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Schweizer Geheimdienst zwingt zur Gäste-Überwachung

  • Antworten
    • Kann so ein Überwachungsstaat àla Norkorea, Wille und im Sinne des Schweizer Volkes sein? Haben die Bürger mit Volksentscheiden darüber abgestimmt und setzt die Regierung nun den Volkswille um oder handelt die Regierung eigenmächtig und setzt sich über die Bürger hinweg? Wie ist das in einer direkten Demokratie möglich. Sehr kurios.

      Die Legislative ist immer noch das Parlament, also National- und Ständerat. Die können solche Gesetze erlassen und da gibt es noch das Referendum, was zu einer Volksabstimmung führt. So, wie ich das verstanden habe, ist das neue Überwachungsgesetz lediglich ein Vorschlag.


      Allerdings, wenn Notrecht gilt, das war ja in der Pandemie der Fall, kann der Bundesrat eigenmächtig handeln.


      Im Übrigen hat der NDB mit der Androhung einer Busse von 100'000 Fr. jegliches Mass und völlig den Verstand verloren.


      Don Phallo 8)

      • Da schlägt gar nichts Wellen, die Schweiz wird den Weg ins Orwellsche 1984 genauso antreten und abschliessen wie Deutschland.

        Das gibt es bis jetzt nicht in Deutschland. Nicht einmal bei Putin in Russland oder in der früheren DDR gab es so etwas. Und auch sonst ist mir weltweit kein Land bekannt, wo über ein Land ein lückenloses Stasi Netzwerk mit zwangsrekrutierten inoffiziellen Mitarbeitern gespannt wurde und die Informanten bei Verweigerung des Spitzelns mit 100'000 Fr. gebüsst werden. Und das wird in der Schweizer Presse so nebenbei als Randnotiz verkündet, als wäre es eine BAG Empfehlung für einen Auffrischungs Booster und das Volk nimmt es regungslos hin. Und so etwas in der Urdemokratie Schweiz? Ich bin zu tiefst erschüttert.


        Kann so ein Überwachungsstaat àla Norkorea, Wille und im Sinne des Schweizer Volkes sein? Haben die Bürger mit Volksentscheiden darüber abgestimmt und setzt die Regierung nun den Volkswille um oder handelt die Regierung eigenmächtig und setzt sich über die Bürger hinweg? Wie ist das in einer direkten Demokratie möglich. Sehr kurios.


        Kann mir das jemand erklären?

        • Es erstaunt mich, dass diese Pressemitteilung anscheinend keine hohen Wellen wirft. Diese vorgesehene Gesetzesänderung ist ein schwerwiegender Eingriff in das Arzt- und Anwaltsgeheimnis und die Pressefreiheit. So etwas ist normalerweise nur in autokratisch oder diktatorisch regierten Ländern üblich und eines Rechtsstaates absolut unwürdig. Die Pandemie mit ihren drastischen Eingriffen in die individuelle Freiheit hat offenbar beim Staat Gelüste geweckt, diesbezüglich noch aktiver zu werden. Die Registrierung der Gäste am Empfang im Club und die Weiterleitung der Daten an die Behörden, wie wir es alle während der Pandemie erlebt haben, ist ein Vorgeschmack dessen, was uns noch bevorstehen könnte.


          Hier noch der Text aus dem Tages Anzeiger, der das Berufsgeheimnis von Ärzten, Anwälten und Journalisten betrifft:


          "Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) will seine Spionagetätigkeit in besonderen Fällen auf Berufsgruppen ausweiten, die bisher besonders geschützt waren – sowohl durch das Strafrecht als auch durch das Nachrichtendienstgesetz. Es handelt sich dabei um Berufsgruppen, die ein tiefes Vertrauensverhältnis zur Kundschaft voraussetzen."


          Betroffen davon sind Ärztinnen und Ärzte, aber auch Anwältinnen und Anwälte, Notare, Psychiaterinnen und Psychologen sowie Geistliche. Beziehungsweise die Menschen, die sich dort behandeln, beraten und vertreten lassen. Und ihre Sorgen und Nöte preisgeben – immer im Vertrauen, dass niemand davon erfährt.


          Die genannten Berufsgruppen dürfen bislang nicht vom Schweizer Geheimdienst abgehört, beobachtet, verwanzt und sonst wie überwacht werden. Künftig soll das möglich sein – sofern eine schwerwiegende Bedrohung des Landes vorliegt.


          Das Verteidigungsministerium, zu dem der Nachrichtendienst des Bundes gehört, und der Bundesrat wollen das Nachrichtendienstgesetz revidieren. Er hat kürzlich seine Reformvorschläge präsentiert. Interessierte Kreise können nun Stellung nehmen. Bisher unbemerkt geblieben ist in der Öffentlichkeit dabei ein wichtiger Punkt: dass der ganze Absatz gestrichen werden soll, der das Berufsgeheimnis von Ärztinnen, Psychiatern, Anwälten, Pfarrerinnen oder Journalisten garantiert. Er wurde ersatzlos gestrichen. Doch die Streichung blieb in der Medienmitteilung unerwähnt. 


          «Wer so etwas will, ist entweder blöd oder bösartig.»

          Valentin Landmann, Anwalt In den Erläuterungen zur Gesetzesrevision findet sich ein kurzer Absatz, in dem der Bundesrat die Streichung mit einem simplen Beispiel begründet: Hilfspersonen von Ärzten und Ärztinnen könnten als Privatpersonen Handyabonnemente abschliessen und diese anderen Personen übergeben. Wenn nun vom tatsächlichen Nutzer des Telefons eine schwere Bedrohung der Sicherheit in der Schweiz ausgehe, könne dessen Handy nicht abgehört werden.


          Entsetzen unter Promi-Anwälten

          Weshalb aber aufgrund eines solchen Beispiels gleich alle geschützten Berufsgruppen aus dem Nachrichtendienstgesetz fallen sollen, bleibt auch bei genauer Durchsicht eines Begleitberichts unklar. Entsprechend scharf fallen die Reaktionen des Zürcher Anwalts Valentin Landmann und dessen Berner Berufskollegen Thomas Marfurt aus.


          Für Landmann, der auch im Zürcher Kantonsrat politisiert, landen mit dem vorgeschlagenen Gesetz die verfassungsmässigen Rechte im Abfalleimer. Solches sei man aus Ländern ohne Rechtsschutz gewohnt, nicht aber aus der Schweiz. «Mit dieser Bestimmung kann man das Anwaltsgeheimnis gleich auf den Misthaufen werfen», sagt Landmann. Das Geheimnis sei aber absolut zentral, damit jemand überhaupt Vertrauen zu einem Rechtsvertreter aufbauen könne. Eine gutwillige Erklärung für diesen Schritt gebe es schlicht nicht: «Wer so etwas will, ist entweder blöd oder bösartig.»


          «Kein Rechtsstaat mehr»

          Der Berner Anwalt Thomas Marfurt geht noch weiter. Die Schutzfunktion für Menschen, die dem Berufsgeheimnis unterstünden, müsse um jeden Preis aufrechterhalten bleiben. Sonst dürfe sich die Schweiz nicht mehr Rechtsstaat nennen «Mit der Streichung dieses Absatzes im Gesetz würde jegliche Form des Berufsgeheimnisses ausgehebelt.»


          Dem Beispiel in den Gesetzeserläuterungen stellt Marfurt ein eigenes gegenüber: «Ein Nachrichtendienstmitarbeiter will sich scheiden lassen. Seine Frau rennt zum Anwalt. Wenn dieser Mitarbeiter die entsprechenden Möglichkeiten hat, kann er mit den entsprechenden technischen Hilfsmitteln in den Server oder in die Cloud eindringen, in welchen der Anwalt das Dossier der Ehescheidung ‹aufbewahrt›. Es gibt keine Kontrolle und kein Hindernis mehr.»


          Erstaunt reagiert auch die Ärztevereinigung FMH. Eine Sprecherin schreibt, die Beratung und Behandlung von Patienten bedinge, dass ein Arzt Kenntnis von sensiblen, die Privat- und Intimsphären betreffenden Informationen erhalte. Diese beziehen sich nicht selten auch auf Angehörige oder Dritte. Die Betroffenen würden solche Informationen nur erteilen wollen, wenn die Vertraulichkeit gewährleistet sei. Die absoluten Geheimhaltungspflichten seien daher notwendige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Diagnosestellung und Behandlung.


          Vertrauen wird zerstört

          Mit der Regelung im revidierten Nachrichtendienstgesetz ist die FMH nicht einverstanden: «Das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu den Ärztinnen und Ärzten wird dadurch gestört und zieht schwerwiegende Folgen für das Arzt-Patienten-Verhältnis nach sich.»


          Bei Bedarf sollen neu auch Journalistinnen und Journalisten in den Fokus des NDB rücken. Dominik Fitze von der Journalistengewerkschaft Syndicom spricht von einem Angriff auf die Pressefreiheit. Man wehre sich entschieden gegen den Vorschlag, der es im Einzelfall ermögliche, Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit nachrichtendienstlich zu überwachen.


          Das Anliegen, in bestimmten Fällen den Schutz von geschützten Berufsgruppen aufzuheben, sei nachvollziehbar, findet Fitze. Das im Vernehmlassungsbericht genannte Beispiel – eine Arzthelferin gibt auf sie registrierte SIM-Karten an Terrorverdächtige weiter – sei nachvollziehbar. Fitze sagt aber auch: «Die vorgeschlagene Regelung geht aber viel zu weit. Faktisch bedeutet sie die Aufhebung des Quellenschutzes, schwächt die Rolle von Journalistinnen und erschwert ihren Zugang zu Quellen.»


          Geheimdienst wehrt sich

          NDB-Sprecherin Isabelle Graber erklärt auf Anfrage, man wolle nicht einfach mehr Berufsgeheimnisträger überwachen. Es gehe um die Aufklärung von besonders schweren Bedrohungen der Sicherheit der Schweiz. Deshalb ist die Überwachung von Berufsgeheimnisträgern heute schon möglich – allerdings nur dann, wenn die Bedrohung von ihnen selbst ausgeht. Also wenn ein Anwalt Terror aktiv unterstützt oder eine Psychologin.

          Die Triage, wer überwacht wird, soll unter Aufsicht des Bundesverwaltungsgerichts erfolgen. Die tiefgreifenden Spionagemassnahmen müssen von Verteidigungsministerin Bundesrätin Viola Amherd sowie vom Gericht in St. Gallen in jedem Einzelfall bewilligt werden.


          Heute sind davon nicht nur Berufsgeheimnisträger ausgenommen, sondern auch deren Hilfspersonen. Dies lasse den Kreis sehr gross werden, erläutert NDB-Sprecherin Graber. Ein grosses Schweizer Spital könne allein über 10’000 Personen beschäftigen.


          Ende Zitat aus dem Tages-Anzeiger


          Don Phallo 8)

          • Tagesanzeiger Schweiz

            10. Oktober 2022



            https://www.tagesanzeiger.ch/n…schen-bussen-671793150645


            So müssen zum Beispiel Angestellte von Beherbergungsbetrieben dem Geheimdienst Auskunft geben sowie Aufzeichnungen von Videokameras und Daten über Gäste aushändigen. 


            Falls die aufgeforderten Personen den Anweisungen des Nachrichtendienstes des Bundes nicht folgen und etwa einen Termin nicht wahrnehmen, drohen ihnen saftige Bussen. Im Entwurf für das neue Gesetz, den der Bundesrat im Mai verabschiedet hat, heisst es dazu: Wer vorsätzlich einer Verfügung nicht fristgerecht nachkommt, wird mit einer Busse bis zu 100’000 Franken bestraft. Dieser Betrag ist fernab von allem, was bei vergleichbaren Übertretungen im Strafgesetz möglich ist.


            Erstaunlich: Gastro Suisse, der Verband für Hotellerie und Restauration, unterstützt die geplante Bussenandrohung von 100’000 Franken. Auch wenn sie Angestellte betrifft, die für einen Jahreslohn von 40’000 oder 50’000 Franken arbeiten.


            Auch Gastro-Suisse-Präsident Casimir Platzer sieht bei diesen Bussen kein Problem, wie aus einer Vernehmlassungsantwort an Bundesrätin Viola Amherd (Die Mitte) deutlich wird.


            Anwalt Valentin Landmann:


            «Wer beim Bund so etwas formuliert, passt besser nach Nordkorea als in die Schweiz.»

            Rechtsanwalt Valentin Landmann, der in Zürich für die SVP politisiert, sagt nach Lektüre des vorgeschlagenen Gesetzestextes: «Wer beim Bund so etwas formuliert, passt besser nach Nordkorea als in die Schweiz.» Eine derartige Regelung sei eines liberalen Rechtsstaates unwürdig. «Wir brauchen keinen Nachrichtendienst, der die gesamte Gesellschaft durchdringt.»



            Auch SBB machen mit


            Die SBB sehen in dieser Bestimmung kein Problem. Sprecher Oli Dischoe sagt, die SBB hätten auch bisher stets die Pflicht gehabt, den Verfügungen des Nachrichtendienstes Folge zu leisten. Diese Situation gelte unverändert im künftigen Recht. Sie sagen lediglich, für den Austausch zwischen SBB und Nachrichtendienst bestünden fixe Kanäle und Ansprechpartner.



            Auch Anwälte, Ärzte, Pfarrer und Journalisten sollen zur Zusammenarbeit mit dem Schweizer Geheimdienst gezwungen werden - Verweigeren drohen 100'000 Franken Busse!


            Zuletzt sorgte die geplante Gesetzesanpassung für Aufsehen, weil der Nachrichtendienst das Berufsgeheimnis von Anwälten, Ärztinnen, Psychologinnen und Pfarrern bei Bedarf ritzen will.



            https://www.tagesanzeiger.ch/n…ehen-duerfen-121795356050


            • Montag, 10. Oktober 2022


              «Big Brother» – die legendäre Figur aus dem Roman «1984» von George Orwell dürfte schon bald in der Schweizer Gastronomie Realität werden.


              Das neue Nachrichtengesetz schreibt Angestellten von Hotelbetrieben und Restaurants vor, dass sie intime Informationen über Gäste aushändigen und quasi die Türen zu den Privatzimmern und die Vorhänge zu den Séparées öffnen müssen.


              Gemäss dem Tages-Anzeiger ist die Voraussetzung der Kooperationspflicht, dass eine «konkrete Bedrohung» vorliege, die im Sinne der Öffentlichkeit «verhindert oder abgewehrt» werden soll. Verweigern Hotelangestellte die Kooperation, drohen Bussen von bis zu 100.000 Franken.


              Bemerkenswerterweise unterstützt Gastro Suisse, der Verband für Hotellerie und Restauration, dieses Anliegen. Diskretion war gestern. Betroffen von der neuen Bussenregelung wären auch Transportdienstleister und Vermittler von Transporten – darunter die SBB.


              Was dies für den Konsumenten bedeutet, kann derzeit nur erahnt werden. Es ist aber zu befürchten, dass es mit der Privatsphäre in Hotels, Bars, Restaurants und Eisenbahnwagen bald vorbei ist.


              Deshalb wird man sich künftig ganz genau überlegen, ob man sich nach dem Essen noch einen Whiskey in der Lounge-Bar gönnen möchte – oder ob man tatsächlich das Vermicelle zum Dessert bestellt. Schliesslich könnte jeder Fehlgriff sofort der Krankenkasse gemeldet werden. Auch die Pyjama-Farbe könnte als politisches Bekenntnis interpretiert werden. Und das Erste-Klasse-Ticket auf der Zugreise würde vermutlich die Steuerbehörden auf den Plan rufen.


              Etwas ist so oder so garantiert: Künftig sitzt der Geheimdienst auf dem Barhocker nebenan, er isst am Tisch mit – und er liegt im Hotelzimmer sozusagen im selben Bett.


              Sogar in der Schweiz beginnt DDR2.0, wohl bald EUdSSR.



              Quelle

              https://weltwoche.ch/daily/nor…ie-gaeste-zu-ueberwachen/