Zu einem Hausverbot kommst du unter Umständen, wie die Jungfrau zum Kind.
Ich sass mit einem Kollegen in einem Fumoir in einem Club. Da die Bedienungen immer beim Betreten des Raucherraumes die Türe offen liessen, baten wir sie, diese zu schliessen
Wenn ich schon ins Fumoir gehen muss, um eine Zigarre zu rauchen, weil der "Rauch und Gestank" die Girls und andere Gäste stört, dann schliesst bitte auch die verdammte Türe. Abgesehen davon, ist es auch für mich da drin angenehmer, weil die Musik nicht so laut ist. Bei einer Zigarre und einem Drink, will ich chillen oder mich gepflegt unterhalten.
Beim nächsten Besuch, oder besser gesagt, dem Versuch, wurde uns eröffnet, dass wir beide unerwünscht seien. Wir hielten das erst für einen Scherz. Uns wurde aber versichert, dass man uns nicht mehr sehen wolle. Auf Nachfrage kam die Begründung, wir hätten uns anbfällig und beleidigend gegenüber dem Personal geäussert..
Zwar nicht ein Hausverbot, aber immerhin zu "Persona non grata" erklärt.
Es ist das Recht eines jeden Betreibers eines öffentlichen Lokals, sich seine Gäste auszusuchen. Das Verwehren des Eintritts, oder das Erteilen eines Hausverbotes sind rechtlich gesehen zwei unterschiedliche Dinge.
Wenn mir der Eintritt verweigert wird, und beim nächsten mal komme ich rein, ist das keine Rechtsverletzung meinerseits. Wenn ich aber ein Hausverbot kassierte (welches mir behördlich zugestellt werden muss) dann ist das Erschleichen des Eintritts ein Hausfriedensbruch, und kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Während ein ausgesprochenes Hausverbot begründet werden muss (was sehr einfach ist), kann der Eintritt verweigert werden mit einem lapidaren Grund: hier werden oft und gerne Begründungen geliefert wie: