Wie dumm und gewissenslos können Freier nur sein?
Letzte Woche gab es diese Nachricht in dem bekannten Schweizer Gratis-Blatt, welche aber im Forum gar nicht auf Resonanz stiess:
- 16-jährige Mädchen in Baden / Aargau zur Prostituion gezwungen
- Die 60-jährige Bordellbetreiberin befindet sich in Haft
- Auch einem Freier droht das Gefängnis
- Teenagerin musste rund 70 Männer bedienen
https://www.20min.ch/story/bad…minderjaehrigen-103283705
detailliertere Infos
https://www.aargauerzeitung.ch…ellbetreiberin-ld.2736632
Mittlerweile sollte doch jeder wissen, dass er bei einem Club-Besuch schon bei seiner Ankunft auf dem Parkplatz inkl. Nummernschild, dann im Eingangsbereich und im Bar Bereich gefilmt wird. Diese Aufnahmen bleiben teilweise monatelang gespeichert. Immer wieder hört man, dass es auch versteckte Kameras in einigen Clubs auf dem Zimmer geben soll. Da gehen also skrupellose Männer in so einem Club und lassen sich die beiden sechszehnjährigen Mädchen gegen Aufpreis, auch für AO, von der Puffmutter "empfehlen". Dafür sitzt sie nun in U- Haft, nachdem die Staatsanwaltschaft einen Tipp bekommen hat. Dass solche Mädchen nicht freiwillig arbeiten, dürfte wohl auch dem allerletzten Freier klar sein.
Glaubt wirklich jemand, dass man heute mit so einem Vergehen wie dieses nicht über kurz oder lang "auffliegt" und dann leicht identifiziert werden kann. Einmal davon abgesehen, wofür steht eigentlich so ein Politiker? Er musste dann noch zum Austritt aus der SVP "bewogen" werden?
Weiss jemand, um welchen Club es sich handelt?


Zwei Mädchen sind in einem Bordell in Baden AG ausgebeutet und zur Prostitution gezwungen worden. Wie die Aargauer Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, wurde der Fall im April 2023 durch Hinweise aus der Bevölkerung aufgedeckt. Eine 16-Jährige ist mutmasslich mit der Loverboy-Methode in die Schweiz gebracht worden.
Bei der Loverboy-Masche werden Menschen durch Versprechungen der grossen Liebe und von einem besseren Leben in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht und anschliessend ausgebeutet. Die junge Ungarin musste zwischen Januar und März 2023 rund 70 Männer bedienen. Eine weitere Minderjährige arbeitete während drei Tagen und hatte acht Freier.
Freier zwischen 35 und 52 Jahre alt
Wie die Staatsanwaltschaft informierte, sind fünf Freier bereits rechtskräftig mit Strafbefehlen verurteilt worden. Sie erhielten Geldstrafen sowie Bussen zwischen 250 und 2500 Franken, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Darüber hinaus mussten sie dem Opfer eine Entschädigung zahlen.
Bei vier der Verurteilten – Schweizer, Italiener, Portugiesen und Türken im Alter zwischen 35 und 52 – handelt es sich um Aargauer, einer der Männer wohnt in der Westschweiz. Zwei der Männer waren vorbestraft, bei einem ist die Geldstrafe von 3500 Franken deshalb unbedingt ausgesprochen worden.
Freier war Politiker
Bei einem der Aargauer, die einen Strafbefehl erhalten haben, handelt es sich um einen Politiker der SVP, der in seiner Wohngemeinde in der Ortspartei aktiv ist. Zudem hat er sich als Kandidat für die Grossratswahlen aufstellen lassen, berichtet die Zeitung. Wie aus dem Strafbefehl zu entnehmen ist, hat er das 16-jährige Mädchen zweimal aufgesucht.
Für den Sex zahlte er ihr jedes Mal 220 Franken – plus 100 Franken Aufpreis für Verkehr ohne Kondom. Die Staatsanwaltschaft schreibt, dass er aufgrund ihres Aussehens und Verhaltens hätte erkennen müssen, dass sie «offensichtlich noch minderjährig» sei.
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Im Bezirk Baden arbeiteten minderjährige Frauen als Prostituierte in einem Bordell. Eine davon wurde mutmasslich mit der sogenannten Loverboy-Methode in die Schweiz gebracht und dort ausgebeutet. Bei dieser Masche werden Mädchen oder junge Frauen durch falsche Liebesversprechen manipuliert und emotional abhängig gemacht, damit sie später in die Prostitution gezwungen werden können.
In diesem Fall vermittelte der mutmassliche Loverboy eine 16-Jährige aus Ungarn an die Bordellbetreiberin, wie die Staatsanwaltschaft Aargau am Montag mitteilt. Aufgedeckt wurde der Fall im April 2023, nachdem Hinweise aus der Bevölkerung bei den Strafverfolgungsbehörden eingegangen waren.
Auch einem Freier droht das Gefängnis
Die Ermittlungen ergaben, dass die Teenagerin zwischen Januar und März 2023 rund 70 Männer bedienen musste. Ein weiteres minderjähriges Opfer arbeitete drei Tage in dem Bordell und hatte acht Freier.
Die 60-jährige Bordellbetreiberin befindet sich nun in Haft und wird wegen mehrfachen qualifizierten Menschenhandels sowie Förderung der Prostitution von Minderjährigen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft fordert eine vierjährige Freiheitsstrafe und einen Landesverweis für zehn Jahre.
Ein Mann, der mutmasslich gezielt nach der Minderjährigen gefragt hatte, wurde angeklagt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Zusätzlich besteht bei ihm der Verdacht der illegalen Pornografie.
Ein verurteilter Freier ist SVP-Politiker
Fünf Männer, welche die Dienste der Minderjährigen in Anspruch genommen hatten, erhielten rechtskräftige Strafbefehle und wurden zu Geldstrafen sowie Bussen zwischen 250 und 2500 Franken verurteilt. Sie mussten zudem dem Opfer eine Entschädigung zahlen. Vier der Männer wohnen im Aargau, einer in der Westschweiz. Es handelt sich um Schweizer, Italiener, Portugiesen und Türken, sie sind zwischen 35 und 52-jährig. Zwei von ihnen sind vorbestraft. Bei einem wird die Geldstrafe (3500 Franken) deshalb unbedingt ausgesprochen.
Bei einem der rechtskräftig verurteilten Männer handelt es sich um einen Politiker der SVP, der in seiner Wohngemeinde in der Ortspartei aktiv ist und sich als Kandidat für die Grossratswahlen aufstellen liess. Aus seinem Strafbefehl geht hervor, dass er zweimal bei der minderjährigen Prostituierten war und aufgrund ihres Aussehens und Verhaltens hätte erkennen müssen, dass sie «offensichtlich noch minderjährig» sei, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann hatte dem Mädchen jedes Mal 220 Franken für Sex gezahlt - plus 100 Franken Aufpreis für Verkehr ohne Kondom.
Das Opfer ist in Sicherheit
Ebenso wurden zwei ungarische Rezeptionistinnen des Bordells verurteilt, die für die Termin- und Dienstleistungsvereinbarungen im Betrieb zuständig waren. Sie erhielten bedingte Freiheitsstrafen von 14 respektive 16 Monaten sowie eine Landesverweisung für fünf Jahre. Die Ermittlungen gegen den mutmasslichen Loverboy aus dem Ausland laufen noch.
Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für den angeklagten Freier und für die beschuldigte Bordellbetreiberin die Unschuldsvermutung.
Die junge Frau aus Osteuropa, die Opfer dieser Ausbeutung wurde, konnte in Sicherheit gebracht werden und befindet sich in geschützter Betreuung. Laut den Ermittlungsbehörden geht es ihr den Umständen entsprechend gut. Sie habe durch ihre aktive und mutige Mithilfe zum erfolgreichen Abschluss der Ermittlungen beigetragen. (phh/nro)
Quelle
https://www.aargauerzeitung.ch…ellbetreiberin-ld.2736632