Die WG's können selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt den Zimmergang abbrechen. Es spielt auch im Endeffekt keine Rolle, denn realiter kann man jede Art von sexuellen Handlungen ohnehin nicht durchsetzen.
Weisungen, die in das sex. Selbstbestimmungsrecht der WG's eingreifen, sind unzulässig und deshalb nicht verbindlich für die WG's.
Auch ZK's sind sexuelle Handlungen. Im Extremfall z.B. bei krass mangelnder Mundhygiene steht da wohl manche WG vor einer realen Dschungelprüfung. Das WG hat also aus rechtlicher Sicht immer das letzte Wort, ob Sie die konkrete sexuelle Handlung mit dem Kunden auch anbieten will. Den Fünfer und das Weggli gibt es dann aber auch nicht...
In D ist sogar ein weiteres Bundesgesetz geplant (ProstSchG), den sog. Freierschutz sucht man dort aber vergeblich
. Auch sollen nach diesem Entwurf die Flatrate-Bordelle in D sogar verschwinden, um das Selbstbestimmungsrecht der WG's zu stärken.
Positiv daran, ist sicher die Schaffung von Klarheit. Ich denke, dass alle seriösen Clubs die Gesetze auch einhalten wollen, jedoch schlicht Rechtsunsicherheit besteht, welche Vorgaben im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischenProstituierten und Bordellbetreibenden überhaupt zulässig sind. Mit dem Strafrecht ist nicht zu spassen.
Im Prinzip ist das zumindest in D ein weiterer Schritt, diese Branche gesellschaftsfähig zu machen, und in ein paar Jahren findet der Junggesellenabend ganz normal im Imperium statt ![]()
Bin gespannt, ob die Schweiz nachziehen wird.
























