Ja, aber...:
Mit Inkrafttreten des Protokolls II können Staatsangehörige von Rumänien und Bulgarien visumfrei in die Schweiz einreisen und sich bis zu 3 Monaten dort aufhalten. Für Aufenthalte über drei Monate ist immer eine Kurzaufenthaltsbewilligung oder Aufenthaltsbewilligung erforderlich, die bei der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde beantragt werden muss. Für die Einreise genügt in jedem Fall ein gültiger Reisepass oder Identitätskarte.
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige benötigen im Fall eines Stellenantritts vom ersten Arbeitstag an eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, selbst wenn sie eine Erwerbstätigkeit von weniger als drei Monaten ausüben wollen. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz und die Erbringung von Dienstleistungen sieht das Protokoll II Übergangsbestimmungen vor.





















