Mit Verboten sowie der Einführung von Registrierungspflichten und Gebühren wird die Sexarbeit zunehmend reguliert. Bekämpft wird in erster Linie der sichtbare Teil der Prostitution.
Erich Aschwanden nzz
Sie sind im wahrsten Sinn des Wortes Randständige. Seit Frühling des vergangenen Jahres stehen rund 20 Prostituierte an der Reusseggstrasse im Industriequartier Ibach am Stadtrand von Luzern. Nachdem das Stadtparlament das Reglement über die Strassenprostitution geändert hat, bieten die vorwiegend aus Rumänien stammenden Frauen ihre Dienste in der Nähe einer Kehrichtverbrennungsanlage und verschiedener Gewerbebetriebe an.
Totalverbot oder Gebühr
Doch auch nach der Vertreibung aus den Wohngebieten sind Konflikte unvermeidlich. Mitarbeitende und Kunden der umliegenden Firmen beklagen sich über Belästigungen, Abfall und weitere Unannehmlichkeiten. «Sie fühlen sich von der Stadt Luzern im Stich gelassen», schreibt die städtische FDP in einer dringlichen Motion an den Grossen Stadtrat. Mithilfe des kantonalen Gesetzes über die Sexarbeit, das die Luzerner Regierung vor kurzem in die Vernehmlassung geschickt hat, erhöht die Partei nun den Druck auf den Strassenstrich.
Die FDP-Liberalen fordern, dass die Gemeinden die Kompetenz erhalten, den Strassenstrich auf ihrem öffentlichen Grund zu verbieten. Ein Totalverbot, wie es der Kanton Tessin kennt (siehe Text unten), hat jedoch kaum Chancen. Als Alternative schlägt die FDP vor, Gemeinden sollen für das Outdoor-Sexgewerbe eine Bewilligung verlangen und eine Nutzungsgebühr erheben dürfen. «Wenn für das Aufstellen einer Würstchenbude auf öffentlichem Grund eine Bewilligung notwendig ist, muss dies auch für das Sexgewerbe gelten», sagt Daniel Wettstein, Präsident der Stadtluzerner FDP. In einer Umfrage der «Neuen Luzerner Zeitung» bekundeten bürgerliche Parteien Sympathie für diese Forderung.
Birgitte Snefstrup von der Aids-Hilfe Luzern wehrt sich nicht grundsätzlich gegen die Einführung von Gebühren. Das eingenommene Geld soll jedoch zum Aufbau einer Infrastruktur auf dem Strichplatz eingesetzt werden und dürfe nicht zu einem zusätzlichen finanziellen Druck führen. Zudem müsste ein minimales Betreuungsangebot aufgebaut werden, da die Frauen dort schwieriger zu erreichen seien als früher, als sie noch in der Nähe des Strichs gewohnt hätten.
Die Stadt Zürich kennt bereits ein Gebührensystem. Seit Jahresbeginn stehen beim Sihlquai und im Niederdorf Automaten, an denen Strassenprostituierte jede Nacht ein Ticket für die Benutzung des öffentlichen Bodens lösen müssen (NZZ 21. 1. 13). Diese Vorschrift stützt sich nicht auf ein kantonales Gesetz, sondern wurde von der Stadt in Eigenregie in der kommunalen Prostitutionsgewerbeverordnung erlassen. Der Kanton Zürich hat es bisher nicht für nötig erachtet, die Sexarbeit mit einem Gesetz zu regulieren. Damit entzieht er sich einem langjährigen Trend. Nachdem das Tessin und Westschweizer Kantone entsprechende Vorschriften erlassen haben, sind Bern und Luzern gefolgt. Noch zahlreicher sind die Versuche von Kommunen, den Strassenstrich in den Griff zu bekommen.
«Keine Sexmetropole werden»
Reagiert wird mit den Gesetzen und Verordnungen auf die Tatsache, dass mit der Personenfreizügigkeit zunehmend Sexarbeiterinnen aus osteuropäischen Ländern auf dem Strich anschaffen. Die Auswirkungen spürt nun die Stadt Luzern. So heisst es in einem der FDP-Vorstösse: «Wir wollen verhindern, dass Luzern zur Sexmetropole der Zentralschweiz wird, da heute bereits mehrere Kantone restriktivere Gesetze anwenden und somit für Sexanbietende weniger attraktiv geworden sind.»
Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ), die Sexarbeiterinnen berät, weist darauf hin, dass die meisten Regulierungen repressiver Natur sind und sich negativ auf die Arbeitssituation der Frauen in Bezug auf ihre Gesundheit, Sicherheit und Selbstbestimmung auswirken. Ein Totalverbot des Strassenstrichs hält sie für falsch. «Das Geschäft wird durch ein Verbot nicht verschwinden, sondern wird kriminalisiert und in die Illegalität abgedrängt, wo der Zugang zu Hilfe und Unterstützung fehlt und es für die Sexarbeiterinnen noch gefährlicher wird», befürchtet sie.
Pflicht zur Registrierung
Eine Aufstellung für den Kanton Luzern zeigt, dass der überwiegende Teil der Frauen, nämlich 450 bis 500 in Saunas, Salons, Klubs und Kontaktbars tätig sind. Auf dem Strassenstrich schaffen nur 30 bis 40 Sexarbeiterinnen an. Das kantonale Gesetz über Sexarbeit geht von einem gesamtheitlichen Ansatz aus. Künftig brauchen alle Etablissements, in denen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden, eine Bewilligung. Auch alle Sexarbeiterinnen müssen sich registrieren lassen. Eine solche Pflicht kennen auch viele andere Kantone, die Prostitutionsgesetze eingeführt haben.
























