Lavie ist der Saunaclub für Geniesser in der Ostschweiz
Na Und Laufhaus Villingen
Club Millenium in Winterthur Neftenbach
FKK Palast Freiburg wieder geöffnet
Studio Mondana Killwangen unter neuer Leitung
Sexparty bei Swiss-Party in Oberbuchsiten Sexparty bei Swiss-Party in Oberbuchsiten
Villa45 Kontaktbar, Erotik, Studio in Wetzikon im Zürcher Oberland
Oase der Saunaclub in Oensingen im Kanton Solothurn
FKK Club Montecarlo in Baden-Baden
Royal6 Studio Walenstadt Schweiz
Der FKK Palast in Freiburg ist geöffnet Banner Werbung im Sexforum der Schweiz bei 6profi
Club Freubad Party Weekend mit 50 Girls und Schweizer Buffet Sextour de Suisse, Grand Tour Nr. 1 durch die Schweiz
Anmelden oder registrieren
Der FKK Palast in Freiburg ist geöffnet Banner Werbung im Sexforum der Schweiz bei 6profi
Club Freubad Party Weekend mit 50 Girls und Schweizer Buffet Sextour de Suisse, Grand Tour Nr. 1 durch die Schweiz

Forum Beiträge zu Sex Talk bei 6profi, dem offiziellen und führenden Sexforum der Schweiz. Mit Erfahrungen in FKK Clubs, Saunaclubs oder Infos von einem Erotik Job für Girls in einem Erotik Studio, Sex Club oder Sauna-Club mit guten Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz oder Süddeutschland. Auch Meinungen über AO Sex ohne Gummi im Saunaclub, deren Gefahren und Geschlechtskrankheiten sowie Erlebnisberichte von 6profis über eine Sexparty. Neue Themen zur Sexarbeit und Prostitution und deren Gesetzen.

Schweizer Prostitutionsgesetze & Verordnungen

  • Antworten
    • derzeit in DE:


      http://www.spiegel.de/panorama…nachzahlen-a-1022060.html


      Düsseldorf - Ein Düsseldorfer Bordellbetreiber soll rund 8,3 Millionen Euro für die Sozialversicherung seiner Prostituierten nachzahlen. Es handelt sich um den Zeitraum von 2005 bis 2011. Das hat das Sozialgericht in einer am Donnerstag bekannt gegebenen Eilentscheidung beschlossen.



      Der Betreiber hatte argumentiert, er stelle nur die Zimmer zur Verfügung, die Frauen arbeiteten als Selbstständige. Das Gericht sah dies anders: Die Frauen seien genauen Verhaltensregeln des Bordells unterworfen. So dürften sie selbst kein Geld entgegennehmen und müssten die Arbeitszeiten strikt einhalten. Deswegen sei von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen (Az.: S 5 R 120/14 ER).
      Dass der Bordellbetreiber das Geld auszahlt, ist allerdings unwahrscheinlich. Laut einem Bericht der "Rheinischen Post" hat der Betreiber Insolvenz angemeldet.


      Immer wieder müssen Gerichte über steuerliche Zuständigkeiten und Pflichten entscheiden. Erst Ende 2013 hatte der Bundesfinanzhof festgestellt: Wer für Zimmer in einem Bordell Geld von Prostituierten bekommt, muss dafür die volle Umsatzsteuer von 19 Prozent abführen.

      • [quote='Goldagent','https://www.6profi-forum.com/forum/index.php?thread/&postID=98362#post98362']Immer mehr Gesetze! Wer hat Interesse daran?? Sollten jedoch neue Gesetze den WG’s, welche ausgenützt und kriminell „betreut“ werden, effektiven Schutz geben, warum nicht?


        Das frag ich mich auch, was das soll. Für was immer mehr sinnlose Gesetze, die nur mehr Schaden anrichten und ärgern:doof:


        • Hier mal ein aktuelles Bsp. eines Kantons zum Nachlesen.


          http://www.solothurnerzeitung.…icht-eindaemmen-128888006


          Immer mehr Gesetze! Wer hat Interesse daran?? Sollten jedoch neue Gesetze den WG’s, welche ausgenützt und kriminell „betreut“ werden, effektiven Schutz geben, warum nicht?


          Fabio69 > Danke für die pointierte, zusammengefasste Info und den Link zum aufschlussreichen Interview mit der Professorin Maritza Le Breton: „Über die Grenzen der Regeln im ältesten Gewerbe der Welt“.


          Bei einem Umsatz der Branche in der CH von CHF 9.000.000 pro Tag, (etwa gleichviel wie Denner umsetzt!) oder CHF 3.300.000.000 im Jahr, die Zulieferer nicht gerechnet, setzt dies bei 8% MWST einen MWST-Betrag von CHF 260.000.000 p.a. ab; entstehende Einkommenssteuern nicht gerechnet. Diese Zahlen werden wohl auch die lohnabhängigen regierenden Politiker bei ihren Überlegungen beeinflussen?

          • Fabio69 : > Dunkle Wolken ziehen auf! Kannst Du, magst Du mir und evtl. anderen Interessierten sagen, wer denn so scharf auf Gesetzesänderungen ist? Sind das pol. Parteien? Andere Gruppierungen? "Kontrollwahnsinnige"?


            Ich möchte das Statement kurz halten:
            1.) Es gibt auf Bundesebene in der CH im Gegensatz zu D (noch) kein Bundesgesetz zu Pay6.
            2.) Einzelne Kantone kennen bereits ein Prostiutionsgesetz (Bern, Tessin usw.) andere Kantone wie ZH nicht
            3.) Es gibt verschiedene Ebenen:
            - Rechtsverhältnis Freier-WG; grunds. nicht mehr sittenwidrig; Auftragsrecht gem. OR?
            - Ebene: Bordellbetreiber - WG
            - Abgrenzung: Strassenprostitution - Salon etc.
            - Neue Ordnungsvorschriften (auch kantonale), welche die Inhaltsfreiheit zwischen Freier und Prost. einschränken (Bspw. Kondompflicht usw.) mit dem Ziel des Gesundheitsschutzes
            - Meldepflicht, Steuerrecht usw.


            Hier mal ein aktuelles Bsp. eines Kantons zum Nachlesen.


            http://www.solothurnerzeitung.…icht-eindaemmen-128888006

            • Welche Regeln im Sexgewerbe zu reden geben


              Der Gemeinderat behandelt im Januar die neue Prostitutionsverordnung. Was dabei zu erwarten ist und weshalb ein Verbot des Strassenstrichs chancenlos ist, erklärt der Präsident der vorberatenden Kommission.



              Anschaffen auf der Strasse: Prostitution auf dem Strassenstrich wie hier im Niederdorf wird in Zürich auch in Zukunft erlaubt sein.


              Interview mit Markus Knauss


              «In Zukunft dürfen sich nur noch handlungsfähige Personen prostituieren. Und das ist man erst ab 18 Jahren»: Markus Knauss (Grüne), Präsident der vorberatenden Kommission im Zürcher Gemeinderat.


              Die Prostitutionsgewerbeverordnung


              Die neue Verordnung will einen Beitrag zur Minderung der heute bestehenden Missstände rund um die Prostitution leisten. Die Bevölkerung soll vor negativen Auswirkungen des Gewerbes besser geschützt werden. Dazu gehört auch der Schutz der öffentlichen Ordnung und der Gesundheit. Andererseits sollen aber auch die Arbeitsbedingungen der Prostituierten und deren Schutz vor Ausbeutung und Gewalt verbessert werden.


              Neben repressiven Massnahmen wie beispielsweise Bussen oder der Entzug von Bewilligungen soll die neue Verordnung unter anderem auch den Informationsstand der Prostituierten, der Salonbetreibender und der Freier über ihre Rechte und Pflichten verbessern. Zudem würde die Prostitution bewilligungspflichtig werden und der Stadtrat könnte Strichzonen bezeichnen, für die Bewilligungen beantragt werden können.

              Herr Knauss, die Prostitutionsgewerbeverordnung wurde in der vorberatenden Kommission einstimmig gutgeheissen, einzig SVP und AL haben sich der Stimme enthalten. Angesichts der brisanten Thematik ein erstaunlicher Umstand.
              Wir haben intensiv über Detailfragen debattiert. Im Grundsatz sind wir uns aber einig: Es braucht ein verbindliches Regelwerk für das Prostitutionsgewerbe in Zürich.


              Über welche Punkte wurde gestritten?
              Durch Prostitution entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen zwei Parteien, wie es auch in anderen Gewerben üblich ist. Für uns stellte sich die Frage, wie man diesen Vertrag kommunal besser verankern kann und ob es überhaupt zulässig ist, diesen Grundsatz in die Verordnung einzubringen.


              Eine vertragliche Verankerung wovon?
              Ob es möglich ist, dass wir mit einer kommunalen Verordnung festhalten können, dass der vereinbarte Lohn von Prostituierten auch rechtlich einklagbar ist und ob wir damit die bundesrechtliche Vorgaben noch präzisieren können. Das war ein Knackpunkt. Und in dieser Frage haben wir auch keine eindeutigen Mehrheiten.


              Schutz vor Ausbeutung und die Sicherheit der Prostituierten sind zentrale Punkte der Verordnung: Gab es hier Bereiche, die verbessert werden mussten?
              Grundsätzlich sind schon viele Punkte für den Schutz vor Gewalt und Ausbeutung der sich prostituierenden Personen aufgrund der Vernehmlassung eingeflossen. Wir wollten aber auch sicherstellen, dass Fachorganisationen formell in die Abläufe eingebunden werden. Für die Einberufung einer beratenden Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Fachorganisationen ist aber der Stadtrat zuständig. Die Mehrheit der Kommission hat dann darauf verzichtet, diese Fachkommission für verbindlich zu erklären. Stadtrat Leupi hat uns aber zugesichert, dass diese Zusammenarbeit heute schon stattfindet und auch in Zukunft stattfinden kann. Die Grünen haben zusätzlich ein Postulat eingereicht, der einen Bericht über die Auswirkungen der neuen Verordnung verlangt.


              Wurde auch der Einsatz von Polizeikräften für mehr Sicherheit im Sexgewerbe thematisiert?
              Die Kontrolle durch die Polizei bei der Strassen- und Fensterprostitution findet bereits bei der Überprüfung des Status der Prostituierten statt. Handlungsfähige Personen – also nur Frauen und Männer, die älter als 18 Jahre sind - können eine Bewilligung einholen, um sich zu prostituieren. Im Bewilligungsverfahren wird auch die Selbstständigkeit der Personen überprüft – und auch ob es Anzeichen von Menschenhandel gibt.


              Prostitution ab 16 soll also künftig nicht mehr möglich sein?
              Nein. Es dürften sich in Zukunft nur noch handlungsfähige Personen prostituieren. Und das ist man erst ab 18 Jahren.


              Welche Haltung wurde punkto Strassenstrich vertreten? Die Festlegung des neuen Strassenstrichs im Niederdorf ist ja sehr umstritten.
              Über die Bezeichnung der Orte für den Strassenstrich wurde in der Kommission nicht diskutiert. Offenbar sind sich die Kommissionsmitglieder einig, dass der Stadtrat die alleinige Kompetenz haben soll, die Strichzonen zu definieren. Es kann aber durchaus sein, dass im Gemeinderat andere Forderungen gestellt werden.


              Also wird es heute in der Gemeinderatssitzung hoch hergehen, wenn die Prostitutionsgewerbeverordnung thematisiert wird?
              Ich denke, dass über alle Differenzen hinweg die Einsicht vorherrscht, dass die Prostitutionsgewerbeverordnung einen deutlichen Fortschritt darstellt. Eine Gesetzesberatung braucht aber Zeit. Daher werden wir sicher intensiv über Detailpunkte diskutieren. Aber am Schluss wird die neue Verordnung eine deutliche Mehrheit finden.


              Die EVP hat aber bereits angekündigt, dass sie die Strassenprostitution in Zürich verbieten lassen will.
              Dafür habe ich grundsätzlich Verständnis. Die Strassenprostitution ist die unsicherste Art dieses Gewerbes. Aber ein Bundesgerichtsentscheid besagt, dass eine Stadt wie Zürich einen Strassenstrich zulassen muss. Gegen einen solchen Entscheid kann man auf kommunaler Ebene nicht verstossen. Man könnte sich höchstens darum bemühen, dass die Gesetze auf Bundesebene geändert werden.


              Und gibt es bereits solche Bemühungen?
              Nicht, dass ich wüsste. Das Bedürfnis nach käuflichem Sex besteht. Das Problem sind denn auch die Freier und nicht die sich prostituierenden Personen. Wenn man Strassenprostitution verbietet, wird sie in die Illegalität getrieben und das würde die Ausbeutung der Frauen und Männer, die sich prostituieren, begünstigen. Wir wollen die Prostitution regeln, um eine höchstmögliche Sicherheit mit möglichst geringen Auswirkungen auf die Bevölkerung zu gewährleisten. Das ist unser Ziel.

              Gruss Humbi69 :schweiz:

              • Wie ich gehört habe, soll das im ganzen Gebiet der Stadt Zürich und eventuell auch im Kanton durchgesetzt werden, das heisst, dass etliche Salon- oder Clubbesitzer nun nachträglich eine Baubewilligung einholen müssen, die dann, wenn die Voraussetzungen, siehe oben, nicht erfüllt sind, verweigert werden kann.

                Das würde dann bedeuten, das einige Clubs und Salons von der Schliessung bedroht sind !


                Eine weiterer Haken scheint gemäs NZZ neben der Baubewilligung die neue Bewilligungspflicht für Bordelle zu sein, wie sie die neue Prostitutionsgewerbeverordnung vorsieht, die vom Gemeinderat behandelt wird:


                «Neu brauchen Bordelle zudem eine amtliche Bewilligung, was die Kontrolle der 50-Prozent-Regel erleichtern dürfte. Die Bewilligungspflicht ist in der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung verankert, über die der Gemeinderat nach den Sportferien in zweiter Lesung befinden wird.»


                Interessant ist, wie im selben Artikel der Gewerbeverband in seiner Nein-Parole zum geplanten Altstetter Strichplatz indirekt für die Bordellbetreiber in die Bresche springt:


                «Nach Ansicht des Gewerbeverbandes besteht in der Stadt Zürich zudem eine Ungleichbehandlung von Strassenstrich und Salon-Prostitution. Wer den Strassenstrich zurückdämmen wolle, müsse parallel die Einschränkungen für die Bordelle lockern, sagte Späh. Auf der einen Seite staatlich subventionierte Sexboxen zur Verfügung zu stellen und auf der anderen Seite die Bürokratie aufzublähen, sei praktizierte Doppelmoral.»


                Gemeint ist der Jurist beim Hochbaudepartement, der seit 2002 über die besagte 50-Prozent-Wohnanteil-Restriktion wacht (siehe diesen [post=58187]Beitrag[/post])


                Es wäre an der Zeit, dass sich die Club- und Salonbetreiber politisch organisieren. Aber eben...



                • Wie ich gehört habe, soll das im ganzen Gebiet der Stadt Zürich und eventuell auch im Kanton durchgesetzt werden, das heisst, dass etliche Salon- oder Clubbesitzer nun nachträglich eine Baubewilligung einholen müssen, die dann, wenn die Voraussetzungen, siehe oben, nicht erfüllt sind, verweigert werden kann.

                  Das würde dann bedeuten, das einige Clubs und Salons von der Schliessung bedroht sind !

                  Don Phallo

                  • Das Haus neben der Sonne wird umgenutzt. Gemäss des Artikels unten geschieht dies auf Druck des städtischen Hochbaudepartements: "Seit 2002 ist dort ein Jurist tätig, der sich mit Milieuliegenschaften befasst. Er versucht, die Eigentümer zu einer Umnutzung zu bewegen – mit Verhandlungen, aber auch auf rechtlichem Weg. Pro Jahr sind es stadtweit rund 20 bis 30 Fälle, welche die Baubehörde angeht. Die Handhabe dazu liefert die Bau- und Zonenordnung (BZO), die seit dem Jahr 2001 in Kraft ist. Sie verbietet die sexgewerbliche Nutzung von Liegenschaften in Quartieren mit einem Wohnanteil von mindestens 50 Prozent. Im Langstrassenquartier liegt der Anteil weit darüber. Das heisst: Salonprostitution ist dort nicht erlaubt."



                    Ich frage mich: Betrifft dies nur die Langstrassengegend oder auch Clubs/Salons sonst?




                    Die Stadt setzt Bordellbetreiber unter Druck


                    Die Baubehörde verlangt, dass Salonbesitzer ihre Häuser umnutzen. Durchsetzen will sie dies mit Verhandlungen, aber auch auf rechtlichem Weg.



                    Ins Rotlichtmilieu im Kreis 4 kommt Bewegung: Im heute von Prostituierten genutzten Gebäude an der Hohlstrasse 30 neben dem Restaurant Sonne sollen Wohnungen entstehen. Die Eigentümerin muss das Haus laut eigenen Angaben sanieren, hat aber auch auf Druck der Stadt reagiert


                    Diesen Druck übt das städtische Hochbaudepartement aus. Seit 2002 ist dort ein Jurist tätig, der sich mit Milieuliegenschaften befasst. Er versucht, die Eigentümer zu einer Umnutzung zu bewegen – mit Verhandlungen, aber auch auf rechtlichem Weg. Pro Jahr sind es stadtweit rund 20 bis 30 Fälle, welche die Baubehörde angeht. Die Handhabe dazu liefert die Bau- und Zonenordnung (BZO), die seit dem Jahr 2001 in Kraft ist. Sie verbietet die sexgewerbliche Nutzung von Liegenschaften in Quartieren mit einem Wohnanteil von mindestens 50 Prozent. Im Langstrassenquartier liegt der Anteil weit darüber. Das heisst: Salonprostitution ist dort nicht erlaubt.

                    Hochburg des Sexgewerbes


                    Dennoch gilt der Kreis 4 immer noch als Hochburg des Sexgewerbes in Zürich. Wie ist das möglich? «Viele Bordelle waren schon vor dem Inkrafttreten der aktuellen BZO in Betrieb», sagt Urs Spinner, Sprecher des Hochbaudepartements. In diesen Fällen muss das damals geltende Recht angewendet werden. Ein Eigentümer, der 1992 eine Garage in ein Bordell umgewandelt hatte, konnte zum Beispiel nicht zu einer Nutzungsänderung gezwungen werden. «Die BZO von 1992 erlaubte die Umfunktionierung von Gewerberäumen», so Spinner. Nicht möglich war damals aber die Umwandlung von Wohnungen in Räume fürs Sexgewerbe. In diesen Fällen hat die Stadt eine rechtliche Handhabe.


                    Eine zweite Ausnahme gilt wegen des sogenannten Vertrauensschutzes. Wenn ein Bordellbesitzer sein Etablissement seit langer Zeit ohne Einspruch der Stadt führt, kann er darauf vertrauen, dass sein Tun erlaubt ist. Das hat das Bundesgericht 2001 entschieden. Der Besitzer eines damals seit 24 Jahren in Betrieb stehenden Bordells hatte geltend gemacht, die Polizei habe von seinem Betrieb gewusst und sei nicht eingeschritten. Laut Spinner hat der Gerichtsentscheid dazu geführt, dass Polizei und Baubehörden heute viel enger zusammenarbeiten als früher.


                    Wohnungen statt Milieuzimmer


                    Viele Bordelle haben nach der Revision des Sexualstrafrechts im Jahr 1992 eröffnet, als die Straftatbestände der Kuppelei und der Zuhälterei verschwanden. Für Hauseigentümer war es nun nicht mehr strafbar, ein Bordell zu betreiben. Gleichzeitig waren die Preise vieler Liegenschaften im Langstrassenquartier relativ tief – auch, weil sie sanierungsbedürftig waren. Die meisten Käufer verzichteten auf einen Umbau und quartierten Prostituierte ein, was ihnen hohe Renditen bescherte.


                    Heute stellt das Hochbaudepartement einen Gegentrend fest: Immer mehr Milieuliegenschaften werden zu Wohnhäusern umgebaut. Das verspricht ebenfalls eine gute Rendite, aber weniger Probleme mit den Behörden. «Das scheint nun auch an der Hohlstrasse 30 den Ausschlag für die Umnutzung gegeben zu haben», sagt Spinner. In der Vergangenheit gab es allerdings auch Fälle, in denen Eigentümer ihr Haus nach dem Umbau trotz gegenteiliger Beteuerungen wieder als Bordell nutzten.



                    Tages-Anzeiger, 16.02.2012