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Züchtigungsrecht
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Antworten
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Das ist ganz alter Käse, was du da schreibst, lieber Neuling. Das wurde damals viel diskutiert.
Einen zweiten "zum Kotzen" brauchen wir nicht.
Wir schlagen die WGs nicht, wir ficken mit ihnen, und wir meiden sie auch nicht im Ehebett, wär viel zu teuer.Nein das ist kein alter Käse, sondern das ist aktuell und steht leider an der Tagesordnung. Im Namen des Korans werden viele Frauen bzw. auch Prostituierte misshandelt und gezüchtigt. Zuhälter von Frauen sind oft muslimisch arabisch-stämmige Typen, Türken, Araber, Libanesen, Marrokaner, Algerier usw. Bei diesen Clans haben die Frauen nichts zum lachen!
Attempto:
Findest du das etwa gut und willst das noch verteidigen? -
Das ist ganz alter Käse, was du da schreibst, lieber Neuling. Das wurde damals viel diskutiert.
Einen zweiten "zum Kotzen" brauchen wir nicht.
Wir schlagen die WGs nicht, wir ficken mit ihnen, und wir meiden sie auch nicht im Ehebett
, wär viel zu teuer
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Richterin verweist auf Züchtigungsrecht im Koran
Die Sure vier des Korans trägt den Titel "An-Nisa", "Die Frauen". In Vers 34 heißt es: "Die Männer stehen über den Frauen. Und wenn ihr fürchtet, dass Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!" Mit dem Verweis auf diesen Vers lehnte eine Familienrichterin am Frankfurter Amtsgericht im Januar einen Antrag auf eine vorzeitige Scheidung einer Deutschen marokkanischer Herkunft ab: Weil der Koran das Züchtigungsrecht vorsehe, sei die Bedrohung der Frau durch ihren Ehemann keine "unzumutbare Härte", eine vorzeitige Scheidung deshalb nicht nötig.
Es ist ein wohl einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte, dass eine Richterin den Koran als Rechtsgrundlage verwendet. So jedenfalls beschreibt es die Anwältin der Frau, Barbara Becker-Rojczyk. "Schockiert" sei sie vom Schreiben der Richterin gewesen, sagte Becker-Rojczyk WELT ONLINE. Der Verweis auf den Kulturkreis sei ihr "nicht unbekannt". Dass sich aber jemand auf den Koran berufe, sei ihr jedoch noch nicht begegnet.
http://m.welt.de/politik/artic…igungsrecht-im-Koran.html
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