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Polizeieinsatz im Club Römerbad – 8 Girls von der Polizei Solothurn festgenommen
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Antworten
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Skandal um Polizeieinsatz im Club Römerbad – unverhältnismäßige Razzia trotz gültiger Arbeitsbewilligungen?
Was unsere Beamten bei der Razzia im Club Römerbad in Oberbuchsiten abgezogen haben, ist eine riesige Sauerei und macht die Willkür der Polizei deutlich.
Trotz bereits ausgestellter Arbeitsbewilligungen für die betroffenen Frauen, die am nächsten Tag im Club eintrafen, wurde ein enormer Polizeieinsatz mit spektakulären Festnahmen durchgeführt. Die Folge: Verhaftungen, Übernachtungen der Frauen in kalten Gefängniszellen, Strafanzeigen, Pressemitteilungen, Anwälte und ein monatelanger Papierkrieg für zahlreiche Beteiligte.
Und das alles, obwohl die entsprechenden Arbeitsbewilligungen bereits auf dem Postweg zum Club Römerbad unterwegs waren.
Zweifel an Verhältnismäßigkeit der Polizeirazzia im Römerbad
Für Außenstehende drängen sich dabei zwangsläufig unangenehme Fragen auf. Handelte es sich um behördliche Willkür? Um überzogenen Aktionismus? Oder sollte hier ein spektakulärer Polizeieinsatz inszeniert werden, um die massive Präsenz zahlreicher Beamter zu rechtfertigen?
Der Eindruck entsteht jedenfalls, dass selbst kleinste Anlässe mittlerweile ausreichen, um einen großen Polizeiapparat in Bewegung zu setzen. Aus Nichtigkeiten eine ganz große Sache künstlich aufzublasen.
Zunehmende staatliche Drangsalierung
Man hat inzwischen das Gefühl, dass man kaum noch einen Schritt machen kann, ohne dass sofort irgendein Beamter auftaucht, Bußen verhängt und Bürger behandelt werden, als wären sie Schwerverbrecher.
Immer häufiger entsteht der Eindruck, dass sich Teile der Behörden weniger als Dienstleister für die Bevölkerung verstehen, sondern eher als Gegner gegenüber unbescholtenen Bürgern, die überwacht und drangsaliert werden.
Fragwürdige Prioritäten bei Polizeieinsätzen im Rotlichtmilieu
Angesichts dieser Omnipräsenz der Behörden stellt sich auch eine andere Frage: Wie kann es sein, dass in manchen Etablissements in Zürich ganz offensichtlich große Mengen Kokain über den Tresen gehen und der Gast Kokain mit der Kreditkarte bezahlen kann, als wäre es völlig legal?
Nach den jüngsten Vorfällen rund um den bekannten Polizeiskandal innerhalb der Zürcher Milieuabteilung erscheinen solche Widersprüche plötzlich in einem ganz anderen Licht.
Der Eindruck entsteht fast, als würde in diesem Land vieles reibungslos funktionieren, solange die richtigen Leute zur richtigen Zeit geschmiert werden. Wer das nicht tut, bleibt möglicherweise der Dumme und muss sich weiterhin mit Kontrollen, Razzien und bürokratischen Schikanen herumschlagen.
Beispiel eines umstrittenen Polizeieinsatzes im Zürcher Rotlichtmilieu
Wie verbissen Behörden gegen einzelne Bürger vorgehen können, zeigt ein weiterer Fall: Ein 23-jähriger Mann soll angeblich in der Nähe der Zürcher Langstrasse eine Prostituierte nach Sex gefragt haben.
Daraufhin wurde er über mehrere Straßen hinweg observiert und kontrolliert. Am Ende entwickelte sich aus einer ursprünglich vorgesehenen Busse von rund 200 Franken ein Verfahren, das mit Gerichtskosten von über 2000 Franken endete.
Solche Fälle werfen zwangsläufig die Frage auf, ob hier nicht ein System entstanden ist, das immer stärker aus dem Gleichgewicht geraten ist.
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Polizeirazzia im Club Römerbad – Exempel des Polizeikorps Solothurn?
Bei allen Diskussionen rund um die Polizeirazzia im Club Römerbad in Oberbuchsiten sollte eines klar festgehalten werden: Für alle Beteiligten gilt selbstverständlich bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Möglicher Zusammenhang mit dem damaligen Polizeiskandal in Zürich
Ich habe ehrlich gesagt damit gerechnet, dass ein kantonales Polizeikorps – in diesem Fall das Polizeikorps des Kantons Solothurn – nach dem damals bereits erhärteten Skandal innerhalb der Zürcher Polizei ein deutliches Zeichen setzen wollte.
Auch im Fall Zürich gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Allerdings war die damalige Aktenlage offenbar so gravierend, dass gegen mehrere der beteiligten Polizisten Untersuchungshaft angeordnet wurde.
Vor diesem Hintergrund könnte es durchaus sein, dass ein Polizeikorps bemüht war, den Ruf der schweizerischen Polizei durch entschlossenes Vorgehen zu rehabilitieren.
Sollte sich im Zusammenhang mit der Razzia im Römerbad tatsächlich ein konkreter Gesetzesverstoß bestätigen, ist es selbstverständlich richtig, dass die Behörden entsprechend durchgreifen.
Auffälliger Zeitpunkt der Polizeirazzia im Römerbad
Was mich allerdings erstaunt hat, war die zeitliche Nähe dieser Polizeirazzia im Rotlichtbetrieb Römerbad zum Bekanntwerden des erwähnten Skandals innerhalb der Zürcher Milieuabteilung.
Dass eine solche Aktion ausgerechnet in diesem Moment stattfindet, wirkt zumindest bemerkenswert und dürfte kaum reiner Zufall gewesen sein.
Besonders irritierend fand ich in diesem Zusammenhang die Aussage des obersten Zürcher Polizeivorstehers in der Sendung „10 vor 10“. Dort wurde sinngemäß erklärt: „Wo gearbeitet wird, können halt auch Fehler passieren.“
Angesichts der damals erhobenen Vorwürfe handelte es sich jedoch keineswegs um Bagatelldelikte. Selbst bei offensiver Kommunikation der Zürcher Polizei dürfte dieser Vorfall bei vielen Menschen einen gewissen Vertrauensverlust gegenüber den Polizeibehörden hinterlassen haben.
Große Polizeieinsätze sorgen für mediale Schlagzeilen
Vor diesem Hintergrund könnte man durchaus den Eindruck gewinnen, dass ein Polizeikorps – in diesem Fall das Polizeikorps Solothurn – auch ein deutliches öffentliches Signal setzen wollte.
Große Polizeirazzien im Rotlichtmilieu sorgen schließlich regelmäßig für entsprechende Schlagzeilen in den Medien und vermitteln der Öffentlichkeit das Bild, dass gegen mögliche Missstände hart vorgegangen wird.
Eigene Erfahrungen mit einer Razzia in einem Club
Ich selbst habe einmal eine ähnliche Polizeirazzia in einem Club in Deutschland erlebt. Für die Gäste und insbesondere für die Frauen war dies eine äußerst unangenehme Situation.
Teilweise wurden Gäste aus den Zimmern geholt, Personalien aufgenommen und überprüft. Dabei entstand durchaus der Eindruck, als würden Gäste wie Kriminelle behandelt.
Natürlich bin ich grundsätzlich nicht gegen Polizeikontrollen oder Razzien in diesem Bereich. Wenn es Hinweise auf Verstöße gibt, müssen diese selbstverständlich überprüft werden.
Allerdings stellt sich durchaus die Frage, ob solche Kontrollen nicht auch auf andere Weise durchgeführt werden könnten, ohne den gesamten Betrieb eines Clubs komplett lahmzulegen.
Imageverlust für Clubs durch voreilige Schlagzeilen
Selbst wenn solche Razzien aus Kostengründen relativ selten stattfinden – zumindest in der Schweiz – bleiben sie für alle Beteiligten äußerst unangenehm.
Besonders problematisch wird es, wenn bereits früh Schlagzeilen entstehen, die den Eindruck einer Schuld vermitteln, obwohl die rechtliche Situation noch gar nicht abschließend geklärt ist.
Eine solche vorschnelle mediale Darstellung kann für einen Betrieb wie den Club Römerbad schnell einen erheblichen Imageverlust bedeuten.
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Erfahrungen als Gast bei einer Polizeirazzia in Saunaclubs
Ich bin als Gast tatsächlich schon mehrmals in den „Genuss“ einer solchen Polizeirazzia in einem Saunaclub gekommen.
Auffällige Präsenz vieler Kontrolleure bei Polizeikontrollen im Rotlichtmilieu
Was dabei jedes Mal auffällt, ist die große Anzahl an Kontrolleuren. Es scheint fast so, als sei ein Einsatz bei einer Razzia im Rotlichtmilieu deutlich beliebter als eine gewöhnliche Verkehrskontrolle.

Auswirkungen einer Polizeikontrolle auf Gäste und Clubbetrieb
Als Gast wird man dabei in der Regel nicht behelligt, da kann ich zumindest Entwarnung geben.
Der laufende Betrieb im Club wird allerdings massiv gestört. Während einer solchen Polizeikontrolle im Saunaclub steht praktisch alles still, bis die Beamten sämtliche Unterlagen geprüft und alles genau untersucht haben.
In den meisten Fällen dauert eine solche Kontrolle etwa zwei Stunden, bevor die Beamten wieder abziehen.

Zum Glück war ich bisher noch nie mit einem Girl auf dem Zimmer, als eine Kontrolle begann. In solchen Situationen wird das Mädchen nämlich einfach aus dem Zimmer geholt und zur Überprüfung mitgenommen.
Die Stimmung im Club ist danach natürlich deutlich gedämpft.
Kantonale Unterschiede bei Polizeikontrollen in Saunaclubs der Schweiz
Tatsächlich gibt es in der Schweiz deutliche kantonale Unterschiede bei solchen Kontrollen.
In einigen Kantonen, beispielsweise im Kanton Zürich, werden Saunaclubs und Rotlichtbetriebe relativ häufig kontrolliert. In anderen Kantonen kommt dies deutlich seltener vor.
Für zuständige Politiker bieten solche Einsätze natürlich auch eine Möglichkeit, sich öffentlich zu profilieren und zu zeigen: „Seht her, wir haben dieses sündige Gewerbe im Griff.“
Medienberichte über Razzien im Rotlichtmilieu
Dass sich Medien gerne auf Meldungen über Polizeirazzien im Rotlichtmilieu stürzen, überrascht natürlich niemanden.
Wenn eine solche Berichterstattung allerdings auf Polizeimeldungen basiert, die möglicherweise auf Verdächtigungen oder sogar auf falschen Angaben beruhen, dann ist das aus meiner Sicht durchaus skandalös.
Don Phallo
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Stellungnahme des Club Römerbad zur Polizeikontrolle der Kantonspolizei Solothurn vom 12.11.2013
Nach dem Pressebericht über den Polizeieinsatz im Club Römerbad in Oberbuchsiten und die gemeldeten Festnahmen mehrerer Frauen durch die Kantonspolizei Solothurn möchten wir als Betreiber des Clubs öffentlich Stellung nehmen und einige Hintergründe erläutern.
Die in verschiedenen Medien verbreitete Darstellung, wonach im Club Römerbad angeblich mehrere Frauen ohne gültige Arbeitsbewilligung gearbeitet hätten, entspricht nicht den tatsächlichen Umständen. Aus diesem Grund sehen wir uns veranlasst, die Situation aus unserer Perspektive transparent darzustellen.
Arbeitsbewilligungen der im Club Römerbad kontrollierten Frauen
Alle im Römerbad kontrollierten Fraugen verfügten über entsprechende Arbeitsbewilligungen oder über bereits laufende Gesuche zur Verlängerung ihrer bestehenden Bewilligungen.
Fünf der insgesamt neun vorläufig festgenommenen Frauen hatten bereits im Monat zuvor eine gültige Arbeitsbewilligung für ihre Tätigkeit im Club Römerbad. Die entsprechenden Verlängerungsgesuche waren fristgerecht eingereicht.
Am Tag nach der Polizeikontrolle, also am 13. November 2013, trafen sämtliche neuen Bewilligungen per Post bei uns ein. Diese waren auf den 12. November 2013 datiert und enthielten den Vermerk, dass die betreffenden Frauen ab sofort arbeiten dürfen.
Nach ihrer Entlassung konnten diese Frauen ihre Tätigkeit im Club Römerbad daher auch wieder regulär aufnehmen.
Unterschiedliche Auslegung der Bewilligungspraxis
Vier weitere Frauen verfügten über eine gültige L-Arbeitsbewilligung auf ihren Namen, allerdings nicht explizit für den Standort Club Römerbad in Oberbuchsiten.
Im Zusammenhang mit der Übernahme des Clubs im Jahr 2012 hatte ich persönlich mehrfach Gespräche mit dem Migrationsamt des Kantons Solothurn geführt. Dort wurde mir in Anwesenheit von Zeugen bestätigt, dass diese L-Bewilligungen auch für eine Tätigkeit im Römerbad gültig seien.
Die Kantonspolizei Solothurn scheint diese Situation jedoch anders zu beurteilen. Genau dieser unterschiedliche Interpretationsspielraum bei der Bewilligungspraxis führte letztlich zu den Festnahmen der Frauen während der Polizeikontrolle.
Kritik an der Darstellung in der Presse
Besonders problematisch empfinden wir die offizielle Pressemitteilung der Kantonspolizei Solothurn, in der davon gesprochen wird, dass „acht Frauen ohne Arbeitsbewilligung“ angetroffen worden seien.
Diese Darstellung entspricht nicht der tatsächlichen Situation und vermittelt ein verzerrtes Bild der Ereignisse rund um die Polizeikontrolle im Club Römerbad. Die Angelegenheit wird daher rechtlich geprüft und dürfte ein entsprechendes Nachspiel haben.
Polizeikontrolle bei Clubübernahme angekündigt
Bereits bei der Übernahme des Clubs im Jahr 2012 hatte mich die zuständige Polizeichefin bei einem kurzen Besuch darauf hingewiesen, dass im darauffolgenden Jahr mit einer Kontrolle gerechnet werden müsse. Solche Kontrollen sind bei der Übernahme eines Betriebs grundsätzlich nicht ungewöhnlich.
Gerade deshalb war uns bewusst, dass eine Polizeikontrolle im Club Römerbad jederzeit stattfinden könnte. Aus diesem Grund hätten wir selbstverständlich niemals Frauen ohne entsprechende Papiere arbeiten lassen.
Grundsatzfrage zur Bewilligungspraxis in der Schweiz
Die Ereignisse rund um diese Razzia zeigen erneut, wie unterschiedlich die kantonale Bewilligungspraxis für Sexarbeiterinnen in der Schweiz ausgelegt werden kann.
Es stellt sich daher zunehmend die Frage, ob diese komplexen und teilweise widersprüchlichen Regelungen nicht einmal grundsätzlich geklärt werden sollten. Möglicherweise ist es an der Zeit, diese Fragen juristisch bis auf die höchste Ebene zu klären.
Entschuldigung gegenüber den Gästen
Für unsere Gäste war der Polizeieinsatz im Club Römerbad selbstverständlich eine unangenehme Situation, die niemand während eines Besuchs erleben möchte.
Sollten betroffene Gäste durch die Kontrolle ihren Aufenthalt im Club nicht wie geplant fortsetzen können, erstatten wir selbstverständlich den Eintritt zurück. Gleiches gilt für weitere Kosten, sofern entsprechende Leistungen nicht in Anspruch genommen werden konnten.Gruss aus dem Römerbad
Peter Gerber
Geschäftsführer Club RömerbadHallo Peter,
für deine öffentliche Stellungnahme zur Razzia möchte ich dir meinen Respekt aussprechen. Dafür ziehe ich wirklich den Hut.
Dass du den Mut hast, deine Sicht der Dinge offen darzulegen und die Wahrheit öffentlich anzusprechen, anstatt der Polizei-Willkür einfach klein beizugeben, zeigt für mich klar, dass du Charakter hast.
Bis zu meinem nächsten Besuch bei euch im Club.
Gruss
Schlecker
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Stellungnahme des Club Römerbad zur Polizeikontrolle der Kantonspolizei Solothurn vom 12.11.2013
Nach dem Pressebericht über den Polizeieinsatz im Club Römerbad in Oberbuchsiten und die gemeldeten Festnahmen mehrerer Frauen durch die Kantonspolizei Solothurn möchten wir als Betreiber des Clubs öffentlich Stellung nehmen und einige Hintergründe erläutern.
Die in verschiedenen Medien verbreitete Darstellung, wonach im Club Römerbad angeblich mehrere Frauen ohne gültige Arbeitsbewilligung gearbeitet hätten, entspricht nicht den tatsächlichen Umständen. Aus diesem Grund sehen wir uns veranlasst, die Situation aus unserer Perspektive transparent darzustellen.
Arbeitsbewilligungen der im Club Römerbad kontrollierten Frauen
Alle im Römerbad kontrollierten Fraugen verfügten über entsprechende Arbeitsbewilligungen oder über bereits laufende Gesuche zur Verlängerung ihrer bestehenden Bewilligungen.
Fünf der insgesamt neun vorläufig festgenommenen Frauen hatten bereits im Monat zuvor eine gültige Arbeitsbewilligung für ihre Tätigkeit im Club Römerbad. Die entsprechenden Verlängerungsgesuche waren fristgerecht eingereicht.
Am Tag nach der Polizeikontrolle, also am 13. November 2013, trafen sämtliche neuen Bewilligungen per Post bei uns ein. Diese waren auf den 12. November 2013 datiert und enthielten den Vermerk, dass die betreffenden Frauen ab sofort arbeiten dürfen.
Nach ihrer Entlassung konnten diese Frauen ihre Tätigkeit im Club Römerbad daher auch wieder regulär aufnehmen.
Unterschiedliche Auslegung der Bewilligungspraxis
Vier weitere Frauen verfügten über eine gültige L-Arbeitsbewilligung auf ihren Namen, allerdings nicht explizit für den Standort Club Römerbad in Oberbuchsiten.
Im Zusammenhang mit der Übernahme des Clubs im Jahr 2012 hatte ich persönlich mehrfach Gespräche mit dem Migrationsamt des Kantons Solothurn geführt. Dort wurde mir in Anwesenheit von Zeugen bestätigt, dass diese L-Bewilligungen auch für eine Tätigkeit im Römerbad gültig seien.
Die Kantonspolizei Solothurn scheint diese Situation jedoch anders zu beurteilen. Genau dieser unterschiedliche Interpretationsspielraum bei der Bewilligungspraxis führte letztlich zu den Festnahmen der Frauen während der Polizeikontrolle.
Kritik an der Darstellung in der Presse
Besonders problematisch empfinden wir die offizielle Pressemitteilung der Kantonspolizei Solothurn, in der davon gesprochen wird, dass „acht Frauen ohne Arbeitsbewilligung“ angetroffen worden seien.
Diese Darstellung entspricht nicht der tatsächlichen Situation und vermittelt ein verzerrtes Bild der Ereignisse rund um die Polizeikontrolle im Club Römerbad. Die Angelegenheit wird daher rechtlich geprüft und dürfte ein entsprechendes Nachspiel haben.
Polizeikontrolle bei Clubübernahme angekündigt
Bereits bei der Übernahme des Clubs im Jahr 2012 hatte mich die zuständige Polizeichefin bei einem kurzen Besuch darauf hingewiesen, dass im darauffolgenden Jahr mit einer Kontrolle gerechnet werden müsse. Solche Kontrollen sind bei der Übernahme eines Betriebs grundsätzlich nicht ungewöhnlich.
Gerade deshalb war uns bewusst, dass eine Polizeikontrolle im Club Römerbad jederzeit stattfinden könnte. Aus diesem Grund hätten wir selbstverständlich niemals Frauen ohne entsprechende Papiere arbeiten lassen.
Grundsatzfrage zur Bewilligungspraxis in der Schweiz
Die Ereignisse rund um diese Razzia zeigen erneut, wie unterschiedlich die kantonale Bewilligungspraxis für Sexarbeiterinnen in der Schweiz ausgelegt werden kann.
Es stellt sich daher zunehmend die Frage, ob diese komplexen und teilweise widersprüchlichen Regelungen nicht einmal grundsätzlich geklärt werden sollten. Möglicherweise ist es an der Zeit, diese Fragen juristisch bis auf die höchste Ebene zu klären.
Entschuldigung gegenüber den Gästen
Für unsere Gäste war der Polizeieinsatz im Club Römerbad selbstverständlich eine unangenehme Situation, die niemand während eines Besuchs erleben möchte.
Sollten betroffene Gäste durch die Kontrolle ihren Aufenthalt im Club nicht wie geplant fortsetzen können, erstatten wir selbstverständlich den Eintritt zurück. Gleiches gilt für weitere Kosten, sofern entsprechende Leistungen nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Gruss aus dem Römerbad
Peter Gerber
Geschäftsführer Club Römerbad -
Polizeieinsatz im Club Römerbad Oberbuchsiten – Hintergrund zur Polizeikontrolle der Kantonspolizei Solothurn
Der folgende Pressebericht dokumentiert einen Polizeieinsatz im Club Römerbad in Oberbuchsiten. Im Mittelpunkt steht eine umfangreiche Polizeikontrolle der Kantonspolizei Solothurn, die bereits im Jahr 2013 in einem Rotlicht-Etablissement im Kanton Solothurn durchgeführt wurde.
Solche Kontrollen gehören in der Schweiz zum regulären Vorgehen der Behörden im Bereich von Saunaclubs, Erotikbetrieben und Rotlicht-Etablissements. Dabei überprüfen Polizei und zuständige Behörden unter anderem Aufenthaltsstatus, Arbeitsbewilligungen sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Prostitutionsgewerbe.
Beim damaligen Polizeieinsatz im Club Römerbad waren neben der Kantonspolizei Solothurn auch Mitarbeitende des Amtes für Wirtschaft und Arbeit sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn beteiligt. Ziel der Kontrolle war es, mögliche Verstöße gegen Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen aufzudecken.
Der nachfolgende Presseartikel beschreibt den Ablauf dieser Polizeikontrolle im Rotlicht-Etablissement in Oberbuchsiten sowie die daraus resultierenden Festnahmen mehrerer Frauen ohne gültige Arbeitsbewilligung.
ZitatOberbuchsiten: Polizeikontrolle in Rotlicht-Etablissement
Am Dienstagnachmittag (12. November 2013) hat die Kantonspolizei Solothurn in Oberbuchsiten ein Rotlicht-Etablissement kontrolliert. Dabei wurden mehrere Frauen angetroffen, welche ohne gültige Bewilligung gearbeitet haben.
Gegen 20 Mitarbeiter/-innen der Kantonspolizei Solothurn haben am Dienstagnachmittag, 12. November 2013, in Oberbuchsiten ein Rotlicht-Etablissement kontrolliert. Unterstützt wurde die Polizei durch Mitarbeiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit und der Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn. Dabei wurden acht Frauen aus Rumänien und eine Frau aus Bulgarien angetroffen, die über keine gültige Arbeitsbewilligung verfügt haben. Sie wurden für weitere Ermittlungen vorläufig festgenommen. Gegen sie und den Betreiber des Etablissements (Schweizer) werden entsprechende Strafanzeigen eingereicht.
























