Erstens muss es sich bei einem privaten Treffen ja noch lange nicht eine sexuelle Dienstleistung stattfinden.
Pay6 wird in meinen Augen zunehmend von neuen Angeboten bspw. von Online Portalen im Sinne des Sugar-Daddys konkurrenziert. Die sexuelle Dienstleistung spielt dabei nur eine untergeordnete, oder im Extremfall gar keine Rolle mehr. Dies geschieht regelmässig in Verbindung mit einer Ferienbegleitung kombiniert mit Gefälligkeiten und Geschenken.
Zweitens ist zumindest in Deutschland ein Konkurrenzverbot nicht generell, sondern nur bei besonderem Intresse des Arbeitsgebers zulässig. Also wenn es z.B. um spezielles Know-How geht. Und das dürfte bei einem Club wohl kaum gegeben sein.
Eine kleine Präzisierung erlaube ich mir dazu: Umgangssprachlich ist mit dem Begriff "Konkurrenzverbot" das vertraglich vereinbarte nachwirkende Verbot einer konkurrenzierenden Erwerbstätigkeit gemeint, welches über die Dauer des Arbeitsvertrages hinaus, wirkt. Das ist hier nicht gemeint, wird wohl auch kaum je zwischen den Parteien so vereinbart werden.
Gemeint ist die Treuepflicht während der Dauer des Arbeitsverhältnisses, jegliche konkurrenzierende Tätigkeit (insb. gegen Entgelt) zu unterlassen. (Art. 321a Abs. 3 OR, falls es jemand interessiert)...Ein einfaches Beispiel:
Die hübsche Döner-Verkäuferin bietet dem täglichen Döner-Kunden an, er soll doch während ihren Ferien jeweils mittags bei ihr zuhause Falafel essen gehen. "Sie biete dieses Essen erst noch viel günstiger zum halben Döner-Preis an". Dass dieses Verhalten gegen die Treuepflicht des Arbeitnehmers verstösst, müssen wir nicht gross drüber diskutieren...
Ob die Ferienbegleitung des Saunaclub-Kunden, das Saunaclub-geschäftsmodell zumindest indirekt konkurrenzieren kann, kann wohl nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Nach einer 14-tägigen Ferienreise hat wohl manch einer genug von WGs und gönnt sich danach, nach dem Ferien-Sex eine schöpferische Clubpause. Das kann sich natürlich auch dergestalt (positiv für die Club-Kasse) auswirken, dass der Kunde nach den Ferien fortan täglich den Saunaclub besucht...
Diese Überlegungen beziehen sich übrigens nur auf die eher seltene Konstellation, dass zwischen Club und WG ein Arbeitsvertrag besteht. In der Regel arbeiten die Girls ja als Selbständigerwerbende und wie schon erwähnt, wird dies wohl auch im Interesse der Girls beidseitig diskret gehalten.
Das war nur mal ein kleiner Denkanstoss meinerseits. Darüberhinaus wäre es ja auch denkbar, dass man ein WG im Fitnessstudio und nicht im Club somit privat kennengelernt hat. Bewiesen werden kann es wohl kaum, somit ist es in der Realität unerheblich.
























