Corona & Lockdown
(Saunaclubs · Sexclubs · Pandemie · Vorschriften · 6profi-Forum)
Dieses Unterforum dokumentiert die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Lockdowns auf Saunaclubs, Sexclubs und Erotikbetriebe. Im Mittelpunkt stehen insbesondere die Bedingungen, Einschränkungen und Regelungen, unter denen Clubs und Studios während der Pandemie betrieben wurden oder ihren Betrieb einstellen mussten.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Arbeitsweise der Frauen und Prostituierten in Saunaclubs und Erotikbetrieben während der Lockdown-Phasen. Thematisiert werden behördliche Corona-Vorschriften, Hygieneauflagen, Zertifikats- und Maskenpflichten sowie deren Einfluss auf den Arbeitsalltag, die Buchungssituation und die wirtschaftliche Lage der Betroffenen.
Darüber hinaus werden in diesem Unterforum die eingeschränkten Betriebsformen von Sexclubs, temporäre Öffnungen, Teilbetriebe sowie vollständige Club-Schließungen behandelt. Auch die daraus resultierende wirtschaftliche Not von Clubbetreibern, Angestellten und selbstständig tätigen Prostituierten ist Bestandteil der Diskussionen.
Ein weiterer Themenbereich betrifft den Betrieb von Erotik-Studios während der Pandemie sowie die Unterschiede zwischen Studio-, Wohnungs- und Clubprostitution unter den jeweiligen Corona-Regelungen.
Ergänzend werden die geltenden Vorschriften und Corona-Regelungen für Freier und Prostituierte thematisiert, darunter Ausweis- und Registrierungspflichten, Kontaktbeschränkungen, Test- und Impfanforderungen sowie behördliche Kontrollen.
Das Unterforum dient damit als zeitgeschichtliche Dokumentation der Corona-Jahre und bildet die besonderen Herausforderungen für die Sexclub- und Saunaclub-Szene während der Pandemie strukturiert ab.
Kanton Luzern öffnet vorzeitig Bordelle!
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So wie ich das verstehe "unter Einhaltung der Schutzkonzepte" ist kein Clubbetrieb möglich, sondern nur Direktzimmer, wie im AG, TG, BL auch. Kein Barberieb.
Don Phallo

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Der Bund hat am 14. April 2021 verschiedene Lockerungen der Massnahmen bekannt gegeben. Seit gestern, 19. April 2021 dürfen schweizweit z.B. Restaurants ihre Aussenterrassen wieder betreiben, sind Sport- und Fitnesscenter wieder offen, dürfen Innenbereiche von Freizeit- und Kulturbetriebe eigeschränkt wieder geöffnet haben, sind Veranstaltungen mit begrenztem Publikum wieder möglich und ist Präsenzunterricht an Hochschulen wieder zulässig. Vor diesem Hintergrund hat der Luzerner Regierungsrat beschlossen, die Schliessung der Erotik- und Sexbetriebe und das Verbot der Sexarbeit im Kanton Luzern per morgen, 21. April 2021 aufzuheben. Diese Massnahme hatte der Kanton Luzern als kantonale Massnahme ergänzend zu den Massnahmen des Bundes beschlossen.
Schutzkonzepte müssen eingehalten werden
Der Betrieb dieser Einrichtungen beziehungsweise die Erbringung sexueller Dienstleistungen ist selbstverständlich nur unter Anwendung von Schutzkonzepten erlaubt, welche mittlerweile auch für die Erotik- und Sexbranche bestehen.
Übrige kantonale Massnahmen werden bis Ende Mai 2021 verlängert
Da die epidemiologische Lage nach wie vor angespannt ist, hat die Luzerner Regierung weiter beschlossen, die übrigen kantonalen Massnahmen in der Covid-19-Verordung – in zeitlicher Übereinstimmung mit den Bundesmassnahmen - vorerst bis 31. Mai 2021 zu verlängern. Es sind dies die Regelung des Besuchsrechts in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Kurhäusern, die Einstellung des Nachtnetz-Angebots im öffentlichen Personenverkehr, die Festlegung der Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber von Einrichtungen und Betrieben mit Maskenpflicht und die Maskenpflicht bei Personentransporten im Individualverkehr.
Die kantonalen Massnahmen ergänzen die Massnahmen des Bundes, die vorerst auch bis zum 31. Mai 2021 in Kraft bleiben.
Anhang
Covid-19-Verordnung vom 30. Oktober 2021 (Stand: 20. April 2021)
Kontakt
Fabienne Müller
Mitarbeiterin Kommunikation
Gesundheits- und Sozialdepartement
Telefon 041 228 69 54
E-Mail [email protected]
(erreichbar am Dienstag, 20. April 2021, von 16.30 bis 17.15 Uhr)
seebueb , warst ein bisschen schneller, hier noch die ofizielle Mitteilung des Kantons Luzern.
https://newsletter.lu.ch/inxma…0000ti0000000000000ddg74v
Ab morgen Mittwoch wieder erlaubt


























