Es geht bei dieser Gesetzesvorlage gar nicht um die Gesundheit der Prostituierten. Es geht einzig und allein gegen die Prostitution wie in den Erläuterungen zum TOP 9 beschrieben wird:
- engmaschiges System von Melde- und Anzeigepflichten
- Meldepflicht der Daten für alle im Bordell beschäftigte Personen (auch Putzfrauen!)
Begründung: die bestehenden Verordnungen reichen nicht aus um wirksam gegen Menschenhandel vorgehen zu können (Laut http://www.bka.de/ Bundeslagebild 2009 wurden 534 Ermittlungsverfahren wegen Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung abgeschlossen. Dies bedeutet einen erneuten Anstieg der Verfahrenszahlen, im Vergleich zum Vorjahr um 11 % (2008: 482). Die Anzahl der Opfer stieg mit 710 um 5 % gegenüber dem Jahr 2008 (676)).
Ich möchte diese Zahlen nicht beschönigen, jedes Opfer ist ein Opfer zuviel. Aber soll da nicht wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden? In der Öffentlichkeit klingen die Argumente gut, die Presse ist ja gleich auf den Zug "Kondomzwang" aufgesprungen. Da kann ja auch kein vernünftig denkender Mensch was dagegen haben.
Aber es geht den Staat einen feuchten Dreck an, was beim intimsten Zusammensein seiner Angehörigen passiert. Genau aus diesem Grund gibts den §1 Grundgesetz. Der Schutz der Menschenwürde bedeutet auch, dass ich als Individuum vor den Übergriffen des Staates und seiner Organe geschützt werden muss.
Es geht den Staat auch nichts an, wie ich lebe (natürlich, solange ich andere nicht in ihren Rechten beschneide) - wenn mir Moralvorstellungen anderer aufgezwungen werden, dann werde ich doch acuh in meiner Würde missachtet.
Da eine Kondompflicht nicht vernünftig überwacht werden kann kann die Ordnungsmacht mit brachialer Gewalt vorgehen - nur so können Beweise gesichert werden und drakonische Strafeb gegen Betreiber durchgesetzt werden (Filmt die Polizei dann FO zu Beweissicherung).
Auf der Strasse gibts dann wohl keine Kondompflicht? Reine Stundenhotels sollen wohl so zu Bordellen aufgewertet werden, obwohl bislang der Hotelier ausser Zimmermiete von den Frauen nichts will.
Und: Im gesamten Gesetzesentwurf keinerlei Hinweise auf Mindeststandard hygienischer Art oder Zimmergrössen etc.
























