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Pädophile und Vergewaltiger in politischen Kreisen: Sexualdelikte, Machtmissbrauch und die Rolle der Justiz

  • Antworten
    • Also vieles stimmt, aber dass die USA kein kodifiziertes Recht haben, stimmt natürlich nicht. Wie hätte das ganze angefangen? Es gibt viele Strafgesetzbücher. Präzedenzfälle sind aber in der USA wichtig für Auslegung und Verfassungsrecht, ersetzen aber die Gesetze nicht.


      Eine Jury entscheidet nicht über „Schuld oder Unschuld, sondern ụ̈ber Schuld und "nicht schuldig" , das ist ein extrem wichtiger Unterschied. Ja der Angeklagte sagt meisten ich war unschuldig, was aber ist, er konnte nicht beyond reasonable doubt schuldig gesprochen werden.


      Dass eine Beweislast niemals beim Angeklagten liegt, kann man nicht so absolut in den Raum stellen. Es gibt schon Fälle von Notwehr wo der Angeklagte die Beweisschuld hat, wie z. B. Unschuldfähigkeit. In der Schweiz nicht.

      • Vielen Dank Coyote38 für diese ausführliche Erklärung des amerikanischen Rechtssystems.

        Meiner unwissenden Meinung nach, wird in Amerika mit der Diskreditierung des Angeklagten oder eher noch der Zeugen versucht, die Geschworenen zu beeinflussen.

        Das ist richtig, Dark Angel

        Es ist wesentlicher Teil eines adversatorischen Verfahrens und "Aufgabe" von Staatsanwalt und/oder Verteidiger, die Glaubwürdigkeit des Angeklagten oder der Zeugen zu erschüttern.

        Deswegen kommt der Prozessführung durch den Richter in den USA so besondere Bedeutung zu. Hier liegt die Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass nicht zum Fall gehörende Argumente, Inhalte oder "Zusammenhänge" keinen Einfluss auf die Entscheidung der Geschworenen haben, indem die Neutralitäts- und Unbefangenheitspflicht immer wieder klar herausgestellt und betont wird, dass bestimmte "trickreiche verbale Winkelzüge und Tiefschläge" seitens der Anklage oder der Verteidigung eben keine Relevanz für den aktuellen Fall haben dürfen.

        Deswegen werden da ja auch nicht "irgendwelche Figuren" als Geschworene auf die Bank gesetzt, sondern die werden aus einem größeren Pool von Kandidaten für jeden einzelnen Fall regelrecht "gecastet" ... und erst wenn sowohl Anklage als auch Verteidigung einen Geschworenen formal akzeptieren (also für "unbefangen" erklären), dann wird der Kandidat eben auch Teil der "Jury".

        "Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die sich die Welt nicht angeschaut haben.“ (Alexander von Humboldt, 1769-1859)


        „Das Flüstern einer schönen Frau hört man weiter als den lautesten Ruf der Pflicht.“ (Pablo Picasso, 1881-1973)


        "Die Toleranz wird ein solches Ausmaß erreichen, dass wir den intelligenten Menschen das Denken verbieten, nur um die Idioten nicht zu beleidigen." (Fjodor Michailowitsch Dostojewski, 1821-1881)

        • Vielen Dank Coyote38 für diese ausführliche Erklärung des amerikanischen Rechtssystems.

          Meiner unwissenden Meinung nach, wird in Amerika mit der Diskreditierung des Angeklagten oder eher noch der Zeugen versucht, die Geschworenen zu beeinflussen.

          • (...)


            Auch in den USA muss ein Angeklagter seine Unschuld nicht beweisen. Die gesamte Beweislast in den USA liegt bei der Staatsanwaltschaft. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass dort Geschworene über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden, während der Richter anschliessend das Strafmass verhängt.

            Zudem der "Perp Walk" also der öffentliche Gang zum Haftrichter, bei dem die Medien Fotos machen, stellt eine massive Vorverurteilung dar. Das wäre hierzulande kaum vorstellbar.

            Aber wir haben im Forum ja auch einen Politiker und US-Experte Coyote38  :thumbup: der mit den Mythen vielleicht einmal etwas aufräumen könnte?

            (...)

            Zunächst einmal vielen Dank für die Blumen, Grütli  :danke:

            Das Strafrecht in den USA unterscheidet sich grundlegend von dem Strafrecht (bspw.) in Deutschland. Wie das in der Schweiz ist, kann ich als Deutscher echt nicht beurteilen ... da stecke ich nicht tief genug drin ... und damit habe ich mich auch ehrlich gesagt noch nie befasst.


            Ganz vorneweg:

            Die sogenannte "Beweislastumkehr" gibt es nicht ... weder diesseits noch jenseits des Atlantiks. Es muss immer die Schuld bewiesen werden, nicht die Unschuld. Die Last des Beweises liegt beim Ankläger (also der Staatsanwaltschaft) und nicht beim Verteidiger.


            Dann gibt es in den USA die sogenannte "duale Souveränität". Das bedeutet, dass sowohl der Bund als auch die einzelnen Bundesstaaten sowohl eigene Gesetzgebung wie Rechtsprechung besitzen.

            Bei den Straftaten unterscheidet man in kleinere Verstöße und/oder Ordnungswidrigkeiten (sogenannte "Infractions" oder "Violations), in leichtere Vergehen (sogenannte "Misdemeanors" und schwere Verbrechen (sogenannte "Felonies").

            Verfahrenstechnisch gibt es einerseits die Urteilsabsprachen, wo (meist im Vorfeld einer Verhandlung) ein "Deal" zwischen Anklage und Verteidigung gemacht wird und es zu dem eigentlichen Prozess dann gar nicht mehr kommt. Das nennt man "Plea Bargaining".

            Oder es gibt das "klassische" sogenannte "Adversatorische Verfahren", bei dem sich Anklage und Verteidigung als "Gegner" vor Gericht gegenüberstehen und der Richter die neutrale Schiedsrichterrolle einnimmt.

            Richtig ist weiterhin, dass bei vielen Gerichtsverfahren eine (Bürger"-)"Jury" von Geschworenen über Schuld oder Unschuld des Beklagten entscheidet.


            Das ist insofern interessant und relevant, als das es in den USA kein kodifiziertes Recht gibt. Recht wird vielmehr anhand historischer Vergleichsfälle gesprochen. Wie ein gleicher oder ähnlich gelagerter Fall in der Vergangenheit entschieden wurde, wird somit Basis für die Rechtsprechung im aktuellen Fall.

            Das bedeutet, dass ein Gerichtsverfahren in den USA ein "Verkäufer-Wettstreit" ist ... Anklage und Verteidigung versuchen jeweils mit kluger Argumentation, pfiffigen Winkelzügen, einprägsamen Bildern oder Emotionen ihre "Version" des Verbrechens den Geschworenen "zu verkaufen".


            Bei einem Mord beispielsweise ist ein Mensch ums Leben gekommen ... und das sollte so nicht sein. Die im Gerichtssaal sitzenden Geschworenen werden darauf "bestehen", dass irgendjemandem dafür die Schuld zugewiesen wird ... denn das ist ihre Aufgabe. Die Anklage "bietet dafür den Angeklagten an" und Aufgabe der Verteidigung ist es, die Argumentation der Anklage hinreichend umfangreich zu erschüttern und auszuhöhlen, um so viele Zweifel zu wecken, dass die Geschworenen nicht "guten Gewissens" zu einem Schuldspruch gelangen.

            Diese Verfahrensweise ist Kern und Grundlage des Rechtssatzes "in dubio pro reo" ... "im Zweifel für den Angeklagten".


            Völlig unstrittig aber ist, dass eine solche Methodik in Zeiten von modernen (insbesondere Sozialen) Medien die eklatante Schwäche durch die Möglichkeit einer öffentlichen Vorverurteilung mit sich bringt ... "wie tritt der Angeklagte auf?", "wie wird über den Fall berichtet?", "wie ist die öffentliche Meinungsbildung im Vorfeld des Prozesses abgelaufen?", "ist der Angeklagte sympathisch und/oder gutaussehend oder nicht?" etc. etc. etc.

            Genau deshalb ist nicht nur die Auswahl der Geschworenen so eminent wichtig, sondern auch die strikte Einhaltung von Verfahrensregeln und die meist immer wieder durch das Gericht in Erinnerung gebrachte strikte Einhaltung der Neutralitäts- und Unbefangenheitspflicht.


            Man muss also einerseits unterscheiden zwischen den "juristischen Anfälligkeiten" eines Rechtssystems, welche sich aus dem Verfahren ergeben und den fundamentalen juristischen Rechtsgrundsätzen andererseits. Denn letztere sind für freiheitliche Demokratien (pars pro toto) "angelsächsicher Prägung" unumstößlich und sehen eine Beweislastumkehr in keinem Falle vor.


            Hoffe, das reicht "zwischen Tür und Angel" als Abendlektüre.

            Juristische Grüße vom freundlichen

            Berliner Coyoten :deutschland:

            "Die gefährlichste Weltanschauung ist die Weltanschauung derer, die sich die Welt nicht angeschaut haben.“ (Alexander von Humboldt, 1769-1859)


            „Das Flüstern einer schönen Frau hört man weiter als den lautesten Ruf der Pflicht.“ (Pablo Picasso, 1881-1973)


            "Die Toleranz wird ein solches Ausmaß erreichen, dass wir den intelligenten Menschen das Denken verbieten, nur um die Idioten nicht zu beleidigen." (Fjodor Michailowitsch Dostojewski, 1821-1881)

            • Habe soeben in der NZZ gelesen: weil sein Name schon genannt wurde, wird er wegen der öffentlichen Vorverurteilung mit einer milderen Strafe rechnen können. sachen gibts …


              Hier sollte man aufpassen, nicht in eine politische oder mediale Propagandafalle zu geraten. Dass ausgerechnet ein SVP-Politiker wegen derart schwerer Straftaten angeklagt ist, spielt natürlich seinen politischen Gegnern in die Hände, die der SVP grundsätzlich negativ gegenüberstehen. Sowie den öffentlichen Medien in der Schweiz, die vorwiegend links-politisch gesteuert sind. Das darf man als Leser bei der öffentlichen Berichterstattung nicht ausblenden.


              Strafrabatt bei medialer Vorverurteilung in der Schweiz

              Dass dieser Fall gezielt emotional aufgeladen wird, um den Nerv einer wütenden Bevölkerung zu treffen und die Empörung weiter anzuheizen, liegt daher nahe. Gleichzeitig tragen die Medien damit aber zu einer Vorverurteilung bei! In der Schweiz können Gerichte eine massive mediale Vorverurteilung oder einen Shitstorm als "natürliche Strafe" oder Doppelbestrafung betrachten. Die Schuld fällt im juristischen Sinne oft geringer aus. Die Behörden gleichen die mediale Vorab-Strafe dann mit einem Rabatt aus.... das Schweizer Bundesgericht anerkennt das! Prominentes Beispiel der ehemalige Bankmanager Pierin Vincenz, wo das Strafmass deswegen erheblich reduziert wurde. Also nicht vergessen: An jedem Shitstorm, an dem ihr euch beteiligt, gebt ihr den Tätern einen Strafrabatt :whistling:.


              Unterschiedliche mediale Behandlung: Eidgenossen vs. Messermigranten

              Bei vergleichbaren Fällen, die üblicherweise von importierten Messermigranten aus den Maghreb-Staaten und Ländern des Nahen Osten begangen werden, berichten Medien wesentlich zurückhaltender. Gesicht, Name, Herkunft, Aufenthaltsstatus werden verpixelt oder gänzlich verschwiegen. Genau diese unterschiedliche mediale Behandlung sollte man kritisch hinterfragen.


              Bei den türkischen Alluha-Akbar Messerstechern auf dem Bahnhof Winterthur im Mai 2026, die anlässlich des islamischen Opferfestes wahllos 3 Eidgenossen abgestochen haben, musste sich der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr auf Antrag der Grünen und Linken verantworten und Rechenschaft ablegen, warum er die Namen und Nationalität der Täter genannt hat und warum er die Tat als "Terrorakt" bezeichnete. Als Begründung des Antrags hiess es u.a., Mario Fehr könne mit seinen Aussagen ein späteres Gerichtsurteil nachteilig für die islamistischen Täter beeinflussen :huh:. Ebenso sind die Fotos dieser Muselmanen bis heute im Netz verpixelt. Genauso bei den Messermigranten in Basel und überall.


              Diese unterschiedliche mediale Behandlung sollte zum Nachdenken geben ;).

              • Nach dem in den Medien schon viel über die Straftat und den vorliegenden Beweisen (Videoaufnahmen) geschrieben wurde, ist es nachvollziehbar das in den Köpfen der Bevölkerung eine Vorverurteilung stattfindet.
                Ich persönlich bin auch überzeugt davon, dass er die Taten begangen hat und wie a heute heraus gekommen ist hat er vorher die gleiche Tat schon einmal begangen.
                Das Strafmass wird interessant sein und zeigen wie die Justiz bei einem bekannten Politiker funktioniert.

                • Es ist doch so, dass ja immer die 'Unschuldsvermutung' gilt. Leider.......


                  Unser Strafgesetz müsste wohl mal überdenkt/überarbeitet werden --- bspw. 'es gilt die Schuld, bis die Unschuld bewiesen wurde' (eher der US Ansatz) ---

                  Da würden die Opfer weniger 'drangsaliert' werden als die Schuldigen ! dieser Ansatz würde vielen.


                  Ganz harter Tobak was du hier schreibst =O :saint:


                  Im Strafrecht ist die Unschuldsvermutung ein Grundprinzip! Die Anklage muss die Schuld vor Gericht zweifelsfrei beweisen. Solange das Gegenteil nicht bewiesen ist, gilt ein Angeklagter als unschuldig. Niemand muss seine eigene Unschuld beweisen.


                  Das gilt nicht nur in der Schweiz. Die Unschuldsvermutung ist ein wichtiges Grundrecht jedes Menschen, das in der Menschenrechtskonvention verankert ist und durch internationale Verträge mit den Vereinten Nationen weltweit gilt. Ohne dieses Prinzip wären willkürlichen Verurteilungen Unschuldiger Tür und Tor geöffnet.


                  Auch der Verfasser dieser unqualifizierten Bemerkung würde so denken, wenn er selbst Angeklagter wäre!


                  Unser Strafgesetz müsste wohl mal überdenkt/überarbeitet werden --- bspw. 'es gilt die Schuld, bis die Unschuld bewiesen wurde' (eher der US Ansatz) ---


                  Wie kommst du zu so einer Aussage BeOxxx ?


                  Auch in den USA muss ein Angeklagter seine Unschuld nicht beweisen. Die gesamte Beweislast in den USA liegt bei der Staatsanwaltschaft. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass dort Geschworene über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheiden, während der Richter anschliessend das Strafmass verhängt.

                  Zudem der "Perp Walk" also der öffentliche Gang zum Haftrichter, bei dem die Medien Fotos machen, stellt eine massive Vorverurteilung dar. Das wäre hierzulande kaum vorstellbar.

                  Aber wir haben im Forum ja auch einen Politiker und US-Experte Coyote38  :thumbup: der mit den Mythen vielleicht einmal etwas aufräumen könnte?


                  Perp Walk und Vorverurteilung vom ehemaligen Aargauer Grossrat?

                  Im aktuellen Fall des angeklagten ehemaligen Aargauer Grossrats ist es deshalb besonders bemerkenswert, dass sein vollständiger Name und sein unverpixeltes Gesicht seit heute öffentlich in den Medien gezeigt werden, obwohl noch kein Urteil gegen ihn ergangen ist. Und das in der Schweiz :schweiz:, das hat es meines Wissens nach, noch nie gegeben. Im Grunde kommt auch diese mediale Präsentation einem „Perp Walk“ wie in der USA gleich und trägt damit zu einer öffentlichen Vorverurteilung bei. Ob dies mit seiner Parteizugehörigkeit zur SVP zusammenhängt und der Fall daher politisch beeinflusst ist, darf zumindest spekuliert werden. ;)


                  In einem Strafprozess sollte es um Recht, Gesetz, Beweise und Sachlichkeit gehen, nicht um emotional aufgeladene Vorverurteilungen. Das bedeutet keineswegs, dass ich mit den ihm vorgeworfenen Taten sympathisiere. Sollten sich die schweren Vorwürfe vor Gericht bestätigen, müssen die Taten mit der gebotenen Konsequenz bestraft werden!


                  Nach Artikel 47 StGB richtet sich die Strafe insbesondere nach dem Verschulden, der Verwerflichkeit des Handelns, den Beweggründen und der Vermeidbarkeit der Tat. Sollte zudem nachgewiesen werden, dass der Grossrat seine politische Stellung oder die daraus entstandenen Einflussmöglichkeiten zur Begehung, Erleichterung oder Verschleierung der Taten missbraucht hat, könnte dies im Rahmen der Strafzumessung als Ausdruck eines erhöhten Verschuldens strafschärfend berücksichtigt werden.

                  • Danke für den umfangreichen Artikel !


                    Nun, da sind sehr viele Anklagepunkte, welche in den nächsten Tagen/Wochen mangels stichhaltigen Beweisen wieder fallengelassen werden.

                    Es ist doch so, dass ja immer die 'Unschuldsvermutung' gilt.


                    Leider.......


                    Ich kenne da einige Fälle, wo dieser 'birnenweiche' Ansatz den Angeklagten zugute gekommen ist = massivste Strafmilderungen !


                    Unser Strafgesetz müsste wohl mal überdenkt/überarbeitet werden --- bspw. 'es gilt die Schuld, bis die Unschuld bewiesen wurde' (eher der US Ansatz) ---


                    Da würden die Opfer weniger 'drangsaliert' werden als die Schuldigen !

                    dieser Ansatz würde vielen.

                    • Pressehinweis: Blick.ch berichtete am 20. Juli 2026 über die Anklage in einem umfangreichen Sexualstrafverfahren gegen einen ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat Patrick Frei. Die Vorwürfe sind schwer und betreffen unter anderem mutmaßliche Sexualdelikte, K.-o.-Tropfen, Bild- und Videodateien sowie den Missbrauch einer Minderjährigen.


                      Blick-Bericht: Aargauer Ex-Grossrat Patrick Frei in umfangreichem Sexualstrafverfahren angeklagt

                      Laut dem Bericht von Blick hat die Aargauer Staatsanwaltschaft ihre Untersuchung abgeschlossen und beim Bezirksgericht Baden Anklage gegen den heute 57-jährigen ehemaligen SVP-Grossrat Patrick Frei erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwei erwachsene Frauen sowie eine damals 15-Jährige teilweise wiederholt in einen widerstandsunfähigen Zustand versetzt und anschließend sexuell missbraucht zu haben.


                      Auslöser der Ermittlungen soll ein Vorfall in der Nacht vom 4. September 2023 gewesen sein. Die Mutter der Minderjährigen soll den Beschuldigten, ihren damaligen Partner, während einer mutmaßlichen Tat überrascht und daraufhin die Polizei alarmiert haben. Der Mann wurde laut Bericht kurze Zeit später an seinem Wohnort festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.


                      Schwere Vorwürfe: K.-o.-Tropfen, Missbrauch und gesicherte Bilddateien

                      Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum hinweg heimlich sogenannte K.-o.-Tropfen verabreicht haben, um die Opfer in einen Zustand tiefer Bewusstlosigkeit zu versetzen. Diese Wehrlosigkeit soll er anschließend systematisch ausgenutzt haben.


                      Im Zuge der Ermittlungen wurden laut Blick umfangreiche Datenträger mit großen Mengen an Bild- und Videodateien sichergestellt. Die Auswertung dieser Daten soll zu weiteren Hinweisen auf schwerwiegendes strafbares Verhalten geführt haben. Die Untersuchung wurde deshalb mehrfach ausgeweitet, auch die Untersuchungshaft wurde entsprechend verlängert.


                      Von der Staatsanwaltschaft genannte Delikte

                      Gemäß Anklage wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten unter anderem folgende Delikte vor:

                      • Mehrfacher versuchter Mord
                      • Mehrfache qualifizierte Vergewaltigung
                      • Mehrfache qualifizierte sexuelle Nötigung
                      • Schändung
                      • Mehrfache sexuelle Handlungen mit Kindern
                      • Mehrfache qualifizierte Körperverletzung
                      • Mehrfache Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz
                      • Mehrfache Pornografie
                      • Mehrfache Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte
                      • Sexuelle Belästigung


                      Verteidigung bestreitet wesentliche Teile der Vorwürfe

                      Die Anwälte des ehemaligen Politikers erklären laut Blick, ihr Mandant bestreite wesentliche Teile der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Insbesondere sei er nicht damit einverstanden, wie die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt rechtlich einordne. Die Auseinandersetzung mit rechtsmedizinischen Gutachten soll im Rahmen der Hauptverhandlung erfolgen.


                      Wichtig: Bis zu einem rechtskräftigen Entscheid gilt die Unschuldsvermutung.


                      Quelle:
                      Blick.ch: Ex-SVP-Grossrat in umfangreichem Sexualstrafverfahren angeklagt



                      • Schwere Vorwürfe gegen ehemaligen Aargauer Ex-Grossrat Patrick Frei

                        Widerspruch zwischen politischem Auftreten und Anklage

                        Die gegen den Aargauer Ex-SVP-Grossrat Patrick Frei erhobenen Vorwürfe stehen in krassem Widerspruch zu seinem früheren öffentlichen Auftreten. Während er sich als Politiker für härtere Strafen gegen pädophile Straftäter, eine konsequente Ausschaffung krimineller Ausländer und den Kampf gegen importierte Kriminalität aussprach, wirft ihm die Staatsanwaltschaft heute schwerste Delikte vor. Laut Anklage soll er über längere Zeit zwei von ihm abhängige Frauen, darunter die minderjährige Tochter seiner Partnerin, mit K.-o.-Tropfen betäubt, sexuell missbraucht und die Taten gefilmt haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.


                        Sexualdelikte, Macht und die Gleichheit vor dem Gesetz

                        Sollten sich diese Vorwürfe vor Gericht bestätigen, wäre der Fall ein erschütterndes Beispiel dafür, dass schwere Sexualdelikte nicht nur von denjenigen begangen werden, auf die sich politische Debatten häufig konzentrieren. Er würde auch die Frage aufwerfen, ob Macht, gesellschaftliche Stellung und politische Vernetzung den Umgang mit Beschuldigten beeinflussen können oder ob der Rechtsstaat tatsächlich für alle gleich funktioniert.


                        Schutz ausländischer Opfer in Abhängigkeitsverhältnissen

                        Besonders kritisch erscheint die Situation möglicher ausländischer Opfer, die sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden. Wenn Betroffene aus Angst vor ausländerrechtlichen Konsequenzen schweigen oder das Land verlassen müssen, bevor ein Verfahren abgeschlossen ist, kann dies die Wahrheitsfindung erheblich erschweren. Ein Rechtsstaat muss sicherstellen, dass Opfer unabhängig von ihrer Herkunft geschützt werden und ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können.

                        • Nach Bekanntwerden solcher Delikte ist der Aufschrei in der Bevölkerung, Nachbarschaft, Medien und Politik immer sehr gross.


                          Nach wenigen Tagen ist das Interesse dann schon wieder weg, und es wird zur Tagesordnung übergegangen ... Nichts passiert ... bis zum nächsten 'publizierten' Fall.


                          Leider wird sich da dran Nichts ändern.

                          Ist wie Luftblasen im Wasser; kurzes Aufploppen und weg.

                          • Berichte über Pädophilie, sexuelle Gewalt und andere schwere Sexualdelikte im politischen Umfeld erschüttern regelmässig das Vertrauen in Politik und Rechtsstaat. Besonders schwer wiegt der Eindruck, dass gesellschaftlicher Einfluss, politische Netzwerke oder eine zu zurückhaltende Strafverfolgung dazu führen könnten, dass Beschuldigte geschont und die betroffenen Opfer erneut belastet werden.


                            Ein aktuell bekannt gewordener Fall um einen ehemaligen Aargauer SVP-Grossrat wirft deshalb erneut grundlegende Fragen auf: Wie häufig bleiben sexuelle Übergriffe und pädokriminelle Handlungen in politischen oder gesellschaftlich einflussreichen Kreisen lange unentdeckt? Werden solche Vorwürfe konsequent untersucht? Und erhalten die Opfer tatsächlich den Schutz und die Unterstützung, die ihnen zustehen?


                            Dieser Thread soll bekannte Fälle, öffentliche Berichte und den Umgang von Politik, Behörden und Justiz mit Sexualdelikten im politischen Umfeld kritisch beleuchten. Dabei geht es nicht um pauschale Anschuldigungen gegen Politiker, sondern um Verantwortung, Transparenz, Opferschutz und die Frage, ob für Menschen mit politischem Einfluss dieselben Massstäbe gelten wie für alle anderen.


                            Sexualdelikte, politische Macht und Vertrauen in die Justiz


                            Es graut mir immer mehr vor unseren 'achso sauberen' Politikern im Land.


                            Von den meisten Politikern kommt nichts Gscheites (zumeist reine 'Partei-Fritzen' ohne Ahnung).

                            Das wäre ja noch nicht mal so schlimm, aber nun kommt ein weiterer 'Pädo-Fall' (und sicher nicht der Letzte) ans Licht.


                            Und wieviele von diesen 'Bünzlis' in den Räten und Sälen auch im gleichen Fahrwasser sich bewegen (wie dieser Ex-Grossrat), weiss niemand...


                            Bestraft werden dann wiederum wieder va. die Opfer (von unserer 'Kuschel-Justiz').


                            Kotzt mich langsam an ... ehrlich !!!


                            Diese Entwicklung macht mich wütend. Deshalb stellt sich für mich die Frage: Wie konsequent gehen Politik und Justiz gegen sexuelle Gewalt und pädokriminelle Handlungen in den eigenen Reihen vor?