2023 mit meinem Artikel “Prostitution 2023 – CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert Sexkaufverbot!” auf die mögliche Gefahr der parlamentarischen Initiative hingewiesen, allerdings fanden sich für den Beitrag nur wenige Leserinnen und Leser und auch meine Betrachtung vom August 2023 zum Thema “Prostitutionsgesetze verfassungswidrig? – Die Stunde des Abolitionismus?” warf niemanden vom Stuhl.


    Wirklich “aufrüttelnd” war dann ein Veranstaltungsaufruf des UEGD e.V., der über die großen Werbeportale bis in die hintersten Ecken der Karpaten gelangte und dort auch Sexworkerinnen erreichte, die den Inhalt der Nachricht dann vielfach falsch interpretierten.


    Dem bekannten Verbandspräsidenten ist es in der Tat gelungen das Thema sehr plakativ zurück auf die Agenda der Branche zu bringen.


    Leider wurden die anderen Verbände der Sexarbeit, unsere Gruppe Zukunft Rotlicht und der Seminar-Pionier Christoph Rohr, der an gleichem Ort und Stelle im Jahr 2018 den 1. Deutschen Rotlicht-Kongress veranstaltet hatte, vom Veranstalter nicht eingeladen und es wurden sogar wichtige Personen und Multiplikatoren explizit ausgeladen. So war die Veranstaltung im Frankfurter Saalbau Griesheim dann eher ein Verbandstreffen als eine große “überparteiliche” BetreiberInnen-Versammlung.


    Der BesD e.V., der über 750 Mitglieder hat und damit viele Sexarbeitende vertritt, die zum Teil auch Betriebe leiten oder besitzen und der BSD e.V., der als Betreiberverband in der politischen Arbeit äußerst profiliert und stetig engagiert agiert, wurden ebenso übersehen wie Dona Carmen e.V., dem Frankfurter Verein, der für umfangreiche Recherchen und Ausarbeitungen zum Thema Prostitution steht.


    Selbst wenn man sich auf die etwa 2.000 erotischen Betriebe in Deutschland konzentriert, von denen sicherlich 70 Prozent kleinere Einheiten sind, zeigt die Erfahrung der letzten Jahre, dass es nur mit großem Werbeaufwand möglich ist 5 bis 10 % dieser Gruppe zu einem Veranstaltungsbesuch zu bewegen, selbst wenn die Teilnahmegebühr, wie im vorliegenden Fall, sehr günstig war.


    Wenn es dann konkret darum geht Vorhaben oder Aktionen zu finanzieren, so ist die Bereitschaft “in die Tasche zu greifen” als eher gering einzuschätzen. Als mir am Veranstaltungsabend Teilnehmer berichteten, dass der UEGD eine 18-monatige intensive Pro-Prostitutions-Kampagne mit Social-Media-Aktionen, einer Roadshow und zudem die Einrichtung eines Rotlicht-Radiosenders plane und für die Gesamtkampagne mit Kosten von fast 600.000 Euro zu rechnen sei, kam ich schon schwer ins Staunen. Schließlich ist uns ja noch in Erinnerung, wie schwer sich Betreiberinnen und Betreiber damit taten die Klagen von Kolleginnen und Kollegen bei der Corona-Pandemie finanziell zu unterstützen.


    Hat man in der Branche nicht oft “einen Igel in der Tasche”?


    Man macht mit, wenn andere mitmachen … vielleicht oder auch nicht. Außerdem werden diverse Mitspracherechte erwartet und bei “One-Man Shows” ist man eher misstrauisch. Auch eine gewisse Missgunst und hegemoniales Streben sind nicht ausgeschlossen. Die Medienkampagnen an externe Berater und Dienstleister zu übergeben, die aber eben nicht aus der Branche sind, ist teuer und macht nur dann Sinn, wenn die zu erreichenden Ziele vorgegeben werden und wenn es ein kreatives Team aus allen Bereichen der Branche gibt, das die Zielrichtung ausarbeitet.


    Die vielen klugen Köpfe, die es in unserer Branche gibt, nicht mit einzubeziehen, ist sicher kontraproduktiv.


    Unsere deutsche Politik zeichnet sich dadurch aus, dass die Ministerien in Berlin eine Vielzahl von Beratungsunternehmen verpflichten, um zu Entscheidungen zu kommen. Roland Berger, Mc Kinsey und Co. untersuchen fortlaufend Prozesse, entwickeln Strategien und schrieben kilometerlange Expertisen, die nicht selten in der Ablage verstauben oder nach einem Regierungswechsel keine Relevanz mehr haben. Sicher ist es wichtig sich einmal von außen betrachten und beraten zu lassen, aber die wichtigen Entscheidungen muss man selbst treffen und im vorliegenden Fall muss das Konzept dazu aus der Branche kommen und natürlich u.a. auch strittig debattiert werden.


    Wer entscheidet letztendlich politisch, ob ein Sexkaufverbot kommt oder eben nicht?


    In unserer parlamentarischen Demokratie treffen die Abgeordneten als gewählte Volksvertreter die Entscheidungen. Es wird keinen Volksentscheid zum Thema Sexkaufverbot geben, da ein solcher in unserer Verfassung nicht vorgesehen ist. Prominente Votanten “pro Prostitution” wird man schwerlich finden und auch die “Schar der Freier” wird die Stimme nicht öffentlich erheben, da dies mit einer erheblichen Stigmatisierung und einem “Outing” verbunden wäre: der Genießer schweigt in der Regel aus gutem Grund! Das eine große prägnante Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern gegen ein Sexkaufverbot auf die Straße geht, halte ich für ausgeschlossen.


    Der 5-Punkte-Plan – Inhalt einer Kampagne muss es meines Erachtens sein:


    A) einen regelmäßig tagenden Expertenrat der Verbände und Organisationen einzurichten, der virtuell und in Präsenz berät


    Gemeinsame Ziele definieren – Brainstorming – Gedankenaustausch und einen gemeinsamen Plan entwickeln, wie dem Sexkaufverbot begegnet werden kann. Synergien erzeugen und nutzen. Viele Köpfe – Viel Input.


    B) einen Faktencheck zu erarbeiten, der deutlich macht, dass die CDU/CSU mit Mythen, Behauptungen und Lügen arbeitet, die wissenschaftlich nicht haltbar sind.


    Alles, was mit Prostitution in Deutschland zu tun hat, basiert auf Menschenhandel? 80 oder 90 % der SexarbeiterInnen arbeiten nicht freiwillig, sondern werden dazu gezwungen?


    Vorgelegte Zahlen und “Fakten” stehen im krassen Widerspruch zu vorliegenden Zahlen des BKA, des statistischen Bundesamts etc. Die Argumente wurden zum großen Teil aus den Publikationen der SexkaufgegnerInnen ungeprüft übernommen. Populismus in Reinkultur, den ein präziser Faktencheck entlarven kann. Dass die Ergebnisse der Evaluation 2025 wichtige Ergebnisse liefern wird, ist sicher, auch wenn wir nicht abschätzen können wie diese Ergebnisse aussehen werden und in wieweit die Ergebnisse öffentlich einsehbar sein werden.


    Es ist auch zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt gegen die “öffentlichen Falschbehauptungen” juristisch vorzugehen und den Gegnern deutlich zu machen, wo die Meinungsfreiheit endet. Hier möchte ich auf ein Urteil des LG Stuttgart verweisen, dass Ende des Monats gegen eine bekannte SPD-Politikerin ergehen wird.


    C) das Gesetzesvorhaben der CDU/CSU  von profilierten Fachjuristen prüfen zu lassen.


    Ein Sexkaufverbot wäre ein schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte der Bürger bezüglich der Berufsfreiheit nach Artikel 12 des Grundgesetzes und der damit auch verbundenen Gewerbefreiheit. Der von der CDU/CSU geforderte “radikale Paradigmenwechsel” wäre ein faktisches Berufs- und Gewerbeverbot für den Bereich der Prostitution. Hinzu kommt, dass es in den Ländern, wo ein “Nordisches Modell” eingeführt wurde, Sexarbeit, anders als in Deutschland nie durch ein Gesetz zuvor legalisiert worden war. Momentan ist Sexarbeit in Deutschland seit dem ProstG von 2002 nicht mehr sittenwidrig und seit dem ProstSchG von 2017 als legale Tätigkeit angesehen, die lediglich einer amtlichen Registrierung und regelmäßiger Gesundheitsberatung bedarf. Auch Prostitutionsgewerbe (Bordell, Club, Escortagentur etc.) sind, sofern man eine Erlaubnis beantragt und erhalten hat, völlig legal und die BetreiberInnen können mit “Vertrauensschutz” argumentieren. Dies nun durch ein Verbot ins Gegenteil zu kehren, kann man als sehr kühn bezeichnen.


    Hier wären Einschätzungen von gewieften Juristen hilfreich und dazu fällt mir der ehemalige Bundesrichter Prof. Dr. Thomas Fischer ein, der in einem anderem Zusammenhang und ohne direkten Bezug zum Grundgesetz seine Gedanken zum Thema Prostitution publiziert hat. Auch wenn der Beitrag bereits von 2015 ist, ist er noch immer aktuell und ich empfinde ihn persönlich noch als sehr lesenswert: https://www.zeit.de/gesellscha…-im-recht/komplettansicht. Mir fällt spontan auch Frau Dr. Margarete von Galen ein, die zum Thema “Rechtsfragen der Prostitution” promoviert wurde und sich auch am Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin als Richterin betätigt hat. Frau von Galen ist “eng am Thema” und für ihre präzisen Expertisen bekannt. Geht es um Moral oder um Recht? Welche Ansätze gibt es auf juristischer Ebene?


    D) die politischen Entscheider jetzt und zukünftig gezielt zu informieren und mit ihnen ins Gespräch kommen.


    Die Zusammensetzung des Parlaments wird sich nach den gegenwärtigen Prognosen stark verändern. Besonders bei der SPD sind große Verluste zu erwarten. Aber auch “neue Abgeordnete” werden hinzukommen, die sich mit dem Thema “Sexkaufverbot” vermutlich nicht oder ner wenig befasst haben. Wir sprechen von momentan 735 Bundestagsabgeordneten und hier besonders von den Mitgliedern der befassten Ausschüsse, die quasi regelmäßig “aufgeklärt” werden müssen, um nicht auf das abgekartete Spiel der Prostitutionsgegner hereinzufallen. Die Gruppe der Entscheidungsträger wird sich nach der nächsten Bundestagwahl verändern und diesen Aspekt muss man einfach auf dem Schirm haben! Dazu sind Datenbanken einzurichten, die regelmäßiger Pflege bedürfen. Wer kümmert sich darum?


    E) aktive Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen als ergänzende Maßnahmen


    “Tue etwas und rede davon!” Auch wenn wir bereits festgestellt haben, dass es keinen Volksentscheid zum Sexkaufverbot geben wird und eine sogenannte Petition an den Deutschen Bundestag 50.000 Unterschriften erfordert, bieten die sozialen Medien durchaus ein hohes Potential, wenn man denn dort nicht mit den “Moralwächtern” kollidiert, die das Thema Sex, Crime und Prostitution intensiv beobachten und gerne schon mal den Sperrbutton drücken, wenn es “zu speziell” wird. Es geht zwar um Politik, aber anrüchige Tatsachen oder zu freizügige Texte oder gar Bilder sind oft genauso schnell verschwunden, wie sie veröffentlicht wurden. Inhalte müssen also “sorgsam” editiert und veröffentlicht werden. Werbeanzeigen mit erotischem Kontext kann man meines Wissens bei Facebook oder Google nicht buchen und veröffentlichen und so sind Postings in diversen Gruppen und Foren der gangbare Weg.


    Zum Schluss – Mein Fazit – Mein Ausblick:


    “Schaffen wir es eine wirksame Allianz zu schaffen!” und besteht hierzu überhaupt eine Bereitschaft in der Branche.


    Die bestehenden Verbände habe eine Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern, aber ich vermute das im Bereich der Betreiberverbände eben nur maximal 20% der Betriebe überhaupt Mitglied sind. Auch über 750 oder inzwischen vielleicht 1.000 Mitglieder in den Zusammenschlüssen der SexarbeiterInnen sind bei von mir geschätzten 60.000 SexarbeiterInnen in Deutschland rechnerisch nicht unbedingt repräsentativ.


    Wie ich eingangs bereits erwähnt habe, gehe ich davon aus, dass in der aktuellen Legislaturperiode, die bis Ende 2025 läuft, schon allein aus parteipolitischen Gründen kein “Sexkaufverbot” kommen wird. Vermutlich wird die CDU/CSU in der nächsten Legislatur den Bundeskanzler stellen, aber mit ziemlicher Sicherheit einen oder sogar mehrere Koalitionspartner benötigen. Ob sich in einer neuen Koalition dann eine Mehrheit für das Sexkaufverbot findet, ist fraglich, aber durchaus möglich!


    Kann man die große Zahl der deutschen “Sexkäufer” wirklich dazu bringen aus eigennützigen Gründen das Kreuz bei der Bundestagswahl nicht bei der CDU/CSU zu machen? Bringt die Verbotskampagne aber andererseits “Moralisten” dazu vermehrt CDU/CSU zu wählen? … Unwägbar.


    An welcher Stelle ist das Kreuz wirksam, wenn man das Sexkaufverbot präventiv verhindern will? Gute Frage!


    Die Vorbereitung unserer Branche muss zügig starten und wenn man es denn nicht gemeinsam kann oder will, sind auch Einzelkampagnen durchaus sinnvoll, aber eben nicht so effizient, wie es bei einem koordinierten Handeln wäre.


    Nicht zu vergessen ist, dass auch die Sexkaufgegner aktiv bleiben werden und dabei im Antrag der CDU/CSU bereits einen großen Erfolg für sich beanspruchen können. Den Gegnern stehen dabei für den Aktionismus wohl Gelder zur Verfügung, von denen wir nur träumen können und die es ermöglichen Falschinformationen, Mythen und Lügen im großen Rahmen zu verbreiten.


    Das Engagement, das die Sexkaufgegner aufbringen, wäre unserer Branche zu wünschen, doch ich fürchte das der sinnbildliche “Prediger in der Wüste” mal wieder vergebens ruft und man die noch vorhandene Wohlfühlzone nicht verläßt.


    Ach das kommt schon nicht! Das können die nicht machen! Abwarten und Teetrinken ist nicht die geeignete Strategie!


    Diesen Spruch höre ich öfters, doch das der Versuch zum Verbot bereits vorliegt, sollte zumindest zum Nachdenken führen.


    Die Expertinnen und Experten von “Zukunft Rotlicht” stehen bereit sich weiterhin intensiv für die Branche einzusetzen. Neben unserem Advokaten Guntram Knop und dem technischen und organisatorischen Supporter Thomas Schiller, konnte ich auch eine Politikberaterin aus Berlin gewinnen, die lange Jahre im Bundestag tätig war und mir aus freundschaftlicher Verbundenheit wichtige Einschätzungen liefert und dabei auch Kontakte ihres Netzwerks aktiviert.


    Ich selbst arbeite gerade intensiv an einem “Plädoyer gegen ein Sexkaufverbot in Deutschland” und erkläre mich ausdrücklich bereit mit allen Akteuren zusammen zu arbeiten, die dafür kämpfen die Branche – wie auch immer – zu retten. Wo sind weitere Teamplayer?


    Man kann die Menschen zur Vernunft bringen, indem man sie dazu verleitet, daß sie selbst denken. (Voltaire)

    ad-hoc-Mitteilung zum Thema „Sexkauf bestrafen“

    Anhörung im Bundestag zu Sexkaufverbot – Berufsverband Sexarbeit sagt NEIN

    Freitag, 23. Februar 2024. Der Bundestag debattiert heute einen Antrag der CDU/CSU zur Einführung eines Sexkaufverbotes in Deutschland.

    Seit Jahren weist der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen auf die negativen Folgen eines Sexkaufverbotes/nordisches Modells hin. Als größter Zusammenschluss von Sexarbeitenden in ganz Europa widersprechen wir der CDU/CSU vehement und weisen auf gravierende argumentative Fehlschlüsse im Antrag (1) hin. Ebenso sind eine Vielzahl der Behauptungen empirisch nicht haltbar.


    So schreibt die CDU/CSU, dass sich die Situation von in der Sexarbeit tätigen Personen seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 „drastisch verschlechtert“ habe. Belastbares Zahlenmaterial zu Prostitution liegt aktuell jedoch nicht vor. Schätzungen in diesem sehr inhomogenen Themenfeld differieren stark und sind somit nicht aussagekräftig. Alleine die sehr umfangreiche Evaluation (2) des ProstSchG (Prostituiertenschutzgesetzes), welche im Sommer nächsten Jahres vorliegt, kann genaue Auskünfte geben.


    Die im Antrag aufgelisteten 16 Forderungen (1) sind überwiegend realitätsfern und wenig zielführend:


    De facto Berufsverbot (Punkt 1+2): Durch die Kriminalisierung der Sexkaufenden entsteht auch ein de facto Berufsverbot (3) für Sexarbeitende. Darüber hinaus beschneidet ein solches Gesetz das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung und verletzt den staatlichen Gleichstellungsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 2 GG.


    Verbot von sicheren Arbeitsplätzen (Punkt 3): Mit dem Verbot des Betriebs von Prostitutionsstätten und der Vermietung von Objekten zum Zweck der Prostitutionsausübung würden sichere Arbeitsplätze wegfallen, die mit dem ProstSchG erst neu reglementiert wurden. Sexarbeitende müssten unter dem Sexkaufverbot auf informelle und somit unsichere Arbeitsorte ausweichen, wo sie auch für Beratungsstellen und polizeiliche Maßnahmen schwerer auffindbar sind.


    Neudefinition von Zuhälterei (Punkt 4): Da die dirigistische Zuhälterei (4) bereits strafbar ist, gilt bei einem Sexkaufverbot nach Vorstellung der CDU/CSU jegliche Form von Unterstützung der Sexarbeitenden als Zuhälterei: Hilfe und Absicherung von Sexarbeitenden untereinander sowie die Unterstützung durch andere Dienstleister wie Chauffeure oder Web Designer. Auch Werbung für Sexarbeit ist verboten.


    Forderung nach „Rückkehrprogrammen“ zeigt ausländerfeindliche Haltung (Punkt 8): Wie beispielsweise die Forschung von Dr. Niina Voulajärvi (5) deutlich macht, schädigt ein Sexkaufverbot Migrant*innen übermäßig. Der Antrag zeigt, dass die CDU/CSU Betroffenen von Menschenhandel nicht konkret helfen wollen, sondern das Problem lediglich in andere Länder abschieben wollen.


    Fokussierung der Beratungsstellentätigkeit auf Ausstieg widerspricht Prinzipien sozialer Arbeit (Punkt 7): Sozialarbeiterische Tätigkeiten sind an den Bedarfen der Betroffenen ausgerichtet. Diese sind im Bereich Prostitution laut Aussagen des Zusammenschlusses der Beratungsstellen bufas (6) sehr unterschiedlich und nicht nur auf die Beendigung der Tätigkeit konzentriert.


    Neben faktisch nicht haltbarer Aussagen beinhaltet der Antrag der CDU/CSU zudem Forderungen, die den Kern der Problematik verkennen:


    ● „Haushälterisch gangbaren Konzepte“ für den Ausbau von Ausstiegsangeboten (Punkt 5): Die Finanzierung solcher Projekte liegt bei den Bundesländern. Dass dort die nötigen Summen für die vermeintlichen 200.000 zu betreuenden Sexarbeitenden zur Verfügung stehen, halten wir für ausgeschlossen. Frankreich zeigt die negativen Auswirkungen - dort haben in den ersten 3 Jahren nach der Einführung des nordischen Modells nur 341 Personen effektiv vom Ausstiegsprogramm profitiert, dies sind zwischen 0,9% und 1,1% (7).


    Menschenhandels-Schulungen von Experten erarbeiten (Punkt 12): Schulungen für Menschen, die im Arbeitskontext mit Sexarbeitenden stehen, um für die spezifischen Bedafe zu sensibilisieren, sind sehr wichtig. Die Themeninhalte sollten allerdings von Betroffenen und Expert*innen erarbeitet werden, nicht von einer Partei ohne Praxiserfahrung. Ein Best Practice Beispiel: Fortbildungen für medizinisches Personal vom Projekt Roter Stöckelschuh (8)


    Community-Gruppen statt Freier-Kampagne (Punkt 11): Der Großteil der Sexarbeits-Kundschaft ist für das Thema Zwang und Menschenhandel schon sehr sensibilisiert. Diejenigen, die sich bisher nicht an diese Wertmaßstäbe orientiert haben, werden auch durch eine multimediale Kampagne nicht erreicht. Diese finanziellen Mittel sollten in den Aufbau von Community-Gruppen für migrantische Sexarbeitende fließen.


    Prostitutionsbeauftragte statt Monitoringstelle (Punkt 16): Wir als Berufsverband halten es für weitaus sinnvoller und zielführender, die Stelle einer Prostitutions-Beauftragen einzurichten. Diese ist ähnlich wie die Wehrbeauftagte u. a. zuständig für die Vermittlung zwischen in der Sexarbeit Tätigen und Politik und Verwaltung.


    Quellennachweise


    1) Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes des kriminologischen Instituts Niedersachsen

    https://kfn.de/forschungsproje…HYieVTNYOCm80loJW1TxjYrIc


    2) 16-Punkte-Plan der CDU zur Umsetzung des Sexkaufverbotes/nordisches Modell aus dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Menschenunwürdige Zustände in der Prostitution beenden – Sexkauf verbieten

    https://www.berufsverband-sexa…02/22/16-punkte-plan-cdu/


    3) Verfassungsblog, Der alte Wunsch nach einfachen Lösungen - Die Unionsfraktion fordert ein Sexkaufverbot – doch gut gemeint ist manchmal unterkomplex von Theresa Harrer

    https://verfassungsblog.de/der…-nach-einfachen-losungen/


    4) Dirigistische Zuhälterei §181a StGB

    https://dejure.org/gesetze/StGB/181a.html


    5) Studienuntersuchung von Dr. Niina Vuolajärvi zeigt schädliche Auswirkungen des Sexkaufverbotes in Schweden und Norwegen

    https://www.berufsverband-sexa…/23/studie-sexkaufverbot/


    6) bufas e.V., Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter:

    Stellungnahme zum Positionspapier der CDU/CSU vom 7.11.2023 zum Sexkaufverbot

    http://www.bufas.net/stellungn…ufverbots-in-deutschland/


    7) Synthèse comparative des rapports d’évaluation de la loi française sur la prostitution de 2016, Théo Gaudy, Hélène Le Bail

    Französisches Original: https://sciencespo.hal.science/hal-03054400/document

    Englische Übersetzung: https://sciencespo.hal.science/hal-03871960/document


    8 ) Roter Stöckelschuh

    https://roterstoeckelschuh.de/mitmachen#bildung

    Die CDU/CSU bringt das Sexkaufverbot vorzeitig im Bundestag ins Gespräch - wir sagen Ihnen warum!

    seit Juli 2022 wird die aktuelle Gesetzgebung zum Umgang mit Prostitution/Sexarbeit untersucht. Das Bundesfamilienministerium hat die Evaluation des aktuell gültigen Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) initiiert, um die Erfüllung dessen Zielsetzungen zu überprüfen. In einer langjährigen Auswertung werden tausende Betroffene interviewt und die Anwendungspraxis hinterfragt. Noch niemals gab es eine so umfangreiche Untersuchung der Prostitution/Sexarbeit in Europa. Die Ergebnisse werden sichere Auskünfte über das Umfeld und die psychische sowie physische Gesundheit von Sexarbeitenden unter der aktuellen deutschen Gesetzgebung liefern und im Juli nächsten Jahres dem Bundestag vorgelegt.

    Schauen Sie hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/a…tzgesetzes-beginnt-199312

    Aber warum drängt die CDU/CSU das Thema schon am 23. Februar 2024 in den Bundestag?

    Die Antwort ist so einfach wie offensichtlich: Die Ergebnisse der Evaluation werden vielschichtige Problemlagen in der Sexarbeit aufzeigen, welche durch eine Überarbeitung des ProstSchG gelöst werden können, nicht aber durch Verbote.


    Denn wenn man Betroffene fragt, wird man folgendes Ergebnis bekommen:

    Sexarbeitende sehen in einer Illegalisierung ihrer Arbeit keine sinnvolle Lösung für ihre Probleme in der Prostitution. Auch nicht, wenn es sich um eine anteilige Illegalisierung handelt. 

    Ebenso sieht es auch das Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeitende.

    Quelle: http://www.bufas.net/stellungnahmesexkaufverbot/


    Seit dem Vorstoß der CDU/CSU verzeichnet unser Verband eine Vervierfachung des Mitgliederzuwachses sowie täglich Nachrichten von besorgten Sexarbeitenden, die Angst um ihre Existenz haben. Aber was soll der Gesetzgeber tun gegen die Kriminalität in der Prostitution? Die Antwort ist wesentlich komplexer als es auf den ersten Blick ersichtlich ist. Eines ist aber heute schon sicher: Das einfach gedachte und populistische Sexkaufverbot verschlimmert nur das Leid der Betroffenen.


    Denn wussten Sie schon…?


    Fakt 1:

    Studien haben bewiesen, dass in Schweden die Rate der sexuell übertragbaren Krankheiten seit dem Sexkaufverbot dramatisch angestiegen ist.


    Warum? Wenn Sexarbeitende nicht mehr in geschützten Räumen arbeiten dürfen (sondern z.B. in Waldstücken), die Anbahnung aufgrund der drohenden Strafverfolgung in aller Eile stattfinden muss und einem sowieso nur noch Kunden bleiben, die es „mit dem Gesetz nicht so genau nehmen“, dann ist die Frage von Sexarbeitenden nach Verwendung eines Kondoms quasi obsolet.

    Quelle https://www.stiftung-gssg.org/…arbeit-Valentinstag-1.pdf


    Fakt 2:

    Seit Frankreich 2016 das Sexkaufverbot eingeführt hat, ist die Zahl Minderjähriger in der Prostitution um 70% angestiegen.


    Warum? Illegalität ist ein idealer Nährboden für noch mehr Kriminalität:

    Quelle https://www.berufsverband-sexa…sbeutung-minderjaehriger/


    Fakt 3:

    In Ländern, in denen das Sexkaufverbot herrscht, ist das Stigma der „Nutte“ soweit verstärkt worden, dass Ehemänner der Zuhälterei bezichtigt werden, Frauen das Sorgerecht für ihre Kinder verloren haben und im Falle einer Vergewaltigung nicht ernst genommen werden, wobei ihre Sexarbeit als Grund angeführt wurde.


    ʻEin Polizist wollte meine Anzeige nicht entgegennehmen, weil er sagte:

    "Sie sind eine Prostituierte und eine Prostituierte kann nicht vergewaltigt werden, weil Sie Geld bekommen".

    Quelle https://www.idunn.no/doi/10.18261/issn.2387-3299-2017-02-02



    Das ist nur eine kleine Auswahl an Fakten, die belegen, dass das Sexkaufverbot niemandem hilft.



    Pressemitteilung BesD Berufsverband Berlin


    Publiziert: 25. Oktober 2023

    https://www.20min.ch/story/glo…er-forderung-444766219726


    Studentinnen und Studenten fordern die Installation von sogenannten Gloryholes – das sind Öffnungen in Wänden für anonyme sexuelle Begegnungen.



    Es gibt an der Universität Augsburg Aufregung über einen kontroversen Antrag: Während der Konventssitzung vom Mittwoch fordern Studentinnen und Studenten die Installation von sogenannten Gloryholes – das sind Öffnungen in Wänden für anonyme sexuelle Begegnungen.


    Gegenüber der «Bild»-Zeitung sagt ein Mitarbeiter der Uni Augsburg: «Die Antragsteller sind so woke, die meinen das nicht als Scherz.» Die Initiative wurde von mehreren Studenten eingebracht, die im «Queer-Referat» der Universität aktiv sind und sich für die Belange von schwulen und lesbischen Studentinnen und Studenten engagieren.


    Reinigen soll das Ganze das Gebäudemanagement

    Im Antrag, der der deutschen Zeitung vorliegt, heisst es wörtlich: «Drei Gloryholes sollen im Hörsaalzentrum gegenüber dem Eingang, wo momentan die Informationstafeln vorzufinden sind, gebaut werden.» Die Studenten haben bereits einen Plan für die Reinigung ausgearbeitet: Das Gebäudemanagement wird die Verantwortung übernehmen. 


    Die queeren Menschen haben aber noch weitere Forderungen: «Zusätzlich sollen die Gloryholes schall- und blickdicht sein. Die Gloryholes sollen so barrierearm wie möglich gestaltet werden – die Höhe soll adjustierbar sein, es soll Wandgriffe geben, an denen sich festgehalten werden kann.» Auch «Kondome, Lecktücher, Gleitmittel und Desinfektionsmittel und -tücher» sollten bereitgestellt werden, heisst es im Antrag.


    Bereits Gegenwind für Idee

    Die Studentinnen und Studenten reagieren mit ihrem Antrag auf eine hohe Nachfrage, wie sie selbst mitteilen. Auf einer «Wünschewand» seien die Löcher am häufigsten gefordert worden. «Das Erbauen der Gloryholes erlaubt es der Universität, sich als heteronormativitätskritischen Raum zu verstehen zu geben, da Kink als nicht heteronormative Praxis zu verstehen ist», urteilt das «Queer-Referat» weiter. 

    Doch was soll das bedeuten?


    Das englische Wort «Kink» wird im Allgemeinen verwendet, um «abweichende sexuelle Vorlieben und Fantasien» zu beschreiben. Da solche Vorlieben nicht ausschliesslich von heterosexuellen Studierenden ausgelebt werden, argumentieren die Befürworter, dass die Einrichtung von Gloryholes auf dem Campus irgendwie zur «Diversifizierung» beitragen könnte, indem «Kink» auch an der Universität akzeptiert und ausgelebt werden könnte. 


    Der «Ring Christlich-Demokratischer-Studenten Augsburg e.V.» (RCDS Augsburg) hat in einer Rundmail an Studenten und die Präsidentin der Universität, Prof. Dr. Sabine Doering-Manteuffel, bereits seine ablehnende Haltung gegenüber dem Antrag zum Ausdruck gebracht. Der RCDS Augsburg erklärte: «Bezugnehmend auf die öffentliche E-Mail des Studentischen Konvents beziehen wir als freiheitlich-demokratische Liste Stellung und lehnen die Errichtung von Gloryholes an der Universität Augsburg entschieden ab.» Solche Löcher seien «höchst skandalös und inakzeptabel», so der Verein weiter.

    Publiziert am 23.09.2023


    https://www.blick.ch/schweiz/s…on&utm_term=blick_app_ios


    Der Druck auf die Schweiz wächst und die Schweizer Systemmedien spielen auch wieder in dieser Sache bereitwillig den Steigbügelhalter für diese Faschisten. Nichts neues!




    Zwei Lager streiten um ein Thema: Prostitution. Die einen fordern eine Kriminalisierung der Freier, die anderen gar nicht und pochen auf die Selbstbestimmung der Prostituierten. Anfang des Sommers entfachte ein Buch die Debatte neu: «Sexkauf – eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution.» Prostitution verstosse gegen die Menschenwürde – so das Fazit der Studie. Jetzt, wo das EU-Parlament es ähnlich sieht und gerade eine entsprechende Empfehlung beschlossen hat, wollen wir mehr wissen. Wir haben uns mit Elke Mack zusammengesetzt, Co-Autorin der Studie und Professorin für christliche Sozialwissenschaft und Sozialethik.

    Artikel vom 19. September 2023


    https://www.zueritoday.ch/zuer…chweiz-macht-zu-153614929


    https://www.tagesanzeiger.ch/e…s-schliessen-777413862824




    Artikel vom 19. September 2023


    https://www.blick.ch/news/was-…cht-dicht-id18956780.html



    Am 25. Februar 1998 wurde in Zürich-Wollishofen das «Petite Fleur» eröffnet, nachdem der Zürcher Stadtrat grünes Licht für die Umbau- und Umnutzungsbewilligung gegeben hatte. Damit war das Rotlicht-Etablissement das erste legale Bordell der Schweiz – eine Sensation, die durch Milieuanwalt Valentin Landmann (73) medienwirksam begleitet wurde. Widerstand und Rekurse aus dem Quartier konnten die Eröffnung damals nicht verhindern. 


    Nun hat das bekannte Bordell die Tore geschlossen. Nach Blick-Informationen soll die Liegenschaft am Mythenquai 386 verkauft werden. Der Mietvertrag mit dem Erotikbetrieb wurde nicht verlängert, weil die Erbengemeinschaft, der das Haus gehört, sich mit dem Bordell nicht wohlfühlte. 


    Landmann ist nicht traurig


    Valentin Landmann kämpfte Ende der Neunzigerjahre für die Eröffnung des «Petite Fleur». Nachtrauern tut er dem Laufhaus heute aber nicht. Er sagt zu Blick: «Wir haben damals gemeinsam mit den Betreibern wichtige Pionierarbeit geleistet und gezeigt, dass so ein Grosspuff legal geführt werden kann.» Mittlerweile habe sich die Branche aber weiterentwickelt. «Und das ist gut so», sagt Landmann.


    Das Etablissement mit dem bekannten Leuchtschild, das schräg gegenüber vom Kulturzentrum Rote Fabrik und gegenüber einer neuen Luxusüberbauung liegt, hatte zunächst 30 Zimmer. 1999 wurde eine Bar mit Striptease-Showbühne eingebaut und die Zimmerzahl auf 25 reduziert. Das Konzept war Laufhäusern aus Deutschland nachempfunden: Prostituierte mieten ein Zimmer und können dann legal und ohne Zuhälter ihrer Arbeit nachgehen. Zu Beginn lag die Tagesmiete pro Raum bei 200 Franken.


    Der Zugang zum Haus wurde zunächst mit einer Drehtüre geregelt, wo Freier fünf Franken einwerfen mussten. Dann konnten sie frei nach Frauen Ausschau halten. 


    SRF verschenkt Kondome 


    In einem Beitrag der SRF-Sendung «Schweiz aktuell» spazierte die Moderatorin mit Valentin Landmann am Tag vor der Eröffnung durch die Räumlichkeiten. Der Jurist erklärt, dass mit dem Konzept des «Petite Fleur» die Kriminalität, die sonst die Prostitution umgebe, vermieden werde. Das Bordell biete «sichere Arbeitsplätze». Zuletzt übergab die Moderatorin Landmann ein dickes Bündel Kondome. 


    Die Eröffnung 1998 sorgte dann für ein enormes Medieninteresse. Sogar ausländische Fernsehstationen kamen zum Filmen. 


    Jedoch gab es auch mehrmals Probleme im Haus: Im Jahr 2000 etwa wurde der damalige Bordell-Betreiber wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz verurteilt. Zuvor hatte die Polizei im «Petite Fleur» bei mehreren Kontrollen 25 Prostituierte registriert, die ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen ihre Dienstleistungen anboten.


    Blick Artikel vom 16. September 2023

    von Guido Felder, Auslandsredaktor



    Schluss mit Sex gegen Geld: Die Mitglieder des EU-Parlaments haben am Donnerstag mit 234 Ja gegen 175 Nein bei 122 Enthaltungen einen Antrag angenommen, in dem die EU-Staaten aufgefordert werden, das Anbieten von Prostitution zu entkriminalisieren, Freier hingegen zu bestrafen. Diese Regel ist schon in nordischen Staaten in Kraft. 




    Wir sagen, was du zum Thema wissen musst. 


    Wird die Prostitution nun in ganz Europa verboten?

    Das ist offen. Der Bericht ist zwar nicht bindend, dient aber als Empfehlung an die EU-Mitgliedstaaten, individuell ein System zur Verringerung der Nachfrage und zur Bestrafung von Kunden einzuführen. Die schwedische sozialdemokratische Abgeordnete Heléne Fritzon (62) sagte: «Prostitution ist ein europäisches Problem, und deshalb brauchen wir eine gemeinsame Antwort.» Welche Länder darauf eingehen werden, ist offen. 


    Wie funktioniert das nordische Modell?


    Es besteht aus vier Grundpfeilern:


    - Kriminalisierung der (auch einvernehmlichen) Prostitution, der Vermietung von Räumen an Sexarbeiterinnen und der Vermittlung von sexuellen Dienstleistungen


    - Bestrafung der Freier, keine Bestrafung aber des Anbietens


    - Angebote zum Ausstieg


    - Aufklärungsmassnahmen in der Bevölkerung


    Schweden hat das Modell als erstes Land 1999 eingeführt. Obwohl die Prostitution damit verboten ist, gibt es im Internet viele Sexanzeigen von Sexarbeiterinnen, die ihre Dienste im Verborgenen anbieten. Der Trick: Diese Anzeigen werden auf Servern im Ausland abgespeichert, was die Verfolgung durch die schwedischen Behörden massiv erschwert. Ableitungen des nordischen Modells gibt es inzwischen auch in Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Frankreich, Irland und Israel. 


    Wie erfolgreich ist das nordische Modell?


    Es gibt mehrere Studien, die aber wenig schlüssige Resultate zeigen. Das schreiben die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags in einer Dokumentation zu den Auswirkungen des nordischen Modells. Grundsätzlich sind aber die Prostitution, der Menschenhandel und die Zuhälterei zurückgegangen.


    Eine Dissertation weist auf der anderen Seite darauf hin, dass das Gesetz das soziale Stigma von Sexarbeit verschärft habe, von einem Anstieg von Gewalt auszugehen sei und auch Sexarbeiterinnen selber polizeilichen Repressionen ausgesetzt seien. 


    Wer sind die Gegner?


    Die lautesten Kritikerinnen sind jene Menschen, die es selber betrifft: die Prostituierten. Auch Menschenrechtsverbände warnen vor einem Prostitutionsverbot. In einem Schreiben ans EU-Parlament haben das europäische Netzwerk der Sexworker-Organisationen, Human Right Watch, Amnesty International und zehn weitere Organisationen die Parlamentarier aufgefordert, gegen den Bericht zu stimmen. 


    Sie befürchten eine Verlagerung der Sexarbeit in den Untergrund, ein höheres Sicherheitsrisiko für die Frauen, und sie betonen, dass Sexarbeiterinnen damit das Recht auf Selbstbestimmung genommen werde. «Durch die Kriminalisierung des Kaufs von sexuellen Diensten wird einer ganzen Gruppe von Menschen (meist Frauen) das Recht verweigert, Entscheidungen über ihr Leben zu treffen», heisst es im Schreiben. 


    Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO äussert sich kritisch, weil sie von mehr HIV-Infektionen ausgeht. 


    Wie ist die Situation in der Schweiz?


    Der Nationalrat hat 2022 mit 172 gegen 11 Stimmen eine EVP-Motion abgelehnt, die das nordische Modell auf die Schweiz übertragen wollte. Der Bundesrat begründete seine ablehnende Haltung damit, dass die gewünschte Wirkung umstritten sei und sich das Sexgewerbe in die Illegalität verlagern würde. Für die Ahndung von Verstössen wie Menschenhandel und Missbrauch von Minderjährigen bestünden heute schon griffige Gesetze. 


    Abgelehnt wurden entsprechende Bestrebungen auch in Finnland, Dänemark, Grossbritannien und Spanien. 



    Jetzt bläst Politik Sturm für Komplett-Verbot von Bordellen!


    Die Töne werden harscher. Gekaufte "Wissenschaftler & Experten" wie jene aus der Lügenpandemie, Klimahysterie und Russlandbashing werden jetzt für Prostitutions Fake-Studien eingespannt und damit Propaganda gemacht. Politik und Mainstreammedien arbeiten auch hierbei Hand in Hand.



    Von: René Garzke
    08.08.2023 - 15:17 Uhr


    In Deutschland gilt: Wer Geld für Sex bezahlen will, darf das auch. Wer seinen Körper verkaufen möchte, ebenso (allerdings erfordert das Prostituiertenschutzgesetz eine Anmeldung).


    Doch das könnte sich bald ändern, bis hin zum Komplett-Verbot! Folge wäre dann: Freier würden sich beim Sex-Kauf strafbar machen, Prostituierte aber straffrei bleiben.


    Politiker mehrerer Parteien wollen die aktuelle Gesetzes-Lage kippen und das sogenannte nordische Modell einführen, wie es in Skandinavien, Frankreich und Irland gilt. Das berichtet die „WELT“ (gehört wie BILD zu Axel Springer). 


    „Traumatisierungen wie bei Folteropfern“ 


    Hintergrund: In der Branche geht es Experten zufolge mit deutlich mehr Zwang und Gewalt zu, als viele annehmen.


    ► „Mehr als 90 Prozent der Prostituierten – es sind meistens Frauen – verkaufen ihren Körper nicht freiwillig. Sie sind vielfach Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel“, sagte der Verfassungsrechtsanwalt Ulrich Rommelfanger, der mit der Sozialethikprofessorin Elke Mack eine Forschungsarbeit zum Thema erstellt hat.


    Die Frauen „müssen tagtäglich schwere Körperverletzung durch gewalttätige Freier und Zuhälter erdulden“, sagte Mack. „Sie leiden deshalb unter psychischen Traumatisierungen, wie wir sie sonst nur von Folteropfern und Kriegsveteranen kennen.“


    Die Beweislage sei „so niederschmetternd, dass wir die derzeitige Gesetzgebung zur Prostitution für verfassungswidrig erachten“.


    „Situation so katastrophal wie noch nie“


    ▶︎ Die SPD-Politikerin Leni Breymaier (63) sagte der „WELT“: „Die derzeitige Gesetzeslage führt zu einem dauerhaften Verstoß gegen die in Artikel 1 Grundgesetz festgelegte Menschenwürde und ist damit aus meiner Sicht verfassungswidrig.“


    Sie will eine Klage beim Bundesverfassungsgericht prüfen, braucht dafür 184 Abgeordnete als Unterstützer. „Es gibt durchaus Chancen, diese Mehrheit zu erreichen. Auch bei SPD und Grünen gibt es kritische Abgeordnete, in der Union sowieso.“


    ▶︎ Tatsächlich laufen sich auch CDU/CSU für ein Sexkauf-Verbot warm. Vize-Fraktionschefin Dorothee Bär (45, CSU) sagte der Zeitung: „Die Situation für Menschen in der Zwangsprostitution – und das sind fast alle der geschätzten 250 000 Prostituierten in unserem Land, darunter auch viele Minderjährige – ist so katastrophal wie noch nie.“


    Bär: „Ich persönlich glaube, dass es dem Staat unmöglich ist, Frauen in der Prostitution zu schützen, sondern wir müssen sie vor der Prostitution schützen.“


    ▶︎ Andere Politiker haben jedoch Zweifel an den Plänen. So befürchtet etwa die Grünen-Politikerin Denise Loop (29), dass die Gewalt gegenüber Prostituierten bei einem Verbot zunehmen würde. Ähnlich äußerte sich in der „WELT“ die frauenpolitische Sprecherin der FDP,  Nicole Bauer (36). Auch die AfD positionierte sich gegen ein solches Verbot.


    https://www.bild.de/politik/20…-84971158.bildMobile.html




    https://www.welt.de/politik/de…titutionsgesetz-laut.html

    Großeinsatz im Basler Rotlichtmillieu am 22. Juni 2023. 




    Die Basler Polizei hat am Donnerstagabend im Kleinbasel eine Razzia durchgeführt. Die Polizisten waren mit Partnerbehörden vor Ort und haben «eine weitreichende Kontrollaktion im Rotlichtmilieu durchgeführt», wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Dabei wurde eine «einschlägige Liegenschaft, in der sexuelle Dienstleistungen angeboten wurden, intensiv überprüft».


    Ein Augenzeuge berichtet gegenüber der BaZ, dass rund zehn Einsatzwagen an der Webergasse präsent gewesen seien. Auch die Kriminalpolizei und Hunde seien bei der Razzia im Einsatz gewesen. Mehrere Personen sind laut dem Augenzeugenbericht in Handschellen abgeführt worden. «Es hat keine Festnahmen gegeben», sagt Polizei-Mediensprecher Rooven Brucker indes auf Anfrage. 


    Sieben Frauen, die laut der Polizei vermutlich in der Prostitution tätig waren, wurden zur Polizeiwache Clara gebracht und dort von Expertinnen und Experten für Menschenhandel befragt. Das primäre Ziel habe darin bestanden, Informationen über organisierten Menschenhandel zu sammeln und entsprechende Massnahmen einzuleiten.


    Zu mutmasslichen Tätern und Drahtziehern kann die Basler Staatsanwaltschaft auf Anfrage keine Angaben machen. «Unsere Spezialisten sind immer unterwegs und stehen in Kontakt mit diversen Sexarbeiterinnen. Dabei ergeben sich laufend konkrete Verdachte», erläutert Brucker den Auslöser für die Razzia. Die sieben Frauen stammen aus verschiedenen Ländern im Ausland.


    Weitere Delikte


    Die Behörden haben die Personalien aller in der Liegenschaft anwesenden Personen aufgenommen. Drei der kontrollierten Frauen müssen wegen des Verdachts der illegalen Arbeitsaufnahme beim Migrationsamt vorsprechen. Während der Kontrolle hat die Polizei zudem geringe Mengen einer unbekannten Substanz sichergestellt. «Es wird nun abgeklärt, ob es sich dabei um Betäubungsmittel handelt», teilen die Behörden mit.


    An der Aktion waren neben der Kantonspolizei Basel-Stadt auch Mitarbeiter des Amtes für Migration, des Amtes für Wirtschaft und Arbeit sowie der Staatsanwaltschaft beteiligt. Die Webergasse war während der rund 90-minütigen Aktion für den Verkehr gesperrt. 

    Tagesanzeiger Schweiz

    10. Oktober 2022



    https://www.tagesanzeiger.ch/n…schen-bussen-671793150645


    So müssen zum Beispiel Angestellte von Beherbergungsbetrieben dem Geheimdienst Auskunft geben sowie Aufzeichnungen von Videokameras und Daten über Gäste aushändigen. 


    Falls die aufgeforderten Personen den Anweisungen des Nachrichtendienstes des Bundes nicht folgen und etwa einen Termin nicht wahrnehmen, drohen ihnen saftige Bussen. Im Entwurf für das neue Gesetz, den der Bundesrat im Mai verabschiedet hat, heisst es dazu: Wer vorsätzlich einer Verfügung nicht fristgerecht nachkommt, wird mit einer Busse bis zu 100’000 Franken bestraft. Dieser Betrag ist fernab von allem, was bei vergleichbaren Übertretungen im Strafgesetz möglich ist.


    Erstaunlich: Gastro Suisse, der Verband für Hotellerie und Restauration, unterstützt die geplante Bussenandrohung von 100’000 Franken. Auch wenn sie Angestellte betrifft, die für einen Jahreslohn von 40’000 oder 50’000 Franken arbeiten.


    Auch Gastro-Suisse-Präsident Casimir Platzer sieht bei diesen Bussen kein Problem, wie aus einer Vernehmlassungsantwort an Bundesrätin Viola Amherd (Die Mitte) deutlich wird.


    Anwalt Valentin Landmann:


    «Wer beim Bund so etwas formuliert, passt besser nach Nordkorea als in die Schweiz.»

    Rechtsanwalt Valentin Landmann, der in Zürich für die SVP politisiert, sagt nach Lektüre des vorgeschlagenen Gesetzestextes: «Wer beim Bund so etwas formuliert, passt besser nach Nordkorea als in die Schweiz.» Eine derartige Regelung sei eines liberalen Rechtsstaates unwürdig. «Wir brauchen keinen Nachrichtendienst, der die gesamte Gesellschaft durchdringt.»



    Auch SBB machen mit


    Die SBB sehen in dieser Bestimmung kein Problem. Sprecher Oli Dischoe sagt, die SBB hätten auch bisher stets die Pflicht gehabt, den Verfügungen des Nachrichtendienstes Folge zu leisten. Diese Situation gelte unverändert im künftigen Recht. Sie sagen lediglich, für den Austausch zwischen SBB und Nachrichtendienst bestünden fixe Kanäle und Ansprechpartner.



    Auch Anwälte, Ärzte, Pfarrer und Journalisten sollen zur Zusammenarbeit mit dem Schweizer Geheimdienst gezwungen werden - Verweigeren drohen 100'000 Franken Busse!


    Zuletzt sorgte die geplante Gesetzesanpassung für Aufsehen, weil der Nachrichtendienst das Berufsgeheimnis von Anwälten, Ärztinnen, Psychologinnen und Pfarrern bei Bedarf ritzen will.



    https://www.tagesanzeiger.ch/n…ehen-duerfen-121795356050


    Montag, 10. Oktober 2022


    «Big Brother» – die legendäre Figur aus dem Roman «1984» von George Orwell dürfte schon bald in der Schweizer Gastronomie Realität werden.


    Das neue Nachrichtengesetz schreibt Angestellten von Hotelbetrieben und Restaurants vor, dass sie intime Informationen über Gäste aushändigen und quasi die Türen zu den Privatzimmern und die Vorhänge zu den Séparées öffnen müssen.


    Gemäss dem Tages-Anzeiger ist die Voraussetzung der Kooperationspflicht, dass eine «konkrete Bedrohung» vorliege, die im Sinne der Öffentlichkeit «verhindert oder abgewehrt» werden soll. Verweigern Hotelangestellte die Kooperation, drohen Bussen von bis zu 100.000 Franken.


    Bemerkenswerterweise unterstützt Gastro Suisse, der Verband für Hotellerie und Restauration, dieses Anliegen. Diskretion war gestern. Betroffen von der neuen Bussenregelung wären auch Transportdienstleister und Vermittler von Transporten – darunter die SBB.


    Was dies für den Konsumenten bedeutet, kann derzeit nur erahnt werden. Es ist aber zu befürchten, dass es mit der Privatsphäre in Hotels, Bars, Restaurants und Eisenbahnwagen bald vorbei ist.


    Deshalb wird man sich künftig ganz genau überlegen, ob man sich nach dem Essen noch einen Whiskey in der Lounge-Bar gönnen möchte – oder ob man tatsächlich das Vermicelle zum Dessert bestellt. Schliesslich könnte jeder Fehlgriff sofort der Krankenkasse gemeldet werden. Auch die Pyjama-Farbe könnte als politisches Bekenntnis interpretiert werden. Und das Erste-Klasse-Ticket auf der Zugreise würde vermutlich die Steuerbehörden auf den Plan rufen.


    Etwas ist so oder so garantiert: Künftig sitzt der Geheimdienst auf dem Barhocker nebenan, er isst am Tisch mit – und er liegt im Hotelzimmer sozusagen im selben Bett.


    Sogar in der Schweiz beginnt DDR2.0, wohl bald EUdSSR.



    Quelle

    https://weltwoche.ch/daily/nor…ie-gaeste-zu-ueberwachen/


    Schwedisches Modell:

    Nationalrat lehnt «Sexkaufverbot» ab


    08.06.2022, 12.40 Uhr


    Wer für sexuelle Dienstleistungen bezahlt, soll bestraft werden. Die Berner EVP-Nationalrätin Streiff-Feller wartete mit einer brisanten Forderung auf. Trotz einiger Sympathie wollte der Nationalrat nichts von einem «Sexkaufverbot» wissen.


    Streiff-Feller möchte in der Schweiz mittels Motion das nordische Modell einführen. Hierzulande sollen Menschen für Sex nicht mehr «gekauft» werden dürfen. Gemäss Studien würden 89 Prozent der Frauen im Sexgewerbe ihre Tätigkeit sofort aufgeben, wenn sie könnten, argumentierte Streiff-Fehler am Mittwoch im Nationalrat.


    Ihrer Ansicht nach gibt es kaum Prostitution ohne Zwang oder durch soziale Not. «Prostitution ist ein Akt bezahlter sexueller Gewalt.» Es gehe letztlich um die Frage, ob das weibliche Geschlecht weiterhin als Ware gehandelt werden dürfe, sagte die Nationalrätin. Den Bundesrat möchte sie beauftragen, betroffenen Frauen zu einem existenzsichernden Ausstieg aus der Prostitution zu verhelfen und die Aufklärungsarbeit in der Schweiz zu verstärken.


    Prostitution verlagert sich in die Illegalität


    Diese Argumente verfingen am Mittwoch im Nationalrat kaum. Die grosse Kammer stellte sich mit 172 zu 11 Stimmen gegen die Motion. Damit ist der Vorstoss erledigt.


    Auch für den Bundesrat ist ein Sexkaufverbot nach dem Vorbild nordischer Staaten ein untaugliches Instrument, um betroffene Frauen besser zu schützen. Er zieht generell die Wirksamkeit in Zweifel und verweist auf die Erfahrungen aus Schweden. Es bestehe die Gefahr, dass sich die Prostitution in die Illegalität verlagere, argumentierte der Bundesrat. Ausserdem würden Freier einfach vermehrt übers Internet angeworben.


    Quelle

    https://www.aargauerzeitung.ch…lrat-durchfiel-ld.2301398



    Donnerstag 02. Juni 2022

    Feiertag und Gedenktag: TAG DER HUREN


    Für ein Ende der Heuchelei!


    ‚Pro Prostitution‘ statt ein ‚Weiter so‘

    mit der Schlammschlacht gegen Sexarbeit


    Die Zeichen stehen auf Sturm. Nicht nur in der internationalen Politik. Wer heute für demokratische Freiheitsrechte insbesondere im Bereich Prostitution eintritt, muss sich darauf gefasst machen, das ihm der Wind heftig ins Gesicht bläst.


    Hier weiterlesen:

    https://www.donacarmen.de/wp-c…ionaler-Hurentag-2022.pdf


    In Oberentfelden AG ist es das Thema: Die «Blas-Meisterschaft», die im Sex-Park stattfinden soll. Acht Frauen befriedigen dort etliche Männer – und das vor Zuschauern. Jetzt hagelt es Kritik. Doch der Club-Mitinhaber und der Gemeindeammann sehen darin kein Problem.


    Auf dem Werbeplakat des Sauna-Clubs Sex-Park in Oberentfelden AG steht in grossen Buchstaben geschrieben, was am 21. Mai 2022 ab 15 Uhr stattfinden wird: Die «Blas-Meisterschaft», der «grösste Blowjob-Contest der Schweiz». Auf dem Flyer werden potenzielle Gäste direkt angesprochen: «Teste unsere 8 Top-Bläserinnen völlig gratis!» Danach könne man seine Bewertung abgeben und damit die «Miss Blowjob 2022» wählen.


    Das Plakat, das im Internet die Runde macht, dürfte die möglichen Gäste freuen. Doch beim Gemeinderat sind etliche Protestmails eingegangen. Laut «Aargauer Zeitung» unter anderem aus Liechtenstein und vom deutschen Netzwerk Ella. Das ist eine Aktionsgruppe von Frauen aus der Sexarbeit-Branche, die in Deutschland das «nordische Modell» fordert. Dabei wird, wer sexuelle Dienstleistungen anbietet, nicht bestraft, wer sie hingegen in Anspruch nimmt, also Freier, machen sich strafbar.


    «Eine öffentliche Demütigung von Frauen»


    Auch in der Schweiz wächst die Wut über den Event in einem der grössten Bordelle der Schweiz. «Diese Meisterschaft ist eine Schande! Ein Skandal. Eine öffentliche Demütigung von Frauen», sagt Christina Bachmann-Roth (38), Präsidentin Die Mitte Frauen Schweiz, zu Blick. «Es ist ungeheuerlich, dass solch ein Event schon seit über zehn Jahren durchgeführt wird.»


    Der Mitinhaber vom Sex-Park und Mitorganisator der «Blas-Meisterschaft» winkt ab. «Wir führen den Sex-Park seit zwölf Jahren und es gab noch nie eine Reklamation von Anwohnern oder der Gemeinde. Es gab auch noch nie einen negativen Vorfall», so Sven T.* (50) zu Blick. Auch die «Blas-Meisterschaft» hätten sie schon mehrmals durchgeführt – «ebenfalls ohne irgendwelche negativen Reaktionen».


    Es soll alles «völlig legal» über die Bühne gehen


    Dass sich nun eine deutsche Organisation kritisch äussere, würden sie zur Kenntnis nehmen, sagt Sven T. Sie hätten jedoch «keine negative Reaktion aus der Schweiz» erhalten. «Es ist auch unnötig, denn die Frauen machen dies freiwillig – es hätten sogar noch mehr mitmachen wollen als die acht, die am 21. Mai mit von der Partie sind.»


    Zudem gehe alles «völlig legal» über die Bühne, sagt Sven T. «Die Frauen sind ganz normal als Arbeiterinnen angemeldet und bezüglich Krankheiten auch getestet.» Sie würden, wie die Kunden, Eintritt bezahlen und wenn sie mit einem Herrn aufs Zimmer gehen, «dann ist es ihre Sache, was sie dann noch an Geld verlangen». Am 21. Mai würden die Frauen natürlich, weil die «Blas-Meisterschaft» im Bar- und Wellnessbereich stattfindet, etwas vom Gesamteintritt bekommen.


    «Zirka 50 Männer» beim letzten Event


    «Völlig gratis» ist es dann also doch nicht. Wie auf dem Flyer ganz unten zu lesen ist, kostet der Eintritt 90 Franken – nichtalkoholische Getränke und Buffet inklusive. Wegen der Pandemie hat der letzte Event dieser Art 2019 im Club stattgefunden. «Bei der letzten Blas-Meisterschaft kamen zirka 50 Männer», sagt Sven T.


    Für Christina Bachmann zu viel des Guten. «Stellen wir uns vor, diese Frauen wären unsere Töchter. Ganz schrecklich», sagt sie. «Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass Frauen in Oberentfelden so gedemütigt werden.»


    Bachmann erwartet, dass Gemeinde Veranstaltung verbietet


    Sven T. kontert: «Kritik, dass wir sexistisch oder frauenfeindlich wären, lassen wir nicht zu – auch nicht zur Wortwahl auf unserem Plakat.» Denn: «Solche Wörter sind sogar auf einem Schulhof bei Zehnjährigen gang und gäbe.» Bezüglich des ältesten Business der Welt müssten sie sich sicher nicht verteidigen, «weil praktisch jeder Mann schon mal im Netz einen Porno gesehen hat oder in einem solchen Club war – wenn auch nur als Zuschauer, der nebenbei noch etwas Essen und Trinken möchte.»


    Für Christina Bachmann geht das Problem aber tiefer. «Wir müssen aufhören, in der Frauenpolitik nur privilegierte Frauen zu berücksichtigen», sagt sie. «Vielleicht kümmern wir uns zu sehr um Gendersternchen und Frauenquoten in Verwaltungsräten, während wir zulassen, dass diese Frauen einen Blowjob-Wettbewerb durchführen müssen, um zu überleben.» Bachmann ist überzeugt: «Wer Frauenrechte fordert, muss bei den ärmsten Frauen anfangen.» Darum rufe sie auf Twitter und Facebook dazu auf, dem Gemeindeammann Mails zu schreiben. Und sie sagt ganz klar: «Ich erwarte, dass der Gemeinderat von Oberentfelden diese Veranstaltung verbietet.»


    Gemeindeammann: «Es ist ganz legale Arbeit»


    Der Gemeindeammann bestätigt die bösen Mails. Aber: «Wir hatten in den letzten Jahren absolut keine Beanstandungen», sagt Markus Bircher (60) zu Blick. Man könne «natürlich» diskutieren, was bei dem Anlass abgehe. «Auf der anderen Seite ist es ganz legale Arbeit, der diese Frauen nachgehen», so Bircher. «Da können wir wirklich keinen Einfluss nehmen. Von dem her ist das sicher vertretbar.»


    Zur Wortwahl «Blas-Meisterschaft» auf dem Club-Plakat sagt Bircher: «Das ist jedem seine eigene Sache und halt aufgebauschte Werbung. So holt man die Leute.» Er selber habe im Übrigen noch nie bei einem solchen Event zugeschaut.


    * Name geändert



    Quelle

    https://www.blick.ch/schweiz/m…felden-ag-id17501440.html

    Wieder einmal mehr #Justizversagen Schweiz


    Während die Polizei in der Schweiz mit Vorliebe einheimische wehrlose Schweizer misshandelt oder sie mit Gummigeschossen in den Rücken niederstreckt, lässt man polizeibekannte ausländische Diebe und Mörder frei laufen. Das hat leider System!




    Brutaler kann ein Verbrechen kaum sein: 140 Mal sticht ein Rumäne im österreichischen Graz mit einer Schere am Abend des 6. Februar auf eine Frau (†41) ein. Die mit Alkoholproblemen kämpfende Mutter eines kleinen Buben hat keine Chance und kommt in dem Blutbad in ihrer eigenen Einzimmerwohnung ums Leben. Danach legt der Osteuropäer ein Feuer und zieht von dannen.


    Die als Tatwaffe verwendete Schere entsorgt der zumindest in diesem Fall geständige Tatverdächtige in einem Müllcontainer vor dem Wohnblock. Bei der Wahnsinnstat handelt es sich um eine fatale Zufallsbekanntschaft, wie österreichische Medien berichten. Das in chaotischen Verhältnissen lebende Opfer dürfte den späteren Täter am nahen Grazer Hauptbahnhof kennengelernt und um eine Zigarette gebeten haben.


    Täter gibt Hass als Motiv an 

    Vor der Zerstümmelung der bei ihrem Auffinden nur leicht bekleideten Frau soll es zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen sein. Das Tatmotiv: Hass auf die Ex! Der Rumäne soll sich urplötzlich an seine ehemalige Partnerin erinnert gefühlt haben, die ihn angeblich ausgenutzt und betrogen haben soll.


    Schon am Tag nach dem Leichenfund gelingt den österreichischen Behörden die Festnahme des Verdächtigen. Kurz darauf herrscht auch in der Stadt Zürich Grossalarm. Am Abend des 11. Februar – also fünf Tage nach der Tat in der Steiermark – wird im Kreis 4 ebenfalls eine Frauenleiche gefunden (Blick berichtete). Das Opfer, eine Schweizerin (†54), dürfte deutlich mehr als eine Woche lang tot und unentdeckt in der eigenen Wohnung gelegen haben.


    Details zu den Ereignissen in der Schweiz gibt die Zürcher Staatsanwaltschaft auch auf Nachfrage nicht bekannt. In einer Medienmitteilung macht sie aber klar: Auch bei diesem Tötungsdelikt ist ein- und derselbe Rumäne dringend tatverdächtig! Wie Blick erfährt, soll er sich vor der Tat bei einem nahen Angehörigen in Zürich aufgehalten und sich in der Limmatstadt vergeblich um einen Job bemüht haben. Über einen festen Wohnsitz verfügt der Mann weder in Österreich noch in der Schweiz.


    Trotzdem hat er hierzulande im wahrsten Sinne des Wortes schon Spuren hinterlassen: «Gegen den 23-jährigen Rumänen hat die Zürcher Staatsanwaltschaft verschiedene Verfahren geführt, insbesondere wegen mehrerer Diebstähle im Kanton Zürich», bestätigt Erich Wenzinger, Mediensprecher der Zürcher Staatsanwaltschaft, gegenüber Blick. Wegen Gewaltdelikten sei er bislang aber nicht bekannt gewesen.


    Einbrecher und Diebe werden in Verbrecherdatenbank gespeichert

    Das Spurenbild dürfte in den beiden Tötungsdelikten eine wichtige Rolle spielen. Denn Diebe und Einbrecher werden erkennungsdienstlich erfasst, deren Fingerabdrücke und DNA in der Polizei-Datenbank Eurodac abgespeichert. Darauf hatten auch die österreichischen Strafverfolgungsbehörden Zugriff, die den Rumänen nur einen Tag nach der Tat festnehmen konnten.


    Klar ist: Während der polizeibekannte Rumäne im Fall von Graz geständig ist, stehen die Vernehmungen zu den Ereignissen in Zürich erst noch aus. Von speziellem Interesse ist in diesem Zusammenhang auch das Feuer, das der Rumäne nach seiner Tat in Österreich gelegt hat. Dieses erlosch zwar von selbst, brachte aber tags darauf einen Nachbarn auf den Plan, der einen Rauchgeruch wahrgenommen hatte – und so auf die Frauenleiche stiess.


    Brandstiftung wirft weitere Fragen auf

    In seinem (Teil-)Geständnis hat der Tatverdächtige angegeben, den Brand gelegt zu haben, um selbst aus dem Leben zu scheiden. Bloss sei der Rauch so unangenehm gewesen, dass er schliesslich die Wohnung verlassen habe. Dem steht nun allerdings das Gerücht aus österreichischen Polizeikreisen gegenüber, dass der Mann laut Schweizer Kollegen auch schon in Zürich ein Feuer gelegt haben könnte. Die Staatsanwaltschaft Zürich wollte dazu keine Stellung nehmen.


    Quelle

    https://www.blick.ch/schweiz/r…eibekannt-id17257482.html


    von Yves Geng / telebasel.ch


    Autor: Marc Meschenmoser und Fabiano Citroni
    Freitag, 19.04.2019, 10:02 Uhr
    Video https://www.srf.ch/news/schwei…isten-in-genfer-bordellen


    Diese Kontrolleure könnten ja speziell gute Küsserinnen mit einem Prädikat bzw. einem Zungenkusstempel versehen: "für authentische Zungenküsse empfohlen" und diese Küsserinnen würden dann in eine spezielle Galerie gestellt...


    Warum nicht noch gleich ein technisches Datenblatt beilegen? Bewertung der Eindringtiefe in dem männlichen Mundraum,


    Hallo Sexyboy99,
    das gab es schon vor ca. 7 Jahren, wo diese Geschichte mit den Testern im Sonntagsblick war. Damals gab es den 6profi-Cheftester don Lasko (Peter Kalt, Kader Finanzdepartement ZH) der mit 90 Testern durchs Land gezogen ist. Das kam dann noch im Radio, Telezüri und nach Erscheinen des Artikels haben sogar Kamerateams und Reporter das Finandepartement der Stadt Zürich belagert und wollten den Chefzertifizierer von 6profi interviewen. Das hat grosse Wellen geschlagen :staunen:.


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    Noten für Nutten


    Im Kampf um Freier verzichten Prostituierte immer öfter auf Kondome

    – selbst ernannte Bordelltester finden das prima.


    Im Sexgewerbe geht es immer härter zur Sache. Noch nie schafften in der Schweiz so viele Frauen an wie heute. Allein in Bern stieg die Zahl der gemeldeten Prostituierten vergangenes Jahr um zehn Prozent. Alexander Ott, Leiter der Stadtberner Fremdenpolizei: «Das Angebot übersteigt die Nachfrage deutlich. Die Frauen geraten immer mehr unter Druck.»


    Seit kurzem touren nun sogenannte Bordelltester durch die Sexetablissements der Rotlichtbezirke. Ihre Bewertungen publizieren sie bei 6profi im Schweizer Sexforum. «Eine Orientierungshilfe im Bordell-Dschungel», nennt es der 6profi-Cheftester Peter Kalt im Gespräch mit SonntagsBlick. Der 42-jährige Familienvater ist verheiratet und arbeitet im Kader des Finanzdepartements der Stadt Zürich.


    Dreimal pro Woche gehe er auf Sex-Tour – auf eigene Rechnung, wie er betont. Und anonym, denn weder seine Familie noch sein Arbeitgeber wüssten von seinem Hobby: «Wenn ich auffliege, bin ich meine Familie und den Job los.»


    Kalt ist nicht der Einzige, rund 90 Bordelltester seien schweizweit unterwegs: «Der Grossteil ist verheiratet und beruflich sehr gut gestellt: Beamte, Akademiker und Banker», sagt er. Sie bewerten die Dienstleistungen der Prostituierten und stellen ihnen Qualitätszertifikate aus. Je besser der Service, desto höher die Note – ohne Rücksicht auf Verluste. So gibt es Zusatzpunkte für Oralsex ohne Gummi. Diese «Dienstleistung» werde von Freiern einfach erwartet – trotz des Risikos, sich mit Aids zu infizieren, trotz jahrelanger Kampagnen für Safer Sex. Für «Obertester» Kalt kein Problem: «Wir setzen die Frauen nie unter Druck.» Und Oralsex ohne Gummi findet er völlig problemlos.


    «Diese Männer werden doch von den Clubs dafür bezahlt, dass sie deren Prostituierte gut benoten und jene der Konkurrenz schlecht wegkommen», meint zwar ein Szenekenner. Doch fürs Geschäft der Frauen selbst sind Testberichte und Zertifikate so oder so nützlich. Svetlana (30), seit Jahren in der Schweiz im Geschäft, bewahrt das Papier mit Stolz im Portemonnaie auf und zeigt es gerne vor. Es verschaffe ihr einen Konkurrenzvorteil: «Seit ich es habe und mit Namen auf einem Sexportal erwähnt bin, fragen viel mehr Männer nach mir», sagt die Russin mit den langen blonden Haaren zu SonntagsBlick. Ihre Arbeitskolleginnen seien neidisch. Und Sex ohne Gummi hat sie auch im Angebot. «Das verlangen die Freier eben», sagt die Mutter **einer dreijährigen Tochter.


    Marlen Rusch (42) von der Aids-Hilfe Schweiz ist entsetzt. «Solche Zertifikate sind völlig unverantwortlich und setzen die Frauen mit Sicherheit unter Druck» (siehe Interview). Entsetzt ist auch die internationale Qualitätssicherungsorganisation ISO. Sie setzt Normen für Unternehmen, Verwaltungen und Produkte und steht für Qualitätslabels nach strengen Normen – mit dem Nuttenlabel der Bordelltester hat sie aber nichts zu tun. «Wir werden rechtliche Schritte gegen den Missbrauch einleiten», sagt ISO-Sprecher Roger Frost. Bordelltester Kalt will darum sein Papier künftig ISU-Zertifikat nennen.


    * Name der Redaktion bekann

    Stuttgart 10.01.2018
    Prozess gegen Bordellkönig Jürgen Rudloff startet im März

    Wegen Beihilfe zum Menschenhandel und Betrugs muss sich der Betreiber einer Bordellkette vom 23. März an vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Der 64 Jahre alte Geschäftsführer der «Paradise»-Clubs war im September festgenommen worden.


    Mit ihm sind drei weitere Männer angeklagt. Nach Angaben des Landgerichts vom Mittwoch gibt es 175 Ermittlungsordner, die Anklageschrift ist 145 Seiten stark. Die Kammer hat Termine bis Ende März 2019 eingeplant.


    Das Quartett soll in betrügerischer Weise Investoren und Darlehensgeber um mehr als drei Millionen Euro geschädigt haben. Die Anklage geht zurück auf eine Razzia im Rockermilieu Ende 2014 unter Federführung des Landeskriminalamts. Zeitgleich wurden vier Großbordelle, zahlreiche Geschäftsräume und Wohnungen in sechs Bundesländern sowie in Österreich, Bosnien und Rumänien durchsucht.


    Quelle
    https://www.tagblatt.de/Nachri…rtet-im-Maerz-359641.html

    Für 20 Euro mehr versprochen...:cool:


    14-Jähriger ist unzufrieden mit Puffbesuch - und ruft kurzerhand die Polizei

    Nicht zufrieden mit den "erbrachten Leistungen" einer Prostituierten war ein Kunde in Niedersachsen - und rief die Polizei. Die stellte fest: Der Anrufer ist 14 Jahre alt.


    Ein nach dem Besuch einer Prostituierten enttäuschter 14-Jähriger hat in Braunschweig (Niedersachsen) kurzerhand die Polizei gerufen. Der Jugendliche hatte sich als 20-Jähriger ausgegeben und sich über die erbrachten Leistungen der Prostituierten verärgert gezeigt, teilte die Polizei am Montag mit.


    Im Verlauf des Streits am frühen Sonntagmorgen warf die 53 Jahre alte Frau den jungen Freier aus ihrem Zimmer. Die von dem 14-Jährigen zu dem Bordell gerufene Polizei stellte dessen Alter fest und brachte ihn mit Verweis auf das Jugendschutzgesetz für die Heimfahrt zur nächsten Bushaltestelle.


    Die Beamten zeigten für die Kritik des Jugendlichen allerdings nur begrenzt Verständnis, wie sie mitteilten. Was der junge Mann sich für die von ihm gezahlten 20 Euro erhofft hatte, präzisierte die Polizei nicht.



    Quelle
    https://www.stern.de/neon/maga…-die-polizei-7688398.html



    Ich bin bestens informiert !
    einen Club besuchen, und dich bei den Girls vor Ort zu informieren.


    Du bist ein Quacksalber und sonst nichts dahinter.
    "bei Girls vor Ort informieren"... ???
    In anderen Themen haust du auf die Schreiber ein und beleidigst
    sie als naiv gutgläubige Dummköpfe wenn sie von Dingen schreiben
    die sie von den Girls erfahren haben. Und jetzt empfielst du mit
    den Girls vor Ort über die Besitzverhältnisse von grösseren deutschen
    Clubs zu sprechen? Da muss ich aber laut lachen über deine Naivität.
    Das ist das gleiche, wenn du eine Kassiererin an der Kasse nach den
    Eigentums- und Besitzverhältnissen der Metro AG fragen würdest.


    Wie schon gesagt, dem Jürgen Rudloff gehört überhaupt nichts, definitiv alles von Investoren!

    ...verstehe ich die Aggression, Hass , Häme und Neid gegen einen erfolgreichen und wagemutigen Unternehmer ohnhin nicht. Bordellbetreiber wie Jürgen Rudloff investieren Millionen in einen Betrieb- statt ihre Kohle im Kasino zu verzocken oder in eine Jacht zu investieren - schaffen damit Erhohlungs-und Wohlfühloasen. Man müsste ihnen einen Orden für besondere Verdienste verleihen, statt sie zu jagen.


    Die rot markierten Stellen im Text zeigen, dass dein Jürgen Rudloff monatelang mit Mitarbeitern und frisierten Businessplänen auf Tour gegangen ist, um Investoren Gelder für einen neuen Puff einzusammeln und zeigt das er selber nichts hat. Dir dürften sicherlich andere Betreiber bekannt sein, die nicht monatelang betteln und betrügen müssen, um einen neuen Club hinzustellen ;).



    An einem Sonntagabend im Dezember 2014 wird die angeblich so heile Puff-Welt des Jürgen Rudloff (61) jäh erschüttert. Jahrelang war der Chef der größten Bordellkette Europas als TV-Gast durch Fernsehsendungen wie „Günther Jauch“ und „Sandra Maischberger“ getingelt und hatte von seinen Etablissements geschwärmt. Zwangsprostitution würde es bei ihm nicht geben, dafür einen hauseigenen Gynäkologen, Frauenbeauftragte und einen runden Tisch, an dem er regelmäßig mit dem Ordnungsamt und der Finanzverwaltung zusammensitze. Alles wunderbar also.


    Dann, am 1. 12. um Punkt 18 Uhr, startet eine internationale Großrazzia gegen Rudloffs Imperium. 900 Polizisten durchsuchen vier Großbordelle, fünf Geschäftsräume, 28 Wohnungen und 14 Fahrzeuge – drei Männer und zwei Frauen werden verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart, Abteilung Organisierte Kriminalität, ermittelt gegen Rudloff und Mitarbeiter.


    Die Razzia traf den gelernten Kaufmann auf dem Höhepunkt seiner beruflichen Karriere. Seit 15 Jahren ist Rudloff im Erotikgewerbe aktiv, erst im Sommer 2014 hatte er in Saarbrücken das vierte Bordell „Paradise“ eröffnet – ein Großraum-Puff auf 4500 Quadratmetern, mit Tempelbar und einem Beduinenzelt. Motto: „Nicht Puff – sondern Lifestyle-Oase“. Kosten: rund 4,5 Millionen Euro.


    Um das Geld zusammenzubekommen, waren der Bordellkönig und seine Mitarbeiter monatelang auf Investorensuche gegangen. Laut Ermittlungen sollen die Männer ihren potenziellen Investoren dabei auch geschönte Zahlen und frisierte Businesspläne vorgelegt haben.


    Im August 2013 entscheidet sich der Geschäftsführer einer großen privaten Vermögenanlagegesellschaft 1,5 Millionen Euro in Rudloffs Bordell in Saarbrücken zu investieren.


    Was mit den Geldern sonst noch geschah, beziehungsweise nicht geschah, zeigen Aufnahmen („VS – nur für Dienstgebrauch“) der Ermittler, die BILD am SONNTAG exklusiv vorliegen. Sie enthüllen unter anderem die bittere Realität hinter der Glitzerfassade des Großraum-Puffs: die Schlafräume der Prostituierten.


    Im Gegensatz zu den pompös ausgestatteten Zimmern, in denen sich die Freier während ihres Besuchs im „Paradise“ aufhalten, sind die Räume, in denen die Prostituierten schlafen können, primitiv gehalten. Die Frauen müssen sich zu sechst eine mit Etagenbetten vollgestopfte Kammer teilen. Für ihr Hab und Gut bleibt ein winziger Spind. Trotzdem verlangen die Betreiber von jeder Prostituierten laut Ermittlungen rund 100 Euro pro Nacht!


    Dabei hatte Jürgen Rudloff mehrfach vor einem TV-Millionen-Publikum von den Arbeitsbedingungen in seinen Etablissements geschwärmt. „Bei uns ist alles transparent“, sagte der Bordellkönig. „Wenn ich heute so einen Betrieb habe, dann weiß ich, dass ich nichts mit Drogen und Zwangsprostitution zu tun haben darf.“


    Auch wenn Rudloff selbst nichts damit zu tun haben mag – in seinem Umfeld soll es sehr wohl zu derartigen Vorfällen gekommen sein. In dieser Woche beginnt vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart der Prozess gegen Tuna A. (21) wegen des Verdachts des schweren Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und der Zuhälterei.


    Nach Informationen der Justiz steht er der Türsteher-Gang „United Tribuns“ zumindest nahe. Zusammen mit zwei Komplizinnen soll er mindesten drei Frauen im Alter von 19, 20 und 21 Jahren dazu gebracht haben, sich zu prostituieren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Opfer „auch durch Drohungen und Gewaltanwendungen gefügig gemacht und zur Fortsetzung ihrer Arbeit gezwungen“ zu haben.


    Nach BamS-Informationen geht es unter anderem um den Fall Rebecca R. (Name zum Schutz von der Redaktion geändert). Nach Einschätzung der Justiz musste sie ab März 2014 in mehrerenBordellen, darunter auch in Jürgen Rudloffs Großraum-Puff bei Stuttgart, gegen ihren Willen anschaffen. Um klarzumachen, dass die junge Frau ihrem Zuhälter „gehört“, musste sie sich laut Ermittlungen seinen Vornamen „Tuna“ auf den Bauch tätowieren lassen und ihre Einnahmen teilweise an ihn auszahlen.


    Zwar wechselte Ende Mai 2014 der Zuhälter von Rebecca R. – doch das Martyrium der jungen Frau ging ungehindert weiter. Wochenlang, so die Ermittler, musste sie nun von 12 Uhr mittags bis früh um 5 Uhr in einem Puff in der Nähe von Düsseldorf anschaffen, bevor sie schließlich ins „Paradise“ nach Saarbrücken gebracht wurde. Auch der Name ihres neuen Zuhälters wurde ihr in die Haut gestochen, diesmal auf den Oberschenkel. Erst im August 2014 gelang es Rebecca R., sich der Polizei zu offenbaren.


    Nach Informationen von BILD am SONNTAG ist der Staatsanwaltschaft Stuttgart noch mindestens ein weiterer Fall von Zwangsprostitution in Jürgen Rudloffs Bordellen bekannt. Nach Einschätzung der Justiz soll der Puffkönig die Frau zwar nicht gekannt haben – aber gleichgültig hingenommen haben, was mit ihr geschieht.


    Jürgen Rudloff selbst wollte sich gegenüber BamS nicht äußern. In der Vergangenheit hatte er erklärt, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an.

    ...verstehe ich die Aggression, Hass , Häme und Neid gegen einen erfolgreichen und wagemutigen Unternehmer ohnhin nicht. Bordellbetreiber wie Jürgen Rudloff investieren Millionen in einen Betrieb- statt ihre Kohle im Kasino zu verzocken oder in eine Jacht zu investieren - schaffen damit Erhohlungs-und Wohlfühloasen. Man müsste ihnen einen Orden für besondere Verdienste verleihen, statt sie zu jagen.


    Das stimmt nicht lieber morgan2. Im Gegensatz zu vielen anderen Betreibern, investiert dein gelobter Showman Jürgen Rudloff grundsätzlich kein eigenes Geld in die Puffs sondern ergaunert sich die Millionen von Investoren, z.B. von Ex-Schumacher Manager Willi Weber mit geschönten Business-Plänen, gewerbsmässigen Betrug, Veruntreuung Investoren-Gelder für private Zwecke usw. und feierte sich in jeder TV-Sendung als Saubermann. Also von einer Orden Verleihung für besondere Verdienste kann da keine Rede sein. Du solltest dich zuerst informieren, bevor du solchen Unsinn schreibst.


    Paradise Bordell-Chef Jürgen Rudloff verhaftet


    Anklage gegen die "Saubermänner" Jürgen Rudloff und Michael Beretin
    wegen gewerbsmässigen Betrug - Veruntreuung von Investorengelder,
    Beihilfe Menschenhandel und Zuhälterei



    Stuttgart – Jetzt hat es ihn doch noch erwischt! Drei Jahre nach der Groß-Razzia im „Paradise“ ist Bordell-Chef Jürgen Rudloff (63) verhaftet worden. Flucht- und Verdunkelungsgefahr!


    Unmittelbar vor der Durchsuchung im November 2014 setzte sich Rudloff in die Schweiz ab. Sein Marketing-Chef Michael Beretin (51) bekam Handschellen übergestreift, musste in U-Haft. Die Vorwürfe: Menschenhandel und Zuhälterei.


    Seit einem Jahr hielt sich Rudloff wieder in Stuttgart auf, mied aber die Öffentlichkeit. Zu den Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Betrugs hatte er nie Stellung bezogen. Er soll Investorengeld für private Zwecke verwendet haben.


    Was lange währt: Fast drei Jahre nach der Razzia im Großbordell Paradise in Leinfelden-Echterdingen gibt es für Bordellkönig Jürgen Rudloff einen unfreiwilligen Wohnsitzwechsel. Wenige Tage nach seinem 64. Geburtstag kam der Geschäftsmann in Untersuchungshaft. Der Vorgang wurde von der Staatsanwaltschaft bestätigt.


    Gegen den Stuttgarter, der sich über viele Jahre bundesweit als Saubermann für seriöse Erotikdienstleistung darstellte, wird seit Ende November 2014 wegen gewerbsmäßigen Betrugs sowie wegen Beihilfe zu Menschhandel und Zuhälterei ermittelt. Nun scheinen die Ermittler genügend Beweise zusammen zu haben. „Wir haben einen dringenden Tatverdacht“, bestätigt Jan Holzner, Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, „und wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr einen Haftbefehl beantragt.“ Ein Richter setzte diesen schließlich am Mittwoch in Vollzug.


    Auch für weitere Beschuldigte wird es eng

    Weitere Angaben zum Verfahren machte Holzner nicht. Offenbar stehen aber die Ermittlungen um das Großbordell-Imperium vor dem Abschluss. Dann dürfte es auch für weitere Geschäftsführer und Statthalter eng werden, die im Gegensatz zu Rudloff schon mal einige Zeit hinter Gittern verbringen mussten, ehe sie gegen Auflagen auf freien Fuß kamen. Zu den weiteren Beschuldigten gehört etwa Rudloffs Marketingleiter und Pressesprecher, der als Präsident eines Bundesverbands des Deutschen Erotikgewerbes und Fernseh-Rotlichtexperte eine angeblich ehrliche Prostitution propagierte. Der 51-Jährige saß im Paradise-Verfahren bereits über 100 Tage in U-Haft. Außerdem steht ein 52-Jähriger, sechs Jahre lang Paradise-Geschäftsführer, im Visier.


    „Das sind doch alles Unterstellungen“, hatte Rudloff erklärt, als sein Sex-Imperium in Leinfelden-Echterdingen, Frankfurt, Saarbrücken und Graz sowie Geschäftsräume in Österreich, Bosnien und Rumänien von 900 Polizisten in die Zange genommen wurde. Dabei geht es um Menschhandel und eine Nähe zu der rockerähnlichen Gruppierung United Tribuns, der man dicke Geschäfte im Rotlichtviertel nachsagt. Als „Unterstellung“ wertete Rudloff außerdem den Vorwurf, Investorengeld nicht in neue Bordellprojekte, sondern für private Zwecke verwendet zu haben. Rudloff hatte selbst in Kreisen des VfB Stuttgart einen guten Ruf – und manchen Spieler als Kunden im Echterdinger Etablissement. Mehrere Jahre hielt er sich lieber im Ausland auf, ehe er wieder nach Stuttgart zurückkehrte.


    Nach der Paradise-Razzia gab es erste Urteile, etwa mehrjährige Haftstrafen gegen einen sogenannten Loverboy und zwei Aufpasserinnen. Bei weiteren Festnahmen wurden insgesamt 16 mutmaßliche Zuhälter gefasst.