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Erotikbetriebe Zürich ab 01.06. wieder geöffnet!

  • Antworten
    • Die Frage ist eher unter welchen Bedingungen: Registrierungspflicht denke ich bleibt, Maskenpflicht könnte ev. fallen (Wellnessbetriebe dürfen ohne Maske öffnen), Essen dürfte dann ja auch wieder gehen und die Bar in Betrieb sein. Nimmt mich wunder wie die Preisgestaltung aussehen wird, denn an Nachfrage dürfte es bei der Eröffnung nicht mangeln :/


      Wie es mit der Maskenpflicht aussieht wäre schon intressant bzw. entscheidend.

      • Damit ist in der gesamten Schweiz der Sauna- und Bar-Betrieb aber erst ab 1.6.

        So ist es.


        Mit den Autoren um den Röstigraben sollte man etwas Nachsicht haben. Das Lesen und das Verstehen von Verordnungen im Schriftdeutsch gehört offensichtlich nicht zu deren Stärken ;). Bisher wurde von denen ja sogar vehement bis aufs Blut behauptet, der normale Saunaclub Betrieb sei in der Schweiz die ganze Zeit über während des Lockdowns möglich und legal gewesen :sleeping:. Nun bestätigen sie es selbst das erst ab 31.05. Bzw 01.06. wieder möglich. Und der Administrator wurde von mehreren Autoren aufs gröbste angefeindet als er diese vorsätzlich verbreiteten Falschinformationen (Lügen) im Forum richtig gestellt hat. Dieses unschweizerische Verhalten muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen und welcher negativen Energie- und Interessen sich diverse Autoren seit neustem andienen ;). Und anstatt die Sache zu begraben oder sich Ihre falschen Behauptungen einzugestehen, pöbeln sie aufs Neue gegen 6profi.

        • Lieber Tuvok


          es stimmt, dass in der restlichen Schweiz der Bar- und Clubbetrieb ab Montag 31.5.2021 bereits wieder möglich ist und im Kanton Zürich erst ab 1.6.


          "Ab 01.06.2021 in der gesamten Schweiz wieder Saunaclubs mit Wellness und Bar-Betrieb möglich."


          Damit ist in der gesamten Schweiz der Sauna- und Bar-Betrieb aber erst ab 1.6.


          Danke für deine Präzisierung, aber meine Aussage und der Flyer stimmen so trotzdem.

          • Hier ist dir ein Fehler unterlaufen


            Nur kanton Zürich macht am 1.6 wiedr auf die anderen Kantonen machen schon morgen 31.5 wiedr auf .


            Administrator dein Flyer ist daher leider falsch

            Siehe Screenshot

            • Hmm ok, was uns zu der wichtigen Frage bringt : Wann macht das Globe auf ?😉

              Alles andere als der 01.06 würde mich überraschen.

              Die Frage ist eher unter welchen Bedingungen: Registrierungspflicht denke ich bleibt, Maskenpflicht könnte ev. fallen (Wellnessbetriebe dürfen ohne Maske öffnen), Essen dürfte dann ja auch wieder gehen und die Bar in Betrieb sein. Nimmt mich wunder wie die Preisgestaltung aussehen wird, denn an Nachfrage dürfte es bei der Eröffnung nicht mangeln :/

              • Ab 01.06.2021 in der gesamten Schweiz wieder Saunaclubs mit Wellness und Bar-Betrieb möglich. Ebenso ab 01.06. im Kanton Zürich wieder Prostitution erlaubt und alles geöffnet !


                https://www.admin.ch/gov/de/st…ilungen.msg-id-83697.html


                Medienmitteilung 26.05.2021



                Der Bundesrat hat heute seine Beschlüsse zu weiteren Lockerungsschritten bekanntgegeben. Unter anderem dürfen Restaurants ihre Innenräume öffnen und Veranstaltungen im Freien im grösseren Rahmen sind mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr. Damit sind für den Regierungsrat auch mit Blick auf die stabile epidemiologische Lage die Voraussetzungen erfüllt, auf eigene weitergehende Massnahmen zu verzichten. Die auf Ende Mai 2021 befristete kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie wird nicht verlängert. Namentlich entfallen damit die Beschränkung der Personenzahl bei politischen Kundgebungen und das Verbot von Prostitution.


                Bewilligungsprozess für Grossveranstaltungen festgelegt


                Ab Juli sind Grossveranstaltungen bis zu 3000 Besucherinnen und Besuchern in Innenräumen bzw. draussen mit 5000 Personen und den entsprechenden Schutzkonzepten wieder möglich. Der Regierungsrat hat den Bewilligungsprozess für Grossveranstaltungen definiert. Gesuche können zentral bei der Staatskanzlei eingegeben werden. Nach der Vorprüfung durch eine Arbeitsgruppe im Sonderstab Covid-19 entscheidet die zuständige Direktion über die Bewilligung. Ein entsprechendes Merkblatt wird in Kürze unter zh.ch/corona verfügbar sein. Pilotveranstaltungen im Juni werden im Kanton Zürich nicht durchgeführt. Der Regierungsrat verspricht sich davon mit den vom Bund vorgegebenen Auflagen bei hohem administrativem Aufwand keinen Erkenntnisgewinn. Der Regierungsrat unterstützt die Schaffung eines Schutzschirms für die Veranstaltungsbranche. Das entsprechende Verfahren ist im Parlament hängig.


                https://www.zh.ch/de/news-uebe…-covid-19-massnahmem.html


                https://www.zh.ch/de/gesundheit/coronavirus.html


                :thumbup::vollgas: