Der Thurgau ist ja nicht repräsentativ für die Schweiz. Das hat mit einem Arbeitsvertrag wenig zu tun, sondern der Kanton will einfach, dass Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden, kurz: nicht schwarz gearbeitet wird. Das ist sein gutes Recht. Ein Arbeitsvertrag beinhaltet Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers. So ist etwa der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer zu schützen vor gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten. Was in einem Puff eben gerade nicht möglich ist. Ein Vertrag mit sog. selbständigerwerbenden Prostituierten ist sicher kein Arbeitsvertrag, sondern höchstens eine Vereinbarung.
Im Kanton ZH sieht man das anders, sonst gäbe es diese "Verträge" dort schon längst. WGs in Clubs, Kontaktbars und Salons sind Scheinselbständige. Details erübrigen sich.
Jeder Bordellier weiss, dass er sich auf einem schmalen Grat bewegt, wenn er den Girls Service, Tarife, Präsenzzeit und anderes vorschreibt. In der Praxis wird vieles toleriert, weil es eben ein spezielles Gewerbe ist. In den meisten Ländern sind Puffs deshalb schlicht verboten.
Eine Gewerkschaft von Sexdienstleisterinnen, das ist einfach ein Witz. Es überrascht mich allerdings nicht, dass der Schweiz. Gewerkschaftsbund dafür offen ist. Die sehen ja alle Arbeitenden und insbes. arbeitende Frauen irgendwie als Opfer. Zudem laufen ihnen die Mitglieder davon.
Eine Gewerkschaft macht nur Sinn, wenn es auf der anderen Seite einen Verhandlungspartner gibt. Wer ist das? Der Verein der Bordellbetreiber? Ich lese, dass man sich gegen überhöhte Mieten wehren will. Das ist sicher ein berechtigtes Anliegen, betrifft aber nicht nur Huren. Da wäre der Mieterverband die richtige Adresse. Hier wird auch klar, dass es keine Arbeitnehmerinnen sind, die sich zusammenschliessen, sondern Selbständige. Dasselbe bei den Vorschriften über den Strassenstrich. Eine Gewerkschaft von (Schein-)Selbständigen ist ein Widerspruch in sich.