Pay6 wird in meinen Augen zunehmend von neuen Angeboten bspw. von Online Portalen im Sinne des Sugar-Daddys konkurrenziert. Die sexuelle Dienstleistung spielt dabei nur eine untergeordnete, oder im Extremfall gar keine Rolle mehr. Dies geschieht regelmässig in Verbindung mit einer Ferienbegleitung kombiniert mit Gefälligkeiten und Geschenken.
Ob es das mit den "Sugar-Daddys" wirklich so gibt, wie es thematisiert wird halte ich für fragwürdig.
Klar gibt es genug Männer die bereit wären für die reine Begleitung kleinere Geschenke zu machen, aber damit wäre wohl den Girls auch nicht gedient. Ich kann mir nicht vorstellen das z.B. wirklich Girls z.B. 10-15 Stunden im Monat aufwenden um als Gegenleistung jeden zweiten Monat ein 150-300 CHF Geschenk zu bekommen.
Umgekehrt kann ich mir aber auch nicht vorstellen, das z.B. ein Mann für 10-15 Stunden reine Begleitung oder Gemeinsame Zeit ohne sexuelle Komponenten wirklich bereit ist 2.000-5.000 CHF auszugeben. Das müsste dann schon jemand sein der sonst garkeine Freunde hat, was dann schon sehr armseelig wäre.
Da potentielle "Sugar-Daddys" meist erstere Vorstellung haben, während potentielle "Sugar-Babys" meist zweitere Vorstellung haben, kann das imho in der Praxis nie klappen.
Gemeint ist die Treuepflicht während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, jegliche konkurrenzierende Tätigkeit (insb. gegen Entgelt) zu unterlassen. (Art. 321a Abs. 3 OR, falls es jemand interessiert)...Ein einfaches Beispiel:
Die hübsche Döner-Verkäuferin bietet dem täglichen Döner-Kunden an, er soll doch während ihren Ferien jeweils mittags bei ihr zuhause Falafel essen gehen. "Sie biete dieses Essen erst noch viel günstiger zum halben Döner-Preis an". Dass dieses Verhalten gegen die Treuepflicht des Arbeitnehmers verstösst, müssen wir nicht gross drüber diskutieren...
Naja, Treupflicht bedeutet nur das z.B. ein Mitarbeiter nicht z.B. den mit Werbebeklebung ausgestatten Firmenwagen der Konkurrenz auf den Firmenparkplatz parkt, oder zum Beispiel gar Flyer der Konkurrenz verteilt. Das wäre natürlich ein absolutes No-Go und durchaus ein Abmahnungsgrund.
Aber ein Dönerladen wird z.B. seinen Mitarbeitern in Teilzeit nicht verbieten können auch noch in einer Pizzeria zu jobben. Und Multijobber bleiben bei ihren Jobs meist in einer Branche, da sie dort ja die meisten Qualifikation haben.
Wenn jetzt ein Kunde aber die Döner-Verkäuferin fragt warum sie nur zwei Tage hier arbeitet, dann darf sie wohl schon sagen das sie die anderen Tage in einer Pizzeria arbeitet. Alles andere wäre doch lebensfremd.