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CH-Problematik | Prostitution ab 16 J.

  • Antworten
    • Nur haben deine Erlebnisse nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun. Mindestens in 2 deiner Erlebnisse haben die Girls dich freiwillig "ausgesucht". Entweder weil du attraktiv genug bist oder weil du Verrzweifelt genug ausschaust. Was sie dir für deine Gefälligkeiten bieten ist ihnen freigestellt. Beim Prostitutionsgesetz geht es darum die jungen Girls, die vor dem Gesetz bumsjährig sind, vor Ausnutzung zu schützen.
      zudem: nicht jederzeit "das" sucht findet es so einfach wie du
      Ja, blasen ist bei jungen Girls eine kleine Gefälligkeit. das kenne ich aus USA. Dort ist es genau so, gilt blasen halt auch nicht als Sex, mit Präsidialer Genehmigung "I Never Head a sexual Relation with...." Kennt ihr ja:smile:

      • ... welches, wie bereits mehrfach beschrieben, in der Praxis kaum existiert.
        Das Thema wird hochgekocht, weil es Politikern erhebliches Profilierungspotenzial ohne grossen Aufwand und mit leichter Umsetzungsmöglichkeit bietet. Mal abgesehen von Feministinnen mit trockenen Scheidenwänden und fehlenden Gegenstücken.


        Mir wurde insgesamt drei Mal Sex von Girls unter 18 Jahren angeboten, immer ausserhalb der pay6-Szene, auf die ich aber allesamt verzichtet habe. In gekürzter Darstellung:


        Das erste mal vor vielen Jahren, in einer Führungsposition im Detailhandel.
        Eine attraktive Ladendiebin, ich schätzte sie auf ca. 19 Jahre, meinte, wir könnten das doch "anders" regeln. Auf Nachfrage hin hat sie mir konkret angeboten, sie würde mir einen blasen. Schlussendlich hat sich dann heraus gestellt, dass das Girl noch nicht einmal ganz 16jährig war! Habe sie dann statt der Polizei den Eltern übergeben, von denen ich leider vermuten musste, dass sie ihrer Tochter nicht viel auf den Lebensweg mitgegeben haben. Auf das Bussgeld durfte ich dann auch bis Ende Monat warten.


        Das zweite Mal vor zwei Jahren in einem Club. Ein Girl hat das Gespräch gesucht (wäre mir peinlich, wenn ich als Sugardaddy eingeschätzt würde); schlussendlich ging es darum, ob ich ihre nicht ganz unerhebliche Zeche übernehmen könnte, weil ein Typ sie eingeladen hatte und abgehauen ist, ohne ihre Getränke zu bezahlen und sie deutlich zu wenig Geld dabei hatte. Sie war noch keine 18 und hätte sich eigentlich gar nicht im Club aufhalten dürfen. Auf ihr Angebot, mir auf der Toilette einen zu lutschen, habe ich verzichtet, habe aber, ziemlich angesäuselt und in Geberlaune, ihre Zeche trotzdem übernommen.


        Das dritte Mal war in diesem Sommer. Wir hatten bei mir zu Hause eine Gartenparty, bei der auch mehrere junge Leute dabei waren, und haben bei dieser Gelegenheit auch etwas Gras geraucht. Am Schluss sind zwei junge Girls dazu gestossen, um nach dem Ausgang mit einer anwesenden Kollegin (unbekifft) nach Hause zu fahren. Am darauf folgenden Wochenende hat mich eines dieser Girls angerufen und mich gefragt, ob ich "was geben könnte"; meine Handynummer hatte sie von ihrer Kollegin. Sie sei an der Reihe, ihren Kollegen etwas zum Rauchen mitzubringen, könne aber nichts beschaffen und hätte auch kein Geld, sie würde sich aber "erkenntlich" zeigen, wiederum in Form eines Blowjobs. Habe ihr spasseshalber angeboten, sie könne meine Büroräume samt Fenster putzen, was sie dankend abgelehnt hat.


        Fazit:

        • Wer unbedingt Sex mit <18jährigen sucht, kann ihn vermutlich auch finden, was ich aber für Männer >20jährig als verwerflich empfinde.


          Schwanz lutschen scheint im Bedarfsfall eine gängige Währung zu sein.


        In allen drei Fällen hätte das neue Gesetz wohl kaum gegriffen.

        • Ich habe sogar Verständnis, dass in Amsterdam schon darüber gesprochen wurde, das Prostitutionsalter auf 21 oder resp. 23 Jahren zu setzen! Meiner Meinung nach gar nicht abwägig!


          Meiner Meinung nach auch nicht. Ich habe viele 18-Jährige in Studios angetroffen, die im Kopf extrem jung waren und sich meines Erachtens nicht bewusst waren, was sie wirklich tun/taten. Auf der anderen Seite, wissen sie es mit 20, 22, 24.. besser?

          • In der Praxis denke ich das diese Frage mit Prositution ab 16 eh schon seit einigen Jahren erledigt, weil seit mehreren Jahren finden sich in seriösen Studios ohnehin keine Girls unter 18 mehr.


            Einige Ausnahmen, wie Prostitution bei irgendwelchen Drogenringen oder dubiose Kontaktbars gibts natürlich immer. Aber da diese Branche ohnehin eher im Untergrund arbeitet, können da Gesetze leider eh nicht viel ausrichten.


            Label-Sex gibts wohl auch, wobei es aber meiner Meinung nach nicht so einfach ist wie manche Männer sich das erträumen.

            • Plötzlich ist Ruhe hier im Forum... :-) Ab wann tritt das neue Gesetz eigentlich in Kraft? Ich finde es unpassend, denn:
              - der Vorteil jünger Frauen bezgl Haut, Gewebe usw. liegt auf der Hand
              - biologisch gesehen ist eine Frau nach Abschluss der Pubertät eben eine Frau und kein Kind
              - mit Erwachsenen darf man zweifellos Sex haben
              - da die Damen heute nachweislich viel früher körperlich reifen als früher, wäre es somit logischer gewesen, man hätte in Europa das Alter auf 16 gesenkt anstatt es in der CH auf 18 anzuheben. Da haben wir mal wieder vor Gutmenschen im In- und Ausland gekuscht...


              Du hast ja garantiert keine Tochter! Im Chor wo ich mitsinge habe ich ein paar Mädchen gesehen, die von 14 auf jetzt 22 Jahren gewachsen sind. Mich vorzustellen, dass ich sie mit 16 gef...t hätte? Absolut NOGO! Ich habe sogar Verständnis, dass in Amsterdam schon darüber gesprochen wurde, das Prostitutionsalter auf 21 oder resp. 23 Jahren zu setzen! Meiner Meinung nach gar nicht abwägig!

              • Plötzlich ist Ruhe hier im Forum... :-) Ab wann tritt das neue Gesetz eigentlich in Kraft? Ich finde es unpassend, denn:
                - der Vorteil jünger Frauen bezgl Haut, Gewebe usw. liegt auf der Hand
                - biologisch gesehen ist eine Frau nach Abschluss der Pubertät eben eine Frau und kein Kind
                - mit Erwachsenen darf man zweifellos Sex haben
                - da die Damen heute nachweislich viel früher körperlich reifen als früher, wäre es somit logischer gewesen, man hätte in Europa das Alter auf 16 gesenkt anstatt es in der CH auf 18 anzuheben. Da haben wir mal wieder vor Gutmenschen im In- und Ausland gekuscht...


                Sorry, aber das siehst Du meiner Meinung nach falsch. Richtig mag sein, das sie körperlich reifer sind mit 16 als früher, aber eben psychisch absolut nicht. Natürlich hat das für einige Männer einen gewissen Reiz, aber mit 16 sind die Mädchen einfach zu jung um die Konsequenzen abschätzen zu können, und wir Männer sollten das ganz einfach nicht ausnutzen. Weiss nicht, ob Du Freude hättest, wenn Deine 16 j. Tochter auf dem Strich wäre.....

                • Plötzlich ist Ruhe hier im Forum... :-) Ab wann tritt das neue Gesetz eigentlich in Kraft? Ich finde es unpassend, denn:
                  - der Vorteil jünger Frauen bezgl Haut, Gewebe usw. liegt auf der Hand
                  - biologisch gesehen ist eine Frau nach Abschluss der Pubertät eben eine Frau und kein Kind
                  - mit Erwachsenen darf man zweifellos Sex haben
                  - da die Damen heute nachweislich viel früher körperlich reifen als früher, wäre es somit logischer gewesen, man hätte in Europa das Alter auf 16 gesenkt anstatt es in der CH auf 18 anzuheben. Da haben wir mal wieder vor Gutmenschen im In- und Ausland gekuscht...

                  • Aber wenn schon, dann gehört konsequenterweise die jugendliche Prostituierte auch bestraft.
                    Mir ist somit nicht klar, warum eine Jugendliche, wenn sie sich prostituiert, straflos bleibt, während sie normalerweise auch als Jugendliche wegen zB. Gewalt, Diebstahl oder Drogendelikten gemäß JSTG sogar zu Freiheitsentzug verurteilt werden könnte.



                    Lex55

                    Ist mir auch nicht klar. Kann sicher ein Jurist beantworten.
                    Ev. wegen dem Jugendschutz, ähnlich wie beim Schutzalter.

                    Don Phallo

                    • Neu wird ferner die Förderung der Prostitution Minderjähriger unter Strafe gestellt. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Darunter fallen etwa die Vermietung von Salons oder die Anstellung Minderjähriger in einschlägigen Etablissements.


                      Was mich verwirrt: "Anstellung Minderjähriger in einschlägigen Etablissements" – ist das nicht ohnehin verboten, unabhängig vom Alter? Oder ist die Wortwahl unglücklich? :confused:

                      • Dass es notwendig war, die Altersgrenze auf 18 Jahre anzuheben, ist unbestritten.Es stimmt schon, der Freier wird kriminalisiert und die Prostituierte geht straflos aus, aber wie anders sollte man denn das Problem lösen ?


                        Ich bin zwar grundsätzlich einverstanden, dass Prostitution unter 18 Jahre verboten wird. Aber wenn schon, dann gehört konsequenterweise die jugendliche Prostituierte auch bestraft. Mir ist somit nicht klar, warum eine Jugendliche, wenn sie sich prostituiert, straflos bleibt, während sie normalerweise auch als Jugendliche wegen zB. Gewalt, Diebstahl oder Drogendelikten gemäß JSTG sogar zu Freiheitsentzug verurteilt werden könnte. Bei schweren Delikten sogar bis zu 4 Jahren.

                        • Dass es notwendig war, die Altersgrenze auf 18 Jahre anzuheben, ist unbestritten.
                          Es stimmt schon, der Freier wird kriminalisiert und die Prostituierte geht straflos aus, aber wie anders sollte man denn das Problem lösen ?:confused:

                          Ich bin gespannt, wie das neue Gesetz angewendet wird.
                          Es wird wohl vermehrt Kontrollen und Gerichtsverfahren geben, um Exempel zu statuieren und "den Tarif durchzugeben".

                          In den grösseren Clubs und Studios dürfte man sich darauf verlassen, dass alles legal ist. In den kleineren Studios und Kontaktbars oder im privaten Bereich wäre ich mir da aber gar nicht sicher.
                          Da macht es Sinn, vorher den Ausweis der Dame zu verlangen...:rolleyes:

                          Don Phallo

                          • Oder schränkt dich das neue Gesetz nun ein?


                            Nein. Wieso sollte es ? Ich bin für Jugendschutz und habe das auch gepostet.

                            Was schreibst du für einen Scheiss? Es geht doch hier nur um den Jugendschutz und nichts anderes! Du wirst doch nicht bestraft wenn du dich mit einer über 18-jährigen Prostituierten einlässt. Warum ziehst du das dann so ins Negative?


                            Bevor Du dich so echauffierst, lies doch einfach noch mal meinen Beitrag durch. Am besten tagsüber, wenn Du wieder nüchtern bist. Dann verstehst auch Du, dass er zwar im thread Prostitution ab 16 gepostet, sich aber EXPLIZIT, also klar und deutlich, alleine auf den Satz meines Vor-Posters bezog " Es geht darum, die Freier zu kriminalisieren.Es ist ja klar, dass sie die Prostitution am liebsten gleich verbieten würden. Verbot heisst: Der Freier wird bestraft, die Prostituierte nicht, d.h. der Mann kann einfach in eine Falle gelockt werden". Also um Verbot der gesamten Prostitution und Kriminalisierung allein der Freier. Ist es jetzt klar ? :rolleyes:

                            • Natürlich wird das unter dem Titel "Jugendschutz" verkauft von unseren Feministinnen. Die wissen genau, dass es in der Praxis kaum vorkommt, dass sich Minderjährige offen prostituieren. Es geht darum, die Freier zu kriminalisieren.


                              Die Schweiz wurde zur Anerkennung und Unterzeichnung dieses Abkommens gedrängt und hat es akzeptiert. Die Entscheidung war diplomatisch völlig richtig. Es kann doch nicht sein, dass ein zivilisiertes Land wie die Schweiz Prostitution unter 18 Jahre zulässt. Eigentlich ist es eine Schande für unser Land, dass wir erst von aussen unter Druck gesetzt werden mussten um dieses Gesetz zu beschliessen und das Abkommen zu unterzeichnen. Dieses Gesetz hätte schon vor Jahrzehnten beschlossen gehört. Welche pädophilen Politiker haben das eigentlich zu verantworten, dass in Vergangenheit Prostitution schon mit 16 Jahren möglich war?


                              Wobei man aber als Kunde eben nicht feststellen kann man ein Girl jetzt wirklich 19 ist, wenn sie sagt sie sei 19. Wenn sie in Wirklichkeit erst 17 ist, dann hat man ja keinerlei Möglichkeiten das festzustellen.


                              Martyn
                              Was du schreibst ist Theorie, denn in der Praxis wird das nicht passieren wenn du namhafte Clubs und Studios besuchst. Denn keines dieser Etablissements wird unter 18-jährige Girls arbeiten lassen, schon aus Eigeninteresse damit der Laden bei einer Kontrolle nicht geschlossen wird, der Geschäftsführer nicht in den Knast wandert und ausserdem gibt es für unter 18-jährige keine Arbeitspapiere. Deshalb sind deine Befürchtungen an den Haaren herbeigezogen und in der Praxis zu 99,99 Prozent ausgeschlossen. Es sei denn, du gehst auf den Strassenstrich oder nutzt dubiose private Angebote. Dort ist das durchaus möglich aber dann geschieht es dem Freier gerade zu Recht wenn er mit dem neuen Gesetz konfrontiert wird und hoffentlich ohne Gnade.
                              Ansonsten gilt: ignorantia legis non excusat (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!)


                              Der Anbieter, die Frau bleibt also straflos, während der Mann, der das Angebot annimmt, bestraft wird. Weil ja angeblich allein die Freier schuld und verantwortlich sind, dass sich die armen Mädels prostituieren. Ok, beim Jugendschutz versteh ich es .


                              Was schreibst du für einen Scheiss? Es geht doch hier nur um den Jugendschutz und nichts anderes! Du wirst doch nicht bestraft wenn du dich mit einer über 18-jährigen Prostituierten einlässt. Warum ziehst du das dann so ins Negative?
                              Oder schränkt dich das neue Gesetz nun ein? ;)

                              • Es geht darum, die Freier zu kriminalisieren.Es ist ja klar, dass sie die Prostitution am liebsten gleich verbieten würden. Verbot heisst: Der Freier wird bestraft, die Prostituierte nicht, d.h. der Mann kann einfach in eine Falle gelockt werden.


                                Der Anbieter, die Frau bleibt also straflos, während der Mann, der das Angebot annimmt, bestraft wird. Weil ja angeblich allein die Freier schuld und verantwortlich sind, dass sich die armen Mädels prostituieren. Ok, beim Jugendschutz versteh ich es .

                                • Wobei man aber als Kunde eben nicht feststellen kann man ein Girl jetzt wirklich 19 ist, wenn sie sagt sie sei 19. Wenn sie in Wirklichkeit erst 17 ist, dann hat man ja keinerlei Möglichkeiten das festzustellen.


                                  Was anderes ist es wenn eine WG offen zu/angibt das sie minderjährig ist, oder sie so jung ist das es offensichtlich ist.


                                  Du machst dich auf jeden Fall strafbar, wenn das Girl jünger als 18-jährig ist. Man wird dir vorwerfen, du hättest es unterlassen, dies anhand von Dokumenten zu prüfen.


                                  Natürlich wird das unter dem Titel "Jugendschutz" verkauft von unseren Feministinnen. Die wissen genau, dass es in der Praxis kaum vorkommt, dass sich Minderjährige offen prostituieren. Es geht darum, die Freier zu kriminalisieren.


                                  Es ist ja klar, dass sie die Prostitution am liebsten gleich verbieten würden, so wie in Skandinavien und jetzt durch die neue Sozi-Regierung in Frankreich, wo eine nordafrikanische Immigrantin mit 34 J. "Frauenfragen"-Ministerin geworden ist. Verbot heisst: Der Freier wird bestraft, die Prostituierte nicht, d.h. der Mann kann einfach in eine Falle gelockt werden.

                                  • Jetzt wirds konkret:


                                    Freier von 16- bis 18-jährigen Prostituierten werden künftig bestraft


                                    Medienmitteilungen, Der Bundesrat, 04.07.2012


                                    Bern. Wer gegen Entgelt sexuelle Dienste Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, wird sich künftig strafbar machen. Mit dieser und weiteren Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) will der Bundesrat den Schutz Minderjähriger verstärken. Die Schweiz erfüllt damit die Bedingungen für einen Beitritt zur Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Beitritt zur Konvention und zur erforderlichen StGB-Revision verabschiedet.


                                    Die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, namentlich den sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und die erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen unter Strafe zu stellen.


                                    Die Schweiz hat die Konvention am 16. Juni 2010 unterzeichnet. Die schweizerische Rechtsordnung genügt den Anforderungen der Konvention weitgehend. In einzelnen Punkten geht die Konvention allerdings weiter als das geltende Strafrecht, insbesondere weil sie in Teilbereichen den Schutz auf Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ausdehnt. Der Beitritt der Schweiz bedingt daher verschiedene Anpassungen des StGB.


                                    Vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen
                                    Freier machen sich nach geltendem Recht strafbar, wenn die sich prostituierende Person unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Einvernehmliche, bezahlte sexuelle Kontakte mit weiblichen und männlichen Minderjährigen, die älter als 16 Jahre alt und damit sexuell mündig sind, sind hingegen nicht strafbar. Künftig werden Freier mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn sie gegen Entgelt die sexuellen Dienste von Minderjährigen in Anspruch nehmen; die Minderjährigen selber bleiben straflos. Die neue Bestimmung will Kinder und Jugendliche vor dem Abgleiten in die Prostitution schützen.


                                    Neu wird ferner die Förderung der Prostitution Minderjähriger unter Strafe gestellt. Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit finanziellen Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, werden mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bestraft. Darunter fallen etwa die Vermietung von Salons oder die Anstellung Minderjähriger in einschlägigen Etablissements. Als Täter kommen aber auch Familienmitglieder oder Freunde in Frage. Unter Umständen kann bei jungen Opfern bereits das Motivieren oder Überreden den Tatbestand der Förderung der Prostitution erfüllen.


                                    Ausdehnung des Schutzes auch bei der Kinderpornografie
                                    Im Bereich der Kinderpornografie werden Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt. Wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Minderjährigen zum Inhalt haben, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Auch der Konsum solcher Gegenstände oder Vorführungen wird künftig strafbar sein und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Unter Strafe wird schliesslich auch gestellt, wer Minderjährige anwirbt oder veranlasst, an einer pornografischen Vorführung mitzuwirken.


                                    „Grooming“ bereits strafbar
                                    Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, das sexuell motivierte Anbahnen von Kontakten mit Unmündigen im Internet unter Strafe zu stellen, wenn der Kontaktaufnahme konkrete Handlungen für ein Treffen folgen, also das so genannte Grooming. Dieses Verhalten ist gemäss geltendem Recht ein strafbarer Versuch, sexuelle Handlungen mit Kindern zu begehen. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, einen speziellen Straftatbestand des „Grooming“ einzuführen.


                                    Neben den Straftatbeständen enthält die Konvention auch Bestimmungen über Prävention, Opferschutz und Interventionsprogramme, die ausschliesslich oder teilweise in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallen. Der Beitritt zur Konvention erfordert keine oder nur geringe Änderungen der kantonalen Rechtsgrundlagen.

                                    • Wer sich auf so junge Prostituierte einlassen will, der muss besorgt darum sein, dass diese volljährig ist, sprich legal arbeitet und eine entsprechende Bewilligung hat. Das nennt man Verantwortung. Dasselbe muss die Verkäuferin auch machen, wenn Jugendliche in ihrem Laden Alkohol oder Zigaretten kaufen wollen und gilt auch bei anderen Vertragsabschlüssen, welche die Volljährigkeit voraussetzen.

                                      Man muss aber auch verstehen das die WGs natürlich nicht jedem Kunden ihren Ausweis zeigen wollen, weil gerade Neueinsteigerinnen noch anonym bleiben möchten. Und das ist nicht nur ein verständliches sondern auch berechtigtes Intresse.


                                      Also muss man sich als Kunde eben darauf verlassen können das der Studio- bzw. Clubbetreiber oder die Escortagentur auf das Alter achtet.

                                      • SP Nationalrätin Chantal Galladé äussert sich im «Mama Blog» von Tagi-Online zum Thema Minderjährigenprostitution.


                                        Ich ging davon aus, dieses Phänomen beschränke sich nur noch auf den Strassenstrich. Aber Galladé erwähnt, dass hiesige Escortagenturen nach wie vor solche Angebote im Programm hätten :confused:



                                        Minderjährigenprostitution verbieten – auch in der Schweiz


                                        Eine Carte Blanche von Chantal Galladé*


                                        Vor gut einem Jahr begleitete ich die Zürcher Stadtpolizei eine Nacht lang durchs Rotlichtmilieu und beim Einsatz auf dem Strassenstrich, um mir ein Bild vor Ort zu machen. Was ich da sah, hat sich mir bis heute in meine Erinnerungen eingebrannt. Zum Teil sehr junge Frauen, welche kaum ein Wort Deutsch sprechen konnten, welche ihre Körper verkauften; ihre Aufpasser, welche ihnen das Geld abnahmen und sie kontrollierten in unmittelbarer Nähe.


                                        Die Schweiz ist das einzige europäische Land, das die Prostitution 16-Jähriger erlaubt. Das ist stossend und unverständlich. Damit wird die Schweiz auch attraktiv für Sextouristen, welche gezielt minderjährige Prostituierte suchen. Es gibt Schweizer Escortagenturen, welche damit werben, dass sie Minderjährige im Angebot hätten.


                                        Zusammen mit meinem Nationalratskollegen Luc Barthassat habe ich deshalb Vorstösse lanciert, welche das Mindestprostitutionsalter auf 18 anheben wollen und die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch fordern. Obwohl die Schweiz das Abkommen unterzeichnet hat, haben wir unsere Gesetze nie angepasst. Würden wir das tun, müssten wir das Mindestalter für die Prostitution auf 18 anheben, wie andere Länder auch. Dabei würden sich nicht die Minderjährigen selbst sondern die Freier strafbar machen.


                                        Nun ist der Bundesrat an der Arbeit. Die Reaktionen auf unsere Vorstösse waren zahlreich. Viele empörten sich mit uns, dass die Schweiz ihre Kinder nicht besser vor sexueller Ausbeutung schützt. Andere befürworteten die heutige Regelung. Zum Beispiel mit dem Argument, die sexuelle Mündigkeit sei mit 16 erreicht. Dazu gilt es jedoch zu bedenken, dass es ein Unterschied ist, ob ein Jugendlicher selbstbestimmt und altersgerecht seine körperlichen und sexuellen Erfahrungen machen kann, oder ob er seinen Körper gegen Geld verkauft. Ersteres ist wichtig für die gesunde physische und psychische Entwicklung eines Heranwachsenden, während Zweites zu Schäden an Körper und Seele führt und eine gesunde Entwicklung beeinträchtigt. Es handelt sich bei der Minderjährigenprostitution auch nicht um die gesunde und lustvolle Entdeckung einer altersgerechten Sexualität, sondern um eine Arbeit. Auch in anderen Arbeitsbereichen werden Jugendliche speziell durch das Gesetz geschützt, wenn man annehmen muss, dass sie sonst Schaden nehmen oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt werden.


                                        Andere meinten, die Jugendlichen hätten ja die Wahl und sollten deshalb selbst entscheiden. Auch das gilt so nicht. Die Pubertät ist eine Lebensphase, in der der Mensch in vielem noch nicht gefestigt ist und besonderen Schutz verdient und braucht. Es gibt verschiedene Situationen, wie zum Beispiel Gruppendruck, falsche Vorstellungen der Prostitutionsarbeit, Neugier ohne die Folgen fürs eigene Leben abschätzen zu können oder eine finanzielle Notlage der Familie, die Jugendliche in diese vermeintlich freie Wahl drängen können. Die Folgen für ihr Leben und ihre Entwicklung können sie nicht voll abschätzen und die Gefahr, bleibende Schäden zu nehmen, ist gross.


                                        Der Einwand, es sei für die Freier nicht möglich, das Alter des oder der Prostituierten herauszufinden, ist zu einfach und wohl eher ein Vorwand. Wer sich auf so junge Prostituierte einlassen will, der muss besorgt darum sein, dass diese volljährig ist, sprich legal arbeitet und eine entsprechende Bewilligung hat. Das nennt man Verantwortung. Dasselbe muss die Verkäuferin auch machen, wenn Jugendliche in ihrem Laden Alkohol oder Zigaretten kaufen wollen und gilt auch bei anderen Vertragsabschlüssen, welche die Volljährigkeit voraussetzen.


                                        Von einem zivilisierten Land können wir erwarten, dass es seine Kinder schützt.



                                        *Chantal Galladé ist SP-Nationalrätin und Erziehungswissenschaftlerin. Sie unterrichtet Jugendliche an einer Berufsfachschule.



                                        Quelle:Mama Blog, tagesanzeiger.ch, 13.4.2012


                                        • Die Schweiz hat wie viele europäische Staaten ein Abkommen unterzeichnet, gemäss dem sie das Alter auf 18 anheben will. Hand und Fuss bekommt so eine Unterschrift aber erst, wenn auch auf Gesetzesebene etwas geändert wird. @Humbi68 hat es in seinem ausführlichen Berich vom 5. jan 2011 gut erläutert. Ich habe oben nur einen ganz kleinen Teil des Beitrages von Humbi69 zitiert.


                                          Bis in der CH ein Gesetz alle Hürden genommen hat und in Kraft tritt, geht es aber oft (zu) lange.

                                          • Hallo zuerst einmal,


                                            Ich bin ein relativ neuer Bordellgänger und stehe natürlich aufgrund meines noch jungen Alters auch eher auf Teenies.


                                            Aber ich denke mit 16 schon Freier zu empfangen ist doch etwas krass, das vermasselt einem ja die Jugend.


                                            Ich muss aber zugeben dass ich nicht nein sagen würde bei einem leckeren teenie. Reicht aber bei Weitem wenn sie 18 ist.


                                            Ich denke dass Alter sollte doch auf 18 angehoben werden, ist meine Meinung.

                                            • Altersunangepasstes, übersexualisiertes Verhalten ist einer der Hauptindikatoren für sexuellen Missbrauch im Kindesalter. Und da zwischen 20 und 25% der Frauen Opfer eines Übergriffs werden, ist die Wahrscheinlichkeit auf so jemanden zu treffen sowieso sehr hoch.


                                              Sexuellen Missbrauch würde ich mindestens innerhalb der Familie ausschliessen.
                                              Wenn die Quote von 20 bis 25% für die Schweiz stimmen sollte, wäre das erschreckend hoch und ja bald auf dem Niveau von Staaten (ich mache das jetzt ganz bewusst nicht an einer bestimmten Religion fest), wo Mädchen im Frühkindesalter hauptsächlich oral missbraucht, oder durch Heirat im Kindesalter faktisch zum Missbrauch "freigegeben" werden.
                                              Allerdings ist auch "In der Schweiz werden jährlich lediglich rund 600 Vergewaltigungen angezeigt. Auf etwa 20 Prozent der Fälle folgt ein Schuldspruch" zu lesen, was entweder auf eine sehr hohe Dunkelziffer, oder auf eine sehr pessimistische Einschätzung deinerseits hinweisen würde.
                                              Bin mir nicht sicher, ob das beschriebene Verhalten des Girls unter "übersexualisiert" fällt. Sie wurde als Kind eher verwöhnt; ich vermute, dass sie nun einfach "alles" haben muss, irgendwelche moralischen Schranken gefallen sind und der Weg über ältere, zahlungsbereite Männer der einfachste ist. Wundere mich aber auch, dass den Eltern nichts auffällt, der Vater macht auf mich keinen realitätsfernen Eindruck, die Ehe ist intakt. Neuestes iPhone, Markenklamotten, Handtaschen, die man sich in diesem Alter noch nicht leisten kann, usw. müssten doch entsprechende Fragen aufwerfen?

                                              • 16 jährige WG's sind eher ein theoretischer Wert, ausser sie würden sich in Eigenregie anbieten.
                                                Ein Clubbetreiber kann sehr wohl über andere Gesetze rechtlich belangt werden (Abhängigkeit, Notlage, Unmündigkeit usw.). Kenne kein Online-Angebot mit Girls unter 18.
                                                Bei unter 18 jährigen sind die Richter ziemlich streng, was zu einem gewissen Schutz führt. Gegen Label6 oder Drogen6 unter 18 hilft das leider aber auch nicht, resp. könnte dies leider auch mit entsprechenden Gesetzen nicht ganz vermieden werden.
                                                Habe schon selber eine Situation erlebt, wo eine knapp 17 jährige, ausserordentlich hübsche Kollegin meines Sohns ihren älteren Begleiter als ihren Vater! vorgestellt hat. Ihren richtige Vater kannte ich aber. Habe das dem Typen unter 4 Augen auch gesagt, worauf er auf mein Verständnis pochte, da ich doch auch ein Mann sei ...
                                                Kurze Zeit später hat mich das Girl angerufen und mich gebeten, ihrem Vater bitte ja nichts zu erzählen, da sie sonst ein Mega-Puff habe und sie sei auch bereit, mir dafür einen Gefallen zu tun. Spaßeshalber habe ich geantwortet, sie könne mal mein Büro putzen, worauf sie präzisierte, dass sie eigentlich eher an "Verwöhnen" gedacht habe und wir gleich etwas abmachen können. UNGLAUBLICH!!! Habe das Angebot selbstredend nicht angenommen und hatte auch nie die Absicht, sie zu verpfeifen.
                                                Knallhart: mein Sohn meinte nur, das sei schon immer eine Schlampe gewesen, ein 17 jähriges Girl, "schon immer". UNGLAUBLICH!!
                                                Wenn ich das Girl, seit kurzem 18, ab und an mal zufällig in einem Laden oder in einem Pub sehe, tut sie so, als ob nie was gewesen wäre und drückt mir zwei Küsschen auf die Wange. Habe sie die letzten Male immer in Begleitung deutlich älterer Herren gesehen. WAHNSINN!! Gottlob nicht meine Tochter, obwohl eigentlich ein knuddeliger und sympathischer Käfer.

                                                • Auch von meiner Seite ein klares NEIN. Aber es ist legal, kaum zu glauben...



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                                                  • Sex mit einem 16 jährigen Girl ? Nein Nein Nein !!!
                                                    Wo soll das noch hin führen ? Dann mit 15, später 14 Jahren ?
                                                    Guter Sex ist nicht vom Alter abhängig !
                                                    Viele Angaben über das Alter der Girls stimmen nicht, die Girls werden leider offt jünger gemacht als Sie sind, weshalb nur ?
                                                    Den besten Sex hatte und habe ich mit Girls die ehrlich über 20 sind. Dabei spielt natürlich auch die Erfahrung im Sexgewerbe eine grosse Rolle.


                                                    Crazy der nicht mit einem Kind ins Bett will !!!

                                                    • ja lass hören .. interessiert mich auch
                                                      wäre gern ein sugardaddy..



                                                      @all
                                                      In diesem Thema kann über "Prostitution ab 16 diskutiert" werden (Pro- und Contra etc.).
                                                      Das Thema dient jedoch nicht dazu, Angebote von Sex mit 16 jährigen Girls zu veröffentlichen oder zu diskutieren bzw. Kontakte auszutauschen, davon distanziert sich 6profi! Das gilt auch für Themen wie "Geschlechtsverkehr ohne Gummi im Gewerbe (AO)" usw. !!!


                                                      • Das Problem ist halt die Kriminalisierung der Freier. Eine 17jährige kann sich locker aufmachen wie eine 19jährige... soll man vor jedem Fick eine Ausweiskontrolle machen müssen?
                                                        Eine Kontrolle der Puff-Betreiber - kein Problem, aber Strafen für die Freier - das kanns ja nicht sein!
                                                        Damit hab ich nicht gesagt, dass ich Prostitution von unter 18jährigen gut finde und wüsste ich von einem jungen Nüttchen, dass sie noch keine 18 ist, würd ich auch eine andere wählen, aber wenn man es nicht weiss, in den Knast gehen???
                                                        Das käme einem Arbeitsverbot aller unter 22jährigen gleich, die ja auch locker erst 17 sein könnten...