Wenn ich einen Monteur bestelle, weil ich nicht fähig bin den Defekt zu ihm zu bringen, ist doch klar das ich die Zeit für den Weg bezahlen muss.
Wenn ich das Defekte Stück aber in seine Werkstatt bringe, wäre es ziemlich dreist von ihm mir seinen Arbeitsweg, Pausenzeiten etc. zu berechnen
Eben. Die Anfahrtszeite eines Monteurs wie auch einer Escortlady ist natürlich absolut gerechtfertigt. Denn durch die unterschiedlichen Entfernungen, zu einem Kunden sinds nur 2 km und zum anderen 20 km lässt sich das auch nicht pauschaulieren.
Aber auch hier sollte die Anfahrtszeit nicht als Servicezeit, sondern eben als Anfahrtspauschale abgerechnet werden.
Aber Duschen und Nachschminken ist ja bei jedem Kunden gleich uns lässt sich deshalb gut pauschaulieren. Ebenso wie z.B. die Zimmerreinigung bei einem Hotelzimmer oder das Geschirrspülen bei einem Restaurantessen.
Ausserdem sind die Zeiten für das Duschen und Nachschminken ja eh schon oft eingepreist, wenn es gestaffelte Preise gibt, z.B.
20 Minuten Quickie 150 CHF (entspricht (450 CHF/h)
30 Minuten Vollservice 200 CHF (entspricht 400 CHF/h)
45 Minuten Vollservice 280 CHF (entspricht 373 CHF/h)
60 Minuten Vollservice 350 CHF
Da sind dann im Grunde eh schon immer 50 CHF für das Duschen und Nachschminken enthalten, was ja auch absolut okay ist.


























