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    • Denn viele haben sich unter einem falschen Namen registriert. Doch wer muss nun die Konsequenzen dafür tragen? Mindestens fünf Menschen wurden angesteckt, 300 müssen in Quarantäne

      Die 300 Partygänger die falsche Kontaktdaten hinterlassen haben, können nicht ausfindig gemacht werden, sie waren clever und müssen deshalb nicht in Quarantäne :thumbup:. Während die Oberschlauen die ihre richtigen Daten angegeben haben, jetzt den Sommer eingeschlossen daheim in Quarantäne verbringen dürfen wegen einem Virus das es nicht gibt ;(, oberschlau sein hat seinen Preis :D.

      «So könnte etwa vorgeschrieben werden, dass jeder Besucher eine Ausweiskopie hinterlassen muss.» Abgesehen von der Strafdrohung riskierten Besitzer von Clubs, die ihre Pflicht vernachlässigen, schon heute eine Schliessung ihres Lokals.

      Eine Ausweiskopie im Club hinterlassen... warum nicht gleich die Kreditkarten mit Geheimzahl im Club abgeben :rolleyes:. Lieber die Schliessung eines Clubs in Kauf nehmen, als Hunderte Freier verraten. Schätzungsweise 50 Prozent der Freier sind liiert, wie kommt das an, wenn zuhause die Polizei vor der Tür steht und Quarantäne anordnet weil Herr Freier im Puff XY war. Wie erklärt das Herr Freier seiner Frau, Arbeitgeber und Freunden? Und Frau, Kinder und weitere Personen in der Kontaktkette von Herrn Freier müssen dann ebenfalls wegen seinem Puff-Besuch in Quarantäne (Sippenhaft), dann kann sich Herr Freier gleich die Kugel geben.


      Ich bleibe bei meiner Aussage "die richtigen Daten im Puff angeben ist naiv und grob fahrlässig". Und das aus vielerlei Gründen.

      Ist ein echtes Dilemma.

      Manche Clubs notieren sogar zusätzlich in den Kontakt-Listen, mit welchen Frauen der Gast im Zimmer war, Uhrzeit von-bis und Details über den Service. Das sind hochsensible und intime Daten, die niemanden etwas angehen und diese Daten landen auf Listen wo jeder Mitarbeiter im Club und Behörden jederzeit Zugriff haben und dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet ist. Bis ein Foto von diesen Listen im Internet zu finden ist und die Schlagzeilen in der Presse wegen Erpressung hochkochen, genau dann wird es zum Dilemma. Deshalb, Diskretion ist das A und O.

      • Ist es strafbar im Club einen Fake-Namen anzugeben?

        Nach einer Partynacht im Zürcher LokalFlamingo müssen 300 Personen in Quarantäne – theoretisch. Denn viele haben sich unter einem falschen Namen registriert. Doch wer muss nun die Konsequenzen dafür tragen?

        Mindestens fünf Menschen wurden angesteckt, 300 müssen in Quarantäne: Nach dem Superspreader-Event im Zürcher Club Flamingo beginnt die Suche nach potenziell infizierten Partygängern. Doch das Contact-Tracing gestaltet sich schwierig, weil viele Gäste einen falschen Namen oder eine falsche Mail-Adresse angegeben haben. Wer muss die Konsequenzen dafür tragen? Und warum verpflichtet man die Clubbesucher nicht einfach dazu, die Corona-App
        runterzuladen? Der Zürcher Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor Felix Uhlmann
        kennt die Antworten.


        Können die Clubbetreiber belangt werden, wenn sie einen «Donald Duck» aus Entenhausen auf die Tanzfläche lassen?

        Die Clubbesitzer seien klar verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erfassen, sagt Rechtsprofessor Felix Uhlmann. «Sie können gebüsst werden, wenn sie gegen die Corona-Auflagen verstossen.» Ob rechtliche Schritte gegen Clubbetreiber ergriffen würden, sei allerdings eine Frage der Verhältnismässigkeit. «Damit solche Sanktionen in Erwägung gezogen
        werden, muss eine Namensliste schon schlampig geführt worden sein.»


        Uhlmann kann es sich gut vorstellen, dass die Verordnung noch einmal konkretisiert wird, nachdem im Fall Flamingo Vollzugsdefizite auftraten. «So könnte etwa vorgeschrieben werden, dass jeder Besucher eine Ausweiskopie hinterlassen muss.» Abgesehen von der Strafdrohung
        riskierten Besitzer von Clubs, die ihre Pflicht vernachlässigen, schon heute eine Schliessung ihres Lokals.


        Machen sich Besucher strafbar, wenn sie beim Einlass in einen Club einen Fake-Namen angeben?

        «Die Pflicht, sich als Clubbesucher zu registrieren, ergibt sich nicht direkt aus dem Gesetz, sondern aus dem Schutzkonzept der Clubs», sagt Uhlmann. Einen Partygänger für die Angabe eines
        falschen Namens zu büssen, wäre daher juristisch gesehen «kein Spaziergang». Theoretisch wäre dies laut Uhlmann jedoch möglich. Denn laut Epidemiengesetz kann gebüsst werden, wer sich Massnahmen gegenüber der Bevölkerung widersetzt – wobei diese Bestimmungen ziemlich allgemein gehalten seien und sich primär an die Clubbetreiber richteten.


        Was droht Clubbesuchern, die auf die verordnete Quarantäne pfeifen?

        Wer sich einer angeordneten Quarantäne entzieht, kann gebüsst werden. Personen, die vom Kanton formell verpflichtet werden, zu Hause zu bleiben, müssen sich daran halten. «Weniger klar ist die Lage, wenn ich nur in den Medien lese, dass ein von mir besuchter Club betroffen ist», so Uhlmann. Auch sei es fraglich, ob die Einhaltung der Quarantäne von den Behörden tatsächlich überprüft werde.


        Die Zürcher Bar- und Clubkommission empfiehlt den Gästen dringend, die Swiss-Covid-App zu nutzen. Warum macht man dies nicht zur Bedingung für einen Clubbesuch?

        Als das Parlament die gesetzliche Grundlage für die Swiss-Covid-App verabschiedet hat, hat es ausdrücklich vorgeschrieben, dass die Nutzung freiwillig bleibt. «Daran gibt es – leider – nichts zu
        rütteln», so Uhlmann. Wer von seinen Kunden verlange, dass sie die App herunterladen, mache sich sogar strafbar.


        Wer sich im ÖV aufgrund der fehlenden Maskenpflicht anstecke, könne den Bund theoretisch verklagen, sagte ein Rechtsanwalt in der SRF-«Tagesschau». Ist eine solche Klage aussichtsreich?

        Kaum, meint Felix Uhlmann. «In dem Fall müsste die betroffene Person nicht nur nachweisen, dass sie sich im ÖV angesteckt hat – sondern auch, dass die Ansteckung aufgrund der fehlenden Maskenpflicht erfolgte.» Dies sei nicht zuletzt aufgrund der wissenschaftlichen Faktenlage eine hohe Hürde. «Eine Staatshaftung setzt zudem eine wesentliche Amtspflichtsverletzung, also einen groben Fehler der Behörden, voraus.» Eine solche sei hier kaum gegeben – «auch wenn ich persönlich eine Pflicht zum Maskentragen im ÖV befürworte, wenn die Distanz nicht eingehalten werden kann».


        https://www.tagesanzeiger.ch/i…en-anzugeben-202357291779

        • Kann ich nur unterstützen. Gebt um Himmels willen beim Clubbesuch eure richtige handy Nr. und/oder Mail Adresse an.

          Die richtigen Daten angeben ist naiv und grob fahrlässig !!!


          Ist noch nicht lange her, da wurden hunderte oder tausende Freier erpresst eine höhere Geld Summe zu bezahlen, da die Kennzeichen der Autos vor den Clubs fotografiert wurden und die Täter so an die Daten der Freier gelangten. Und hinter der Aktion steckten angeblich Leute die im Milieu tätig sind oder waren. Und nun soll man seine richtigen Daten in den Clubs auf dem Silbertablett servieren? So naiv kann doch niemand sein, ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit bis diese Listen für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Jeder Angestellte hat Einblick, kann die Listen fotografieren, weitergeben, wo bleibt der Datenschutz ???!!! Die wichtigste Grundlage in diesem Gewerbe heisst DISKRETION. Das Resultat ist, das die Freier die Läden nicht mehr besuchen und zu privaten Adressen abwandern.


          Erpressung Hunderter Freier von Sexclubs

          • seit dem Vorfall im FLamingo und in Spreitenbach ,ist es unbedingt wichtig das wir unsere Daten richtig angeben ,also werd ich auf jeden fall machen,denn sobald ein Club ein Superspreader Hotspot wird und dort viele falschen angaben machen ,wird der Rotlicht sektor geschlossen .ISt nur ein frage von Zeit klar ist es scheisse darum will ich euch ins gewissen reden,auch ich machte den fehler !!!

            Kann ich nur unterstützen. Gebt um Himmels willen beim Clubbesuch eure richtige handy Nr. und/oder Mail Adresse an.

            Seit den Vorfällen im Flamingo und in der Tesla Bar sind die Clubs im Fokus der Behörden und der Öffentlichkeit und in den Medien wird scharf geschossen.


            Don Phallo 8)

            • An der Rezeption die Handynummer oder Email angeben. Rückruf an Handynummer oder schreiben an Email der Rezeptionistin. Wenn es klingelt oder die Email ankommt......herzlich willkommen.......wenn nicht...auf wiedersehen und noch einen schönen Tag.

              So muss auch die ID nicht gezeigt werden und erst noch anonymer.

              Diese 2 Minuten kann man sicher mitbringen, wenn damit andere und natürlich auch " unsere " Girls schützen kann.

              • ...

                Aber wie gesagt: als ich im Club 12 war, gab ich die richtige Nummer an.....

                Habe ich am Sonntag im Freubad auch gemacht!


                Ich wäre für Ausweispflicht mit ID! Und an all diejenigen, die wieder sagen, dass nur die und die Behörde das Recht haben sind die die es nicht begreifen wollten, dass Casinos länger offen halten durften. Casinos haben die Ausweispflicht mit ID, sonst kommt man nicht rein!