Alles anzeigenHabe soeben meine Halterdaten sperren lassen.
Das kann ja auch noch für anderes gut sein.
Allerdings geben die die Daten ja frei, wenn ein berechtigter Anspruch besteht, auch von einer Privatperson.
Immerhin könnte dann die Polizei auch via SVA Rückschlüsse ziehen,
durch wen ein Antrag erfolgte und warum eine Freigabe gutgeheissen
wurde.
Ab jetzt könnte ich also beim Strassenverkehrsamt fragen, wie zum Teufel
kommt jemand an meine Daten via Autonummer?
Vielleicht indem die Tranlampen es bei Versicherungen versuchen? Die stellen doch zur Erschwerung bestimmte persönliche Fragen?
Ganz sicher kann man wohl nie sein.
Meine Nr. ist auch Gesperrt. Wenn jemand wissen will wem die Nr. gehört, wird die Polizei zuerst mit mir Kontakt aufnehmen und die Daten der Gegenpartei bekanntgeben. So geschehen vor 2 Monaten bei einem Parkplatz Rempler.
So sollte es auch das Strassenverkehrsamt machen. Anonym sollte eine Auskunft nicht sein.





























etc etc Duschen Anziehen ...