ich bin Deutscher, aus NRW. Komme ich nach einem Aufenthalt von maximal 12 Stunden in der Schweiz ohne Probleme zurück nach Deutschland rein?
Wenn Du aus NRW kommst, dann wirst in Quarantäne müssen, zumindest wenn Du keinen anderen Grund angeben kannst der unter die Ausnahmeregelung fällt.
Nur für Einwohner aus BaWü gibt es eine Ausnahme für die Schweiz, dass sie nicht in Quarantäne müssen, wenn der Aufenthalt nicht länger als 24 Stunden gedauert hat. Und bevor jetzt jemand über eine Ungleichbehandlung meckern sollte: Die gleiche Ausnahmeregelung gibt es für Bewohner des Landes NRW für Aufenthalte in Niederlanden, Belgien und Luxemburg.
(Hier kannst Du es übrigens jeweils aktuell nachlesen: https://www.land.nrw/de/presse…len-tritt-am-montag-kraft )
























