Wie darf man das im Zusammenhang mit der zweiten Säule interpretieren? Wären dann die WG abhängig Beschäftigte und Clubbetreiber und WG müssten in die PK einzahlen?
Ich habe dieses Thema schon mehrmals angesprochen. Aufgrund der apodiktischen Stellungnahme eines Clubbetreibers und meiner eigenen Beurteilung (auch wenn mein juristisches Wissen eingerostet ist), gehe ich davon aus, dass die Clubs das Risiko einer Praxisänderung in Kauf nehmen.
Die BVG-Pflicht könnte dann vermieden werden, wenn die Arbeitsverträge auf 3-Monate befristet werden und der Abschluss von zeitlich nicht unmittelbar aufeinander folgenden, aber konsekutiven Arbeitsverträgen über längere Zeit nicht als Umgehung qualifiziert wird.
Ein Ausweg wäre vielleicht, dass die Frauen z.B. alternierend in der Life- und der Imperiumskette arbeiten
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