1933: "Gesetz zum Schutz von Volk und Staat"
2020: "Bevölkerungsschutzgesetz"
Meine bescheidene Meinung, die Gefahr des Machtmissbrauchs besteht durchaus und deshalb muss man genau aufpassen, was geschieht. Und aufpassen, dass wir Kritiker sauber argumentieren.
Das Gesetz heisst: "Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" und ist damit nicht so allgemein wie 1933. Diese Lage wird vom Bundestag (Legislative) beschlossen und gibt der Exekutive (Regierung) Befugnisse. (Dumm nur, dass wir in DE eine grosse Koalition haben).

























