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Steuerhinterziehung wg. Kleiderordnung & Dienstplan?

  • Antworten
    • Will man vom Club Artemis Millionen Steuernachzahlungen erpressen und ihn damit in die Knie zwingen, weil der Club den Girls Schichtzeiten und Kleiderordnung vorgeschrieben hat. Ein sehr perfides Vorgehen. Wenn das vom Gericht bestätigt wird, können alle Clubs schliessen.


      Zitat

      Bleibt der Vorwurf, dass Schichtzeiten und vorgeschriebene Kleiderordnung für die Prostituierten ein Indiz sind, mit dem sich ein Angestelltenverhältnis (und damit hinterzogene Sozialversicherungsbeiträge) belegen lässt.
      http://www.mainpost.de/regiona…le-Razzien;art735,9288344

      • Der Fall Artemis in Berlin, angeblich Scheinselbständigkeit, und damit angeblicher Sozialabgaben-versicherungsbetrug und angebliche Steuerhinterziehung, ist wieder mal ein Parade-beispiel für behördliche Rechts-beugung und staatliche Willkür unfähiger Sessel-furzer.


        Obwohl die STA aus einer Vielzahl ähnlich gelagerten Fälle in der Verganheit wissen müsste, das sie mit ihren immer gleichen, aber rechtlich falschen Behauptungen, haltlosen Unterstellungen, geschäftsschädigende und rufmörderischen Verleumdungen, noch dazu basierend auf einer einzigen, nachweislich gelogenen, Ausage einer eifersüchtigen und rachsüchtigen Kronzeugin, die ihren Ex-Freund, der sie verlassen hat, aus Rache einen rein würden wollte, niemals vor Gericht Erfolg haben kann, versucht sie es immer wieder. Beitrag 32 !!!


        Mal davon abgesehen, das bereits zigfach höchstrichterlich entschieden wurde, dass geregelte Arbeits-und Öffnungszeiten in einem Club eben nicht gegen Selbständigeit der weiblichen Gäste spricht, wäre selbst bei einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit der WGs - was juristisch was völlig anderes ist als angestellte, nicht selbständige Arbeitnehmer tätigkeit, und damit Scheinselbständigkeit, - der WGs das WG selber, aber nicht der Club rentenversicherungspflichtig. Allein damit ist der Vorwurf der Hinterziehung von Lohn-Umsatz-steuer und Sozialbetrugs der RV-Beiträge vom Tisch. Auch in diesem Fall werden die Betreiber frei gesprochen werden, ihr Club geöffnet bleiben...

        • und nebenbei: was du über den "dienstleistungsvertrag" schreibst, ist auch nicht so ganz korrekt. in der schweiz gilt die prostitution zumindest im moment noch als sittenwidrig, und daher sind weder irgendwelche leistungen seitens der dienstleisterin noch die bezahlung seitens des kunden einforderbar, wie das bei einem dienstleistungsvertrag der fall wäre. aber da gibt's ja vielleicht irgendwann ein umdenken...


          1.) Wir schreiben hier (grundsätzlich) im Artemis-Thread, somit betreffend DE.
          2.) In der Schweiz gibt es durchaus kantonale Gerichtspraxis zur Sittenwidrigkeit (Urteil Bezirksgericht Horgen FV120047 vom 9. 7. 13, rechtskräftig.) Quintessenz daraus für den Grossraum Zürich: Das WG könnte also grundsätzlich eine ausstehende Geldforderung eintreiben. (= Das ist meine Interpretation).


          http://www.nzz.ch/zuerich/pros…t-sittenwidrig-1.18197438


          P.S. Ich schreibe keine Dissertation dazu, die weiteren Recherchen überlasse ich dir gerne selber.


          weder für dessous-modelle noch für schauspieler und auch nicht für ärzte oder subunternehmer.


          Prostitution kann als Vornahme von sexuellen Handlungen gegen Entgelt definiert werden. Nach dieser Auffassung würde auch die Pornodarstellerin sexuelle Handlungen gegen Entgelt (Gage) erbringen. Die Pornodarstellerin ist regelmässig selbständigewerbend. Der Pornoregisseur erteilt m.E. auch konkrete Weisungen (ganz im Gegensatz zu den Clubs) betreffend sexuellen Stellungen gemäss Drehbuch.


          Trotz dieses (weitergehenden) Weisungsrechts des Pornoregisseurs habe ich nirgendwo gelesen, dass deshalb die Pornodarstellerin immer eine Arbeitnehmerin sein soll und keine Selbständigerwerbende sein kann. (Das wollte ich mit dem Beispiel der sog. "selbständigen" Pornodarstellerin aufzeigen, andere Ansichten sind sicher auch vertretbar.)


          • klar, attempto, so wird das von den richtern ja offensichtlich ausgelegt (wenn's anders wäre, würde es kleiderregeln und ähnliche bestimmungen in den clubs ja längst nicht mehr geben). nicht umsonst heissen die rechtsverdreher ja rechtsverdreher. dem buchstaben des gesetzes entspricht die auslegung klar nicht. wenn nämlich bobby sagt, "du darfst dich nur bei mir prostituieren, wenn du am donnerstag einen rosaroten tirolerhut trägst und sonntags mit den fischen baden gehst und sie anschliessend an die katze verfütterst", dann bestimmt er damit die umstände, wie wg susi die prostitution ausübt.


            und klar, selbständige haben die selbständigkeit, sich selber regeln aufzuerlegen. und der selbständige anwalt hat seine sekretärin sogar beauftragt, die termine für ihn abzumachen. er hält sich dann daran, weil er sich daran halten will, nicht weil er sich daran halten muss. vielleicht haben auch mehrere selbständig anwälte gemeinsam einen sekretär mit der terminzuteilung beauftragt. selbstgemachte regeln sind kein beispiel für die selbständigkeit einschränkende regeln. weil man nämlich die freiheit hat, selbige selbst aufzuheben.


            ok, genug darüber gestritten. ich gehe mir jetzt freiwillig und selbständig einen kleidsamen gummimantel überziehen und werde diesen dann in einem feuchten tümpel einer hübschen katze versenken, der hoffentlich nicht nach fisch stinken wird!

            • An sich geht's ja bei dieser Diskussion auch nicht um Bauarbeiter, Anwälte und Ärzte sondern um Liebesdienerinnen und eigentlich auch nicht einmal um Selbständigkeit sondern ganz einfach darum, ob Kleidervorschriften zulässig sind oder nicht.


              Mit dieser Argumentation wären "Kleidervorschriften" ja das Killerkriterium für sämtliche Freiberufler.... so wäre eine selbständige Erwerbstätigkeit bspw. als Dessous-Modell oder als Schauspieler ausgeschlossen. Das greift zu kurz.


              Selbst beim (Dessous)Modell, wo das Präsentieren der Kleider (Dessous) - ganz im Gegensatz zum WG - zur vertragstypischen Leistung zu zählen ist, sind Kleidervorschriften (bspw im Rahmen eines Fotoshootings), doch nicht das Killerkriterium betreffend selbständiger Erwerbstätigkeit


              Auch wenn es vielleicht unromantisch tönt, gehts doch im Pay6 um einen Dienstleistungsvertrag über das Erbringen von sexuellen Dienstleistungen, wo Kleider ohnehin meist im Weg sind ;)


              vielleicht sieht der Latexfetischist, dies anders, dass Kleider gar keine untergeordnete Rolle spielen beim Sex, allerdings habe ich persönlich noch nie eine WG mit einer "Latex- oder Gummimaske" im Club rumlaufen sehen ;)


              P.S. Ich glaube, dass es schwierig ist, branchenübergreifende Quervergleiche zu ziehen. Am ehesten kann man wohl noch die Pornobranche mit Pay6 vergleichen.

              • Du irrst dermassen gewaltig: Wenn ein gewisser Kleidungsstil beim Kunden üblich ist und ich einen Subcontractor mitnehme, der selbstständig ist wie sonst nur was, dann erscheint mir der nicht in Jeans und T-Shirt... der bleibt zuhause.(...)


                Dann irrst du halt noch gewaltiger. Du kannst dem Subcontractor nur dann Kleidervorschriften machen, wenn dieser solche Vorschriften vertraglich akzeptiert hat (oder einem allgemeinen Weisungsrecht etc. zugestimmt hat) und dadurch eben genau seine Selbständigkeit aufgegeben hat. Ob er dann noch selbst seine eigene Rechnung stellt oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Gibt's keine solche Abmachungen, dann kannst Du ihn nicht gegen seinen Willen zu Hause lassen. Allerdings kannst du ihn natürlich beim nächsten Auftrag nicht mehr berücksichtigen, und im Wissen darum und auch wegen des guten Eindrucks gegenüber dem gemeinsamen Kunden wird sich dein Subcontractor wohl von sich aus korrekt kleiden. Aber zwingen kannst du ihn nicht, es sei denn er sei eben aufgrund des Vertrages mit dir nicht mehr selbständig.


                An sich geht's ja bei dieser Diskussion auch nicht um Bauarbeiter, Anwälte und Ärzte sondern um Liebesdienerinnen und eigentlich auch nicht einmal um Selbständigkeit sondern ganz einfach darum, ob Kleidervorschriften zulässig sind oder nicht. Und diesbezüglich heisst es im Paragraf 195 halt nun mal eben: "Wer die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt, wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft." Allfällige Kleidervorschriften gehören unter "andere Umstände" und sind demnach illegal. Aber wahrscheinlich will halt kein WG aussagen, dass ihre hohen Absätzen fremdbestimmt sind, sonst geht ja sein Verdienst flöten...

                • wer also kleidervorschriften befolgen muss, arbeitet demnach eindeutig unselbständig.


                  Eindeutig nein. Wer in einem Club arbeitet, und die interne Hausordnung eines Clubs befolgt, arbeitet noch lange nicht für den Club ! Das Befolgen einer geltenden Haus-Ordnung ist eindeutig kein Indiz, dass dort arbeitende weiblichen Gäste als Unselbständige des Clubs arbeiten. Die weiblichen Gäste sind selbständige Unternehmer und bieten ihre Leistungen in den Club-räümen völlig eigenständig und auf eigene Rechnung an. Und daran ändert auch Achtung der Club- Kleiderordnung eindeutig rein gar nichts.

                  Es war lange an der Zeit, dass der deutsche Staat den Kampf gegen die Parallelgesellschaft von muslimischen Immigranten aufnimmt.


                  Macht er aber gerade nicht. Der deutsche Staat plärrt weiterhin refugee welcooome , und schützt auch weiterhin muslimische refugee- Migranten-Gesellschaften. Der Kampf gilt allein und nur der Prostitution.


                  Gegen begehrte und lukrative Arbeitsplätze bietende, Steuer zahlende Bordelle, attraktive, arbeitende, junge, sexy und steuer-zahlende Frauen wird vorgegangen. Anlocke und Einschleusung von Millionen männlicher, Steuer kostende Habenichts-Neger, Kopftuch-Musels und Analphabeten- Zigeuner durch Asylmafia und Flüchlings-schleuser-industrie wird weiterhin sogar gefördert. Arabische-kurdisch-palästinensisch Hartz4- Schmarotzer-Clans ( MIRIS !!!! ) haben Narrenfreiheit ( alles refugees oder deren Nachhkommen ). Islamisierung und Umvolkung welcome.


                  Mal davon abgesehen, dass Zwangsprostitution eine absolute Ausnahme, wenn nicht sogar eine reine Erfindung der Femanzen-Lügenpresse ist, ist es auch pure Ablenkung und Heuchelei, statt gegen arabische- islamische REFUGEE- Clans , gegen angebliche Zwangsprostituierte vorzugehen. Aber gut, Kampf-Lesben Alice Schwätzer, BLÖD, pardon Bild und Blick, und RTL II behaupten ja seit Jahr und Tag, jede Prostituierte ist eine Zwangs- prostituierte, und jeder Freier Mittäter bei Menschenhandel und Zwangsprostitution, also auch ein Verbrecher.


                  Zwangs-prostituierte gibts nur im Kopf von Alice Schwarzer, aber nicht in der Realität. Sie hat zwar noch nie eine gesehen, aber jede per definitionem dazu gemacht. Was kümmert sie Ausbeutung, Hunger-Lohndumping und Menschenhandel von Millionen ausgebeuteter ZWANGS-Altenpflegerinnen-Regalauffüllerinnen und -Putzen in Balkanien, Karpatien oder Roma-lanien ?

                  • ... und im zweiten beispiel kannst du deinem geschäftspartner selbstverständlich genauso wenig seine kleidung vorschreiben, wie er dir vorschreiben kann, in badehose und kettenhemd zum kundengespräch zu erscheinen, ansonsten du zu hause bleiben müsstest. wenn dir seine kleidung nicht passt, dann steht allenfalls DIR selbst die freiheit zu, zu hause zu bleiben (falls du auch freischaffend bist). oder ihr könnte euch gemeinsam auf vernünftige und der situation angemessene kleidung einigen, das ist weder verboten noch ein zeichen von unselbständigkeit.


                    Du irrst dermassen gewaltig: Wenn ein gewisser Kleidungsstil beim Kunden üblich ist und ich einen Subcontractor mitnehme, der selbstständig ist wie sonst nur was, dann erscheint mir der nicht in Jeans und T-Shirt... der bleibt zuhause.


                    Und bei Clubs in privater Hand (vor einem Jahr gab es genau diese Diskussion schonmal) kann vorgeschrieben werden, dass die Damen sich die Slips ans Ohr binden müssen, weil es Hausordnung ist. Die "Selbstständigkeit" kann eine Dame dann damit ausspielen, dass sie dort einfach nicht hingeht.

                    • (...) Nur so zwei Beispiele. In einigen Restaurants darf Mann auch nich rein ohne Kravatte.


                      Ich kann von meinen freischaffenden Geschäftspartner auch verlangen, dass wir an ein Kundengespräch mit Kravatte gehen. Und sonst muss er zu Hause bleiben.
                      (...)


                      dein erstes beispiel betrifft niemand in der ausübung seiner arbeit, hat also mit dem thema nichts zu tun. und im zweiten beispiel kannst du deinem geschäftspartner selbstverständlich genauso wenig seine kleidung vorschreiben, wie er dir vorschreiben kann, in badehose und kettenhemd zum kundengespräch zu erscheinen, ansonsten du zu hause bleiben müsstest. wenn dir seine kleidung nicht passt, dann steht allenfalls DIR selbst die freiheit zu, zu hause zu bleiben (falls du auch freischaffend bist). oder ihr könnte euch gemeinsam auf vernünftige und der situation angemessene kleidung einigen, das ist weder verboten noch ein zeichen von unselbständigkeit.

                      • In gewissen Nobel-Diskos bekommst du ohne Anzug und Krawatte keinen Einlass, in Kirchen darfst du dich nicht freizügig kleiden, und in jeder öffentlichen Sauna musst du dich textilfrei aufhalten. Alles Angestellte ?


                        sackzement, was für ein käse! gehst du zum arbeiten in die disco, die kirche und in die sauna? die von dir aufgezählten vorschriften betreffen niemand in der ausübung seiner arbeit, haben also mit dem thema auch nicht das allergeringste zu tun.


                        • wie's scheint, verstehst du humor! ;-) wir wollen also unseren disput nicht mit der hilfe schwarzgewandeter anwälte bis vor die gerichte tragen, aber erstens gibt's in der schweiz keine berufstracht für anwälte sondern lediglich die sitte, schwarze kleider zu tragen, und zweitens kenne ich freiberufliche ärzte in allen kleidungsvarianten!

                          • Dies hat ja alles nix mit den Hauptgründen der Razzia zu tun. Hier geht es primär um Steuerhinterziehung, .....


                            Der Vorwurf der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben beruht ja gerade darauf, daß die Behörden die Selbständigkeit der WGs bestreiten - denn die Abgaben sind nur dann fällig, wenn die WGs nicht selbständig sind.


                            Hat das WG einen Status als Beschäftigte, dann muß der Club sie bei den Sozialversicherungen anmelden, dort Abgaben für sie abführen, ebenso bei den Steuern. Ist sie selbständig, muß der Club das nicht tun, es ist dann Sache jedes WGs, es fallen dann bestimmte Abgaben gar nicht an (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung).


                            Medienberichten zufolge war der Deutsche Zoll bei der Sache federführend, was darauf hindeutet, daß die Abgabengeschichte dominierend ist bei den Ermittlungen und der Rest nur Beifang. Der Zoll ist per Gesetz zuständig, wenn es um Ermittlungen zum Thema Scheinselbständigkeit geht.


                            Meine Einschätzung, daß in letzter Zeit gegen die Clubs geschossen wird, beruht nicht nur auf diesem Fall sondern auf einer Bewertung der gesamten Lage in D: Das Verschwinden von Anwesenheitslisten in bestimmten Regionen - vgl. z.B. Stuttgart - gehört auch dazu. Wenn ein Club seine WGs auf der Homepage präsentiert, so wird das bereits als Hinweis interpretiert, daß die WGs Arbeitnehmerinnen des Clubs sind.:schock:


                            Bei anderen Einrichtungen im pay6 - etwa Studios - wird das lockerer gesehen:confused:. Es würde mich nicht wundern, wenn hier Machtkämpfe ausgetragen würden, schließlich haben die Clubs den anderen Einrichtungen gewaltig Kunden abgejagt.:lachen:


                            • Zitat von attempto

                              Dann sind also alle Rechtsanwälte unselbständig:lachen:, schließlich müssen die vor Gericht ihre Berufstracht anlegen, auch Robe genannt.


                              Und frag mal die niedergelassenen - also freiberuflichen- Ärzte nach Vorschriften .....


                              Da stimme ich zu. Wenn mir als Selbstständiger eine Lokalität angeboten wird um zu arbeiten muß ich mich auch an gewisse Hausregeln halten. Darunter auch zb. Kleiderordnung, bestimmte Öffnungszeiten etc. Ebenso als normaler Mensch in gewissen öffentlichen Gebäuden wie Restaurants, Oper etc. Ohne gewisse Regeln würde ja Chaos herrschen.


                              Dies hat ja alles nix mit den Hauptgründen der Razzia zu tun. Hier geht es primär um Steuerhinterziehung, Drogengeschäfte und Menschenhandel/Zwangsprostiution. Nicht welche Regeln die Damen zu beachten haben.

                              • was ist daran abenteurlich? einer selbständig erwerbenden macht niemand kleidervorschriften. wer also kleidervorschriften befolgen muss, arbeitet demnach eindeutig unselbständig.


                                Dann sind also alle Rechtsanwälte unselbständig:lachen:, schließlich müssen die vor Gericht ihre Berufstracht anlegen, auch Robe genannt.


                                Kabinettsorder vom 15.12.1726 des Friedrich Wilhelm I, König von Preußen:


                                "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt".


                                Und frag mal die niedergelassenen - also freiberuflichen- Ärzte nach Vorschriften .....

                                • einer selbständig erwerbenden macht niemand kleidervorschriften. wer also kleidervorschriften befolgen muss, arbeitet demnach eindeutig unselbständig.


                                  In gewissen Nobel-Diskos bekommst du ohne Anzug und Krawatte keinen Einlass, in Kirchen darfst du dich nicht freizügig kleiden, und in jeder öffentlichen Sauna musst du dich textilfrei aufhalten. Alles Angestellte ?

                                  • was ist daran abenteurlich? einer selbständig erwerbenden macht niemand kleidervorschriften.


                                    Stimmt doch überhaupt nicht! Die Behörden legen das vollkommen willkürlich aus.


                                    Nur so zwei Beispiele. In einigen Restaurants darf Mann auch nich rein ohne Kravatte.


                                    Ich kann von meinen freischaffenden Geschäftspartner auch verlangen, dass wir an ein Kundengespräch mit Kravatte gehen. Und sonst muss er zu Hause bleiben.


                                    Badwischer

                                    • (...) Ich sehe, dass mit immer abenteuerlicheren juristischen Konstruktionen speziell die Clubs unter Feuer genommen werden. Da reicht ein Dessous-Tag, daraus macht man "Kleidervorschriften", die die Weisungsgebundenheit und damit den Angestelltenstatus der WGs belegen sollen (...)


                                      was ist daran abenteurlich? einer selbständig erwerbenden macht niemand kleidervorschriften. wer also kleidervorschriften befolgen muss, arbeitet demnach eindeutig unselbständig. die girls in den einschlägigen clubs mögen zwar von mir aus auf eigene rechnung arbeiten, aber das mit der selbständigkeit ist eine ammenmär, welche die clubbetreiber uns und den behörden gerne auftischen möchten. für uns freier sind solche und weitere vorschriften wohl eher von vorteil, aber sie ritzen ganz gehörig die arbeits- und zuhältereigesetze! wäre nicht mehr als recht, wenn die behörden vermehrt darauf achten würden...