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Umfassende Kontrollen

  • Antworten
    • Wenn du mit einer Nutte unterwegs bist und von der Polizei angehalten wirst musst du mal gar nichts sagen, nur einen Ausweis zeigen. Die Nutte natürlich auch nicht. Es geht die Polizei nichts an, mit wem du wohin willst oder woher du kommst. Die Polizei muss jede Person, die sie kontrolliert deutlich darauf aufmerksam machen, dass sie nichts sagen muss, wenn sie nicht will und so weiter. Sie versucht einen natürlich in ein Gespräch zu verwickeln und ob sie deutlich auf das Aussageverweigerungsrecht hinweisen ist auch nicht so klar.
      Dem sagt man Miranda-Warnung, nach einem berühmten Kriminalfall vor dem höchsten amerikanischen Gericht. Der Betroffene war ein Latino namens Miranda. Es gibt auch einen Kino-Film über diesen Fall. Die Miranda-Warnung gilt sinngemäss auch in der Schweiz wie in ganz Europa.


      Der original Wortlaut, bekannt aus amerikanischen Kriminalfilmen lautet:
      “You have the right to remain silent. Anything you say can and will be used against you in a court of law. You have the right to an attorney. If you cannot afford an attorney, one will be provided for you. Do you understand the rights I have just read to you? With these rights in mind, do you wish to speak to me?”
      Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was sie sagen kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden. Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Falls sie sich keinen leisten können, wird Ihnen einer zur Verfügung gestellt. Haben Sie die Rechte verstanden, die ich Ihnen vorgelesen habe. Mit diesen Rechten im Bewusstsein, wollen Sie zu mir sprechen?"

      • Genau so ist es, Frauen auf der Strasse Ansprechen ist noch nicht verboten. :verliebt:
        Hallo hübsche Frau können sie mir sagen, welche Zeit wir haben, haben sie für ein schönes Abenteuer zu zweit zeit? :verliebt:
        Die Polizei,
        Was haben sie besprochen und wo wollen sie hin. :bestimmend:
        Der Freier,
        Ich fragte nach der Zeit und suche eine Frau, die mich heiraten will, was Sie glaube ich nicht richtig verstanden hat. :smile:
        Die Polizei,
        Sie tragen ja eine Rolex und einen Ring. :bestimmend:
        Der Freier,
        Wollte nur wissen, ob sie auch aufmerksam sind. :smile:
        Die Polizei,
        So ein Seich, wir glaube ihnen kein Wort, sie sind bestimmt ein Freier. :bestimmend:
        Der Freier,
        Was kann ich denn dafür, dass die Wahrheit unglaubwürdig klingt.:smile:

        • Grundsätzlich ist die Polizei an den WG's interessiert. Aber ich habe auch schon erlebt, dass sie bei den Kunden Gesichtskontrolle gemacht hat. Wenn Du aussiehst, wie ein ungarischer Zuhälter, dann empfehle ich Dir künftig die ID mitzunehmen...



          tour


          Wenn du mit einer WG zusammen bist, die nicht arbeiten darf, kannst du gemäss Gesetz zum Zeugen werden. Selber machst du dich aber meines Wissens nicht strafbar, da man von die als Kunde ja nicht verlangen kann, die Arbeitsbewilligung der Angestellten zu überprüfen.

          • Eine vielleicht etwas naive Frage, aber was passiert mir, wenn ich in einem "normalen", legalen Club wie dem Papi, CD, Globe etc. von der Polizei kontrolliert werde??? Wird in meiner "Akte" aufgeführt, dass ich mich im Rotlichtbereich aufhalte? Kann dies irgendwelche Konsequenzen haben... Oft lasse ich beim Clubbesuch ID, Kreditkarte etc. zuhause, kann dies ein Problem sein, wenn ich mich z.B. nicht ausweisen kann...:schock:



            Grundsätzlich ist die Polizei an den WG's interessiert. Aber ich habe auch schon erlebt, dass sie bei den Kunden Gesichtskontrolle gemacht hat. Wenn Du aussiehst, wie ein ungarischer Zuhälter, dann empfehle ich Dir künftig die ID mitzunehmen...



            tour

            • Stadtzürcher Strassenstrich-Ticketautomaten


              Pro Frau und Nacht fünf Franken


              Kurz nach den Feiertagen hat die Stadt Zürich die neuen Vorschriften für die Ausübung der Prostitution auf dem Strassenstrich eingeführt. Dazu gehört die Pflicht, für die Benutzung des öffentlichen Bodens jede Nacht ein Fünffranken-Ticket zu lösen.




              Sie sind Stadtgespräch und prägen das Stadtbild dennoch in keiner Art und Weise, ganz im Gegenteil. Diskret placiert, schlank und hoch, in schlichtem Grau und dezenter Grafik gehalten, sind seit dem 8. Januar zwei Strassenstrich-Ticketautomaten in Betrieb, die weit über die Stadtgrenzen hinaus und lange vor ihrer Installierung für Gesprächsstoff gesorgt haben. Nun stehen sie also da, der eine am Sihlquai, unter einer Eisenbahnbrücke, der andere im Niederdorf, neben einem Robidog-Behälter und einem Abfallkübel – beide an Orten mit wenig Passanten und beide für Nichteingeweihte ziemlich schwierig auffindbar, besonders in der Nacht.


              Umfangreiche Abklärungen


              Für Strassenprostituierte aus der EU gilt es seit zwei Wochen ernst. Das neue Regime, festgelegt in der städtischen Prostitutionsgewerbeverordnung, besteht darin, dass sie zuerst beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eine Meldebestätigung holen und anschliessend bei der Stadtpolizei um eine Bewilligung anfragen müssen, die sie nur bekommen, wenn sie volljährig sind und eine in der Schweiz anerkannte Krankenversicherung vorweisen können. Obligatorisch ist zudem ein Gespräch mit Mitarbeiterinnen des Sozialdepartements, bei welchem die Frauen über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Bei diesem Gespräch versuchen die Sozialarbeiterinnen auch herauszufinden, ob die Prostituierten freiwillig und selbstbestimmt ihr Gewerbe ausüben – sprich: Es geht darum, Menschenhändler oder andere Ausbeuter zu entlarven. Sind all die Abklärungen getätigt und vierzig Franken bezahlt, bekommt die Prostituierte einen Ausweis mit einer Bewilligungsnummer, den sie stets auf sich zu tragen hat. Die Nummer tippt sie jede Nacht in einen der beiden Strassenstrich-Ticketautomaten, wirft fünf Franken ein und darf dann in den Strichzonen ihrer Arbeit nachgehen. Die Stadtpolizei kontrolliert regelmässig, ob die Prostituierten Ausweis und Ticket bei sich tragen. Marco Cortesi, Sprecher der Stadtpolizei, beteuert jedoch, man greife nicht von Anfang an mit voller Härte durch, sondern mache unwissende Prostituierte auf die neuen Regeln aufmerksam. Wird eine Frau trotz Mahnung ein weiteres Mal ohne Ausweis und Ticket erwischt, riskiert sie eine Busse oder, im Wiederholungsfall, den Verlust der Arbeitsbewilligung. Für Schweizerinnen und niedergelassene Ausländerinnen gilt das härtere Regime erst mit einer Übergangsfrist, und zwar ab dem 1. Juli. Schon seit einem halben Jahr werden Freier gebüsst, die ausserhalb der Strichzonen auf der Suche nach entgeltlichem Sex sind.


              Nicht viel los auf dem Strich


              Aus Sicht der Stadtpolizei hat der neue Umgang mit der Strassenprostitution bisher zu keinen Problemen und keinem Mehraufwand geführt; was unter anderem daran liegt, dass wegen der winterlichen Verhältnisse nur wenige Frauen auf der Strasse arbeiten. So musste Polizeisprecher Marco Cortesi schon einige in- und ausländische Journalisten und Kamerateams auf später vertrösten, die einen polizeilich begleiteten Streifzug durch die berüchtigte Strassenstrich-Szene gewünscht hatten: um die neuen Verhältnisse hautnah vorstellen zu können. Dafür ist zu wenig los und gibt es zu wenig zu sehen – zum Glück, möchte man sagen. Auf dem Strich zu arbeiten, ist ein harter Job, bei Minustemperaturen, Schnee und Eis stundenlang draussen zu stehen, eine Tortur. Doch der allergrösste Teil der Prostituierten arbeitet ja nicht auf der Strasse – und im August soll in Altstetten der Strichplatz mit Boxen und Infrastruktur eröffnet werden: neben dem Strassenstrich-Ticketautomaten ein weiteres, weit beachtetes Novum in der Schweiz. Brigitte Hürlimann

              • Eine vielleicht etwas naive Frage, aber was passiert mir, wenn ich in einem "normalen", legalen Club wie dem Papi, CD, Globe etc. von der Polizei kontrolliert werde??? Wird in meiner "Akte" aufgeführt, dass ich mich im Rotlichtbereich aufhalte? Kann dies irgendwelche Konsequenzen haben... Oft lasse ich beim Clubbesuch ID, Kreditkarte etc. zuhause, kann dies ein Problem sein, wenn ich mich z.B. nicht ausweisen kann...:schock:


                Also bei den kontrollen die ich bisher erlebt habe wurden nur die wgs kontrolliert. Trotzdem unangenehm, wenn du gerade auf dem zimmer bist....

                • Eine vielleicht etwas naive Frage, aber was passiert mir, wenn ich in einem "normalen", legalen Club wie dem Papi, CD, Globe etc. von der Polizei kontrolliert werde??? Wird in meiner "Akte" aufgeführt, dass ich mich im Rotlichtbereich aufhalte? Kann dies irgendwelche Konsequenzen haben... Oft lasse ich beim Clubbesuch ID, Kreditkarte etc. zuhause, kann dies ein Problem sein, wenn ich mich z.B. nicht ausweisen kann...:schock:

                  • In diesen Tagen, so weiss ich aus gut informierten Kreisen, werden in Clubs und Salons in Zürich und Umgebung grössere Kontrollen geplant, das ist auch richtig so.
                    Auch Salons, die nie eine Beanstandung hatten, erhalten im Schnitt einmal im Monat einen Polizei-Besuch.


                    Besonders Augenmerk richten die Behörden momentan auf asiatische Girls. Hier haben meistens nur Thai-Girls gute Papiere (Ehen mit Schweizern) und manche chinesische Girls, die spanische Pässe haben.