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Gäste müssen Telefon-Nummer im Club angeben!

  • Antworten
    • Das ist der Moment der Erleuchtung:!:


      Wenn wir die Fragen über Prepaid klären die seit 20 Jahren klar sind, und Contact Tracing das nie einen peinlichen Anruf geben wird* können wir gleichzeitig das Coronafieber ein- für allemal regeln.


      Wie schützt man sich (allgemein gefragt jetzt) vor einem Erreger aus dem Labor, welches gezüchtet wurde zum besser auf künftige Pandemien vorbereitet sein?


      Logisch: mit Schliessungen die keinen kleinen Mucks einer Welle verhinderten und mit Tracing das wissenschaftlich frei von Beweisen ist**


      ...aber wir machen alle fröhlich weiter mit der Charade, damit die Politiker ihr Gesicht wahren können.


      Derweilen verstecken wir unsere hinter Masken, aus dem gleichen Grund. Es ist ein kollektiver Wahnsinn, aber aus gesundheitlichen Gründen rate ich allen, diese In-sich-Schlüssigkeit zu schätzen und darüber zu meditieren...


      :rose1:


      Zum Beispiel im NBU, dem New Blue Up. Es heisst Blue weil es blau ist und up weil es hoch ist. Das NEW, siehe Bericht habe ich extra für dieses Forum nachgeforscht ist weil es zur Zeit der Gründung neu war.


      Coronamassnahmen aus der gleichen Logik, liebe Freier. Wir haben sie weil wir sie haben!


      Übet Euch im Zen - alles macht Sinn :fun:



      * Siehe weehaa und Eddie_ in Globe Thread, 11.9.2020, das wahre Nine Eleven


      ** Dieser Text ist wie gesagt allgemein gefragt, aber für eine Übersicht zum Covid-Desaster, siehe "The Illusion of Control" (Englisch)

      https://swprs.org/covid-the-illusion-of-control/

      Israel, wenn ich mich recht entsinne, war eins der ersten Länder wo die Mediziner selber vom Contact Tracing abrieten

      • Auch pre paid muss du dich registrieren und über den Ausweis läuft da nichts .Die Regel ist seit dem 11.09 NY .

        Also vergiss das mit dieser idee

        ja registriert beim Anbieter


        ok wenn das nicht mal mehr willst dann muss ja einer mega dreck am stecken haben, wenn man nicht mal mehr bei der swisscom oder sunrise seine angaben machen will


        dann kann man denfall nicht mehr helfen, wenn man sogar dann Verfolgungswahn hat.


        ich habe eine deutsche eine dominikanische und eine schweizer prepaid. sowie eine schweizer Abo Nummer. Wenn ich also in einem Club nicht meine Fixe Nummer angeben möchte, dann geb ich die prepaid an. die weis ja dann nur der club. und diese Nummer kennt keine meiner freunde.


        und wenn keine probleme hat, gibt halt seine fixe nummer an, wenn er nicht angst haben muss das Handy mal klingelt und dann zuhause die ehefrau abnimmt:P


        Als Tipp man kann dann ja das 2. Handy ja im Geschäft lassen oder im Auto


        aber eben dieser Tipp ist ja nur für die welche Ehefrauen oder Freundinen zuhause haben und angst haben es könnte ja tatsächlich mal klingeln :smile::smile:

        • heute ist ja eine prepaid innert Sekunden gekauft. wer also nicht seine eigene private oder so angeben will, kauft sich kurzerhand eine prepaid. und nach der Plandemie kann man die wieder wegwerfen.


          daher das ist das kleinste Problem. auch mit der Adresse, wer gibt schon die offizielle an ? da gibts diverse Möglichkeiten, die meisten wollen ja e nur die Ortschaft.


          • Das Sexgewerbe hat unter der Corona-Krise besonders zu leiden. Jetzt entschied das Bundesgericht, dass Freier solche Etablissements zum Schutz vor Corona nicht anonym besuchen dürfen.


            Dank Impfungen, Sommertemperaturen und wirksamen Schutzmassnahmen sind viele Corona-Einschränkungen mittlerweile aufgehoben worden. Doch vereinzelte Nachwirkungen hallen nach. Insbesondere die Justiz wühlt sich noch durch Covid-Überbleibsel. So musste sich das Bundesgericht mit einem expliziten Zürcher Fall rund um Corona befassen. Einem einschlägigen Klub bleibt das Nachsehen gegen die behördlichen Massnahmen.


            Der Fall betrifft einen FKK- und Saunaklub in Schwerzenbach ZH, in dem sexuelle Dienstleistungen angeboten werden. Der Klub störte sich laut einem Bericht der NZZ daran, dass nicht nur Kontaktdaten von Kunden aufgenommen werden mussten. Die Daten mussten auch auf ihre Richtigkeit kontrolliert werden.


            Mehr als 15-minütige Unterschreitung des erforderlichen Abstands


            Im Saunaklub komme es bei erotischen Dienstleistungen «allgemeinnotorisch (…) während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands», so das Urteil in pieksauberem Juristendeutsch. Aufgrund der Art der Aktivität sei der Klub daher verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen.


            Im Unterschied zu anderen «körpernahen Dienstleistungen», heisst es weiter, sei zudem davon auszugehen, dass «bei dieser Aktivität nicht alle Beteiligten eine Maske tragen oder dies jedenfalls nicht ohne weiteres kontrollierbar ist».


            Dem Klub war offenbar unangenehm, amtliche Ausweise der Freier zu kontrollieren und sicherzustellen, dass ihre Telefonnummern auch stimmen. Die Richter haben dem Klub die Gerichtskosten von 3000 Franken aufgebrummt. (kes)


            Quelle

            https://www.blick.ch/schweiz/c…r-angeben-id16653051.html




            Saunaklub blitzt ab


            Fall 1 betrifft das Sexgewerbe. Gegen eine Anpassung der kantonalen Covid-19-Verordnung vom 23. September 2020 hatte ein FKK- und Saunaklub aus Schwerzenbach, in dem sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, Beschwerde eingereicht. Der Klub störte sich daran, dass er Kontaktdaten von Kunden nicht nur aufnehmen, sondern sie auch auf ihre Richtigkeit kontrollieren musste. Vertreten wurde die Firma vom Büro des Milieuanwalts und SVP-Kantonsrats Valentin Landmann.


            Nachdem der Klub bereits vor Verwaltungsgericht abgeblitzt war, erhält er nun auch vom höchsten Gericht des Landes keine Unterstützung. Das Bundesgericht tritt nicht auf die Beschwerde ein; es sieht keinen hinreichenden Grund dazu.


            Der Saunaklub aus Schwerzenbach sei eine öffentlich zugängliche Einrichtung, die schon gemäss Bundesrecht verpflichtet sei, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. «Allgemeinnotorisch» komme es bei erotischen Dienstleistungen «in der Regel aufgrund der Art der Aktivität während mehr als 15 Minuten zu einer Unterschreitung des erforderlichen Abstands», heisst es im Urteil im schönsten Juristendeutsch.


            Im Unterschied zu anderen «körpernahen Dienstleistungen» sei zudem davon auszugehen, dass «bei dieser Aktivität nicht alle Beteiligten eine Maske tragen oder dies jedenfalls nicht ohne weiteres kontrollierbar ist».


            Der Klub kritisierte insbesondere die Pflicht, die Freier anhand eines amtlichen Ausweises zu kontrollieren und die Mobiltelefonnummern zu verifizieren. Das Bundesgericht stellt aber klar, dass der Betreiber bereits nach Bundesrecht «durch geeignetes Vorkehren» sicherzustellen gehabt habe, dass die erhobenen Kontaktdaten korrekt seien. Insoweit fehle es an einem praktischen Rechtsschutzinteresse der Beschwerdeführerin, weil selbst bei Aufhebung der angefochtenen Verordnungsbestimmung die bundesrechtliche Pflicht zur Erhebung von Kontaktdaten bestehen bliebe.


            Der Klub muss nun die Gerichtskosten von 3000 Franken tragen.


            Quelle

            https://www.nzz.ch/zuerich/bun…nummer-angeben-ld.1633763