Lavie ist der Saunaclub für Geniesser in der Ostschweiz
Na Und Laufhaus Villingen
Club Millenium in Winterthur Neftenbach
FKK Palast Freiburg wieder geöffnet
Studio Mondana Killwangen unter neuer Leitung
Sexparty bei Swiss-Party in Oberbuchsiten Sexparty bei Swiss-Party in Oberbuchsiten
Villa45 Kontaktbar, Erotik, Studio in Wetzikon im Zürcher Oberland
Oase der Saunaclub in Oensingen im Kanton Solothurn
FKK Club Montecarlo in Baden-Baden
Royal6 Studio Walenstadt Schweiz
Der FKK Palast in Freiburg ist geöffnet Banner Werbung im Sexforum der Schweiz bei 6profi
Club Freubad Party Weekend mit 50 Girls und Schweizer Buffet Sextour de Suisse, Grand Tour Nr. 1 durch die Schweiz
Anmelden oder registrieren
Der FKK Palast in Freiburg ist geöffnet Banner Werbung im Sexforum der Schweiz bei 6profi
Club Freubad Party Weekend mit 50 Girls und Schweizer Buffet Sextour de Suisse, Grand Tour Nr. 1 durch die Schweiz

Forum Beiträge zu Sex Talk bei 6profi, dem offiziellen und führenden Sexforum der Schweiz. Mit Erfahrungen in FKK Clubs, Saunaclubs oder Infos von einem Erotik Job für Girls in einem Erotik Studio, Sex Club oder Sauna-Club mit guten Verdienstmöglichkeiten in der Schweiz oder Süddeutschland. Auch Meinungen über AO Sex ohne Gummi im Saunaclub, deren Gefahren und Geschlechtskrankheiten sowie Erlebnisberichte von 6profis über eine Sexparty. Neue Themen zur Sexarbeit und Prostitution und deren Gesetzen.

Ingo Heidbrink | Gefahren der Personenfreizügigkeit

  • Antworten
    • ……….Auf nationaler Ebene ist die Debatte doch viel aktueller: Die laufenden kantonalen Gesetzesvorhaben zum Pay6 sind viel einschneidender für uns Konsumenten. Die scharfen Standards werden von DE nicht nur 1:1 übernommen - nein, sogar noch verschärft, von liberal keine Spur....


      Wer schreibt diese Gesetze? Sind das politische Parteien? Eifrige Beamte? Ich würde diesen Ablauf gerne mehr verstehen lernen. Kann jemand sagen, wie diese Gesetze, auf welcher Grundlage, von De zB 1:1 übernommen werden?



      • Die Schweizer leiden immer noch an einer masslosen Selbstüberschätzung, wie Goon eben. Neben ihren Tugenden (Fleiss, Präzision, Disziplin, Innovationskraft, etc.) verdankt die Schweiz ihren Wohlstand einzig und allein dem Umstand, dass die europäischen Grossmächte die Schweiz gewähren liessen. Vor 100 Jahren war die Schweiz industriell gesehen noch am Schwanz des Kontinents. In jüngster Zeit hat man gesehen, wie der Schweiz Stück für Stück ihrer Privilegien mittels Erpressung herausgerissen werden (Bankgeheimnis, Steuerprivilegien, etc.). Das wird nicht einfach so an unserem Land vorbeigehen. Und weitere Ansprüche des Auslandes an die Schweiz werden folgen. Etwas dagegen unternehmen können wir nicht, wir sind zu klein. Lieber Goon, die EU wird uns schon noch zeigen, wo es lang geht. Träum weiter.

        • Ich kann dir deine Frage zum Blindflug zum aktuellen Zeitpunkt nicht beantworten. Beide Szenarien sind möglich.


          Müsste man die PFZ tatsächlich kündigen, würde ich einem späteren Gesetzesreferendum zustimmen.


          Nach meiner Auffassung hat man vor dem Schweizer Stimmvolk in Brüssel mehr Respekt als vor unserem eher opportunistischen Bundesrat. Die Schweiz hat diese Sonderstellung in den Verhandlungen nur wegen des letzten Worts des Volkes. Die Volksentscheide in der Schweiz sind teilweise auch grotesk - erinnern wir uns z.B. an die Minarettinitiative.


          Ich möchte darüber nicht weiter spekulieren.


          Einen Aspekt wie schräg die aktuelle rechtliche Entwicklung im Pay6 auf kantonaler Ebene abläuft: Hier ein Beispiel eines kleineren Kantons:


          Pflichten der Kunden: "Sexuelle Handlungen ohne den Einsatz von Präservativen sind damit untersagt." Komm.: Zwar dürften die Vorgaben dieser Bestimmung von den Kunden oder Kundinnen nur beschränkt berücksichtigt werden. Sie erlauben aber, dass die Kunden und Kundinnen bei deren Missachtung gebüsst werden können.


          Streng genommen könnten dort in Zukunft sogar Zungenküsse (ohne Kondom ;) gebüsst werden. Zungenküsse gelten ja rechtlich auch als sexuelle Handlungen. Wo bleibt da unsere sexuelle Selbstbestimmung :confused:


          Fazit: Ich persönlich sehe aktuell die viel grössere Gefahr für Pay6 vom Übereifer der kantonalen Gesetzgeber und der aktuellen FZA- diskriminierenden Behördenpraxis der Verwaltung auf Bundesebene.


          Welche langfristigen Auswirkungen die MEI auf Pay6 tatsächlich hat, kann heute niemand abschliessend beantworten. Das Volk wird aber zur MEI nochmals das letzte Wort haben.

          • Ich verstehe es nun so: Am Abend bevor ich schlafen gehe stimme ich als GUTer MENSCH der MEI zu. Ich möchte ja u.a. dass ü45 alle arbeiten können wenn sie wollen. (Inländervorrang) u ich will zB in meinen Laden CH auch selbst bestimmen können, wieviele hier leben sollen/können.
            Am Morgen wenn ich aufwache, stelle ich fest, dass die MEI "vergewaltigt" wird und zusätzlich den Prostituierten die Einreise in die CH erschweren soll. Es wird der MEI etwas zugepackt/angehängt, was nichts zu tun hat mit dem Sinn des Erfinders.


            OGNi, der ein erfolgreicher Unternehmer ist, hört das Gras wachsen, eine der Eigenschaften, welche erfolgreiche Unternehmer auszeichnen, und er minimiert sein Risiko durch Investitionsstopp. GOON, der eher Politiker ist, glaubt an das Gute in der MEI. Politiker haften selten mit ihrem eigenen Geld. Daher können sie gut reden.


            Die Hoffnung für uns Sexclubbesucher liegt also beim BR, der endliche tolerantere Rahmenbedingungen schaffen soll. Die äusserst liberalen Töne zur pay Sex Kodifikation sollen sich endlich in Taten manifestieren.

            • Fabio69 >> Folglich haben viele der Stimmenden bei der Abstimmung einem Blindflug zugestimmt? oder kann das anders verstanden werden?


              Es ging mir zunächst darum festzuhalten, dass man diese Diskussion keinesfalls auf eine Frage, ob und wie die MEI umzusetzen sei, reduzieren kann.


              Die Komplexität und Rechtsunsicherheit im Pay6 ist primär auf die fehlende Kodifikation auf Bundesebene und der damit verbundene Kantönligeist (vgl. Deutschland: Prostitutionsgesetz bereits im 2002) zurückzuführen.


              Dieses Problem hat mit der MEI nichts zu tun, genauso wenig, war es das Ziel der MEI die Prostitution@CH zu beschränken.


              Deshalb ist es für mich absolut unhaltbar, wenn verschiedene Kreise nun zum Schluss kommen im Rahmen des Gesetzesentwurfes entstehe ein "Schlupfloch" bei den Kurzaufenthaltern hinsichtlich Pay6. :schock:


              Was heisst ein Schlupfloch? Das würde ja heissen, als hiesse die Initiative der SVP Prostitutionsverbot statt MEI.


              Das ist für mich auch der Grund wieso ich davonausgehe, dass der Forensiker "Ogni" schon einen Schritt weiterdenkt (als der Gesetzesentwurf dies vorsieht), dass die Politik sich im GG-verfahren überlegt, wie man dieses angebliche "Schlupfloch" stopfen könnte.


              Dabei hätte doch die Politik gar keinen Auftrag seitens des MEI die Prositution noch weiter einzudämmen und weiter zu diskriminieren :confused:. Das meine ich bspw. mit Instrumentalisierung der MEI.


              Ich habe keine Bemerkung gelesen, dass jemand die Kurzaufenthalterregelung der Landwirtschaft in Frage gestellt hat.


              Ich erwarte zudem auch eine neutrale Haltung vom Staat, der sich nicht in die sexuelle Selbstbestimmung seiner Bürger einmischt, wozu auch die freie Wahl der Sexualpartner und der Praktiken zu zählen ist.


              Noch vor kurzem hörte man aus dem Bundesrat äusserst liberale Töne zur pay6-Kodifikation - es ist nun langsam Zeit für entsprechende Taten.

              • ...
                Allerdings braucht es Einstimmigkeit, damit die EU es akzeptiert, dass wir ein Mal mehr ein "Sonderzügli" bekommen. Es sind genau 5 Länder (De. Bel. Lux und Ne. sowie Öst.) die direkt oder indirekt von der Nord-Süd Transitachse profitieren. Also dem Trumpf den die SVP immer ins Feld führt.
                ...


                Das tendiert in die Richtung der allgemien beliebten Gotthard-Diskussion. :) Kleiner Tip: Zählt bitte einmal die Schweizer Seehäfen. :D Mich dünkt, so etwas braucht es, um Waren nach Amerika oder Fernost zu exportieren.


                ...
                Alle anderen EU Mitglieder haben davon keinen Profit und um die zu gewinnen muss man ihnen etwas anderes bieten. Die einen wollen einen Lückenlosen Zugang zu allen Bankdaten ihrer Bürger die ihr Geld in der Schweiz parkiert haben. Andere wiederum möchten als Preis für ihre Unterschrif noch ein paar Milliarden Kohäsionszahlungen von der Schweiz haben.
                ...


                Das ist ein interessanter Gedanke, der nicht so gewürdigt wird, wie er es verdient. Die EU des Jahres 2014 ist eine völlig andere als die, die die Bilateralen I mit der Schweiz aushandelte. Damals, 1999, zählte die EU 15 Mitglieder, die sich auf Mittelwesteuropa konzentrierten. Vier davon sind Nachbarn der Schweiz und allein schon deshalb dem Land eng verbunden - Geographie, Geschichte, Wirtschaft. 2004 verschob sich der Schwerpunkt in Richtung Südosteuropa, was später mit en Beitritt von Bulgarien, Rumänien und Kroatien verstärkt wurde. Es haben sich also die Gewichte innerhalb der EU verschoben. Und Staaten wie Deutschland verloren relativ an Einfluss. Das alles führt zu einer Änderung der Prioritäten in der Politik der EU, was nicht ohne Auswirkung auf das Aussenverhältnis ist; bspw. die Frage welche Bedeutung man den Beziehungen zur Schweiz zubilligt.


                ...


                Schauen wir das doch ganz pragmatisch an, bei dieser Differenz der Ja zu den Nein Stimmen kann man von Zufall sprechen und wenn die entgültige Abstimmung kommt (was ich nicht vor 2020 erwarte) kann diese auch anderst ausgehen.


                Da bin ich pessimistisch. Der 121a ist ein Verfassungsartikel. Ich sehe nicht das Ständemehr, das es braucht, um diesen zu revidieren.

                • Ich weiss nicht wie du darauf kommst, dass für die Aufkündigung der Bilateralen das Einverständniss aller EU Mitgliedsländer erforderlich ist. In den Verträgen steht, dass wenn ein Teil dieser Verträge gekündigt wird alle automatisch auch ausser Kraft gesetzt werden. Wenn die Schweiz wieder Kontingente einführt werden dies automatisch gekündigt.


                  Allerdings braucht es Einstimmigkeit, damit die EU es akzeptiert, dass wir ein Mal mehr ein "Sonderzügli" bekommen. Es sind genau 5 Länder (De. Bel. Lux und Ne. sowie Öst.) die direkt oder indirekt von der Nord-Süd Transitachse profitieren. Also dem Trumpf den die SVP immer ins Feld führt.


                  Alle anderen EU Mitglieder haben davon keinen Profit und um die zu gewinnen muss man ihnen etwas anderes bieten. Die einen wollen einen Lückenlosen Zugang zu allen Bankdaten ihrer Bürger die ihr Geld in der Schweiz parkiert haben. Andere wiederum möchten als Preis für ihre Unterschrif noch ein paar Milliarden Kohäsionszahlungen von der Schweiz haben.


                  Alles hat seinen Preis. Die Frage ist nur wollen und können wir diesen bezahlen.


                  Schauen wir das doch ganz pragmatisch an, bei dieser Differenz der Ja zu den Nein Stimmen kann man von Zufall sprechen und wenn die entgültige Abstimmung kommt (was ich nicht vor 2020 erwarte) kann diese auch anderst ausgehen.

                  • Fabio69 : Völlig einverstanden. Die MEI richtet sich nicht gegen Kurzaufenthalte von ein paar Monaten. Gast-, Baugewerbe, Landwirtschaft brauchen temporär Arbeitskräfte aus dem Ausland. Das sind keine Einwanderer im eigentlichen Sinn. Dazu gehören auch Prostituierte, über die max. Aufenthaltsdauer kann man diskutieren.


                    Es ging mir in meinem Beitrag lediglich ums grosse Ganze, da ich bei einigen Kommentaren den Eindruck hatte, dass das Grundwissen zur PFZ bzw. zur MEI nicht vorhanden ist. Will damit niemanden angreifen. Umgekehrt kann jeder sagen, wo ich falsch liege.

                    • Wir diskutieren hier auf verschiedenen Ebenen.


                      Aktueller Stand: Bereits die aktuelle CH-Bewilligungspraxis (u.a. Empfehlungen an die Kantone) zu pay6@CH nach geltendem Recht ist nach Auffassung von Experten diskriminierend und widerspricht klar dem FZA. Vgl.


                      http://www.nzz.ch/zuerich/alle…als-freizuegig-1.18484025


                      Auswirkungen MEI auf Pay6@CH:


                      3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten;


                      Kein Bürger wollte mit seiner JA-Stimme zur MEI, die Prostitution@CH beschränken oder im Extrem-Fall gar "faktisch" abschaffen. Nein, er wollte doch ganz einfach dort ein Zeichen zum Schutz von Inländern setzen, wo der Schweizer Arbeitnehmer vom EU-Arbeitnehmer zunehmend wachsender Lohnkonkurrenz ausgesetzt sein wird.


                      Gerade im Pay6, wo man seitens der Politik nun grosszügig kontingentieren möchte, besteht doch dieses Spannungsverhältnis zwischen Inländerinnen und Ausländerinnen gerade nicht...


                      Wird hier nicht einfach die MEI von Pay6-Gegnern instrumentalisiert, um die Prostitution in grundsatzwidriger Weise weiter zu beschränken oder gar zu verdrängen? :confused:


                      Grundsatzwidrig deshalb, weil versucht wird so in den Markt einzugreifen:


                      «Zulassungsbeschränkungen würden das Überangebot abbauen und so die Verdienstmöglichkeiten wieder verbessern». Die aktuellen Erfahrungen mit der Euro-Krise zeigen doch genau das Gegenteil. Es ist unglaublich wie schnell die Nachfrage-Seite reagiert und nur bei kleineren Verschiebungen, die Gäste einfach ausbleiben oder zu Sexeinkaufstouristen werden, dies auf Kosten der Anbieterinnen (WG's) und Clubs.


                      http://www.nzz.ch/schweiz/freizuegig-im-dunkeln-1.18487041


                      Fazit: Die Thematik ist an Komplexität kaum zu übertreffen.

                      • Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (PFZ) ist eines von 7 bilateralen Abkommen, die miteinander verknüpft sind und seit 2000 in Kraft sind (sog. Bilaterale I). In den Artikeln 14 und 18 des Freizügigkeitsabkommens ist das Recht auf Neuverhandlungen für die Schweiz festgelegt (alles im Netz nachzulesen). Der Bundesrat ging damals von max. 10‘000 Nettoeinwanderern pro Jahr aus und kommunizierte diese Zahl vor der Volksabstimmung; die Verträge wurden von Volk und Ständen angenommen.


                        Da die Einwanderung viel höher war als prognostiziert, nämlich 8- bis 9-mal, lancierte die SVP die sog. Masseneinwanderungsinitiative (MEI), die am 9.2.2014 vom Volk knapp und von den Kantonen deutlich angenommen wurde. Die MEI hat zum Ziel, dass die Schweiz die Einwanderung wieder selbständig steuern und mittels Kontingenten, die jährlich festzulegen sind, begrenzen kann. Der Text steht in der Verfassung und muss zwingend vom Bundesrat umgesetzt werden. Und zwar vom gleichen Bundesrat, der die Initiative aufs heftigste bekämpft hatte und offensichtlich weder motiviert noch gewillt ist, den Auftrag zu erfüllen. Insbesondere Sommaruga (SP) und Burkhalter (FDP) als Befürworter eines EU-Beitritts bringen ständig neue Bedenken der EU ins Spiel. Dabei steht in der MEI kein Wort über die EU bzw. dass die PFZ beibehalten werden muss.


                        Die Schweiz muss bzw. darf die EU nicht um eine Erlaubnis bitten, die Einwanderung künftig selber zu steuern. Die Regierung muss den neuen Verfassungsartikel zwingend umsetzen. Dazu verhandelt sie mit der EU, um den Vertrag anzupassen (Recht auf Neuverhandlungen, siehe oben). Sollte die EU die Vorschläge ablehnen, entbindet dies den Bundesrat nicht von seiner Aufgabe, die MEI umzusetzen. Die EU kann das PFZ-Abkommen kündigen und die Bilateralen I damit zu Fall bringen (sog. Guillotine-Klausel). Das entscheiden aber nicht ein paar aufgeblasene, alkoholabhängige Wichte in Brüssel, sondern damit müssten sämtliche EU-Staaten einverstanden sein. Ein solches Szenario ist höchst unwahrscheinlich, denn auch die EU zieht grosse Vorteile aus den zahlreichen Verträgen, sonst hätte sie diese kaum unterzeichnet. Das alles war schon vor der Volksabstimmung vom 9.2.2014 bekannt. Trotzdem wird heute immer noch mit diesem Schreckensszenario gedroht und Politik gemacht.


                        Sollte die EU eine Anpassung des PFZ-Abkommens dennoch ablehnen, wäre dies geradezu absurd. Die EU und die Eurozone brechen ihre eigenen Verträge praktisch im Wochentakt. Es würde den Rahmen dieses Kommentars sprengen, sämtliche Vertragsbrüche aufzulisten. Auch was die EU bzw. Brüssel von direkter Demokratie halten, ist längst bekannt: nämlich gar nix. Vor ein paar Jahren haben die Stimmbürger von Frankreich und den Niederlanden die EU-Verfassung abgelehnt. Folgen: null und nix. Man hätte auf diese Volksbefragungen verzichten können.

                        • Ein paar Infos im heutigen Blick:


                          http://www.blick.ch/news/polit…on-im-puff-id3501231.html


                          Gruss Yes




                          • Naja, einfach mal so eine Berufsgruppe von der PFZ ausschliessen, kann die Schweiz nicht, ohne das FZA zu kündigen. Das sieht ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot vor.


                            Selbst die Rechtslage in der EU ist interessant. Manche Länder kennen eine ähnlich liberale Regelung wie die Schweiz. In anderen ist die Prostitution bis zum Verbot hin reguliert. Dennoch hat der EuGH entschieden, dass Huren, so die Ausübung ihres Berufes im jeweiligen Land legal ist, in der EU die vollen Rechte von Arbeitnehmern oder Selbständigen geniessen - jenachdem. Alles andere wäre verbotene Diskriminierung. Es ist schwer vorstellbar, dass die EU einem revidierten Abkommen zustimmt, das gegen die eigene Grundrechtecharta verstösst. Damit würde die EU die Büchse der Pandora öffnen und nicht mehr zu kontrollierende Zentrifugalkräfte freisetzen.


                            Man wird sich am Ende wahrscheinlich auf Regularien verständigen, die die Zuwanderung in die Sozialsysteme verhindern sollen, den Schutz von Sozialstandards und allenfalls effizientere Ausschaffungen gestatten, verständigen. Dass die EU einer Revision des Grundprinzips der PFZ zustimmt ist unwahrscheinlich, denn die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Selbständigen ist neben dem freien Warenverkehr, Kapitalverkehr und der Dienstleistungsfreiheit eine der vier Säulen, auf denen die EU ruht. Dieser Kontext wird häufig unterschätzt


                            Bliebe noch die Kündigung des FZA. Und ehrlich, wenn es soweit kommt, dann haben wir hier andere Probleme als ein paar ausgesperrte Huren.


                            Im übrigen sieht das vom BR zur Vernehmlassung dem Parlament zugestellte revidierte Ausländergesetz immer noch das Primat des FZA vor. Soll heissen, dass es in dieser Version verabschiedet werden wird, ist eher unwahrscheinlich. So gesehen ist alles im Fluss und nichts entschieden.


                            Andererseits sollte man sich keinen Illusionnen hingeben. Wenn Kontingente eingeführt werden, so sind sie in den meisten Branchen vielleicht zu 60 Prozent wirtschaftlich und zu 40 Prozent politisch definiert, bei den lieben und teuren Bauern eher 60/40 potlitsch/wirtschaftlich. - Und die Kontingente der Bordelle: Das ist rein politisch. Man weise bitte nach, dass man keine Inländerin für diesen Job finden kann und anschliessend darf man mehrere Monate auf eine Arbeitsbewilligung warten.


                            Das alles wird selbstverständlich keine Willkür sein und sich streng an den Buchstaben des Gesetzes orientieren. Wenn man auf diese Weise die Prostitution erfolgreich in die Illegalität mit all ihren Auswüchsen gedrängt hat, dann muss man durch eine weitere Gesetzesverschärfung - Prostitutionsverbot - versuchen, diesen kriminellen Sumpf auszutrocknen.


                            Vielleicht bin ich zu pessimistisch. Ich kann mir diesen Verlauf jedoch gut vorstellen. Bordelle heben keine Lobby - jedenfalls keine mit politischen Einfluss, die sich offen zu ihnen bekennen wird.

                            • Lieber ogni oder Ingo, ich weiss nicht aus welchem Grund du hier Gerüchte verbreitest. Was noch viel schlimmer ist, es scheint einige Männer zu geben die das auch noch glauben.


                              Die Personenfreizügigkeit ist ein Werk der EU und wir sind beigetreten und haben uns verpflichtet diese so zu übermehmen wie sie die EU wil. Sie ist nicht verhandelbar und schon gar nicht einseitig.


                              Wen die Schweiz einzelne Passagen abändern will, so kann sie das nicht. Sie hat nur die Wahl zwischen der Übernahme oder Kündigung. Sie kan nicht für einzelne Menschen- oder Berufsgruppen einseitig einschränkungen verfügen.
                              Die wäre eine Diskriminierung die die EU niemals dulden würde.


                              Ich glaube nicht, dass irgenjemand im Bundesrat auf die Idee käme, diese Verordnung abändern zu wollen. Klar man kann versuchen mit der EU zu verhandeln aber ihren Entscheid für das Zulassen von abweichungen muss einstimmig enschieden werden. Ich glaube kaum das dieser Entscheid zustande käme.

                              • Ist damit das Ende der Prostitution in der Schweiz besiegelt, sind die Tage gezählt?


                                Clubs schliessen, die Girls ziehen in Clubs der EU-Länder ab, und wir Freier müssen künftig in Clubs nach Deutschland reisen?


                                Das ist doch Unsinn, vgl. Gesetzesentwurf des Bundesrats unten ( Das Auge ):


                                Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats werden den Höchstzahlen Aufenthalte zur Erwerbstätigkeit ab vier Monaten Dauer unterstellt, also Aufenthaltsbewilligungen wie auch Kurzaufenthaltsbewilligungen.

                                Von Prostitution ist nirgends die Rede im Entwurf. Und "angedacht" heisst noch lange nicht beschlossen. Der Gesetzgeber ist das Parlament, nicht der Bundesrat. Auch ein Referendum mit Volksabstimmung ist möglich.

                                • Es ist nun angedacht, die Prostituierten gänzlich von der Personenfreizügigkeit auszunehmen, also auch vom Kurzaufenthalt.


                                  bist du dir der Tragweite bewusst, dass uns Clubs damit die Existenzgrundlage entzogen würde?


                                  Ist damit das Ende der Prostitution in der Schweiz besiegelt, sind die Tage gezählt?


                                  Clubs schliessen, die Girls ziehen in Clubs der EU-Länder ab, und wir Freier müssen künftig in Clubs nach Deutschland reisen?


                                  • Hallo Streuner

                                    Melde Dich doch telefonisch bei mir.

                                    • Auch die Kurzaufenthalter sind Bestandteil der Personenfreizügigkeit. Es ist nun angedacht, die Prostituierten gänzlich von der Personenfreizügigkeit auszunehmen, also auch vom Kurzaufenthalt.


                                      Hallo Ingo, bist du dir der Tragweite bewusst, dass uns Clubs damit die Existenzgrundlage entzogen würde? Schon jetzt haben deine Informationen Schlagzeilen und Aufruhr bei den Clubs in der City ausgelöst und viele sind nun verunsichert wie es weitergehen soll. Seit gestern wurde ich jetzt schon von 5 Clubbesitzern darauf angesprochen.


                                      - Wenn die Prostitutieren von der Personenfreizügigkeit ausgeschlossen werden sollten, hat das Auswirkungen auf die ganze Schweiz oder nur auf einzelne Kantone, wie z.B. Zürich?


                                      - Ab wann könnte das gelten? Schon dieses oder erst in den nächsten Jahren?


                                      - Wären davon alle ausländischen Prostutierten betroffen oder nur rumänische und bulgarische?

                                      • Also nochmals: Selbst im Vorschlag des Bundesrats fallen Kurzaufenthalte bis 3 Monate nicht unter Einschränkungen. Diese Frist wird mit grosser Sicherheit auf Druck der Hotellerie, des Baugewerbes, der Landwirtschaft etc. ausgedehnt.


                                        Für Rumäninnen und Bulgarinnen besteht ja die uneingeschränkte Einwanderung heute noch nicht. Sie dürfen sich nur 3 Monate im Jahr hier aufhalten und arbeiten. Trotzdem sind sie in den Clubs eher übervertreten.


                                        Es geht hier ums Sexgewerbe und ich sehe null Problem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Initiative. Aber wer mag, kann weiterhin über Blocher, die SVP, die MEI, die EU, Juncker/Sommaruga politisieren.


                                        Also nochmals Goon: ausser in den Kantonen Tessin und Zürich dürfen die Girls schon heute das ganze Jahr hier arbeiten, abgesehen vom Inländervorrang.

                                        Auch die Kurzaufenthalter sind Bestandteil der Personenfreizügigkeit. Es ist nun angedacht, die Prostituierten gänzlich von der Personenfreizügigkeit auszunehmen, also auch vom Kurzaufenthalt.

                                        • Also nochmals: Selbst im Vorschlag des Bundesrats fallen Kurzaufenthalte bis 3 Monate nicht unter Einschränkungen. Diese Frist wird mit grosser Sicherheit auf Druck der Hotellerie, des Baugewerbes, der Landwirtschaft etc. ausgedehnt.


                                          Für Rumäninnen und Bulgarinnen besteht ja die uneingeschränkte Einwanderung heute noch nicht. Sie dürfen sich nur 3 Monate im Jahr hier aufhalten und arbeiten. Trotzdem sind sie in den Clubs eher übervertreten.


                                          Es geht hier ums Sexgewerbe und ich sehe null Problem im Zusammenhang mit der Umsetzung der Initiative. Aber wer mag, kann weiterhin über Blocher, die SVP, die MEI, die EU, Juncker/Sommaruga politisieren.

                                          • Wenn der Ogni recht hat, ist in der CH Ende Feuer mit bezahlbarem legalem Pay6.


                                            Obwohl wir aus der aktuellen Entwicklung (trotz Frankenstärke, Überangebot an WG's und rückläufiger Nachfrage) wissen, dass der Markt im Pay6@CH gelegentlich versagt, gerade dann, wenn die Preise zugunsten der Konsumenten stark sinken müssten, wissen wir genau - und da bin ich mit dir einig :super: - dass wenn nur ein Faktor (sprich das Angebot an WG's zurückgehen würde) negativ ist, dies den Konsumenten dann aber mit voller Härte und unbezahlbarem Pay6 treffen würde...


                                            Zum Inländervorrang - im übertragenen Sinn auf Pay6- musste ich schmunzeln: Erleben wir in unseren Sex-Clubs in naher Zukunft die Renaissance der CH-Milf WG-Berufswiedereinsteigerinnen ;) ?


                                            veritas : Vertraue niemandem (Bundesrat), der für einen Wirtschaftszweig (die Sexindustrie gehört auch zur CH-Wirtschaft: 0.5 % BIP) auf die bessere Nutzung des inländischen Potentials als Lösung setzt...:rolleyes: Genauso wenn jemand behaupten würde, dass man mit den freiwerdenden Jobs@pay6 die Arbeitslosigkeit der Inländerinnen bekämpfen könnte :confused:


                                            Die Politik kann letztlich nur mit fiskalischen Argumenten überzeugt werden.


                                            Der Vergleich zur früheren Spielbankendebatte ist gar nicht so abwegig :super:. Welcher Staat kann es sich heute noch leisten auf diese Milliarden zu verzichten? Es wird aber sicher ein schwieriges Unterfangen gute Rahmenbedingungen@CH zu sichern.

                                            • Was bringt Artikel 121a der Bundesverfassung?


                                              Nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative wird die Schweizerische Bundesverfassung durch den Artikel 121a – «Steuerung der Zuwanderung» ergänzt. Das alleine ändert jedoch an der gegenwärtigen Situation überhaupt nichts!
                                              Die SVP-Initiative sieht zwar jährliche Höchstzahlen und Kontingente vor, lässt es aber offen bei welcher Zahl diese festgelegt werden sollen. Deshalb heisst es in Absatz 5 von Artikel 121a auch, dass das Gesetz die Einzelheiten regelt.[INDENT]5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
                                              [/INDENT]Die SVP überlässt die schwierige Umsetzung des Artikels also jetzt dem Parlament und dem Bundesrat. Diese müssen die Einzelheiten nun mit entsprechenden Gesetzen regeln. Die SVP tut dies natürlich nicht ohne den Hintergedanken, den Bundesrat und das Parlament zu kritisieren, wenn die Umsetzung ins Stocken gerät. So macht die SVP schon seit Jahren Politik! In Absatz 2 von Artikel 121a ist zwar von Höchstzahlen und Kontingenten die Rede, eine konkrete Zahl wird jedoch keine genannt:[INDENT]2 Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt. Die Höchstzahlen gelten für sämtliche Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen kann beschränkt werden.
                                              [/INDENT]Einen Ansatz für die Festlegung der jährlichen Höchstzahlen gibt lediglich Absatz 3 des Artikels. Demzufolge soll die Festlegung der “Höchstzahl für Zuwanderungen” auf die “gesamtwirtschaftlichen Interessen” ausgerichtet sein. Die Festlegung der Höchstzahlen dürfte also je nach weltpolitischer und wirtschaftlicher Lage in der Schweiz schwanken. Wenn irgendwo Krieg ausbricht und viele Flüchtlinge ins Land kommen, muss die Höchstzahl unter Umständen unterjährig erhöht werden damit die Wirtschaft noch ausländisches Personal anheuern kann, wenn sie dieses in der Schweiz nicht findet.[INDENT]3 Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer auszurichten; die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sind einzubeziehen. Massgebende Kriterien für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen sind insbesondere das Gesuch eines Arbeitgebers, die Integrationsfähigkeit und eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage.
                                              [/INDENT]Ein weiteres Problem ist die Frage wie es mit den bilateralen Verträgen weitergeht. Betroffen ist in erster Linie das Personenfreizügigkeitsabkommen. Dieses befindet sich jedoch in einem Gesamtpaket von Verträgen, den Bilateralen 1, die ohne gegenseitiges Einvernehmen nur zusammen gekündigt werden können. Neben der Personenfreizügigkeit regeln die Bilateralen 1 noch die Zulassung von Produkten in der EU und der Schweiz, das öffentliche Beschaffungswesen, den Handel mit Agrarprodukten, den Landverkehr, den Luftverkehr und die Forschung. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz, eine Kündigung der Bilateralen 1 hätte für die Schweiz Nachteile zur Folge.
                                              Dennoch ist die Frage berechtigt, wie es jetzt weitergeht. Blocher und seine Kumpanen behaupten ja, dass die Bilateralen 1 nicht gekündigt werden müssen. Mir stellt sich jedoch die Frage, wie den die gesetzliche Umsetzung mit dem Widerspruch zur Personenfreizügigkeit aussehen soll.[INDENT]4 Es dürfen keine völkerrechtlichen Verträge abgeschlossen werden, die gegen diesen Artikel verstossen.
                                              [/INDENT]Ich war gegen die Masseneinwanderungsinitiative. Sie ist meiner Meinung nach schwierig umzusetzen und enthält Formulierungen, die vollkommen untauglich sind. So finde ich es vollkommen falsch das Asylwesen mit der wirtschaftlichen Zuwanderung zu verknüpfen. Bereits vor der Annahme der Masseinwanderungsinitiative sah das Gesetz vor, dass Wirtschaftsflüchtlinge kein Asyl erhalten und das Land wieder verlassen müssen.




                                              Diese Regelung war so streng, dass sie ja sogar SVP-Hardliner Hans Fehr und dessen Ehefrau dazu veranlasste sich für eine abgewiesene Asylbewerberin aus Serbien einzusetzen.



                                              Was wir bräuchten wäre eine Einwanderungspolitik, wie es sie in Australien und Kanada gibt. Da die Schweiz aber bereits das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU hat , hat sie ihren Spielraum leichtfertig selber eingeschränkt. Dies, da die Personenfreizügigkeit dummerweise noch mit anderen Abkommen in einem Paket miteinander verbunden ist und ohne gegenseitiges Einvernehmen nicht einzeln gekündigt werden kann. Offen bliebe eigentlich somit nur entweder die Bilateralen 1 als Gesamtes zu kündigen, die EU zu bitten es zuzulassen, dass lediglich das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt wird oder aber das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU neu zu verhandeln. Ob die EU dazu bereit ist, ist aber wieder eine andere Frage. Ein Versuch wäre es jedoch wert.



                                              Quelle: http://www.dailytalk.ch/bringt…21a-der-bundesverfassung/


                                              • Es scheint den Leuten langsam zu dämmern, in wie viele Bereiche des Lebens dieses Ja seine Auswirkungen haben wird.


                                                @Yaris: Du bist und bleibst ein grosser Optimist! Das würde ja bedeuten, dass sich die Abstimmenden vor einer Abstimmung sachlich informieren würden. Sie laufen aber viel lieber angstmachender Propaganda hinterher. Ich bin da nicht so optimistisch.

                                                • Ich gehe davon aus, dass einige unter denen die jetzt einen möglichen Verlust beklagen, vor einem Jahr mit ja gestimmt haben.


                                                  Nun seht es positiv, wir werden sicher noch eine Chance bekommen darüber abzustimmen und dann könntie ihr ja euer Votum korrigieren.


                                                  Es scheint den Leuten langsam zu dämmern, in wie viele Bereiche des Lebens dieses Ja seine Auswirkungen haben wird.


                                                  Ich bin überzeugt, wenn das Wahljahr vorüber ist, werden die Karten neu gemischt. Die SVP hat noch nie Politik im Sinne des Volkes gemacht. Sie ist immer im Wahlmapf und ihr erklärtes Ziel ist die 30% Hürde im Nationalrat.
                                                  Um das und nichts anders geht es.

                                                  • Steuerung der Zuwanderung: Bundesrat verabschiedet Gesetzesentwurf und Verhandlungsmandat


                                                    Bern, 11.02.2015 - Am 9. Februar 2014 hat sich die Schweizer Stimmbevölkerung für eine eigenständige Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und einer gleichzeitigen Anpassung des Freizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union (EU) unter Wahrung des wirtschaftlichen Gesamtinteresses ausgesprochen. Der Bundesrat hat am Mittwoch verschiedene Entscheide zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen getroffen. So verabschiedete er den Entwurf zur neuen Ausländergesetzgebung sowie ergänzende Massnahmen zu einer besseren Ausschöpfung des inländischen Potenzials an Arbeitskräften. Zudem hat er das Mandat für Verhandlungen mit der EU über das Abkommen zur Personenfreizügigkeit definitiv beschlossen.


                                                    Der neue Verfassungsartikel 121a enthält zwei Aufträge: Ein neues Zuwanderungssystem einzuführen sowie Verhandlungen zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU (FZA) aufzunehmen. Diese beiden Aufträge müssen bis im Februar 2017 umgesetzt sein.


                                                    Gesetzesänderungen gehen in die Vernehmlassung
                                                    Das vom Bundesrat erarbeitete Zuwanderungssystem enthält jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Ausländerinnen und Ausländer und sieht vor, dass bei Stellenbesetzungen inländischen Arbeitskräften Vorrang gewährt wird. Die Zulassung für EU-Bürgerinnen und -Bürger wird wie bisher im FZA geregelt, welches entsprechend dem Verfassungsauftrag angepasst werden muss. Die Resultate der angestrebten Verhandlungen mit der EU sind deshalb für den vorliegenden Gesetzesentwurf von Bedeutung. Für Drittstaatenangehörige sieht der Vernehmlassungsentwurf wie bis anhin Kontingente und Inländervorrang vor.
                                                    Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats werden den Höchstzahlen Aufenthalte zur Erwerbstätigkeit ab vier Monaten Dauer unterstellt, also Aufenthaltsbewilligungen wie auch Kurzaufenthaltsbewilligungen. Ebenso unterliegen Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Familienangehörige, Nicht-Erwerbstätige sowie Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen den Höchstzahlen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bundesrat die Höchstzahlen und Kontingente festlegt. Auf ein zum Vornherein definiertes starres Reduktionsziel wird zu Gunsten des gesamtwirtschaftlichen Interesses verzichtet. Der Bundesrat stützt sich hierbei auf die Bedarfserhebungen der Kantone sowie auf die Empfehlungen einer Zuwanderungskommission.
                                                    Der Entwurf sieht weiter vor, dass der Inländervorrang im Einzelfall geprüft wird. Jedoch gibt es Ausnahmen bei Berufen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel: Dort soll auf eine weitergehende Prüfung verzichtet werden. Diese Lösung trägt der unterschiedlichen arbeitsmarktlichen Situation in den verschiedenen Branchen Rechnung.


                                                    Mandat zu Verhandlungen über Personenfreizügigkeit definitiv verabschiedet
                                                    Der Bundesrat hat zudem das Verhandlungsmandat zur Anpassung des FZA mit der EU verabschiedet. Das Mandat zielt darauf ab, das Abkommen so anzupassen, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung eigenständig zu steuern und zu begrenzen - unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen. Gleichzeitig soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur EU gesichert werden. Beide Ziele sind gemäss Mandat in gleichem Masse zu verfolgen.
                                                    Das Mandat wurde im Rahmen der Konsultationen von den aussenpolitischen und staatspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte sowie der Konferenz der Kantonsregierungen und den Sozialpartnern begrüsst. Das EJPD und das EDA werden in den kommenden Wochen und Monaten intensive Konsultationen mit der EU durchführen. Um Verhandlungen aufzunehmen, braucht es das Einverständnis der EU sowie aller Mitgliedstaaten.


                                                    Begleitmassnahmen ergänzen
                                                    Um bei einer Begrenzung der Zuwanderung sicherzustellen, dass die Schweizer Unternehmen auch in Zukunft die benötigten Fachkräfte finden, ist es notwendig, das inländische Potenzial an Arbeitskräften noch besser zu nutzen. Der Bundesrat hat sich heute über die bessere Ausschöpfung dieses Potenzials im Rahmen der Fachkräfteinitiative (FKI) des WBF ausgetauscht. Das WBF wird in Zusammenarbeit mit den Departementen, den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt die Arbeiten dazu intensivieren und bis Ende Juni 2015 Bericht erstatten. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat rund zwanzig Massnahmen besprochen, welche die Departemente in den Bereichen Sozialversicherungen, Besteuerung, Gesundheit, Infrastrukturen oder Sicherheit ergriffen haben. Diese zielen darauf ab, das inländische Potenzial an Arbeitskräften, insbesondere Frauen und ältere Arbeitnehmende, zu mobilisieren.
                                                    Ferner hat der Bundesrat in Ergänzung der FKI vier zusätzliche Massnahmen beschlossen, damit vermehrt inländische Arbeitskräfte eingestellt und so die beruflichen Perspektiven aller Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz verbessert werden, insbesondere auch bei den schwächsten Gruppen auf dem Arbeitsmarkt. Diese Massnahmen sollen es ermöglichen, Arbeitssuchenden einen Informationsvorsprung zu gewähren, indem die offenen Stellen der Bundesverwaltung den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) vor ihrer Veröffentlichung zugänglich gemacht, eine allfällige Erhöhung des Kredits für die Integration der Migrantinnen und Migranten zu prüfen, das Bildungsangebot im medizinischen Bereich auszubauen und die berufliche Integration der Menschen mit einer Behinderung zu stärken. Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, die vorgängige Meldung der offenen Stellen bei den RAV sicherzustellen sowie die Sondierungsarbeiten zu lancieren und ihm einen Vorschlag für die Umsetzung der übrigen drei Massnahmen bis Ende 2015 oder Anfang 2016 zu unterbreiten.


                                                    Besserer Zugang zum Arbeitsmarkt für Personen aus dem Asylbereich
                                                    Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz leben, sind ebenfalls Teil des inländischen Potenzials an Arbeitskräften, das besser ausgeschöpft werden könnte. Der Bundesrat will deshalb die administrativen Hürden für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen abbauen, so dass diese leichter arbeiten können. Hier geht es beispielsweise darum, die Bewilligungspflicht für Erwerbstätigkeit abzuschaffen und durch ein einfaches Meldeverfahren zu ersetzen.
                                                    Das Vernehmlassungsverfahren zu den Gesetzesentwürfen dauert vom 11. Februar bis zum 28. Mai 2015. Die Gesamtbeurteilung der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung wird erst möglich sein, wenn auch das Verhandlungsresultat der Anpassung FZA vorliegt und die Begleitmassnahmen einbezogen worden sind.


                                                    :super::schweiz::super:


                                                    Quelle: https://www.news.admin.ch/mess…html?lang=de&msg-id=56194

                                                    • Fragen an Ingo zur Personenfreizügigkeit von Prostituierten


                                                      Wenn die Personenfreizügigkeit fällt


                                                      Bezüglich Infrastruktur möchte ich folgendes erklären. Was grössere Investitionen betrifft, besteht im Imperium seit dem 9.1.2014 ein Investitionsstop. Es werden nur noch Instandhaltungsarbeiten ausgeführt. Fällt nämlich die Personenfreizügikeit dahin, wird es Clubs wie derzeit in der Schweiz nicht mehr geben und millionenschwere Investitionen wären nicht mehr refinanzierbar.


                                                      Das wäre ja voll scheisse wenn die Clubs schliessen müssen.:schock: Denkst du indem Fall das es nicht mehr all zu lange Clubs in der Schweiz hat? Oder lieber gesagt bleiben dürfen.:traurig: Ohh man das wer ja echt verschiessen. Und voralem auch für die ganzen Wgs. Also das wäre ein rissen Fehler.

                                                      • Die Prostitution wird ja in der CH seit 2012 offiziell zum BIP gerechnet und steuert mit ca. 3 - 3.5 Mrd. rund 0.5 % bei. ......http://fdp-frauen.ch/aktuell/b…ostitution-in-der-schweiz


                                                        Wo du recht hast hast du Recht. Wenn wir jetzt das in die Waagschale werfen und vergleichen, dass alle Bauern in der CH nur rund 0.3% zum BIP beitragen, die aber im Parlament mit 2/3 vetreten sind stellen wir fest, dass irgend etwas hier nicht mehr stimmen kann.
                                                        Wie in der Landwirtschaft funktioniert auch in der Prostitution die Eigenversorgung schon lange nicht mehr.


                                                        Als Besucher können die WG's in der Schweiz 3 Monate bleiben. Dann entgingen dem Staat und der AHV viel Geld und das (Kontroll) Katz und Maus Spiel mit der Polizei ist wieder voll im Gang.

                                                        • Lieber Goon

                                                          Da liegst Du völlig falsch. Der BR versucht sogar, zumindest die Prostituierten von der Personenfreizügigkeit auszuschliessen. Das ist bis jetzt noch nicht an die Oeffentlichkeit gelangt, ist aber Tatsache.


                                                          Die Prostitution wird ja in der CH seit 2012 offiziell zum BIP gerechnet und steuert mit ca. 3 - 3.5 Mrd. rund 0.5 % bei. Sogar die FDP Frauen Schweiz argumentieren mit dem volkswirtschaftlichen Beitrag der Sexindustrie und mit signifikanten Steuereinnahmen für den Staat.


                                                          http://fdp-frauen.ch/aktuell/b…ostitution-in-der-schweiz

                                                          • Ingo


                                                            Kurzaufenthalte werden nicht unter die Kontingentierung fallen. Der Bundesrat hat in seinem Vorschlag zur Umsetzung von letzter Woche Kurzaufenthalte bis zu 4 Monaten von der Kontingentierung ausgenommen. Die Wirtschaft, insbes. Baugewerbe, Gastronomie, Hotellerie, Landwirtschaft, wünscht längere Aufenthaltsdauern, bis zu 12 Monaten. Diese werden vermutlich auch bewilligt werden, da diese Arbeitskräfte ohne Familiennachzug kommen und ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten. Dazu zählen mit Sicherheit auch Prostituierte, die sich ja oft nur wenige Monate im Jahr hier aufhalten.


                                                            Du brauchst Dir von daher keine Sorgen um Investitionsschutz zu machen.



                                                            Lieber Goon

                                                            Da liegst Du völlig falsch. Der BR versucht sogar, zumindest die Prostituierten von der Personenfreizügigkeit auszuschliessen. Das ist bis jetzt noch nicht an die Oeffentlichkeit gelangt, ist aber Tatsache.

                                                            • Ingo


                                                              Kurzaufenthalte werden nicht unter die Kontingentierung fallen. Der Bundesrat hat in seinem Vorschlag zur Umsetzung von letzter Woche Kurzaufenthalte bis zu 4 Monaten von der Kontingentierung ausgenommen. Die Wirtschaft, insbes. Baugewerbe, Gastronomie, Hotellerie, Landwirtschaft, wünscht längere Aufenthaltsdauern, bis zu 12 Monaten. Diese werden vermutlich auch bewilligt werden, da diese Arbeitskräfte ohne Familiennachzug kommen und ihren Wohnsitz im Ausland beibehalten. Dazu zählen mit Sicherheit auch Prostituierte, die sich ja oft nur wenige Monate im Jahr hier aufhalten.


                                                              Du brauchst Dir von daher keine Sorgen um Investitionsschutz zu machen.

                                                              • Ingo Heidbrink zur Personenfreizügigkeit von Prostituierten


                                                                Wenn die Personenfreizügigkeit fällt


                                                                Bezüglich Infrastruktur möchte ich folgendes erklären. Was grössere Investitionen betrifft, besteht im Imperium seit dem 9.1.2014 ein Investitionsstop. Es werden nur noch Instandhaltungsarbeiten ausgeführt. Fällt nämlich die Personenfreizügikeit dahin, wird es Clubs wie derzeit in der Schweiz nicht mehr geben und millionenschwere Investitionen wären nicht mehr refinanzierbar.