Hier muss man sich auch ein bisschen mit der Rechtsgeschichte der Saunaclubs befassen. Der Vorwand des Saunaclubs war ja früher das juristische Schlupfloch, um Vorwürfen wie Förderung der Prostitution und Zuhälterei zu entgehen.... da verkauften die Betreiber offiziell nur Eintritte und hatten angeblich gar keine Ahnung, was ihre Gäste so trieben.
Saunaclubs gibts in Deutschland seit den 70-gern, in der CH seit den 90-gern. Lange vor dem Globe. Der Betrieb eines Saunaclub alleine verhinder keineswegs eine Anklage wegen FdP und Z. Die Betreiber dürfen auch sehr wohl Ahnung haben, was ihre Gäste so treiben, sie dürfen aber nicht die sexuelle Handlungsfreiheit ihrer Gäste insbes. der Mädels einschränken. Insbesonders keinen Druck ausüben. Das ist der Punkt, nicht was sie wissen oder nicht. Die Betreiber haben kein Weisungsrecht, da die WGs keine weisungsgebundenen Angestellten, sondern freie Gäste sind.
























