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...Verdreht da eine Zeitung wieder mal Tatsachen?
Sensationsgeilen Journalisten und ihr Übermut sind ja allgemein bekannt. Ich hoffe jetzt einfach mal, dass dies nicht der Fall ist, bin mir aber bewusst, dass ich mich hier durchaus auf Glatteis begebe....
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@ Kaos
Ich glaube, wir hier im Forum sollten uns an die vorliegenden und uns bekannten Tatsachen halten! Der von mir am 11. Juni zitierte Artikel der AZ enthält die Begründung eines Bundesgerichtsurteils, wie sie von der Schweizerischen Depeschenagentur (SDA) veröffentlicht wurde.
Die Waadtländer Justiz verurteilte den Täter wegen mehrfacher Vergewaltigung, begangen zwischen 1997 und 2006. Das Strafmass wurde von der Waadtländer Staatsanwaltschaft als zu milde burteilt und sie appellierte an das Bundesgericht. Das Bundesgericht hatte demnach nicht zu entscheiden, ob der Täter zu Recht wegen Vergewaltigung zu verurteilen ist, sondern ob es rechtens ist, dass ein milderes Strafmass angewendet werden darf, nur weil die Opfer Prostituierte waren. Die Tat "mehrfache Vergewaltigung" stand gar nicht zur Debatte, diese hat die Vorinstanz abgeurteilt.
Es ist also nicht der Täter (mit seinem Verteidiger), der das Urteil wegen mehrfacher Vergewaltigung angefochten hat. Man kann deshalb davon ausgehen, dass der Täter zu Recht wegen mehrfacher Vergewaltigung, begangen zwischen 1997 und 2006, verurteilt wurde.
Deshalb Kaos sehe ich in diesem Fall weder
Zitat von Kaoseine Zeitung, welche Tatsachen verdreht noch sensationsgeile und übermütige Journalisten.
























