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Groß-Razzia im FKK-Artemis Berlin

  • Antworten
    • Hat das Urteil ein Aktenzeichen ...Es wurde über die Frage an sich diskutiert und über Kriterien, an Hand derer Selbständigkeit von Scheinselbständigkeit unterschieden werden kann. Das hat nichts mit Behautungen zu tun, das sind fachliche Diskussionen!


      Das Urteil im Fall Artemis zur Selbständigkeit von Eintritt zahlenden WGs in FKK-Clubs ist an Deutlichkeit und Klarheit nicht zu überbieten. Es ist ist bahnbrechend, in aller Munde, und wird auch Auswirkungen auf die schweizer Rechtsprechung bezüglich Selbständigkeit von WGs in FKK-Clubs haben. Garantiert !


      Du und Andere haben hier monatelang im Forum nicht nur fälschlicherweise behauptet , WGs wären nicht selbständig- du hast behauptet, die Girls im Globe wären alle angestellt- und hast darüber hinaus mich, der ich zigfach gepostet habe, sie wären freie und selbständige Gäste, als Idioten und Troll beschimpft. Nun hat erneut ein oberstes deutsches Gericht, das OVG Berlin, klar und deutlich festgestellt, dass Eintritt zahlende WGs, frei, selbständig und selbstbestimmt sind, weil sie über Arbeitskraft, Arbeitszeit und Tätigkeit frei verfügen können. Das also du ein Idiot und Troll bist.


      Statt mir für die sachliche Info zu danken, und deinen Fehler einzugestehen, stellst du dich jetzt plötzlich dumm, und behauptest, du hättest nichts behauptet, sondern nur " fachlich diskutiert " und Gipfel der Dreistigkeit, du kennst das Urteil nicht. Und könntest es auch nicht ergoogeln. Ohne Worte....du hast dir deinen Namen @ attrollo redlich verdient.

      • Hat das Urteil ein Aktenzeichen und/oder ist es in einer Fachzeitschrift publiziert oder wo hast du das her. Kannst du wenigstens den ungefähren Zeitpunkt des Urteils nennen? Ist es rechtskräftig oder in Revision zum BVerwG. Ich würde das gerne mal lesen!


        Ich bin weder Jurist, noch lese ich Fachzeitungen wie die NJW. Ich habe daher kein Aktenzeichen. Ich weiss auch nicht , ob es rechtskräftig ist, oder Revision zum BGH möglich ist. Du kannst aber doch googeln, oder ? Gib einfach " Artemis Berliner Kammegericht Beschluss " ein, und dir wird geholfen.

        • Nun hat das OVG Berlin - nein, nicht in einem Merkblatt, sondern in einem Urteil - festgestellt, das Eintritt zahlenden WGs in FKK-Clubs, die vom FA Berlin selber schon seit Jahren als Selbständige steuerlich veranlagt wurden, als SELBSTÄNDIG anzusehen sind, weil sie über ihre Arbeitskraft, Arbeitszeit und Tätigkeit frei verfügt. Ohne wenn und aber. Punkt !!!



          Hat das Urteil ein Aktenzeichen und/oder ist es in einer Fachzeitschrift publiziert oder wo hast du das her. Kannst du wenigstens den ungefähren Zeitpunkt des Urteils nennen? Ist es rechtskräftig oder in Revision zum BVerwG. Ich würde das gerne mal lesen!:super:

          Wir halten also fest...im Forum wurde über Monate und von Dutzenden Foristen behauptet, WGs im FKK-Club wären nicht selbständig, weil blablabla ...und behauptet, Menschenhandel und Zwangsprostitution wäre an der Tagesordnung.


          Wer soll das gewesen sein? Es wurde über die Frage an sich diskutiert und über Kriterien, an Hand derer Selbständigkeit von Scheinselbständigkeit unterschieden werden kann. Das hat nichts mit Behauptungen zu tun, das sind fachliche Diskussionen!

          • Mir liegt ein Merkblatt aus Norddeutschland vor, in dem Kriterien genannt sind, an Hand derer festgestellt wird, ob ein WG als selbständig oder nicht selbständig beurteilt wird.


            Wir halten also fest...im Forum wurde über Monate und von Dutzenden Foristen behauptet, WGs im FKK-Club wären nicht selbständig, weil blablabla ...und behauptet, Menschenhandel und Zwangsprostitution wäre an der Tagesordnung.


            Nun hat das OVG Berlin - nein, nicht in einem Merkblatt, sondern in einem Urteil - festgestellt, das Eintritt zahlenden WGs in FKK-Clubs, die vom FA Berlin selber schon seit Jahren als Selbständige steuerlich veranlagt wurden, als SELBSTÄNDIG anzusehen sind, weil sie über ihre Arbeitskraft, Arbeitszeit und Tätigkeit frei verfügt. Ohne wenn und aber. Punkt !!!


            Zudem wurden sämtliche, von den Behörden behaupteten und vorgeschobenen Vorwürfe wie Menschenhandel, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Scheinselbständigkeit, Sklavenhaltung ( !!!!! ) und Zwangsprostitution nicht nur als nicht erwiesen , sondern für als " frei erfunden " und " erstunken und erlogen " erklärt , und als " nachweislich falsch, und klar und eindeutig als widerlegt " zurück gewiesen. Kein Wort ist wahr !!! Keine Beweise, nicht mal Indizien, dafür nur Gerüchte, Geschwätz, üble Nachrede, haltlose Spekulationen, unbewiesene Vermutungen, konstruierte Vorwüfe, und rufmörderische und verleumderische Vorverurteilungen.


            Sie beruhten wie üblich alle auf nur einer einzigen, nachweislich gelogenen Aussage, einer eifersüchtigen und rachsüchtigen Kronzeugin, die sich an ihrem Ex-Freund, der sie verlassen hat, rächen wollte, und daher jeden Unsinn bestätigt, sogar dass 2 und 2 fünf ist.


            Statt zuzugeben, dass das Berlner Gericht dich widerlegt hat, zaubest du jetzt plötzlich ein angeblich nur dir vorlegendes Geheim-Merkblatt vor. Meinste eigentlich, das war dem Berliner Gericht, der anklagenden und in allen Anklagepunkten gescheiterten Staatsanwaltschaft, und dem FinanzAmt Berlin nicht bekannt ?

            Was meinst Du mit grenzüberschreitend? Vielleicht hat dies auch Einfluss auf die Rechtsprechung im Freistaat Bayern? Aber sicher nicht auf jene im Ausland und schon gar nicht in der Schweiz!


            Wenn in D. höchstrichterlich entschieden ist, dass WGs in FKK-Clubs als SELBSTÄNDIG anzusehen sind, weil sie über ihre Arbeitskraft, Arbeitszeit und Tätigkeit frei verfügen, wäre es absurd anzunehmen, das häbe keinerlei Bedeutung und Einfluss auf die schweizer Rechtsprechung.

            • Daher von diesem Entscheid abzuleiten dass er grenzüberschreitend relevante Bedeutung hat ist absurd.


              Richtig, in der Schweiz ist die Sache längst entschieden, imho herrscht dort Rechtsicherheit.


              Die Unterschiede zwischen Selbständig und Nichtselbständig sind in CH längst nicht so dramatisch wie in D. Im Fall des von mir zitierten Urteils des Schweizer Bundesgerichts gegen das Imperiums-WG ging es um Aufenthaltsrecht und Arbeitsbewilligung.


              Bei uns ist gar nichts klar, dafür geht es um viel Geld! Würden die WGs als Nichtselbständige, also Angestellte, eingestuft, müßten die Betreiber rückwirkend auf mehrere Jahre (!!) Steuern und Sozialabgaben einschließlich Verzugszinsen nachentrichten. Damit wären sie auf der Stelle insolvent! Sie könnten sich zwar theoretisch ihrerseits einen Teil von den WGs holen, aber die sind längst über alle Berge.:lachen:

              Wenn der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge seines Personals nicht pflichtgemäß abführt, ist das eine Straftat!! (§ 266a StGB). Das wissen viele nicht. Da ist man grad nicht flüssig, also nimmt man halt ungefragt einen "Kredit" bei den Sozialversicherungen auf, kann man auch später noch zahlen. Denkste! Schon hat man sich strafbar gemacht!!


              Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin betrifft, wie ich inzwischen in Erfahrung gebracht habe, lediglich die Aufhebung der Haftbefehle gegen die Betreiber im Rahmen einer Haftprüfung! Es ist also nur ein jederzeit wieder veränderbarer Beschluß und kein Urteil, geschweige denn ein Endurteil. Ein Zwischenschritt in einem Ermittlungsverfahren, das entweder eingestellt wird oder aber zur Anklage mit anschließendem Urteil (Freispruch oder Strafe) führt, ggf. auf dem Instanzenweg!


              www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/artemis-betreiber-wollen-berlin-auf-schadenersatz-verklagen


              Artemis-Betreiber wollen Berlin auf Schadenersatz verklagen


              Seit Freitag sind die Haftbefehle gegen die Betreiber des Artemis-Bordell, Kenan und Ismail S. aufgehoben. Für die Vorwürfe der Hinterziehung von Sozialabgaben und Steuern gebe es nach Einschätzung des Kammergerichts zum gegenwärtigen Stand der Ermittlungen keinen dringenden Tatverdacht mehr. Damit muss die Staatsanwaltschaft eine deutliche Niederlage hinnehmen. Ermittelt werde aber weiter, hieß es.


              Fettgedruckte Hervorhebungen durch attempto!

              • In der Juristerei kommt es auf Begriffsdefinitionen an!

                Einfluß und Bindung sind zwei paar Schuhe!


                Das ist unbestritten! Und für die Deutschland wird diese Angelegenheit wohl noch vom BGH entschieden werden...


                In der Juristerei kommt es auf Begriffsdefinitionen an!


                Einfluß kann dagegen bedeuten, daß sich Richter, selbst im Ausland, von den Sachargumenten der Kollegen beeinflussen


                Das dürfte in diesem Fall für die Schweiz irrelevant sein, da wie du ja selbst gesagt hast die Rechtslage bei uns eine ganz andere ist. Daher von diesem Entscheid abzuleiten dass er grenzüberschreitend relevante Bedeutung hat ist absurd.

                • Was meinst Du mit grenzüberschreitend? Vielleicht hat dies auch Einfluss auf die Rechtsprechung im Freistaat Bayern? Aber sicher nicht auf jene im Ausland und schon gar nicht in der Schweiz!


                  In der Juristerei kommt es auf Begriffsdefinitionen an!

                  Einfluß und Bindung sind zwei paar Schuhe!

                  Die Entscheidung eines Berliner Gerichts bindet andere Gerichte außerhalb Berlins nicht! Ein Gericht in München kann völlig anders entscheiden, dann entsteht automatisch ein Berufungs- bzw. Revisionsgrund und die Rechtsfrage wird vom obersten Gericht (z.B. BGH) grundsätzlich und bundesweit bindend geklärt.

                  Einfluß kann dagegen bedeuten, daß sich Richter, selbst im Ausland, von den Sachargumenten der Kollegen beeinflussen und ggf. überzeugen lassen. Auch Behörden können sich so bei ihren Entscheidungen Anregungen holen.

                  Mir liegt ein Merkblatt aus Norddeutschland vor, in dem Kriterien genannt sind, an Hand derer festgestellt wird, ob ein WG als selbständig oder nicht selbständig beurteilt wird. Die Kriterien dort zeigen auffallende Ähnlichkeit mit den Kriterien, die das Schweizer Bundesgericht in dem von mir zitierten Urteil entwickelt hat! Böswillig könnte man es als Plagiat bezeichnen. Das Merkblatt stammt von einer Behörde, ob es zwischenzeitlich gerichtlich überprüft ist entzieht sich meiner Kenntnis.

                  Das Berliner Gericht hat entschieden, dass die WGs in FKK-Clubs, die vom FA Berlin selber schon seit Jahren als Selbständige steuerlich veranlagt wurden, sehr wohl selbständig sind.



                  Ein anständiger Jurist zitiert unter Angabe des Aktenzeichens!:smile:

                  • Das Berliner Gericht hat entschieden, dass die WGs, die vom FA Berlin selber schon seit Jahren sals Selbständige steuerlich veranlagt wurden, sehr wohl selbständig sind. Und das ist grenzüberschreitend !


                    Was meinst Du mit grenzüberschreitend? Vielleicht hat dies auch Einfluss auf die Rechtsprechung im Freistaat Bayern? Aber sicher nicht auf jene im Ausland und schon gar nicht in der Schweiz!

                    • Trotz Razzia geht der Betrieb weiter Warum ist das Artemis in Berlin immer noch offen? Vergangenen Mittwoch gab es eine Razzia im Großbordell Artemis. Die Betreiber sitzen im Knast, doch der Betrieb läuft wieder. Woran liegt's? Prostituierte wurden als Ich-AGs ausgegeben, Steuern und Beiträge hinterzogen. Dabei entstanden 17,5 Millionen Euro Schaden – vorsichtig geschätzt. Bei einer Großrazzia mit 900 Beamten am vergangenen Mittwoch wurden Beweise sichergestellt, 6,4 Millionen Euro beschlagnahmt. Die türkischen Betreiber-Brüder und vier Hausdamen sitzen im Gefängnis. Ihr Laden läuft aber munter weiter!


                      Wie ich schon vor Wochen in den Posts 22, 32 und 35 !!! prophezeit habe ( kann jeder Interssierte nachlesen ), sind die Vorwürde gegen das Artemis vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammen gefallen. Keine Beweise, nicht mal Indizien, dafür nur Gerüchte, Geschwätz, üble Nachrede, haltlose Spekulationen, unbewiesene Vermutungen, konstruierte Vorwüfe, und rufmörderische und verleumderische Vorverurteilungen.


                      Nun hat das oberste Gericht Berlins diesem rechtswidrigen Treiben der Staats-anwaltschaft ein Ende bereitet, und soeben rechtskräftig festgestell, dass jedes WG, dass in einem FKK-Club Eintritt zahlt, als SELBSTÄNDIG anzusehen ist, weil sie über ihre Arbeitskraft, Arbeitszeit und Tätigkeit frei verfügt. Punkt !!! Diese Urteil ist bahnbrechend für die ganze Branche, und wird grenzüberschreitende Bedeutung bekommen. Allen Dummschwätzern zum Trotz...


                      Zudem wurden sämtliche, von den Behörden behaupteten und vorgeschobenen Vorwürfe wie Menschenhandel, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Scheinselbständigkeit, Sklavenhaltung ( !!!!! ) und Zwangsprostitution nicht nur als nicht erwiesen , sondern für als " frei erfunden " und " erstunken und erlogen " erklärt , und als " nachweislich falsch, und klar und eindeutig als widerlegt " zurück gewiesen. Kein Wort ist wahr !!!


                      Der Fall Artemis in Berlin ist wieder mal ein Parade-beispiel für behördliche Rechts-beugung und staatliche Willkür unfähiger Sessel-furzer. Obwohl die StA aus einer Vielzahl ähnlich gelagerten Fälle in der Vergangenheit wissen musste, das sie mit ihren immer gleichen, aber rechtlich falschen Behauptungen, noch dazu basierend auf immer nur einer einzigen, regelmässig nachweislich gelogenen Aussage einer eifersüchtigen und rachsüchtigen Kronzeugin, die ihren Ex-Freund, der sie verlassen hat, aus Rache einen rein würden wollte, und daher jeden Unsinn bestätigen würde, sogar dass 2 und 2 fünf ist, niemals vor Gericht Erfolg haben kann, versucht sie es immer wieder.


                      Die beiden deusch-türkischen Betreiber-Brüder, weder Hartz4 Bezieher, noch Steuern schmarotzende refugees, sondern begehrte und lukrative Arbeitsplatz-beschaffer, millionenschwere Investoren, und jahrelange Gross-steuerzahler, bieten die besten Anwälte Berlin gleich in Kompaniestärke auf, um MILLIONEN Schadenersatz für ihre rechtswidrige Haft und geschäftsschädigende, rufmörderische und vorsätzliche Rufschädigung zu erkämpfen.

                      I.Ü. hat das Schweizer Bundesgericht dem Imperator längst bestätigt, daß seine WGs nicht selbständig sind. 2C_772/2013. Gegenstand des Urteils ist das Palace, welches ja bekanntlich zum Imperium gehört. Das Urteil hat insoweit grenzüberschreitende Bedeutung, als daß sogar die deutschen Behörden mittlerweile die dort entwickelten Kriterien zum Maßstab nehmen


                      Das Berliner Gericht hat entschieden, dass die WGs in FKK-Clubs, die vom FA Berlin selber schon seit Jahren als Selbständige steuerlich veranlagt wurden, sehr wohl selbständig sind. Und das ist grenzüberschreitend !

                      • In der Alp z.B. CHF 30 pro CE und beim Globe seit geraumer Zeit CHF 20 pro CE! Also wenn ich z.B. in die Alp gehe und dort 2x 1/2 Stunde ins Zimmer gehe bezahle ich total CHF 390. Davon kriegt der Club CHF 150 und die beiden WG's je CHF 120


                        Da hast du absolut Recht. Dennoch glaube ich, dass die Mehrheit der CH-Clubs im Moment mit ihren Einnahmen nicht gerade viel Geld netto verdienen. Wäre das so ein lukratives Geschäft, wären wohl doch einige WGs bereit, selber einen neuen Club zu eröffnen.... Fakt ist, dass aktuell die meisten Clubs mehrheitlich doch ziemlich leer sind.


                        Das liegt aber sicher nicht nur an den hohen CH-Preise im Vergleich zu DE bzw. am "Sextourismus der CH-Freier in DE", sondern wahrscheinlich auch daran, dass die Begeisterungsfähigkeit des langjährigen CH-Freier doch etwas abgenommen hat. Das Aussergewöhnliche d.h. Topshots buchen zu können, ist heutzutage schlicht "normal" geworden und beim Standard-Service ist mir zumindest nicht ersichtlich, dass sich punkto Innovation gross etwas verändern könnte...

                        • Zwischen öffentlich publizierten Zahlen einer GmbH-Bilanz im Rotlichtmilieu und der Realität liegen wahrscheinlich Welten. Bilanzkosmetik ist das täglich Brot von guten Steuerberatern u Wirtschaftsprüfer.


                          Nicht naiv sein ;).


                          Das sind mittelständische Firmen, die normalen Rechten und Pflichten unterliegen, dazu gehört elektronische Buchführung, Betriebsprüfungen durch Finanzamt usw. Die müssen aufpassen!

                          • Wenn Du das nur auf Deutschland bzw. Berlin beziehst - warum erwähnst du dann Preise in CHF (95 Sfr)? Eintritt bezahlen meines Wissens aber auch die Männer in deutschen Clubs und nicht nur die WG's - oder? Im Uebrigen haben auch die meisten Studios in der Schweiz die Preise gesenkt oder aber die Leistung verbessert...


                            Stimmt! War ein Fehler, sorry!

                            Ich wollte halt den höchsten mir bekannten Eintritt erwähnen, und der ist nun mal der im Globe. In D ist der höchste mir bekannte Eintritt 79 Euro im Paradise bei Stuttgart (www.the-paradise.de)

                            Natürlich bezahlen wir Männer in D auch diese Eintritte. Bei den früheren Preisen in den Studios lohnte es sich ab 2 bis 3 CE. Nach den gefallenen Preisen ist es anders, z.B. werden in Stuttgart die Einstundentarife z.T nur noch mit 100 Euro berechnet, Leistungsumfang aber nicht wie im Imperium/Bobby!

                            Für die WGs lohnt es sich ab 3 bis 4 CE. Erfolgreiche zahlen die Eintritte wie die Globe-WGs aus Trinkgeldern.:lachen:

                            • Was ich aber habe sind diverse Jahresabschlüsse des Sakura in Böblingen, weil die als GmbH publizitätspflichtig sind. Und die kamen ohne Cüpli mit bisher (bis 31.12.2015) mit 70 Euro aus, sind aber sehr rentabel.


                              Zwischen öffentlich publizierten Zahlen einer GmbH-Bilanz im Rotlichtmilieu und der Realität liegen wahrscheinlich Welten.
                              Bilanzkosmetik ist das täglich Brot von guten Steuerberatern u Wirtschaftsprüfer.


                              Nicht naiv sein ;).

                              • Wenn der Betreiber nur 50 € pro WG und Gast erhält....



                                Der Betreiber macht den Preis und nicht ich, er soll sagen was er braucht um wirtschaftlich, d.h. mit gutem Gewinn, arbeiten zu können. Ich habe hier schon mal geschrieben, daß ich lieber mehr Eintritt bezahle als diese Getränkegeschichten. Als ob es bei den Beträgen, die man bei einem clubbesuch ausgibt auf 10 oder 20 Euro ankommt!

                                Du solltest dir dringenst mal Einblicke in die Kalkulation eine Puffs verschaffen, dann würde sogar bei dir der Groschen fallen.


                                Sorry, das ist nicht mein Job! Betriebswirtschaftliche Kalkulation ist Sache eines Anbieters, egal ob Bäcker, Club oder Autohersteller! Die kümmern sich auch nicht darum, wie wir unsere Besuche finanzieren!:smile:

                                Was ich aber habe sind diverse Jahresabschlüsse des Sakura in Böblingen, weil die als GmbH publizitätspflichtig sind. Und die kamen ohne Cüpli mit bisher (bis 31.12.2015) mit 70 Euro aus, sind aber sehr rentabel:lachen:. Beziehen aber ordentliche Einnahmen aus vielen WGs, was den Vorteil bringt, daß sie sich um Gäste bemühen müssen.

                                • Meine Äußerung bezieht sich ausschließlich auf Deutschland, da es in diesem thread um das Artemis in Berlin:deutschland: geht.


                                  Wenn Du das nur auf Deutschland bzw. Berlin beziehst - warum erwähnst du dann Preise in CHF (95 Sfr)? Eintritt bezahlen meines Wissens aber auch die Männer in deutschen Clubs und nicht nur die WG's - oder? Im Uebrigen haben auch die meisten Studios in der Schweiz die Preise gesenkt oder aber die Leistung verbessert...

                                  • Zimmergebühren à la Globe/BA kenne ich in D nicht. In vielen Clubs wird auch gar nicht registriert, wie oft und wie lange ein WG auf dem Zimmer ist, die Schlüssel sind an einem Schlüsselbrett aufgehängt und das WG holt den passenden Schlüssel bei Bedarf ohne jede Beteiligung des Personals. Nur beim Bobby läuft es so wie im Globe!


                                    Nicht weiter verwunderlich, denn angeblich hatte dazumals Bobby dieses deutsche System bei der Gründung im Globe eingeführt. Dieses System war bis dato in der Schweiz nicht bekannt. Heute hat fast jeder Saunaclub in der Schweiz dieses System übernommen resp. kopiert.


                                    Ich war im Frühjahr 2004 das erste mal im Globe, paar Wochen nach der Eröffnung. Mindestens 10 Frauen waren da und alle haben den FULL-Service= FO und ZK angeboten. Dafür hat schon der damals meist anwesende B.L. Bobby gesorgt.

                                    • Und wo ich nicht für jedes Gespräch über Guten Tag hinaus gleich was ausgeben soll, sondern wo noch normale Vorgespräche stattfinden und wo es die GL gar nicht gern sieht, wenn die WGs mit den Gästen saufen. Das war's! Ich habe jetzt richtig die Schnauze voll...


                                      Na ja, die Schnauze voll hattest speziell du schon öfters..,diemal bin halt nicht ich schuld. Übrigens...allein an diesem Satz sieht man, wie wenig Durchblick du hast. Du solltest dir dringenst mal Einblicke in die Kalkulation eine Puffs verschaffen, dann würde sogar bei dir der Groschen fallen.


                                      Wenn der Betreiber nur 50 € pro WG und Gast erhält, muss du dich nicht wundern, wenn er an Champus ausgebenden LK und mit den Gästen saufende Mädels grosses Intersse hat, sprich auf sie angwiesen ist.

                                      Aber nirgendwo kann ein Betreiber mit einem WG so wenig Geld verdienen wie in einem Club: Statt 50 % von jedem Honorar, nach oben nicht gedeckelt, muß er sich mit täglichen Eintritten von 50 Euro pro WG begnügen - und das bei hohen laufenden kosten, die andere Einrichtungen nicht haben!

                                      • Ich kenne die Situation in Deutschland nicht. Für die Schweiz ist deine Aussage, dass der Club pro WG lediglich einen Eintritt einnimmt falsch!


                                        Meine Äußerung bezieht sich ausschließlich auf Deutschland, da es in diesem thread um das Artemis in Berlin:deutschland: geht.

                                        Preisvergleiche haben wir mal woanders angestellt! Bei der Betrachtung deutscher Preise muß beachtet werden, daß die Wohnungsbordelle seit Gründung der Clubs vor ca. 10 Jahren ihre Preise senken mußten.

                                        Mir ging es nicht um eine Preisdiskussion, sondern ich wollte darauf hinweisen, daß sich die Behörden in D in letzter Zeit einseitig auf die Clubs einschießen, wie man sieht am Ende ohne Erfolg. Andere Einrichtungen des pay6 lassen sie unbehelligt, obwohl imho dort mehr im Argen liegt.

                                        Zimmergebühren à la Globe/BA kenne ich in D nicht. In vielen Clubs wird auch gar nicht registriert, wie oft und wie lange ein WG auf dem Zimmer ist, die Schlüssel sind an einem Schlüsselbrett aufgehängt und das WG holt den passenden Schlüssel bei Bedarf ohne jede Beteiligung des Personals. Nur beim Bobby läuft es so wie im Globe!

                                        Die Situation in der Schweiz ist auch dem andere Abgabenwesen geschuldet, der Club muß dort das Inkasso für AHV und Umsatzsteuer übernehmen. In D gelten die WGs als selbständige Unternehmerinnen, die eigentlich :lachen: diese Abgaben selbständig zu erklären und abzuführen hätten.:smile::smile::smile::smile::smile:

                                        • Dazu kommt noch die Alkohol-Konsumation der Gäste, und vor allem die Coctails, Champus und Piccolos,
                                          welche die Gäste den Mädels ausgeben. Und ohne die manche Clubs nicht überleben könnten.


                                          Aber nur manche, es gibt auch andere, in denen das keine Rolle spielt und keine Provisionen gezahlt werden. Und die leben auch, ggf. ist der Eintritt ein paar Euro höher.


                                          Vgl.


                                          FKK-Palast: 60 Euro, nur am WE Essen, viel Cüpli
                                          Sakura: 75 Euro, ganztätig Essen, keine Cüpli, an alkoholischen Getränken werden hauptsächlich Bier und Wein (0,2 l im Glas) verkauft, fair kalkuliert, z.B. Klingelberger Riesling für 9 Euro pro Glas, im Gasthaus zahlt man auch 6 Euro dafür. Gäste, die WGs mit Nuttendiesel abfüllen und stundenlang begrapschen wollen müssen mit einem klaren Nein rechnen.

                                          • Ich kenne die Situation in Deutschland nicht. Für die Schweiz ist deine Aussage, dass der Club pro WG lediglich einen Eintritt einnimmt falsch! Dazu kommen noch die Einritte von uns Männern -


                                            Dazu kommt noch die Alkohol-Konsumation der Gäste, und vor allem die Coctails, Champus und Piccolos,
                                            welche die Gäste den Mädels ausgeben. Und ohne die manche Clubs nicht überleben könnten.


                                            • Aber nirgendwo kann ein Betreiber mit einem WG so wenig Geld verdienen wie in einem Club: Statt 50 % von jedem Honorar, nach oben nicht gedeckelt, muß er sich mit täglichen Eintritten von 50 Euro bis 95 SFr. pro WG begnügen


                                              Ich kenne die Situation in Deutschland nicht. Für die Schweiz ist deine Aussage, dass der Club pro WG lediglich einen Eintritt einnimmt falsch! Dazu kommen noch die Einritte von uns Männern - und wenn der Club gut läuft ist dies das Mehrfache der WG-Eintritte! Zudem verrechnen mindestens die beiden grossen Betreiber (Ingo und Franz) sogenannte Zimmergebühren bzw. Servicepauschalen. In der Alp z.B. (schon immer und offen ausgewiesen) CHF 30 pro CE und beim Globe seit geraumer Zeit CHF 20 pro CE! Also wenn ich z.B. in die Alp gehe und dort 2x 1/2 Stunde ins Zimmer gehe bezahle ich total CHF 390. Davon kriegt der Club CHF 150 und die beiden WG's je CHF 120 (wer die MWST bezahlt weiss ich nicht). Die WG's müssen aber davon noch ihren eigenen Eintritt bezahlen, bei 6 CE je Tag sind dies CHF 15 pro CE. Der Club kriegt bei diesem Bsp. also CHF 90 pro CE (=46%) und das WG CHF 105 (=54%)! Wenn ein WG weniger als 6 CE pro Tag hat oder der Mann nur 1 CE konsumiert verschiebt sich der Anteil zu Gunsten des Clubs bzw. zu Ungunsten des WG's.

                                              • @ attempo :Hast du meinen Beitrag nicht gelesen, oder nicht verstanden ?


                                                Was hat das alles mit meinem Beitrag zu tun ? Wo habe ich behauptet, dass ich an Gerechtigkeit und sachgerechte Lösungen bei Justiz und Gerechtigkeit glaube ? Das Gegenteil habe ich gepostet. Wo habe ausgerechnet ich je bestritten, dass die WGs selbständig sind ? Das Gegenteil habe ich zigfach gepostet, während du Du und Andere hier im Forum mehrfach behauptet haben, die WGs im Club wären nicht selbständig.


                                                Du konntest wie üblich kein einziges Argument meines Berichts entkräften, geschweige denn widerlegen. Das du keinerlei Einblicke in Justiz , Politik , Eigentümerstrukturen von Laufhäüsern und Wohnunsbordelle hast, beweist du mit jedem Beitrag. Also insofern ist der Groschen bei mir schon längst gefallen.

                                                • . Obwohl die STA aus einer Vielzahl ähnlich gelagerten Fälle in der Verganenheit wissen musste, das sie mit ihren immer gleichen, aber rechtlich falschen Behauptungen.... niemals vor Gericht Erfolg haben kann, versucht sie es immer wieder.


                                                  Allein an diesem Satz sieht man, wie wenig Einblick du in Politik und Justiz hast!:smile: Du glaubst sicher noch, in der Justiz ginge es um Gerechtigkeit:lachen: und bei der Politik um sachgerechte Lösungen.:lachen::langweilig::langweilig:


                                                  Von der Faktenlage her ist ein WG nirgends so selbständig wie in einem Club - allenfalls auf dem Straßenstrich:traurig:. Also müßte man die Clubs sogar fördern, wenn man selbständige WGs will.


                                                  Aber nirgendwo kann ein Betreiber mit einem WG so wenig Geld verdienen wie in einem Club: Statt 50 % von jedem Honorar, nach oben nicht gedeckelt, muß er sich mit täglichen Eintritten von 50 Euro bis 95 SFr. pro WG begnügen - und das bei hohen laufenden kosten, die andere Einrichtungen nicht haben! Und die Clubs haben den anderen Einrichtungen Unmengen von Kunden - vor allem die wirtschaftlich potenten - abgejagt.


                                                  Du solltest mal Einblick haben in die Eigentümerstruktur von Laufhäusern und wer hinter Wohnungsbordellen steht, dann würde bei dir der Groschen fallen! :smile:


                                                  Daß die Clubs offen gemobbt werden, siehe die Vergnügungssteuer von 12 Euro pro Quadratmeter und Monat in Böblingen oder die Durchsuchungsaktionen, hat Gründe. Die Eigentümer der Clubs sind meist nicht so gut vernetzt wie die alteingesessenen Häuser bzw. deren einflußreiche Anteilseigner. Und der Konkurrenzkampf wird über die Justiz und andere Behörden ausgetragen!


                                                  Das wird noch besser: Nächstes Jahr um diese Zeit wird das "jederzeitige Betretungs- und Kontrollrecht" der Behörden in den Clubs so exzessiv mißbraucht werden, daß die Clubs leer sind, da bin ich mir sicher.

                                                  • Wie ich schon vor Wochen in den Posts 22, 32 und 35 !!! prophezeit habe ( kann jeder Interssierte nachlesen ), sind die Vorwürde gegen das Artemis vor Gericht wie ein Kartenhaus zusammen gefallen. Keine Beweise, nicht mal Indizien, dafür nur Gerüchte, Geschwätz, üble Nachrede, haltlose Spekulationen, unbewiesene Vermutungen, konstruierte Vorwüfe, und rufmörderische und verleumderische Vorverurteilungen.


                                                    Nun hat das oberste Gericht Berlins diesem rechtswidrigen Treiben der Staats-anwaltschaft ein Ende bereitet, und soeben rechtskräftig festgestell, dass jedes WG, dass in einem FKK-Club Eintritt zahlt, als SELBSTÄNDIG anzusehen ist, weil sie über ihre Arbeitskraft, Arbeitszeit und Tätigkeit frei verfügt. Punkt !!! Diese Urteil ist bahnbrechend für die ganze Branche, und wird grenzüberschreitende Bedeutung bekommen. Allen Dummschwätzern zum Trotz...


                                                    Zudem wurden sämtliche, von den Behörden behaupteten und vorgeschobenen Vorwürfe wie Menschenhandel, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung, Scheinselbständigkeit, Sklavenhaltung ( !!!!! ) und Zwangsprostitution nicht nur als nicht erwiesen , sondern für als " frei erfunden " und " erstunken und erlogen " erklärt , und als " nachweislich falsch, und klar und eindeutig als widerlegt " zurück gewiesen. Kein Wort ist wahr !!!


                                                    Der Fall Artemis in Berlin ist wieder mal ein Parade-beispiel für behördliche Rechts-beugung und staatliche Willkür unfähiger Sessel-furzer. Obwohl die STA aus einer Vielzahl ähnlich gelagerten Fälle in der Verganenheit wissen musste, das sie mit ihren immer gleichen, aber rechtlich falschen Behauptungen, noch dazu basierend auf immer nur einer einzigen, regelmässig nachweislich gelogenen Aussage einer eifersüchtigen und rachsüchtigen Kronzeugin, die ihren Ex-Freund, der sie verlassen hat, aus Rache einen rein würden wollte, und daher jeden Unsinn bestätigen würde, sogar dass 2 und 2 fünf ist, niemals vor Gericht Erfolg haben kann, versucht sie es immer wieder.


                                                    Die beiden deusch-türkischen Betreiber-Brüder, weder Hartz4 Bezieher, noch Steuern schmarotzende refugees, sondern begehrte und lukrative Arbeitsplatz-beschaffer, millionenschwere Investoren, und jahrelange Gross-steuerzahler, bieten die besten Anwälte Berlin gleich in Kompaniestärke auf, um MILLIONEN Schadenersatz für ihre rechtswidrige Haft und geschäftsschädigende, rufmörderische und vorsätzliche Rufschädigung zu erkämpfen.

                                                    • Wie peinlich und ärgerlich, 400 Polizisten ziehen sich bei Terror-Razzia in Berliner Moschee die Schuhe aus und verhaftet wird niemand. Ob sich die 900 Polizisten bei der FKK-Artemis Razzia in Berlin auch aus Respekt einen Bademantel und Badelatschen angezogen haben? Oder haben sich die Polizisten bereits den islamischen Regeln des Propheten und Allahs unterworfen? Wie ich am eigenen Leibe selbst schon erfahren musste, geht es bei Razzien in den Saunaclubs sehr rüde zu - Zimmertür wurde geöffnet und Polizisten in Kampfuniform und Maschinengewehr im Anschlag haben mich und mein WG im Globe aus dem Zimmer gezerrt als sie mich gerade geblasen hat. Dann Ausweiskontrolle und nicht viel bewegen und so, alle Gäste und Frauen wurden wie Schwerverbrecher unter Tatverdacht behandelt. Und bei den islamischen Fanatikern wenn es um Terror-Einsätze geht, ziehen die sich noch aus Respekt vor dem Islam die Schuhe aus. Das macht mich extrem wütend! Gegen diese Barbaren muss mit sehr harter Hand vorgegangen werden und nicht barfuß mit Unterwürfigkeit.



                                                      Moschee-Durchsuchung
                                                      Polizei kommt auf Socken zur Terror-Razzia in Tempelhof



                                                      dienstagmorgen, 06.30 Uhr, Razzia in Berlin!
                                                      400 Polizisten durchsuchen Moschee - aus Respekt barfuß ohne Schuhe :o :o :o.



                                                      Ganz höflich betrat das Polizei-Kommando die Ibrahim-Al-Khalil-Moschee in Tempelhof auf Socken, so wie es am Eingang auf einem Schild gewünscht wurde.


                                                      Auf das Morgengebet folgte die Terror-Razzia – aber mit Respekt! Gäste der Ibrahim-Al-Khalil-Moschee werden auf einem Eingangsschild ausdrücklich gebeten, die Räumlichkeiten ohne Schuhe, doch mit Socken zu betreten. Die Polizei beachtete diese Vorgabe, kam zwar vermummt und mit Schutzweste, zog sich aber die Schuhe aus.



                                                      Mit diesen Schildern werden die Gäste der Moschee empfangen.




                                                      Polizeisprecher Stefan Redlich: „An erste Stelle steht die Eigensicherung der Kollegen. Da die Lage ruhig war und kein Widerstand geleistet wurde, haben wir die Gebote beachtet und aus Höflichkeit die Schuhe ausgezogen.“ Imam Abdel Qader D. selbst trug weder Schuhe noch Socken. Er beantwortete am Dienstagmorgen Interview-Fragen in der Moschee barfuß.



                                                      Ein Großaufgebot der Polizei und Staatsanwaltschaft haben am Dienstag eine Moschee und sieben Wohnungen der Berliner Islamisten-Szene durchsucht. Im Fokus der Ermittler: besagte Tempelhofer Ibrahim-Al-Khalil-Moschee und ihr mutmaßlich radikaler Vorbeter Abdel Qader D. (51). Er soll in Berlin Kämpfer für die Terror-Miliz „ISIS“ rekrutiert und sie in den bewaffneten Kampf nach Syrien geschickt haben.


                                                      http://www.bz-berlin.de/tatort…error-razzia-in-tempelhof

                                                      • Einmal mehr droht sich die Justiz auf die Knochen zu blamieren und zeigt, dass sie der organisierten Kriminalität und mafiösen arabischen Clans nicht gewachsen ist. Auf dieser und anderer Weise, werden von unfähigen Staatsdienern jährlich Milliarden Steuergelder verheizt. Bravo!

                                                        "Der Leitende Berliner Staatsanwalt Andreas Behm, der die Razzia verantwortete, war in Berlin schon zuvor durch spektakuläre Aktionen aufgefallen, die sich am Ende als Blamage erwiesen. Nach der rechtswidrigen Durchsuchung bei einem CDU-Abgeordneten 2014 musste er sich entschuldigen. Zudem gab es 2015 behördenintern Ärger wegen der gescheiterten Anklage gegen den Rapper Bushido."

                                                        http://www.mainpost.de/regiona…le-Razzien;art735,9288344



                                                        • Der Fall Artemis in Berlin, angeblich Scheinselbständigkeit, und damit angeblicher Sozialabgaben-versicherungsbetrug und angebliche Steuerhinterziehung, ist wieder mal ein Parade-beispiel für behördliche Rechts-beugung und staatliche Willkür unfähiger Sessel-furzer.


                                                          Obwohl die STA aus einer Vielzahl ähnlich gelagerten Fälle in der Verganheit wissen müsste, das sie mit ihren immer gleichen, aber rechtlich falschen Behauptungen, haltlosen Unterstellungen, geschäftsschädigende und rufmörderischen Verleumdungen, noch dazu basierend auf einer einzigen, nachweislich gelogenen, Ausage einer eifersüchtigen und rachsüchtigen Kronzeugin, die ihren Ex-Freund, der sie verlassen hat, aus Rache einen rein würden wollte, niemals vor Gericht Erfolg haben kann, versucht sie es immer wieder. Beitrag 32 !!!


                                                          Mal davon abgesehen, das bereits zigfach höchstrichterlich entschieden wurde, dass geregelte Arbeits-und Öffnungszeiten in einem Club eben nicht gegen Selbständigeit der weiblichen Gäste spricht, wäre selbst bei einer arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit der WGs - was juristisch was völlig anderes ist als angestellte, nicht selbständige Arbeitnehmer tätigkeit, und damit Scheinselbständigkeit, - der WGs das WG selber, aber nicht der Club rentenversicherungspflichtig. Allein damit ist der Vorwurf der Hinterziehung von Lohn-Umsatz-steuer und Sozialbetrugs der RV-Beiträge vom Tisch. Auch in diesem Fall werden die Betreiber frei gesprochen werden, ihr Club geöffnet bleiben...

                                                          • 1.) Wir schreiben hier (grundsätzlich) im Artemis-Thread, somit betreffend DE.
                                                            2.) In der Schweiz gibt es durchaus kantonale Gerichtspraxis zur Sittenwidrigkeit (Urteil Bezirksgericht Horgen FV120047 vom 9. 7. 13, rechtskräftig.) Quintessenz daraus für den Grossraum Zürich: Das WG könnte also grundsätzlich eine ausstehende Geldforderung eintreiben. (= Das ist meine Interpretation).
                                                            (...)


                                                            ad 1.) quatsch! du hast offenbar den thread nicht gelesen. mit seinem hinweis, in der schweiz und insbesondere seinen eigenen clubs sei alles anders und natürlich viel besser, hat der imperator die situation in der CH angesprochen. darauf beziehen sich alle meine bisherigen beiträge.


                                                            ad 2.) ich schreibe ja, es zeichnet sich diesbezüglich möglicherweise ein umdenken ab. bisher gibt's aber lediglich einzelentscheidungen, die nie vom bundesgericht überprüft wurden.

                                                            • Trotz Razzia geht der Betrieb weiter


                                                              Warum ist das Artemis in Berlin immer noch offen?


                                                              Ja, warum ist es noch offen? Zuerst einmal ist die Übung eine Inszenierung im Vorfeld der in diesem Jahr in Berlin stattfindenden Landtagswahl - vergleichbar mit den Razzien gegen kriminelle libanesische Familienclans, die ungefähr zur gleichen Zeit erfolgten. ;)


                                                              Weiterhin gilt auch in Deutschland die Unschuldsvermutung und das, was in der Schweiz von der Bundesverfassung als Wirtschaftsfreiheit geschützt wird, das schützt die deutsche Verfassung, das Grundgesetz, als Grundrecht auf freie Wahl und Ausübung eines Berufs. Ein Recht, das auch juristische Personen für sich beanspruchen können.


                                                              Es ist nicht die erste derartige Inszenierung gegen einen deutschen Sex-Club. Das Vorgehen ist jedes Mal das Gleiche. Man lässt die Polizei den Puff stürmen. Anschliessend verkünden Polizei und Staatsanwalt lauthals in der Öffentlichkeit, man ermittle wegen Steuerhinterziehung, Unterschlagung von Sozialabgaben, Geldwäsche und - last but not least - Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung. Typisch für solche Vorgänge ist ebenfalls, dass die meisten Anschuldigungen in sich zusammenfallen, was man weniger laut hinausposaunt.


                                                              Meistens bleiben Anklagen gegen einige Loverboys und WG(!) wegen Menschenhandels übrig und ein Verfahren gegen die Betreiber wegen der Nichtzahlung von Sozialabgaben.


                                                              Zum Thema Sozialversicherungspflicht muss man wissen, dass in Deutschland abgesehen von der Krankenversicherung Selbständige nicht zum Abschluss einer Sozialversicherung verpflichtet sind. Es existiert keine mit der AHV vergleichbare Versicherungspflicht. Sozialversicherungspflichtig sind nur Arbeitnehmer. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte der Beiträge. Der Arbeitgeber führt diese an die Versicherung ab. Das deutsche System ist speziell. Obwohl selbst Deutscher, habe ich es nie völlig verstanden. :o Man kann wohl aus sozialrechtlicher Sicht Arbeitnehmer und damit verpflichtet sein, in die Rentenversicherung zu zahlen, aber gleichzeitig unter dem Aspekt des Steuerrechts eine selbständige Tätigkeit ausüben. :confused: Diese mangelnde Übersichtlichkeit öffnet der Willkür Tür und Tor. Während man sich seitens der Sozialversicherungen und Staatsanwaltschaften vielleicht in Bezug auf bestimmte honorige Gewerke wie bspw. das Bauhandwerk in vornehmer Zurückhaltung übt, tritt man, wenn es poltisch gewünscht ist, ab und an gegen die Schmuddelecke eine Kampagne los. - Wer sucht, der findet. Oder auch: Wo kein Kläger, dort kein Richter. :)

                                                              • Und von den illegalen Machenschaften hat man nie was bemerkt


                                                                Die angeblich illegalen Machenschaften sind nur behauptet und vorgeschoben, aber nicht bewiesen !!! Schon mal was von der Unschuldsvermutung gehört ? Die gilt übrigens nicht nur für hartzende- rape-refugees, sondern auch für steuerzahlende Bordellbetrieber. Sogar wenn diese türkische Migranten sind.

                                                                Trotz Razzia geht der Betrieb weiter Warum ist das Artemis in Berlin immer noch offen? Vergangenen Mittwoch gab es eine Razzia im Großbordell Artemis. Die Betreiber sitzen im Knast, doch der Betrieb läuft wieder. Woran liegt's?


                                                                Noch entscheiden BEWEISE über Schuld oder Unschuld, und zwar in einem ordendlichen Gerichtsverfahren , nicht Anschuldigungen und Behauptungen eines profililierungssüchtigen und prostitutions-hassenden verklemmten Staatsanwalts.


                                                                Noch gibt es keinerlei Beweise, nicht mal Indizien, dafür üble Nachrede, haltlose Spekulationen, unbewiesene Vermutungen, konstruierte Vorwüfe, und rufmörderische und verleumderische Vorverurteilungen. Und das noch dazu von bestochenen, gekauften und meineidigen Kronzeugen, vermutlich gedungene Spitzel, IMs und V-Leuten , also Agent Provokateren der Kripo, die für einen Appel und ein Ei jeden Unsinn bestätigen, sogar dass 2 und 2 neuerdings 5 ist.


                                                                Man will weiterhin Millionen steuerkostende refugees ins Land schleusen, aber steurzahlende Bordelle schliessen, ehrlich arbeitende Prostituierte arbeitslos machen, Freier als angebliche Mittäter von Zwangsprostitution als Verbrecher kriminalisieren , mit dem einzigen Zweck, um die Prostitution komplett verbieten. Beitrag # 22 !!!!! .


                                                                Und Freier klatschen dazu auch noch Beifall...dabei sollte gelten, wehret den Anfängen ! Keine Ahnung, warum Freier nicht wenigstens mit den Betreibern solidarisch sind, wenn sie den Betreibern nicht schon danken, dass sie es ihnen ermöglichen, junge Girls für kleines Geld in luxuriösem Ambiente zu ficken. Statt auf dem schäbigen Strassenstrich oder der schmuddeligen Terminwohnung von Service-Nieten abgezockt zu werden.

                                                                • und nebenbei: was du über den "dienstleistungsvertrag" schreibst, ist auch nicht so ganz korrekt. in der schweiz gilt die prostitution zumindest im moment noch als sittenwidrig, und daher sind weder irgendwelche leistungen seitens der dienstleisterin noch die bezahlung seitens des kunden einforderbar, wie das bei einem dienstleistungsvertrag der fall wäre. aber da gibt's ja vielleicht irgendwann ein umdenken...


                                                                  1.) Wir schreiben hier (grundsätzlich) im Artemis-Thread, somit betreffend DE.
                                                                  2.) In der Schweiz gibt es durchaus kantonale Gerichtspraxis zur Sittenwidrigkeit (Urteil Bezirksgericht Horgen FV120047 vom 9. 7. 13, rechtskräftig.) Quintessenz daraus für den Grossraum Zürich: Das WG könnte also grundsätzlich eine ausstehende Geldforderung eintreiben. (= Das ist meine Interpretation).


                                                                  http://www.nzz.ch/zuerich/pros…t-sittenwidrig-1.18197438


                                                                  P.S. Ich schreibe keine Dissertation dazu, die weiteren Recherchen überlasse ich dir gerne selber.


                                                                  weder für dessous-modelle noch für schauspieler und auch nicht für ärzte oder subunternehmer.


                                                                  Prostitution kann als Vornahme von sexuellen Handlungen gegen Entgelt definiert werden. Nach dieser Auffassung würde auch die Pornodarstellerin sexuelle Handlungen gegen Entgelt (Gage) erbringen. Die Pornodarstellerin ist regelmässig selbständigewerbend. Der Pornoregisseur erteilt m.E. auch konkrete Weisungen (ganz im Gegensatz zu den Clubs) betreffend sexuellen Stellungen gemäss Drehbuch.


                                                                  Trotz dieses (weitergehenden) Weisungsrechts des Pornoregisseurs habe ich nirgendwo gelesen, dass deshalb die Pornodarstellerin immer eine Arbeitnehmerin sein soll und keine Selbständigerwerbende sein kann. (Das wollte ich mit dem Beispiel der sog. "selbständigen" Pornodarstellerin aufzeigen, andere Ansichten sind sicher auch vertretbar.)


                                                                  • es ist nicht nur schwierig sondern sogar unmöglich, da es abgesehen von der prostitution für keine andere branche xy einen gesetzesartikel "förderung der branche xy" gibt (abgesehen vielleicht von den artikeln zur förderung der landwirtschaft mittels subventionen, aber das ist ein anderes thema... ;-) ).


                                                                    durch diesen artikel wird die prostitution eben zum vom gesetzgeber gewollten spezialafall bezüglich zulässigkeit von vorschriften aller art. und deslhalb ist ein argument, welches prostituierte betrifft, mitnichten "ein killerkriterium für sämtliche freiberufler", weil die entsprechenden regeln, auf welchen das argument basiert, eben für andere freiberufler gar nicht existieren, weder für dessous-modelle noch für schauspieler und auch nicht für ärzte oder subunternehmer.


                                                                    und nebenbei: was du über den "dienstleistungsvertrag" schreibst, ist auch nicht so ganz korrekt. in der schweiz gilt die prostitution zumindest im moment noch als sittenwidrig, und daher sind weder irgendwelche leistungen seitens der dienstleisterin noch die bezahlung seitens des kunden einforderbar, wie das bei einem dienstleistungsvertrag der fall wäre. aber da gibt's ja vielleicht irgendwann ein umdenken...

                                                                    • Die Betreiber sitzen im Knast, doch der Betrieb läuft wieder.


                                                                      Na und? Hauptsache die Leute können weiter ficken gehen. :lachen:

                                                                      Wird schon jemand einen Schlüssel haben und auf- und zuschließen. Die Eisbären sind doch mit den Knastbrüdern nicht verheiratet. Die sind genauso austauschbar wie die WGs.

                                                                      Zur Not wird der Laden verkauft und weitergefickt. Bis der nächste Betreiber einfährt. (Bin ich jetzt wieder neidisch, das gute Essen, die schönen und großzügigen Zimmäh im Knast, nicht arbeiten müssen....

                                                                      Und von den illegalen Machenschaften hat man nie was bemerkt, wenn man das gewußt hätte, nie hätte man die Füsse über die Türschwelle gesetzt:lachen::lachen::lachen::lachen::lachen:

                                                                      • Trotz Razzia geht der Betrieb weiter


                                                                        Warum ist das Artemis in Berlin immer noch offen?


                                                                        Vergangenen Mittwoch gab es eine Razzia im Großbordell Artemis. Die Betreiber sitzen im Knast, doch der Betrieb läuft wieder. Woran liegt's?


                                                                        Es ist die Lizenz zum Gelddrucken: In Berlins größtem Puff wurden illegal Millionen gescheffelt. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.


                                                                        Prostituierte wurden als Ich-AGs ausgegeben, Steuern und Beiträge hinterzogen. Dabei entstanden 17,5 Millionen Euro Schaden – vorsichtig geschätzt. Bei einer Großrazzia mit 900 Beamten am vergangenen Mittwoch wurden Beweise sichergestellt, 6,4 Millionen Euro beschlagnahmt. Die türkischen Betreiber-Brüder und vier Hausdamen sitzen im Gefängnis. Ihr Laden läuft aber munter weiter!


                                                                        Zuständig dafür ist die Gewerbeaufsicht von Charlottenburg. Die macht den Puff nicht zu. Ein Ermittler: „Sie machen sich zum Handlanger der Kriminellen, die auch hinter Gittern weiter Geld scheffeln.“


                                                                        Fall Artemis: Politik und Justiz machen sich Vorwürfe


                                                                        Marc Schulte (47, SPD), Bezirksstadtrat von Charlottenburg-Wilmersdorf, versteht den Vorwurf nicht. Er sieht das Versäumnis bei der Justiz: „Die Ermittlungsbehörden hätten die Einrichtung im Sofortvollzug bereits schließen können. Dies ist nicht erfolgt.“


                                                                        Gegen das Großbordell kann die Gewerbeaufsicht nicht mit dem Steuerrecht vorgehen, sondern nur mit dem Gewerberecht. Schulte: „Doch dies stellt einen Grundrechtseingriff dar, wofür es besonders hohe Hürden gibt.“ Eine Schließung ist deshalb erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung der Geschäftsführer oder nach Abschluss der Ermittlungen möglich. Das aber kann noch Monate dauern!


                                                                        Am Donnerstag schickte das Bezirksamt eine Anfrage an die inhaftierten Geschäftsführer. Sie sollen mitteilen, wer den Puff im Moment leitet. Reagieren sie nicht, könnte das Artemis vorübergehend geschlossen werden. Kenan und Hakan S. haben allerdings erst einmal mindestens zwei Wochen Zeit für ihre Antwort.


                                                                        http://www.bz-berlin.de/berlin…n-berlin-immer-noch-offen






                                                                        • Selbst beim (Dessous)Modell, wo das Präsentieren der Kleider (Dessous) - ganz im Gegensatz zum WG - zur vertragstypischen Leistung zu zählen ist, sind Kleidervorschriften (bspw im Rahmen eines Fotoshootings), doch nicht das Killerkriterium betreffend selbständiger Erwerbstätigkeit


                                                                          .


                                                                          in einer Anleitung für Erstbesucher eines grossen Saunaclubs der Schweiz (Ex Nr.1)hat der Verfasser des Status der Girls mit jenem der Belegsärzte und Belegsärztinnen im Privatspital verglichen. Diese sind selbständig, haben sich aber nach dem in der Ausbildung Gelernten und den in Fachkreisen üblichen Sitten zu verhalten. Und dazu gehören nun mal unter anderem der Weisse Kittel. Niemand wird wohl im Ernst behaupten, dass sie wegen dieser habituellen Usanz bei der Finanzbehörde als Arbeitnehmer aufgeführt sind.


                                                                          Mit dieser Argumentation wären "Kleidervorschriften" ja das Killerkriterium für sämtliche Freiberufler.... so wäre eine selbständige Erwerbstätigkeit bspw. als Dessous-Modell oder als Schauspieler ausgeschlossen. Das greift zu kurz.


                                                                          Dazu kommt noch, dass die Tenue-Regelung ja nur für den Aufenthalt ausserhalb des Zimmers gilt. Beim Ausübern des eigentlichen Jobs wird wohl der Wunsch des Gastes noch über den Kleiderempfehlung im club gestellt werden dürfen... Selbst wenn der Gast ausgefallene Klewiderwünsche hat wie eben Latexmasken etc macht sich deswegen niemand strafbar.



                                                                          "Latex- oder Gummimaske"


                                                                          .



                                                                          lg


                                                                          • klar, attempto, so wird das von den richtern ja offensichtlich ausgelegt (wenn's anders wäre, würde es kleiderregeln und ähnliche bestimmungen in den clubs ja längst nicht mehr geben). nicht umsonst heissen die rechtsverdreher ja rechtsverdreher. dem buchstaben des gesetzes entspricht die auslegung klar nicht. wenn nämlich bobby sagt, "du darfst dich nur bei mir prostituieren, wenn du am donnerstag einen rosaroten tirolerhut trägst und sonntags mit den fischen baden gehst und sie anschliessend an die katze verfütterst", dann bestimmt er damit die umstände, wie wg susi die prostitution ausübt.


                                                                            und klar, selbständige haben die selbständigkeit, sich selber regeln aufzuerlegen. und der selbständige anwalt hat seine sekretärin sogar beauftragt, die termine für ihn abzumachen. er hält sich dann daran, weil er sich daran halten will, nicht weil er sich daran halten muss. vielleicht haben auch mehrere selbständig anwälte gemeinsam einen sekretär mit der terminzuteilung beauftragt. selbstgemachte regeln sind kein beispiel für die selbständigkeit einschränkende regeln. weil man nämlich die freiheit hat, selbige selbst aufzuheben.


                                                                            ok, genug darüber gestritten. ich gehe mir jetzt freiwillig und selbständig einen kleidsamen gummimantel überziehen und werde diesen dann in einem feuchten tümpel einer hübschen katze versenken, der hoffentlich nicht nach fisch stinken wird!

                                                                            • An sich geht's ja bei dieser Diskussion auch nicht um Bauarbeiter, Anwälte und Ärzte sondern um Liebesdienerinnen und eigentlich auch nicht einmal um Selbständigkeit sondern ganz einfach darum, ob Kleidervorschriften zulässig sind oder nicht.


                                                                              Mit dieser Argumentation wären "Kleidervorschriften" ja das Killerkriterium für sämtliche Freiberufler.... so wäre eine selbständige Erwerbstätigkeit bspw. als Dessous-Modell oder als Schauspieler ausgeschlossen. Das greift zu kurz.


                                                                              Selbst beim (Dessous)Modell, wo das Präsentieren der Kleider (Dessous) - ganz im Gegensatz zum WG - zur vertragstypischen Leistung zu zählen ist, sind Kleidervorschriften (bspw im Rahmen eines Fotoshootings), doch nicht das Killerkriterium betreffend selbständiger Erwerbstätigkeit


                                                                              Auch wenn es vielleicht unromantisch tönt, gehts doch im Pay6 um einen Dienstleistungsvertrag über das Erbringen von sexuellen Dienstleistungen, wo Kleider ohnehin meist im Weg sind ;)


                                                                              vielleicht sieht der Latexfetischist, dies anders, dass Kleider gar keine untergeordnete Rolle spielen beim Sex, allerdings habe ich persönlich noch nie eine WG mit einer "Latex- oder Gummimaske" im Club rumlaufen sehen ;)


                                                                              P.S. Ich glaube, dass es schwierig ist, branchenübergreifende Quervergleiche zu ziehen. Am ehesten kann man wohl noch die Pornobranche mit Pay6 vergleichen.

                                                                              • "Wer die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt, wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft." Allfällige Kleidervorschriften gehören unter "andere Umstände" und sind demnach illegal. Aber wahrscheinlich will halt kein WG aussagen, dass ihre hohen Absätzen fremdbestimmt sind, sonst geht ja sein Verdienst flöten...



                                                                                Da liegt ein (juristisches) Missverständnis vor, vor allem um den Begriff "bestimmen", der hier als "gegen ihren freien Willen" zu verstehen ist.

                                                                                Mal ein praktisches Beispiel:

                                                                                Da ist ein WG, nennen wir sie mal Elvira. Sie hat im Internet die Homepage des FKK66 gesehen und schickt dem Bobby eine Mail mit ein paar Bildern. Der Bobby schaut sich das an und lädt das WG ein. Elvira kommt, schaut sich den Club an und der Bobby erklärt ihr, wie das im Club so läuft: Servicestandard, Preise, am Do FKK-Tag, fangen und grillen der Kois im Teich verboten:lachen:.

                                                                                Jetzt hat Elvira zwei Möglichkeiten: Sie sagt OK, damit kann ich leben. Dann sagt der Bobby (vielleicht:lachen:), du kannst morgen bei uns anfangen. Das WG hat sich selbständig entschieden, die internen Regeln zu akzeptieren.

                                                                                Oder sie sagt: Ich will nicht jeden Gast küssen und ganz nackig will ich nicht rumlaufen, außerdem ist Angeln mein Hobby:smile::schock:. Dann wird das halt nichts und der Bobby hindert sie nicht an der Abreise. Auch hier hat das WG selbständig entschieden.

                                                                                In beiden fällen sind keine Straftaten geschehen und das WG hat selbständig entschieden.

                                                                                Wenn aber jemand kommen würde (z.B. ihr Fahrer = Zuhälter) und sie anweist (= bestimmt), beim Bobby nach den Clubregeln zu arbeiten, dann ist das strafrechtlich relevant. Wenn der Bobby im Wissen um diese Umstände das auch noch überwacht, dann droht ihm auch Vollpension, aber in einem anderen Palast als dem in Freiburg.

                                                                                Im Übrigen gibt es in jedem "freien Beruf" Regeln, teilweise vom Staat verordnet, teilweise von den jeweiligen Berufsgruppen in Selbstverwaltung formuliert, oder aber bei der Ausübung in Berufsausübungsgemeinschaften intern bestimmt. Niemand zweifelt aber an der Selbständigkeit.

                                                                                Wer etwa ein juristisches Problem hat und in einer Anwaltskanzlei anruft, der wird nach kurzer Schilderung des Problems (z.B. Verkehrsunfall)von der Rezeptionistin eben eine Termin beim dafür intern zuständigen Spezialisten (Verkehrsrechtler) bekommen. Der wird nicht mal gefragt, der findet den Termin dann halt in seinem Rechner.

                                                                                • Du irrst dermassen gewaltig: Wenn ein gewisser Kleidungsstil beim Kunden üblich ist und ich einen Subcontractor mitnehme, der selbstständig ist wie sonst nur was, dann erscheint mir der nicht in Jeans und T-Shirt... der bleibt zuhause.(...)


                                                                                  Dann irrst du halt noch gewaltiger. Du kannst dem Subcontractor nur dann Kleidervorschriften machen, wenn dieser solche Vorschriften vertraglich akzeptiert hat (oder einem allgemeinen Weisungsrecht etc. zugestimmt hat) und dadurch eben genau seine Selbständigkeit aufgegeben hat. Ob er dann noch selbst seine eigene Rechnung stellt oder nicht, ist dabei völlig unerheblich. Gibt's keine solche Abmachungen, dann kannst Du ihn nicht gegen seinen Willen zu Hause lassen. Allerdings kannst du ihn natürlich beim nächsten Auftrag nicht mehr berücksichtigen, und im Wissen darum und auch wegen des guten Eindrucks gegenüber dem gemeinsamen Kunden wird sich dein Subcontractor wohl von sich aus korrekt kleiden. Aber zwingen kannst du ihn nicht, es sei denn er sei eben aufgrund des Vertrages mit dir nicht mehr selbständig.


                                                                                  An sich geht's ja bei dieser Diskussion auch nicht um Bauarbeiter, Anwälte und Ärzte sondern um Liebesdienerinnen und eigentlich auch nicht einmal um Selbständigkeit sondern ganz einfach darum, ob Kleidervorschriften zulässig sind oder nicht. Und diesbezüglich heisst es im Paragraf 195 halt nun mal eben: "Wer die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt, wird mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft." Allfällige Kleidervorschriften gehören unter "andere Umstände" und sind demnach illegal. Aber wahrscheinlich will halt kein WG aussagen, dass ihre hohen Absätzen fremdbestimmt sind, sonst geht ja sein Verdienst flöten...

                                                                                  • wer also kleidervorschriften befolgen muss, arbeitet demnach eindeutig unselbständig.


                                                                                    Eindeutig nein. Wer in einem Club arbeitet, und die interne Hausordnung eines Clubs befolgt, arbeitet noch lange nicht für den Club ! Das Befolgen einer geltenden Haus-Ordnung ist eindeutig kein Indiz, dass dort arbeitende weiblichen Gäste als Unselbständige des Clubs arbeiten. Die weiblichen Gäste sind selbständige Unternehmer und bieten ihre Leistungen in den Club-räümen völlig eigenständig und auf eigene Rechnung an. Und daran ändert auch Achtung der Club- Kleiderordnung eindeutig rein gar nichts.

                                                                                    Es war lange an der Zeit, dass der deutsche Staat den Kampf gegen die Parallelgesellschaft von muslimischen Immigranten aufnimmt.


                                                                                    Macht er aber gerade nicht. Der deutsche Staat plärrt weiterhin refugee welcooome , und schützt auch weiterhin muslimische refugee- Migranten-Gesellschaften. Der Kampf gilt allein und nur der Prostitution.


                                                                                    Gegen begehrte und lukrative Arbeitsplätze bietende, Steuer zahlende Bordelle, attraktive, arbeitende, junge, sexy und steuer-zahlende Frauen wird vorgegangen. Anlocke und Einschleusung von Millionen männlicher, Steuer kostende Habenichts-Neger, Kopftuch-Musels und Analphabeten- Zigeuner durch Asylmafia und Flüchlings-schleuser-industrie wird weiterhin sogar gefördert. Arabische-kurdisch-palästinensisch Hartz4- Schmarotzer-Clans ( MIRIS !!!! ) haben Narrenfreiheit ( alles refugees oder deren Nachhkommen ). Islamisierung und Umvolkung welcome.


                                                                                    Mal davon abgesehen, dass Zwangsprostitution eine absolute Ausnahme, wenn nicht sogar eine reine Erfindung der Femanzen-Lügenpresse ist, ist es auch pure Ablenkung und Heuchelei, statt gegen arabische- islamische REFUGEE- Clans , gegen angebliche Zwangsprostituierte vorzugehen. Aber gut, Kampf-Lesben Alice Schwätzer, BLÖD, pardon Bild und Blick, und RTL II behaupten ja seit Jahr und Tag, jede Prostituierte ist eine Zwangs- prostituierte, und jeder Freier Mittäter bei Menschenhandel und Zwangsprostitution, also auch ein Verbrecher.


                                                                                    Zwangs-prostituierte gibts nur im Kopf von Alice Schwarzer, aber nicht in der Realität. Sie hat zwar noch nie eine gesehen, aber jede per definitionem dazu gemacht. Was kümmert sie Ausbeutung, Hunger-Lohndumping und Menschenhandel von Millionen ausgebeuteter ZWANGS-Altenpflegerinnen-Regalauffüllerinnen und -Putzen in Balkanien, Karpatien oder Roma-lanien ?

                                                                                    • ... und im zweiten beispiel kannst du deinem geschäftspartner selbstverständlich genauso wenig seine kleidung vorschreiben, wie er dir vorschreiben kann, in badehose und kettenhemd zum kundengespräch zu erscheinen, ansonsten du zu hause bleiben müsstest. wenn dir seine kleidung nicht passt, dann steht allenfalls DIR selbst die freiheit zu, zu hause zu bleiben (falls du auch freischaffend bist). oder ihr könnte euch gemeinsam auf vernünftige und der situation angemessene kleidung einigen, das ist weder verboten noch ein zeichen von unselbständigkeit.


                                                                                      Du irrst dermassen gewaltig: Wenn ein gewisser Kleidungsstil beim Kunden üblich ist und ich einen Subcontractor mitnehme, der selbstständig ist wie sonst nur was, dann erscheint mir der nicht in Jeans und T-Shirt... der bleibt zuhause.


                                                                                      Und bei Clubs in privater Hand (vor einem Jahr gab es genau diese Diskussion schonmal) kann vorgeschrieben werden, dass die Damen sich die Slips ans Ohr binden müssen, weil es Hausordnung ist. Die "Selbstständigkeit" kann eine Dame dann damit ausspielen, dass sie dort einfach nicht hingeht.

                                                                                      • (...) Nur so zwei Beispiele. In einigen Restaurants darf Mann auch nich rein ohne Kravatte.


                                                                                        Ich kann von meinen freischaffenden Geschäftspartner auch verlangen, dass wir an ein Kundengespräch mit Kravatte gehen. Und sonst muss er zu Hause bleiben.
                                                                                        (...)


                                                                                        dein erstes beispiel betrifft niemand in der ausübung seiner arbeit, hat also mit dem thema nichts zu tun. und im zweiten beispiel kannst du deinem geschäftspartner selbstverständlich genauso wenig seine kleidung vorschreiben, wie er dir vorschreiben kann, in badehose und kettenhemd zum kundengespräch zu erscheinen, ansonsten du zu hause bleiben müsstest. wenn dir seine kleidung nicht passt, dann steht allenfalls DIR selbst die freiheit zu, zu hause zu bleiben (falls du auch freischaffend bist). oder ihr könnte euch gemeinsam auf vernünftige und der situation angemessene kleidung einigen, das ist weder verboten noch ein zeichen von unselbständigkeit.

                                                                                        • In gewissen Nobel-Diskos bekommst du ohne Anzug und Krawatte keinen Einlass, in Kirchen darfst du dich nicht freizügig kleiden, und in jeder öffentlichen Sauna musst du dich textilfrei aufhalten. Alles Angestellte ?


                                                                                          sackzement, was für ein käse! gehst du zum arbeiten in die disco, die kirche und in die sauna? die von dir aufgezählten vorschriften betreffen niemand in der ausübung seiner arbeit, haben also mit dem thema auch nicht das allergeringste zu tun.


                                                                                          • wie's scheint, verstehst du humor! ;-) wir wollen also unseren disput nicht mit der hilfe schwarzgewandeter anwälte bis vor die gerichte tragen, aber erstens gibt's in der schweiz keine berufstracht für anwälte sondern lediglich die sitte, schwarze kleider zu tragen, und zweitens kenne ich freiberufliche ärzte in allen kleidungsvarianten!

                                                                                            • Dies hat ja alles nix mit den Hauptgründen der Razzia zu tun. Hier geht es primär um Steuerhinterziehung, .....


                                                                                              Der Vorwurf der Hinterziehung von Steuern und Sozialabgaben beruht ja gerade darauf, daß die Behörden die Selbständigkeit der WGs bestreiten - denn die Abgaben sind nur dann fällig, wenn die WGs nicht selbständig sind.


                                                                                              Hat das WG einen Status als Beschäftigte, dann muß der Club sie bei den Sozialversicherungen anmelden, dort Abgaben für sie abführen, ebenso bei den Steuern. Ist sie selbständig, muß der Club das nicht tun, es ist dann Sache jedes WGs, es fallen dann bestimmte Abgaben gar nicht an (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung).


                                                                                              Medienberichten zufolge war der Deutsche Zoll bei der Sache federführend, was darauf hindeutet, daß die Abgabengeschichte dominierend ist bei den Ermittlungen und der Rest nur Beifang. Der Zoll ist per Gesetz zuständig, wenn es um Ermittlungen zum Thema Scheinselbständigkeit geht.


                                                                                              Meine Einschätzung, daß in letzter Zeit gegen die Clubs geschossen wird, beruht nicht nur auf diesem Fall sondern auf einer Bewertung der gesamten Lage in D: Das Verschwinden von Anwesenheitslisten in bestimmten Regionen - vgl. z.B. Stuttgart - gehört auch dazu. Wenn ein Club seine WGs auf der Homepage präsentiert, so wird das bereits als Hinweis interpretiert, daß die WGs Arbeitnehmerinnen des Clubs sind.:schock:


                                                                                              Bei anderen Einrichtungen im pay6 - etwa Studios - wird das lockerer gesehen:confused:. Es würde mich nicht wundern, wenn hier Machtkämpfe ausgetragen würden, schließlich haben die Clubs den anderen Einrichtungen gewaltig Kunden abgejagt.:lachen:


                                                                                              • Zitat von attempto

                                                                                                Dann sind also alle Rechtsanwälte unselbständig:lachen:, schließlich müssen die vor Gericht ihre Berufstracht anlegen, auch Robe genannt.


                                                                                                Und frag mal die niedergelassenen - also freiberuflichen- Ärzte nach Vorschriften .....


                                                                                                Da stimme ich zu. Wenn mir als Selbstständiger eine Lokalität angeboten wird um zu arbeiten muß ich mich auch an gewisse Hausregeln halten. Darunter auch zb. Kleiderordnung, bestimmte Öffnungszeiten etc. Ebenso als normaler Mensch in gewissen öffentlichen Gebäuden wie Restaurants, Oper etc. Ohne gewisse Regeln würde ja Chaos herrschen.


                                                                                                Dies hat ja alles nix mit den Hauptgründen der Razzia zu tun. Hier geht es primär um Steuerhinterziehung, Drogengeschäfte und Menschenhandel/Zwangsprostiution. Nicht welche Regeln die Damen zu beachten haben.

                                                                                                • was ist daran abenteurlich? einer selbständig erwerbenden macht niemand kleidervorschriften. wer also kleidervorschriften befolgen muss, arbeitet demnach eindeutig unselbständig.


                                                                                                  Dann sind also alle Rechtsanwälte unselbständig:lachen:, schließlich müssen die vor Gericht ihre Berufstracht anlegen, auch Robe genannt.


                                                                                                  Kabinettsorder vom 15.12.1726 des Friedrich Wilhelm I, König von Preußen:


                                                                                                  "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt".


                                                                                                  Und frag mal die niedergelassenen - also freiberuflichen- Ärzte nach Vorschriften .....

                                                                                                  • einer selbständig erwerbenden macht niemand kleidervorschriften. wer also kleidervorschriften befolgen muss, arbeitet demnach eindeutig unselbständig.


                                                                                                    In gewissen Nobel-Diskos bekommst du ohne Anzug und Krawatte keinen Einlass, in Kirchen darfst du dich nicht freizügig kleiden, und in jeder öffentlichen Sauna musst du dich textilfrei aufhalten. Alles Angestellte ?

                                                                                                    • was ist daran abenteurlich? einer selbständig erwerbenden macht niemand kleidervorschriften.


                                                                                                      Stimmt doch überhaupt nicht! Die Behörden legen das vollkommen willkürlich aus.


                                                                                                      Nur so zwei Beispiele. In einigen Restaurants darf Mann auch nich rein ohne Kravatte.


                                                                                                      Ich kann von meinen freischaffenden Geschäftspartner auch verlangen, dass wir an ein Kundengespräch mit Kravatte gehen. Und sonst muss er zu Hause bleiben.


                                                                                                      Badwischer