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Rechtliches | Hausverbot oder Eintritt verweigern?

  • Antworten
    • Ich verfolge diese Diskussion schon seit längerem. Irgendwie dreht sie sich im Kreise. Als Oldman und seit 15-jähriger Saunacluberfahrung bin ich fankbar, dass in der Schweiz diese Art von Vergnügen nich erlaubt ist. Ich gehöre wohl zu den stillen Geniessern. Ich zeige immer meine Wertschätzung, mache auch auf Di ge aufmersam, kleinere Reparaturen odervielleicht mal für einen Tipp, betreffend Zimmermobiliar... ich etwähne auch, wenn der Service Hammer war... oder wenn etwas unter Erwartung war... ich hatte bis dato in keinem Club deswegen Probleme bekommen. U d i h spreche hoffentlich für die stumme Mehrheit, obgleich ich erstaunt war über das klare Statements nom Admin betreffend end Selby, DonPhallo... deren Berichte mich oft motivierten.... Ich wünsche allen "Goodsex and relax" in future in euten Lieblingclubs.

      • Hierzu noch eine kleine Anekdote:

        Ich habe mehrere Jahre in einem Club gearbeitet - ebenfalls an der Front - und dort sehr vielen, aber wirklich sehr vielen Gästen den Eintritt verweigert, oder Hausverbote erteilt.

        Als ich den Job wechselte, wollte ich nach 4 -5 Monaten wieder mal meine alte Wirkungsstätte besuchen. Als ich auf den Eingang zu ging, pflanzte sich bereits eine imposante Gestalt im Eingang auf. Nicht, dass er besonders helle auf mich wirkte, aber physisch sehr präsent. Aha, das war dann wohl einer meiner Nachfolger.. Ich wollte schon freundlich Grüssen, und ein kurzes Gespräch beginnen. Da niemand sonst da war, wäre die Gelegenheit günstig gewesen, sich vielleicht kennen zu lernen. Es gibt in Securitykreisen auch so etwas wie ungeschriebene Gesetze oder ähnliches.

        Nur, so weit kam es nicht mal.

        Das Erste was ich von ihm hörte war: "du kannst hier nicht rein".

        Erst hielt ich es für einen Scherz, vielleicht hatte er mich von früher erkannt...

        Nein, es geht nicht, du kannst nicht rein.

        Ich merkte, dass das sein voller ernst war. Ich überlegte kurz, an was es denn liegen konnte, ich kannte ja die Auswahlkriterien hier bestens. Da ich keinen Punkt fand, dem ich hätte entsprechen können, fragte ich noch, ob es voll sei. Er verneinte mit dem hilfreichen Hinweis"nein, es geht einfach nicht"

        Ich hätte jetzt insistieren können, ihm erklären wer ich war, oder sowas in der Richtung. Ich könnte auch den Inhaber anrufen, oder jemanden vom restlichen Personal, um das schnell zu klären.

        Ich tat nichts dergleichen.

        Stattdessen drehte ich mich um, verliess den "Ort der Schmach", und brachte meine Kohle zur Konkurenz.

        Ich gebe zu, ich hatte gemischte Gefühle. Einerseits war ich perplex, ob der Verweigerung, andererseits war ich tatsächlich mehr amüsiert als enttäuscht. Karma is a bitch, und sie hat so richtig zurückgeschlagen - warum auch immer....

        Ich habe oft darüber nachgedacht, ob ich mich richtig Verhalten hatte. Und ich komme immer wieder auf das gleiche Resultat: ja, habe ich.

        Alles andere hätte Erniedrigung für einen von uns, möglicherweise sogar Eskalation bedeutet. Einer von uns wäre höchstwahrscheinlich nachher angepisst gewesen. War das nötig? Nein. War es das Wert? Nein.

        Und es hätte vor allem bedeutet, dass ich mich auf die gleiche Stufe begeben hätte, wie viele von denen, mit denen ich früher eben in der umgekehrten Konstelation zu tun gehabt habe.

        Manchmal ist es ratsam, zu versuchen, über der Situation zu stehen. Das hat nicht viel mit Gewinnen oder Verlieren zu tun, sondern vielmehr mit meinem Ego und der Festigung meiner Persönlichkeit und meines Charakters.

        Hilfreich ist mir persönlich - auch anderswo im Leben - der Spruch: "Wer mich nicht will, der hat mich auch nicht verdient"!!!!! Der ist irgendwie universal und hilt bei Clubeintritt, Job oder Beziehung.

        Ich habe die Geschichte später mal dem Besitzer bei einer Tour mit seinem Boot erzählt. Er kommentierte es folgendermassen: "siehst du, deswegen war ich so enttäuscht, als du weg gingst. Es können nicht alle so souverän über den Dingen stehen wie du".

        Manchmal hilft es, sich selber und die Situation in der man gerade steckt, nicht allzu wichtig zu nehmen. Ein bisschen mehr Gelassenheit verlängert das Leben.

        Lieber Schimmel auf dem Pimmel, als den Pimmel drin im Schimmel....

        Hat sie Schimmel an der Möse, war die Alte lange böse....

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        • Soulman Find ich ok. Wenn Du Dich nicht verbiegen willst, musst Du dies auch nicht! Es braucht auch Menschen mit Rückgrat, auch wenn das halt dann nicht allen passt...ob jetzt in diesem Business oder in anderen. Wichtig ist nur, bereit zu sein den Preis gür Aufrichtigkeit zu bezahlen - und das bist Du ja...einige schätzen es und sind dankbar dafür, andere halt nicht so sehr.

          • wenn das die Clubs lesen, die lachen sich tot.


            Soulman hat mittlerweile in mehreren Clubs Hausverbot und weiss nicht warum, nirgends wurden ihm Gründe genannt. Im Blue-Up wurden ihm Gründe genannt aber er erkennt sie nicht an. Was soll man dazu sagen? Ob er es akzeptiert oder nicht, Soulman kann nichts dagegen machen und ist der Gelackmeierte. Soll er mit den Clubs aufs Blut herumdiskutieren und um Eintritt betteln, wenn man ihm gesagt hat das man ihn nicht mehr sehen will?

            Was bist du für ein nörgler und scheisse erzähler!!! behauptet das ich die Wegweisungen nicht anerkenne?

            Ist echt nicht mein Problem.

            Habe meinen Fuss in keinen Club gestellt der das nicht will.

            Offensichtlich kannst du weder sachlich diskutieren noch bei der Wahrheit bleiben...

            Ich brauche nicht um etwas zu Betteln, ich gehe einfach dort hin wo ich will.

            Ich gehe gerne zur Entspannung und Unterhatung in Clubs. Und davon gibt's bei Gott noch mehr als genug....

            Nicht jeder grelle Lautsprecher muss gleich demoliert werden, nur weil man nicht hören will was der andere zu sagen will.

            • Ein Lokalbetreiber muss Recht und Gestz beachten. Er muss das rechtsverbindliche Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlungsgebot beachten.

              wenn das die Clubs lesen, die lachen sich tot.


              Soulman hat mittlerweile in mehreren Clubs Hausverbot und weiss nicht warum, nirgends wurden ihm Gründe genannt. Im Blue-Up wurden ihm Gründe genannt aber er erkennt sie nicht an. Was soll man dazu sagen? Ob er es akzeptiert oder nicht, Soulman kann nichts dagegen machen und ist der Gelackmeierte. Soll er mit den Clubs aufs Blut herumdiskutieren und um Eintritt betteln, wenn man ihm gesagt hat das man ihn nicht mehr sehen will?

              • Solche Gäste nicht mehr in den Club reinzulassen ist eine Abwägung zwischen Umsatzverlust und Autoritätsverlust.


                Ein Club Chef kann sich vor einem Stall voller Huren normal keinen Autoritätsverlust leisten, da ihn sonst niemand mehr respektiert. Und solche Luschen-Chefs gibts auch, die sich von Gästen auf den Kopf scheissen lassen für ein paar Penunzen.


                Ich kenne solche Gäste sehr gut, die ihre Finanzstärke ausspielen und testen wie weit sie gehen können und den Club Chef vor den Frauen als Idiot, Ex-Freier, Versager herabwürdigen um sich vor den Frauen aufzuspielen. Deshalb kann ich gut nachvollziehen wenn solchen Gästen eines Tages der Eintritt in den Club verwehrt wird und der Chef auf den Umsatz pfeift. Der Gast tönt dann, er habe grundlos Hausverbot erhalten oder weil der Chef neidisch auf den Gast ist weil er reicher wäre.

                • El perversito


                  Ok... Speziell... Aber wenn Du das so erlebt hast hab ich keinen Grund Dir das nicht zu glauben...


                  Obwohl... Dass der Chef sie nicht mehr sehen will ist ja auch ein Grund;)

                  Nun, ich habe versucht ihn zu erklären, dass diese paar Gäste nur ein Teil einer deutlich grösseren Gruppe von Gästen sind. Küchenbrigade und Mitarbeiter eines der bekanntesten Hotels in der schönsten Stadt der Schweiz.😉

                  So um die 50 Leute -alles in allem - 4-6 mal pro Woche im Club. Bestellen das Bier nicht Flaschenweise, sondern Harrassenweise.....

                  War ihm scheissegal. Mein Club, meine Regeln.

                  Wenn man es sich leisten kann..... und er konnte es nun mal...


                  Ich will mit dem ganzen nur zum Ausdruck bringen:

                  Eine Begründung muss weder rationel, noch nachvollziehbar sein..


                  Ok, da ging es nicht drum. Denen Hausverbot zu erteilen, sondern einfach nicht mehr rein lassen. Unterm Strich, für den Gast, macht das aber keinen grossen Unterschied.


                  Und wenn ich einen Grund für ein Hausverbog brauche, dann hat der Betreffende halt jemanden bedroht, oder sowas. Das kann man in einer Minute konstruieren -nötigenfalls mit Zeugen... 🤷‍♂️

                  ..also jetzt nicht die Zeugen Jehovas..

                  Lieber Schimmel auf dem Pimmel, als den Pimmel drin im Schimmel....

                  Hat sie Schimmel an der Möse, war die Alte lange böse....

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                  • Ich versteh Deine Aussage nicht... Willst Du damit sagen, dass es Betreiber gibt, die grundlos Hausverbot verteilen?

                    Ja, das kann vorkommen!!!

                    die Frage ist die Definition "Grundlos"..

                    Ich bin mit einem Clubbetreiber durch den Club gelaufen, er zeigt mir eo paar Gäste, und meint:"die will ich hier drin nicht mehr sehen"

                    Ja, das gibt es, ob mann's glaubt oder nicht.

                    Und es gibt solche, die sich das sogar leisten können...

                    Lieber Schimmel auf dem Pimmel, als den Pimmel drin im Schimmel....

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                    • Wenn wir nicht wollen das ein Gast in den Club reinkommt, kommt er nicht mehr rein, egal aus was für Gründen. Das ist so einfach. Dann kann der Gast noch so viel diskutieren, labern, Gesetze und Paragraphen vorlesen oder gerichtlich klagen, das interessiert nicht. :sleeping:

                      kaum freiwillig auf Umsatz verzichten ... Aber grundlos Hausverbot? Ne... Glaub ich nicht.

                      Meistens sind es nervende oder grosskotzige Gäste. Auf ein paar Eintritte von einem Durchschnittsgast ist kein Club angewiesen.

                      • El perversito

                        Genau diese Unklarheiten und verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten waren ja der Grund, warum ich diesen Link unter dem vom anonymen Schreiber gesetzt habe;)


                        Aber um etwas von der trockenen juristischen Diskussion wegzukommen... Ich glaube echt nicht, dass ein Clubbetreiber ein Hausverbot ohne Grund ausspricht... Er wird kaum freiwillig auf Umsatz verzichten. Vielleicht findet der Betroffene den Vorfall oder Grund nicht so gravierend... Aber grundlos Hausverbot? Ne... Glaub ich nicht.

                        Hast du mal in der Gastronomie gearbeitet? An der Front? Dann würdest du nicht so etwas absurdes behaupten.

                        Glauben heisst nicht wissen.

                        Lieber Schimmel auf dem Pimmel, als den Pimmel drin im Schimmel....

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                        • Kopiert von deinem Link

                          Welche Ausnahmen gibt es bei Hausverboten?

                          In Hinblick auf das Hausrecht gibt es einige Ausnahmen beim Erteilen des Hausverbots. Das ist dann der Fall, wenn Lokale oder Geschäftsräume betroffen sind, die für den allgemeinen Publikumsverkehr zugängig ist. Wenn kein Diebstahl oder eine ähnliche Straftat vorliegen, haben der Gleichheitsgrundsatz und das Persönlichkeitsrecht Vorrang. Ohne triftigen Grund ist der Ausschluss nicht möglich.

                          • Es genügt aber, wenn es ein Arschloch ist...

                            Woran erkennt mann ob jemand ein Arschloch ist, an seinem Verhalten. Wer sich so verhält, braucht sich nicht zu wundern, wenn er nicht erwünscht ist. Mir wurde mal der Eintritt in einem Club, oder Restaurant verwährt weill ich nicht passend gekleidet war. Beim nächsten mal war ich passend gekleidet, und ich konnte ohne problemme rein.

                            • Ist ein Saunaclub ein allgemeiner Publikumsverkehr? Kann jeder ohne Kontrolle rein?

                              Ihr versteht die Begrifflichkeiten nicht richtig..

                              Publikumsverkehr bedeutet vereinfacht ausgedrückt: jeder darf rein, der die Kriterien erfüllt. Das sind zum Beispiel: Volljahrigkeit, nicht mit einem Hausverbot belegt sein, etc.

                              Das ist von Seite Gesetzgeber.

                              Was der Club nun macht, ob er noch restriktiver sein will. z. B. Das Amesia mit Eintritt ab 22 Jahren, ist ihm frei gestellt.

                              Lieber Schimmel auf dem Pimmel, als den Pimmel drin im Schimmel....

                              Hat sie Schimmel an der Möse, war die Alte lange böse....

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                              • Ist ein Saunaclub ein allgemeiner Publikumsverkehr? Kann jeder ohne Kontrolle rein?

                                Nein eben nicht... Darum darf ja auch ein Lokalbetreiber ein Hausverbot OHNE Begründung aussprechen... Danke... Wenigstens Einer der es begriffen hat:thumbup:

                                In diesen Fällen darf jedoch aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz der Ausschluss nicht diskriminierend sein, also nicht auf der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht oder der Religion des Gastes beruhen. Es genügt aber, wenn es ein Arschloch ist....

                                • El perversito

                                  Genau diese Unklarheiten und verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten waren ja der Grund, warum ich diesen Link unter dem vom anonymen Schreiber gesetzt habe;)


                                  Aber um etwas von der trockenen juristischen Diskussion wegzukommen... Ich glaube echt nicht, dass ein Clubbetreiber ein Hausverbot ohne Grund ausspricht... Er wird kaum freiwillig auf Umsatz verzichten. Vielleicht findet der Betroffene den Vorfall oder Grund nicht so gravierend... Aber grundlos Hausverbot? Ne... Glaub ich nicht.

                                  • Welche Ausnahmen gibt es bei Hausverboten?

                                    In Hinblick auf das Hausrecht gibt es einige Ausnahmen beim Erteilen des Hausverbots. Das ist dann der Fall, wenn Lokale oder Geschäftsräume betroffen sind, die für den allgemeinen Publikumsverkehr zugängig ist. Wenn kein Diebstahl oder eine ähnliche Straftat vorliegen, haben der Gleichheitsgrundsatz und das Persönlichkeitsrecht Vorrang. Ohne triftigen Grund ist der Ausschluss nicht möglich.


                                    Diese Passage steht in dem von dir verlinkten Text.

                                    Bitte erkläre mir jetzt, was in dem Text jetzt Sache ist. Kann ein Verbot ohne Begründung erteilt werden oder nicht?


                                    Seht ihr langsam das Dilemma..?

                                    Der Gesetzgeber drückt sich ebenfalls nicht sooooo klar aus. Und warum?

                                    So entsteht der manchmal bejubelten, manchmal beklagte Handlungsspielraum nach Ermessen für die Rechtsprechung.

                                    Mann muss wissen, dass, Recht haben, im Recht sein, und Recht bekommen, nicht immer identisch sein müssen.

                                    Jeder, der wie ich, sich jahrelang damit beschäftigt hat, weiss das.

                                    Ich hatte in meinem "Rekordjahr" mehr als 40 Anzeigen wegen Tätlichkeit oder leichter bis schwerer Körperverletzung, in Folge meiner exponierten Tätigkeit. Und es wurde kein einziges Mal ein Schuldspruch gefällt zu meinen Ungunsten.

                                    Lieber Schimmel auf dem Pimmel, als den Pimmel drin im Schimmel....

                                    Hat sie Schimmel an der Möse, war die Alte lange böse....

                                    8)8)8):evil::evil:8o8o

                                    • Das Hausverbot kann jeder erteilen der in einer Liegenschaft ein Hausrecht hat, privat oder geschäftlich, Mieter oder Besitzer. Und es braucht KEINE Begründung und sie muss auch nicht schriftlich belegt sein.


                                      Und die sind nun mal klar, ein Hausverbot muss nicht begründet sein...

                                      Das stimmt nicht.


                                      Bei  Räumlichkeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr  gilt das gesetzliche  Diskriminierungs-verbot und Gleichbehandlungs-gebot. Heisst, das Hausverbot muss begründet werden. Das wir dir jeder Anwalt bestätigen.

                                      • Ich denke eine Begründung ist notwendig, siehe zweituntersten Absatz

                                        https://www.baizer.ch/aktuell?rID=1212

                                        • IDas Hausverbot kann jeder erteilen der in einer Liegenschaft ein Hausrecht hat, privat oder geschäftlich, Mieter oder Besitzer. Und es braucht KEINE Begründung und sie muss auch nicht schriftlich belegt sein.

                                          Das ist auch in Deutschland so. Wird halt schwierig bei mündlicher Aussprechung da man ja keine detailierten Angaben oder Namen hat, und nicht jeder Angestellte weis wer die betreffenden Personen sind.

                                          • Wie ich es sagte.

                                            Naja.. Nur weil 2 das falsche sagen muss es noch nicht das Richtige sein...


                                            Ich halte mich lieber an Fakten und

                                            Gesetzesvorlagen... Und die sind nun mal klar, ein Hausverbot muss nicht begründet sein... Ist ja doch auch logisch, wäre ja noch schöner wenn ich nicht selber bestimmen könnte wem ich Gastrecht geben könnte und wem nicht...


                                            Vielleicht reden wir aber auch einfach etwas aneinander vorbei... Richtig ist (und vielleicht meinst du das), dass jemand, der das Hausverbot missachtet nur dann wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden kann, wenn ihm das Hausverbot schriftlich und begründet übermittelt wurde...

                                            • Das sollte sich Jeder Schreiber hier 5 mal durchlesen wie Gäste sanktioniert werden.


                                              • Während ein ausgesprochenes Hausverbot begründet werden muss

                                                Wie ich es sagte.

                                                • Zu einem Hausverbot kommst du unter Umständen, wie die Jungfrau zum Kind.

                                                  Ich sass mit einem Kollegen in einem Fumoir in einem Club. Da die Bedienungen immer beim Betreten des Raucherraumes die Türe offen liessen, baten wir sie, diese zu schliessen

                                                  Wenn ich schon ins Fumoir gehen muss, um eine Zigarre zu rauchen, weil der "Rauch und Gestank" die Girls und andere Gäste stört, dann schliesst bitte auch die verdammte Türe. Abgesehen davon, ist es auch für mich da drin angenehmer, weil die Musik nicht so laut ist. Bei einer Zigarre und einem Drink, will ich chillen oder mich gepflegt unterhalten.

                                                  Beim nächsten Besuch, oder besser gesagt, dem Versuch, wurde uns eröffnet, dass wir beide unerwünscht seien. Wir hielten das erst für einen Scherz. Uns wurde aber versichert, dass man uns nicht mehr sehen wolle. Auf Nachfrage kam die Begründung, wir hätten uns anbfällig und beleidigend gegenüber dem Personal geäussert..

                                                  Zwar nicht ein Hausverbot, aber immerhin zu "Persona non grata" erklärt.

                                                  Es ist das Recht eines jeden Betreibers eines öffentlichen Lokals, sich seine Gäste auszusuchen. Das Verwehren des Eintritts, oder das Erteilen eines Hausverbotes sind rechtlich gesehen zwei unterschiedliche Dinge.

                                                  Wenn mir der Eintritt verweigert wird, und beim nächsten mal komme ich rein, ist das keine Rechtsverletzung meinerseits. Wenn ich aber ein Hausverbot kassierte (welches mir behördlich zugestellt werden muss) dann ist das Erschleichen des Eintritts ein Hausfriedensbruch, und kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.

                                                  Während ein ausgesprochenes Hausverbot begründet werden muss (was sehr einfach ist), kann der Eintritt verweigert werden mit einem lapidaren Grund: hier werden oft und gerne Begründungen geliefert wie: Nichtentsprechen dem Dresscode, vermeintliches alkoholisiert sein, nicht dem Gästebild entsprechendes Auftreten, u.v.m.

                                                  Ich kann verstehen, dass man sich durch eine solche Sanktion gedemütigt oder verletzt fühlen kann. Wenn es aber zu sehr an meinem Ego kratzt, dann sollte ich vielleicht mal dieses hinterfragen.

                                                  Meinen Kollegen hat das viel mehr genervt als mich. Für mich gilt halt mehr so das Prinzip;

                                                  Wer mich nicht will, der hat mich auch nicht verdient!

                                                  Mir fällt deswegen kein Stein aus der Krone. Jedes mal wenn ich jetzt deren Parkplatz benutze, uns via a vis zur Konkurenz gehe, um mein Geld auszugeben, habe ich einen leisen Anflug von Schadenfreude.

                                                  Lieber Schimmel auf dem Pimmel, als den Pimmel drin im Schimmel....

                                                  Hat sie Schimmel an der Möse, war die Alte lange böse....

                                                  8)8)8):evil::evil:8o8o

                                                  • Das Hausverbot kann jeder erteilen der in einer Liegenschaft ein Hausrecht hat, privat oder geschäftlich, Mieter oder Besitzer. Und es braucht KEINE Begründung und sie muss auch nicht schriftlich belegt sein.

                                                    So ein Käse. Es braucht immer eine Begründung. Ein Fitnessstudio wollte mal mir Hausverbot geben ohne Begründung, da bin ich mit meinem Anwalt vorgegangen. Da die keine Begründung hatten mussten sie sie wider zurück nehmen. Bin aber trotzdem nicht mehr Hingegangen.

                                                    Habe schließlich selbstachtung.

                                                    • ITrotzdem würde es mich wunder nehmen was abgehen würde wenn Sie ihr Recht mit Polizei und Richter durchsetzten würden....

                                                      Ich weiss nicht ob Du von D oder der Schweiz sprichst... Falls Du von der Schweiz redest, irrst Du Dich allerdings... Das ist hier gesetzlich unmissverständlich geregelt..

                                                      Das Hausverbot kann jeder erteilen der in einer Liegenschaft ein Hausrecht hat, privat oder geschäftlich, Mieter oder Besitzer. Und es braucht KEINE Begründung und sie muss auch nicht schriftlich belegt sein.

                                                      • wie um Gotteswillen kriegt man(n) ein Hausverbot?

                                                        Aktuell weiss ich das gewisse Clubs Hausverbote ohne Begründung aussprechen!!!

                                                        2 meiner Kollegen ist dies geschehen.

                                                        Dabei gäbe es eine rechtliche Grundlage die genau das untersagt:

                                                        Zitat

                                                        "wenn es sich um Räumlichkeiten für den allgemeinen Publikumsverkehr wie zum Beispiel Geschäfte, Restaurants, Diskotheken und Freizeitparks handelt. Denn wenn diese einzelnen Personen ohne eine Begründung den Zutritt verwehren, verletzt dies den Gleichstellungsgrundsatz und das allgemeine Persönlichkeitsrecht."

                                                        Nun ist mir aber schon klar das ein Gast, dem man ein Hausverbot erteilt hat, höchstwahrscheinlich kein Bock mehr auf den entsprechenden Club oder gar die ganze Kette dieses Mafia Clans hat...

                                                        Trotzdem würde es mich wunder nehmen was abgehen würde wenn Sie ihr Recht mit Polizei und Richter durchsetzten würden....