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Kunde bezahlt nicht: Arbeitsrechtlicher Schutz?
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Antworten
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Ach ja übrigens Softy, mir Arbeitsrecht hat das gar nichts zu tun. Die Dame ist ja nicht die Angestellte des Freiers. Das ist ein Auftragsverhältnis und in den grossen Clubs arbeiten sie, meine ich, auch auf eigene Rechnung.
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Das Problem ist halt vor Gericht Aussage gegen Aussage. Die Nutte sagt, sie bekomme 150, der Freier sagt, sie hat es mir gratis versprochen. Derjenige, der Glaubwürdiger vor dem Richter erscheint, würde den Prozess gewinnen. Aber eben, die Damen müssen dies zur Anzeige bringen und eine Klage einreichen, da es kein Offizialdelikt ist. Bis dies dann verhandelt wird, dürfte sie längst nicht mehr in der Schweiz sein, wenn es keine EU Bürgerin ist.
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Es ist üblich, dass die selbstständigen Girls vor ihren Liebesdiensten das Geld verlangen. Auf diese Weise lässt sich leicht Ärger vermeiden. Ist erst mal ein Schaden entstanden, wird es mühsam und aufwändig.
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Es handelt sich dabei um ein Antragsdelikt, somit muss die geschädigte selber auf der Polizei einen Strafantrag stellen. Der Antrag wird vermutlich gegen unbekannt sein, da Ihr der Name nicht bekannt ist. Die Polizei muss versuchen Beweise zu sammeln und z.B. Anhand der Telefonnummer herauszufinden wer dahinter steckt und die Person verhören. Die Polzei darf nicht einfach "nichts" tun solange es konkrette Spuren wie z.B. die Natelnummer gibt. Ob die von der Polizei gesammelten Informationen ausreichen für die Einleitung eines Strafverfahrens entscheidet dann die Staatsanwaltschaft.
Andere Alternative ist nichts zu tun, der Täter bleibt dann aber auf jedenfall unbestraft und das Geld verloren.
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Wo war das den?
Das war im Kt. Zürich. Danke für den Hinweis auf den Artikel. Der dort beschriebene Fall zeigt, dass sich auf der Ebene Bezirksgericht die Praxis geändert hat, zumindest im Kanton Zürich. Allerdings scheint sich das Gericht nicht sicher zu sein, wie die Rechtslage ist, da es keine höherinstanzliche Rechtssprechung dazu gibt.
Die Frage bleibt: was soll eine Frau tun, die so betrogen wird? Was macht die Polizei, wenn eine Frau z.B. nur die Telefonnummer des Kunden kennt und keinen Namen? Muss die Polizei dem nachgehen oder ist es ein Zufall, wenn sie dies tut?
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Wo war das den?
Zumindest im Kt Zürich gilt Prostition nicht mehr als Sittenwiedrig. Deshalb kann die Dienstleistung auch eingeklagt werden: https://www.nzz.ch/zuerich/pro…t-sittenwidrig-1.18197438
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Kürzlich hat sich eine Dame bei mir über einen Kunden beklagt, der nicht bezahlt hat. Die Dame bietet Massage mit Happy End, keinen Sex.
Nach kurzem googeln habe ich herausgefunden, dass es für Prostitution keinen arbeitsrechtlichen Schutz gibt, d.h. dass Prostituierte in solchen Fällen ihre Forderungen vor Gericht nicht durchsetzen können.
Fragen dazu:
- weiss jemand, ob das tatsächlich immer noch so ist?
- weiss jemand, ob das auch für Massage-Dienstleistungen gilt?

























